>> de | en | fr  N° 60-2006 / 21.12.2006
 

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2006

Durch das Bescheinigungsverfahren können Beamte, die derzeit der Laufbahnschiene ex C* (AST1-7) und ex D* (AST1-5) angehören, Zugang zur Laufbahn ex-B* erhalten und damit als keinen Einschränkungen unterliegendes Mitglied der Funktionsgruppe Assistenz (im Folgenden: Funktionsgruppe AST) eingestuft werden, in der Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 möglich sind. Das Verfahren wurde mit Artikel 10 Absatz 3 des Anhangs XIII zum Statut eingeführt.

Die Durchführungsbestimmungen zum Bescheinigungsverfahren 2006 wurden unter Berücksichtigung der bei der erstmaligen Durchführung des Verfahrens im Vorjahr gesammelten Erfahrungen erheblich vereinfacht. Sie wurden mit Kommissionsbeschluss vom 29. November 2006 festgelegt .

Die Anstellungsbehörde hat am 14. Dezember 2006 nach Anhörung des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren die Vorschriften für die Anwendung der Kriterien für die Zulassung zum Bescheinigungsverfahren 2006 im Einzelnen festgelegt.

Mit dieser Verwaltungsmitteilung ergeht die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen; sie leitet das Bescheinigungsverfahren für das Jahr 2006 ein. Sie gibt Aufschluss darüber, was die Bescheinigung ist, aus welchen verschiedenen Etappen das Verfahren besteht und wie sich der geplante Ablauf des Verfahrens 2006 gestaltet.

Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2007.

HINWEIS

  • Das neue Bescheinigungsverfahren wurde gegenüber dem Bescheinigungsverfahren des Vorjahres vereinfacht. Die Beamten werden gebeten, im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erstellung ihrer Bewerbung von den nachstehenden Anweisungen Kenntnis zu nehmen.
     

  • Die Bewerbungen, die für das Bescheinigungsverfahren 2005 eingereicht wurden, besitzen keinerlei Gültigkeit für das Bescheinigungsverfahren 2006. Das bedeutet, dass Bewerber, die am Bescheinigungsverfahren 2005 teilgenommen haben, ohne eine Bescheinigung zu erhalten, für das Bescheinigungsverfahrens 2006 wiederum eine neue vollständige Bewerbung einreichen müssen.
     

  • Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie fristgerecht in Sysper2 validiert wurde.
     

  • Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können nach der Validierung nicht mehr berichtigt werden.

  1. ALLGEMEINES

    1.1. Für wen kommt das Bescheinigungsverfahren infrage?

    Das Bescheinigungsverfahren betrifft ausschließlich Beamte der Laufbahngruppen ex-C* oder ex-D*, die vor dem 1. Mai 2004 bei den europäischen Organen tätig waren.

    Kolleginnen und Kollegen der Laufbahngruppen ex-C* oder ex-D*, die nach dem 30. April 2004 zu Beamten ernannt wurden, sind somit nicht betroffen. Diese Kolleginnen und Kollegen sind vom Amts wegen keinen Einschränkungen unterliegende Mitglieder der Funktionsgruppe AST (in der Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 möglich sind).

    1.2. Wozu dient das Bescheinigungsverfahren?

    Beamte der Laufbahngruppen ex-C* und ex-D*, die bereits vor dem 1. Mai 2004 eingestellt wurden, gehören zwei unterschiedlichen Laufbahnschienen an, in denen Beförderungen lediglich bis zur Besoldungsgruppe AST7 (ex- C*7 ) bzw. AST5 (ex-D*5) möglich sind.

    Für diese Beamten gilt diese Einschränkung nicht mehr, wenn sie eine Bescheinigung erhalten haben. Als vollwertige Mitglieder der Funktionsgruppe AST kommen sie je nach individueller Leistung, Dienstalter und Besoldungsgruppe für Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe 11 infrage.

    Der Übergang von einer Laufbahnschiene in eine andere erfolgt horizontal (gleiche Besoldungsgruppe und gleiche Dienstaltersstufe), ohne Änderung des Grundgehalts. Das in der ehemaligen Laufbahnschiene erreichte Dienstalter wird beibehalten. Das Punkteguthaben wird neu berechnet, damit der gleiche Abstand zur Beförderungsschwelle erhalten bleibt (gilt nicht für ex-C*7 und ex-D*5).

