>> de | en | fr  N° 44-2006 / 07.09.2006
 

CORIGENDUM

Verwaltungsmitteilung Nr. 37 - 2006 vom 19 Juli 2006

"In Abschnitt 2, Paragraph 3 ist in Bezug auf die Fähigkeit, in einer dritten Spreche zu arbeiten, ein Fehler unterlaufen. Anstatt "Die seltenen Ausnahmen betreffen im Jahr 2006 beförderungsfähige Beamte, die am 30. April 2006 noch nicht die Mindestdienstzeit von zwei Jahren in der Besoldungsgruppe abgeleistet haben..." gilt "Die seltenen Ausnahmen betreffen im Jahr 2006 besonders beförderungsfähige Beamte, die am 1. April 2006 noch nicht die Mindestdienstzeit von zwei Jahren in der Besoldungsgruppe abgeleistet haben..."
Die entsprechenden Informationen finden Sie auch auf unserer Website zum Beförderungsverfahren.

Please see the promotion website http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/keyconcept_en.html#6

top

   Verfasser: ADMIN A6