CORIGENDUM
Verwaltungsmitteilung Nr. 37 - 2006 vom 19
Juli 2006
"In Abschnitt 2, Paragraph 3 ist in Bezug auf die Fähigkeit, in einer
dritten Spreche zu arbeiten, ein Fehler unterlaufen. Anstatt "Die seltenen
Ausnahmen betreffen im Jahr 2006 beförderungsfähige Beamte, die am 30.
April 2006 noch nicht die Mindestdienstzeit von zwei Jahren in der
Besoldungsgruppe abgeleistet haben..." gilt "Die seltenen Ausnahmen
betreffen im Jahr 2006 besonders beförderungsfähige Beamte, die am 1.
April 2006 noch nicht die Mindestdienstzeit von zwei Jahren in der
Besoldungsgruppe abgeleistet haben..."
Die entsprechenden Informationen finden Sie auch auf unserer Website zum
Beförderungsverfahren.
Please see the promotion website
http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/keyconcept_en.html#6
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