>> de | en | fr  N° 31-2006 / 07.06.2006
 

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Brüssel, den 31.05.2006
KOM(2006)

BESCHLUSS DER KOMMISSION

zur Änderung des Beschlusses der Kommission K(2005) 1792 vom 16. Juni 2005 über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,
gestützt auf Artikel 6 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften,

in Erwägung nachstehender Gründe:

  1. Mit dem Beschluss vom 16. Juni 2005(1) hat die Kommission die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, geregelt.
     
  2. Aufgrund der Erfahrung und der Änderungen der Personalstruktur des Organs ist die Aufrechterhaltung einer Regelung für das aus den Mitteln für Forschung und technologische Entwicklung besoldete Personal, die sich von jener für das aus dem Verwaltungshaushalt besoldete Personal wesentlich unterscheidet, nicht mehr gerechtfertigt. Die Übersichten über die Anstellungsbehörden für die Generaldirektion RTD und die Generaldirektion GFS müssen daher geändert werden, um der Annäherung Rechnung zu tragen, die im Laufe der letzten Jahre zwischen den Politiken für die beiden vorgenannten Personalkategorien stattgefunden hat, -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Beschluss der Kommission K(2005) 1792 vom 16. Juni 2005 über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss gilt ab dem Zeitpunkt seiner Annahme.

Brüssel, den 31.05.2006

Für die Kommission
[…]
Mitglied der Kommission

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FOOTNOTES

(1) Siehe Verwaltungsmitteilung der Kommission Nr. 47-2005 vom 24. Juni 2005.

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   Verfasser: ADMIN.B.1