    1.3. Die Etappen des Verfahrens

    Ab 2006 umfasst das Bescheinigungsverfahren nur noch die folgenden drei Etappen:
     
    • Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen
       
    • Aufstellung einer Liste der gemäß den Zulassungskriterien zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber
       
    • Bescheinigung der für Dienstposten der Ebene „Verwaltungsassistent" zugelassenen Beamten (Dienstposten, deren Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen).
       
  2. ZULASSUNGSKRITERIEN

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, überprüft die GD ADMIN, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die im Kommissionsbeschluss vom 29 November 2006 und ergänzend im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 14 Dezember 2006 festgelegt sind.
    Zugelassen wird, wer die nachstehenden Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt:

    2.1. Dienstrechtliche Stellung

    Sie können sich um die Erteilung der Bescheinigung bewerben,
     
    • wenn Sie vor dem 1. Mai 2004 als Beamter der Laufbahngruppe C* oder D* tätig waren,
       
    • wenn Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen in eine Dauerplanstelle der Kommission eingewiesen sind und sich im aktiven Dienst, im Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.

    Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie im Laufe des Jahres 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie aufgrund eines Beschlusses der Kommission endgültig aus dem Dienst ausscheiden oder wenn Sie von der Kommmission mit Wirkung 2006 Invalidengeld erhalten.

    2.2. Mindestdienstalter in der Laufbahnschiene C* oder D*

    Ihr Dienstalter in der Laufbahngruppe C* oder D* oder einer höheren Laufbahngruppe – muss am 16. Januar 2007 mindestens fünf Jahre betragen. Wenn Ihr Dienstalter weniger als 5 Jahre beträgt, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    Bei der Anwendung dieses Kriteriums wird das in der Laufbahngruppe C* oder D* erworbene Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit berücksichtigt. Das Dienstalter als Bediensteter auf Zeit wird selbst dann berücksichtigt, wenn es zwischen den als Bediensteter auf Zeit und als Beamter abgeleisteten Dienstzeiten Unterbrechungen gegeben hat.

    Die Dienstzeiten, die Sie in der dienstrechtlichen Stellung der Abordnung im dienstlichen Interesse oder auf Antrag (bei einem anderen Gemeinschaftsorgan, einer Gemeinschafts- oder Durchführungsagentur oder Gemeinschaftseinrichtung) abgeleistet haben, werden berücksichtigt.

    Die Zeiten, in denen Sie sich in der dienstrechtlichen Stellung des Urlaubs aus persönlichen Gründen befanden, werden nicht berücksichtigt.

    Das oben beschriebene Dienstalter in den Laufbahnschienen C* oder D* wird im Folgenden als "Berufserfahrung Typ 1" bezeichnet.

    2.3. Mindestanforderung in Bezug auf die Ausbildung

    Sie müssen eine Ausbildung nachweisen, die den in Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a) Unterabsatz i) des Statuts für die Einweisung in eine Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe AST genannten "postsekundärer Bildungsabschluss bescheinigt durch ein Diplom" Voraussetzungen zumindest entspricht, d. h. eine postsekundäre Ausbildung (im Rahmen einer postsekundären nichtuniversitären Ausbildung oder eines universitären Kurzzeitstudiengangs mit einer Mindestregelstudienzeit von 2 Jahren). Dieses Ausbildungsniveau entspricht Spalte d) der als Anhang 1 beigefügten Übersicht über die Ausbildungsniveaus.

    Ein darunter liegendes Ausbildungsniveau kann jedoch durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, die Sie (ggf. auch ohne Beamten- oder Zeitbedienstetenstatus) bei den Gemeinschaftsorganen oder anderweitig erworben haben. Die zusätzliche Berufserfahrung, mit der das Ausbildungsniveau ausgeglichen werden kann, wird im Folgenden als "Berufserfahrung Typ 2" bezeichnet.

