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>> de | en | fr | N° 41-2006 / 08.08.2006 |
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BEFÖRDERUNGSVERFAHREN 2006 Prioritätspunktevergabe - Addendum und Korrigendum zu der Verwaltungsmitteilung Nr. 37-2006
Die Verwaltungsmitteilung Nr. 37-2006 vom 19. Juli 2006 bezog sich weder auf die Beamten des Juristischen Dienstes und des Außendienstes noch auf die als Personalvertreter oder die in das Kabinett eines Mitglieds der Kommission abgeordneten Beamten. Die Verdienstranglisten(1+2) und die förmlichen Pläne(3) zur Prioritätspunktevergabe für die Beamten des Außendienstes und die als Personalvertreter oder die in das Kabinett eines Mitglieds der Kommission abgeordneten Beamten sind der Anlage zu entnehmen. Für diese Beamten beginnt die Frist von fünf Arbeitstagen, innerhalb derer bei den Beförderungsausschüssen Einspruch eingelegt werden kann, ab dem Datum der Bekanntgabe dieses Addendums. Das Korrigendum ![]() Die Beförderungsausschüsse treten von 29 September bis 20 Oktober 2006 zusammen. Die Zusammensetzung der Ausschüsse ist unter folgender Adresse zugänglich: http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/2006_exercice_en.html
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