    Der Ausgleich für die Ausbildungsniveaus im Sinne der Buchstaben a) bis c) erfolgt nach folgendem Ansatz:
     
    BILDUNGSABSCHLÜSSE
    Höchster Bildungsabschluss
    (siehe Anhang 1)
    Mindest-dienstalter C*/D*
    (Berufser-fahrung Typ 1)
    Sonstige Berufs-erfahrung
    (Berufser-fahrung Typ 2)
    a) Grundschule

    5 Jahre

    9 Jahre
    b) Realschulabschluss 5 Jahre
    c) Abitur/Hochschulreife 2 Jahre
    d)Fachschule/Grundstudium 0
    e) Fachhochschulabschluss (Dauer mindestens 3 Jahre)
    f) Hochschulabschluss (Dauer mindestens 4 Jahre)
    g) Promotion

    Berücksichtigt werden ausschließlich Ausbildungen, bei denen ein Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.

    In Anhang 1 ist ein indikatives Verzeichnis der Abschlüsse für die verschiedenen Ausbildungsniveaus beigefügt.
    Wenn Sie nicht die zum Ausgleich für einen unter d) liegenden Bildungsabschluss geforderte Berufserfahrung nachweisen können, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    2.4. Abschnitt "Potenzial" in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung

    Ihr Potenzial, Aufgaben der Funktionsgruppe AST wahrzunehmen, muss im Abschnitt "Potenzial" Ihrer Beurteilung, der auf Ihren Wunsch hin im Rahmen des Beurteilungsverfahrens 2005 d.h. dem letzten zum heutigen Zeitpunkt abgeschlossenen Beurteilungsverfahren ausgefüllt wurde, positiv beurteilt worden sein.

    Für dieses Zulassungskriterium sind lediglich die Beurteilungen für das Jahr 2005 maßgeblich, die sich auf einen Beurteilungszeitraum von mindestens 6 Monaten beziehen.

    Falls Ihr Potenzial, Aufgaben der Funktionsgruppe AST wahrzunehmen, für den Beurteilungszeitraum 2005 nicht positiv beurteilt wurde, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    Für das Bescheinigungsverfahren 2007 - das spätestens im September 2007 eingeleitet werden sollte - wird die Evaluierung des Potenzials, Aufgaben eines höheren Niveaus wahrzunehmen, eine der Rubriken des Bewerbungsbogens sein. Es gibt somit in der Beurteilung (CDR-REC) keine Rubrik 'Potenzial' mehr, die von potentiellen Bewerbern für das Bescheinigungsverfahren auszufüllen wäre.

    2.5. Qualität der Leistung

    Sie werden zum Bescheinigungsverfahren 2006 nicht zugelassen, wenn die Qualität Ihrer fachlichen Leistungen in der Beurteilung 2005 als ungenügend oder unzulänglich beurteilt wird.

    Gemäß Kommissionsbeschluss C(2004) 1597 vom 28.4.2004 zur Sicherung des Leistungsniveaus wird bei unzulänglicher fachlicher Leistung die Leistungsnote 9,5 oder darunter vergeben. Bei ungenügender Beschäftigung enthält eine der drei Rubriken der Beurteilung den Zusatz "unzureichend" bzw. "schwach".
     

  3. BEWERBUNGSVERFAHREN

    3.1. Form der Bewerbung und Bewerbungsfrist

    Die Bewerbung muss über das Modul "Attestation" in Sysper 2 erfolgen. Sie gelangen zu diesem Modul, indem Sie das Menu von Sysper2 aufrufen und dort in der Schaltfläche "Bescheinigungs- und Leistungsnachweisverfahren" auf " Meine bisherige Teilnahme an diesem Verfahren" klicken. Klicken Sie sodann auf "Bewerbung für das Bescheinigungsverfahren 2006"

    Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2007.

    Wenn Sie wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes zwischen dem Datum der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Bewerbungsschluss keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie Ihre Bewerbung auf Papier (siehe hierzu das Muster in Anhang 2) an folgende Anschrift senden:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A 6
    "Bewerbung für das Bescheinigungsverfahren"
    MO 34 5/15
    200, rue de la Loi
    B-1049 Bruxelles
    Diese Bewerbung ist vor dem 31. Januar 2007 zu übermitteln; maßgebend ist das Datum des Poststempels. Bewerbungen auf Papier, die nach diesem Datum eingehen, werden nur angenommen, wenn der Bewerber nachweisen kann, dass er während des gesamten Bewerbungszeitraums, d.h. zwischen dem Tag der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Tag des Bewerbungsschlusses abwesend war.

    3.2. Welche Angaben sind zu machen?

    Manche Angaben sind bereits in Sysper2 gespeichert, wie Ihre Berufserfahrung bei der Kommission, Ihre dienstrechtliche Stellung, Ihre Besoldungsgruppe oder die Beurteilungsrubriken zu "Potenzial". Darüber hinaus müssen Sie noch weitere Angaben in Ihre Bewerbung eintragen. Diese Angaben betreffen:
     
    • das Ausbildungsniveau: anzugeben ist der höchste Bildungsabschluss, die Bezeichnung des Abschlusses, der Tag der Ausstellung und der Name der ausstellenden Einrichtung. Das Niveau des Abschlusses ist anhand der Übersicht in Anhang 1 zum Aufruf zur Einreichung der Bewerbungen zu bestimmen. Es können ausschließlich Ausbildungen berücksichtigt werden, für die ein Abschluss erworben wurde;
       
    • die Berufserfahrung in den Laufbahnen C* oder D* oder höher als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in anderen Gemeinschaftsorganen, Gemeinschaftsagenturen/Durchführungsagenturen sowie gemeinschaftlichen Einrichtungen ("Berufserfahrung Typ 1): Die Angaben zu Ihrer Laufbahn als Beamter oder Bediensteter auf Zeit bei der Kommission sind bereits in Sysper 2 gespeichert. Folglich brauchen Sie diese Angaben nicht erneut in Ihre Bewerbung aufzunehmen. Angeben müssen Sie hingegen Ihre Berufserfahrung als Beamter oder Bediensteter auf Zeit bei den übrigen Gemeinschaftsorganen und –einrichtungen: dabei ist für jeden Zeitraum anzugeben, in welches Organ, welche Generaldirektion und welches Referat Sie eingewiesen waren, in welchem Dienstverhältnis Sie standen (Bediensteter auf Zeit oder Beamter) und in welche Besoldungsgruppe Sie eingestuft waren;
       
    • die sonstige Berufserfahrung (Berufserfahrung Typ 2): sie kann gegebenenfalls das Niveau des Bildungsabschlusses ausgleichen. Anzugeben ist die gesamte Berufserfahrung, die außerhalb der Gemeinschaftsorgane erworben wurde, sowie die Berufserfahrung bei Gemeinschaftsorganen, die nicht in der dienstrechtlichen Stellung eines Beamten oder eines Bediensteten auf Zeit erworben wurde; dabei ist anzugeben der Zeitraum der Tätigkeit, die Art der Tätigkeit, der Name und Anschrift des Arbeitgebers.

    Gegebenenfalls müssen Sie auch Ihre Personalakte ergänzen, die insbesondere Folgendes enthalten muss:
     

    • das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusses, bei dem es sich um einen in dem Mitgliedstaat oder Drittland, in dem er ausgestellt wurde, staatlich anerkannten Abschluss handeln muss.
       
    • das Original oder eine beglaubigte Kopie der Arbeitgeberbescheinigungen, mit denen die Berufserfahrung nachgewiesen wird, die Sie außerhalb der Gemeinschaftsorgane erworben haben.

    3.3. Wie validiere ich meine Bewerbung?

    Solange Sie Ihre Bewerbung in Sysper2 noch nicht validiert haben, können Sie
     

    • die Bewerbung löschen (indem Sie auf "Meine Bewerbung löschen" klicken), oder
       
    • Ihre Bewerbung bearbeiten. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Eingaben zu speichern, bevor Sie die Anwendung verlassen (klicken Sie hierzu auf "Bewerbung speichern ohne zu unterzeichnen").

    Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer vollständigen Bewerbungsakte, die die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die in Sysper2 gespeicherten Daten enthält. Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen, bevor Sie Ihre Bewerbung validieren.

    Ihre Bewerbung wird erst registriert und berücksichtigt, nachdem Sie sie elektronisch unterzeichnet ("validiert") haben (die elektronische Unterzeichnung erfolgt, indem Sie auf "Bewerbung validieren und abschicken" klicken). Sie erhalten daraufhin eine elektronische Bestätigung.

    3.4. Überprüfung der Angaben der Bewerber im Bewerbungsbogen

    Die Angaben in den Bewerbungen der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber werden von der GD ADMIN anhand der Personalakte systematisch überprüft. Diese Überprüfung erfolgt nach der Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses der zugelassenen Bewerber, spätestens aber bei der Bearbeitung der Anträge auf Bescheinigung.

    Wenn die Angaben mit Ihrer Personalakte nicht übereinstimmen oder diese unvollständig ist, wird der in der Bewerbung angegebene Bildungsabschluss bzw. die dort angegebene Berufserfahrung nicht berücksichtigt und die Bescheinigung wird nicht erteilt.

    Wenn sie vergessen haben, einen Abschluss oder eine Berufserfahrung anzugeben, kann das nicht berücksichtigt werden.

    Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen, bevor Sie Ihre Bewerbung validieren, und Ihre Personalakte gegebenenfalls zu vervollständigen.

    Zuständig für die Verwaltung der Personalakten ist das Referat ADMIN/B.3 (MO-34 MEZ/38, Tel. 53790).
     

  4. AUFSTELLUNG DER LISTE DER ZUM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN ZUGELASSENEN BEWERBER

    4.1. Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Bewerber, die zum Bescheinigungsverfahren zugelassen werden

    Anhand der Angaben in den Bewerbungen erstellt die GD ADMIN die vorläufige Liste der Bewerber, die die Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese Liste wird dem Paritätischen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt und danach von der Anstellungsbehörde in Form einer Verwaltungsmitteilung veröffentlicht.

    Nach dieser Bekanntmachung können Sie in Sysper2 in Ihrem Dossier „Bescheinigungsverfahren“ prüfen, wie die Angaben, die Sie in Ihrer Bewerbung gemacht haben, bewertet worden sind.

    4.2. Rechtsbehelf

    Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind, können Sie beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.

    Der Einspruch muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe des vorgenannten Verzeichnisses über Sysper2 (durch drücken der Schaltfläche "Einspruch einlegen") erfolgen.

    Für die Begründung Ihres Einspruchs steht Ihnen ein (in Bezug auf den Textumfang nicht begrenztes) freies Eingabefeld zur Verfügung, in das Sie zudem durch Anklicken der Schaltfläche "Anlagen" weitere Dokumente einfügen können.

    Falls ein Beamter wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, kann er mit einem mit Gründen versehenen Vermerk Einspruch einlegen, der an folgende Anschrift zu richten ist:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A 6
    "Einspruch – Bescheinigungsverfahren"
    MO 34 5/15
    200, rue de la Loi
    B-1049 Bruxelles
    Dieser Vermerk ist innerhalb der oben genannten Frist einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

    Nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses entscheidet die Anstellungsbehörde über den Einspruch.

    4.3. Aufstellung der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber

    Die endgültige Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassenen Bewerber (im Folgenden "die bescheinigungsfähigen Beamten") wird von der Anstellungsbehörde angenommen und veröffentlicht.
     
  5. BESCHEINIGUNG DER IM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2006 ZUGELASSENEN BEWERBER

    5.1. Gültigkeit der Liste

    Beamte, deren Name auf der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassenen Bewerber geführt wird, können die Bescheinigung – vorbehaltlich der Überprüfung der in der Bewerbung enthaltenen Angaben zeitlich unbegrenzt in Anspruch nehmen (siehe Punkt 3.4). Die Anzahl der pro Jahr und Bescheinigungsverfahren erteilten Bescheinigungen ist nicht mehr begrenzt.

    5.2. Wie kann ich die Bescheinigung in Anspruch nehmen?

    Die Bescheinigung besagt, dass die von ihrem Inhaber ausgeübten Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen. Um die Bescheinigung in Anspruch zu nehmen, müssen die Beamten, deren Name auf der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassenen Bewerber geführt wird, auf einen Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" und damit auf einen Dienstposten ernannt werden, dessen Funktionen ausnahmslos der Ebene ex-B* entsprechen.

    Im Hinblick darauf wird den betreffenden Beamten gestattet, sich auf alle Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" zu bewerben, die von den Kommissionsdiensten veröffentlicht werden.

    Wenn die Stellenbeschreibung des von einem dieser Beamten besetzten Dienstpostens geändert wurde und nunmehr ausschließlich Funktionen der Ebene ex-B* umfasst, kann dem Beamten die Bescheinigung für diesen Dienstposten erteilt werden, so dass sich der Wechsel auf einen anderen Dienstposten erübrigt.

    5.3. Modul gezielter Schulungen

    Um ihre Fähigkeiten zur Ausübung von Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" zu festigen, werden die bescheinigungsfähigen Beamten eingeladen, soweit die Erfordernisse der jeweiligen Dienststelle, der sie zugewiesen sind, dies zulassen ein Modul gezielter Schulungen zu besuchen. Die Teilnahme an diesem Schulungsmodul ist keine Vorbedingung für die Erteilung der Bescheinigung.

    Die inhaltliche Ausgestaltung des Moduls wird bei der Veröffentlichung der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassenen Bewerber mitgeteilt.
     
  6. ÜBERGANGSREGELUNG FÜR DIE 200 BESCHEINIGUNGSFÄHIGEN BEWERBER DES BESCHEINIGUNGSVERFAHRENS 2005, DIE 2006 KEINE BESCHEINIGUNG ERHALTEN HABEN

    Die Bewerber des Bescheinigungsverfahrens 2005, denen gestattet wurde, sich auf einen Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" zu bewerben, die jedoch 2006 keine Bescheinigung erhalten haben, werden, wenn sie die unter Punkt 2.1 geforderten Bedingungen (dienstrechtliche Stellung zum Zeitpunkt der

    Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen) erfüllen und sich für das Bescheinigungsverfahren 2006 bewerben, zugelassen, auch wenn ihr Potenzial im Beurteilungszeitraum 2005 nicht positiv bewertet wurde.
     
  7. ROLLE DES PARITÄTISCHEN AUSSCHUSSES IM WEITEREN VERLAUF DES VERFAHRENS

    Die Rolle des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren wird durch das neue Bescheinigungsverfahren gestärkt.
     
    • Dem Ausschuss werden der Entwurf der Liste der Beamten, deren Bewerbung als zulässig angesehen wird, sowie etwaige Einsprüche nicht zugelassener Bewerber zur Stellungnahme vorgelegt.
       
    • Der Ausschuss wird regelmäßig von der Durchführung des Verfahrens, von der Anzahl der Bescheinigungen, vom Profil der Beamten mit Bescheinigung sowie von der Inanspruchnahme des Schulungsangebots unterrichtet. Der Ausschuss gibt alljährlich eine Stellungnahme zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens durch, die gegebenenfalls auch Empfehlungen für die Anstellungsbehörde enthält.
       
  8. NÜTZLICH ADRESSEN

    Bei Fragen oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen Ihrer Bewerbung können Sie sich an das Referat l'ADMIN/A.6 wenden:
    Tel.: 93640 und 93936 - E-Mail: ADMIN PROCEDURE D'ATTESTATION Seite "Attestation" auf Intracomm - (http://www.cc.cec/pers_admin/attestation/index_fr.html).
     
  9. ZEITPLAN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2006

    Das Verfahren wird voraussichtlich wie folgt ablaufen:
     
    • 31 Januar 2007: Bewerbungsschluss
       
    • Mitte Februar 2007: Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren zugelassen sind, nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses
       
    • Anfang März 2007: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Einsprüche wegen Nichtzulassung
       
    • Ende März/Anfang April 2007: Veröffentlichung der endgültigen Liste der Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassen sind
       
  10. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001:
     
    • Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
       
    • Zweck der Verarbeitung: Bescheinigungsverfahren
       
    • Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren, Leiter der Personalreferate
       
    • Die im Bewerbungsformular mit einem Asteriskus (*) gekennzeichneten Fragen müssen verbindlich beantwortet werden.
       
    • Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin enthaltenen Angaben Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden, danach ist eine Berichtigung nicht mehr möglich.
       
    • Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind – Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
       
    • Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.

Anhänge:
1/ Übersicht über die Schul- und Berufsbildungsabschlüsse
2/ Bewerbungsformular im Format "Word".

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   Verfasser: ADMIN A6