AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN FÜR DAS
BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2006
Durch das Bescheinigungsverfahren können Beamte, die derzeit der
Laufbahnschiene ex C* (AST1-7) und ex D* (AST1-5) angehören, Zugang zur
Laufbahn ex-B* erhalten und damit als keinen Einschränkungen
unterliegendes Mitglied der Funktionsgruppe Assistenz (im Folgenden:
Funktionsgruppe AST) eingestuft werden, in der Beförderungen bis zur
Besoldungsgruppe AST11 möglich sind. Das Verfahren wurde mit Artikel 10
Absatz 3 des Anhangs XIII zum Statut eingeführt.
Die Durchführungsbestimmungen zum Bescheinigungsverfahren 2006 wurden
unter Berücksichtigung der bei der erstmaligen Durchführung des
Verfahrens im Vorjahr gesammelten Erfahrungen erheblich vereinfacht. Sie
wurden mit Kommissionsbeschluss
vom 29. November 2006 festgelegt
.
Die Anstellungsbehörde hat am 14. Dezember
2006 nach Anhörung des Paritätischen Ausschusses für das
Bescheinigungsverfahren die Vorschriften für die Anwendung der Kriterien
für die Zulassung zum Bescheinigungsverfahren 2006 im Einzelnen
festgelegt.
Mit dieser Verwaltungsmitteilung ergeht die Aufforderung zur
Einreichung von Bewerbungen; sie leitet das Bescheinigungsverfahren für
das Jahr 2006 ein. Sie gibt Aufschluss darüber, was die
Bescheinigung ist, aus welchen verschiedenen Etappen das Verfahren
besteht und wie sich der geplante Ablauf des Verfahrens 2006 gestaltet.
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2007.
HINWEIS
-
Das neue Bescheinigungsverfahren
wurde gegenüber dem Bescheinigungsverfahren des
Vorjahres vereinfacht. Die Beamten werden gebeten, im
Hinblick auf die ordnungsgemäße Erstellung ihrer
Bewerbung von den nachstehenden Anweisungen Kenntnis zu
nehmen.
-
Die Bewerbungen, die für das
Bescheinigungsverfahren 2005 eingereicht wurden,
besitzen keinerlei Gültigkeit für das
Bescheinigungsverfahren 2006. Das bedeutet, dass
Bewerber, die am Bescheinigungsverfahren 2005
teilgenommen haben, ohne eine Bescheinigung zu erhalten,
für das Bescheinigungsverfahrens 2006 wiederum eine neue
vollständige Bewerbung einreichen müssen.
-
Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn
sie fristgerecht in Sysper2 validiert wurde.
-
Fehlerhaft oder unvollständig
ausgefüllte Bewerbungen können nach der Validierung
nicht mehr berichtigt werden.
|
- ALLGEMEINES
1.1. Für wen kommt das Bescheinigungsverfahren infrage?
Das Bescheinigungsverfahren betrifft ausschließlich Beamte der
Laufbahngruppen ex-C* oder ex-D*, die vor dem 1. Mai 2004 bei den
europäischen Organen tätig waren.
Kolleginnen und Kollegen der Laufbahngruppen ex-C* oder ex-D*, die
nach dem 30. April 2004 zu Beamten ernannt wurden, sind somit nicht
betroffen. Diese Kolleginnen und Kollegen sind vom Amts wegen keinen
Einschränkungen unterliegende Mitglieder der Funktionsgruppe AST (in
der Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 möglich sind).
1.2. Wozu dient das Bescheinigungsverfahren?
Beamte der Laufbahngruppen ex-C* und ex-D*, die bereits vor dem 1.
Mai 2004 eingestellt wurden, gehören zwei unterschiedlichen
Laufbahnschienen an, in denen Beförderungen lediglich bis zur
Besoldungsgruppe AST7 (ex- C*7 ) bzw. AST5 (ex-D*5) möglich sind.
Für diese Beamten gilt diese Einschränkung nicht mehr, wenn sie eine
Bescheinigung erhalten haben. Als vollwertige Mitglieder der
Funktionsgruppe AST kommen sie je nach individueller Leistung,
Dienstalter und Besoldungsgruppe für Beförderungen bis zur
Besoldungsgruppe 11 infrage.
Der Übergang von einer Laufbahnschiene in eine andere erfolgt
horizontal (gleiche Besoldungsgruppe und gleiche Dienstaltersstufe),
ohne Änderung des Grundgehalts. Das in der ehemaligen
Laufbahnschiene erreichte Dienstalter wird beibehalten. Das
Punkteguthaben wird neu berechnet, damit der gleiche Abstand zur
Beförderungsschwelle erhalten bleibt (gilt nicht für ex-C*7 und
ex-D*5).
1.3. Die Etappen des Verfahrens
Ab 2006 umfasst das Bescheinigungsverfahren nur noch die folgenden
drei Etappen:
- Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen
- Aufstellung einer Liste der gemäß den Zulassungskriterien
zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber
- Bescheinigung der für Dienstposten der Ebene
„Verwaltungsassistent" zugelassenen Beamten (Dienstposten, deren
Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen).
- ZULASSUNGSKRITERIEN
Nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, überprüft die GD ADMIN,
ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die im
Kommissionsbeschluss vom 29
November 2006
und ergänzend im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 14 Dezember 2006 festgelegt
sind. Zugelassen wird, wer die nachstehenden Voraussetzungen ausnahmslos
erfüllt:
2.1. Dienstrechtliche Stellung
Sie können sich um die Erteilung der Bescheinigung bewerben,
- wenn Sie vor dem 1. Mai 2004 als Beamter der Laufbahngruppe
C* oder D* tätig waren,
- wenn Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs zur
Einreichung von Bewerbungen in eine Dauerplanstelle der
Kommission eingewiesen sind und sich im aktiven Dienst, im
Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im
dienstlichen Interesse abgeordnet sind.
Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie im Laufe des Jahres 2006
von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie aufgrund
eines Beschlusses der Kommission endgültig aus dem Dienst
ausscheiden oder wenn Sie von der Kommmission mit Wirkung 2006
Invalidengeld erhalten.
2.2. Mindestdienstalter in der Laufbahnschiene C* oder D*
Ihr Dienstalter in der Laufbahngruppe C* oder D* oder einer höheren
Laufbahngruppe – muss am 16. Januar 2007 mindestens fünf Jahre
betragen. Wenn Ihr Dienstalter weniger als 5 Jahre beträgt, wird
Ihre Bewerbung nicht zugelassen.
Bei der Anwendung dieses Kriteriums wird das in der Laufbahngruppe
C* oder D* erworbene Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf
Zeit berücksichtigt. Das Dienstalter als Bediensteter auf Zeit wird
selbst dann berücksichtigt, wenn es zwischen den als Bediensteter
auf Zeit und als Beamter abgeleisteten Dienstzeiten Unterbrechungen
gegeben hat.
Die Dienstzeiten, die Sie in der dienstrechtlichen Stellung der
Abordnung im dienstlichen Interesse oder auf Antrag (bei einem
anderen Gemeinschaftsorgan, einer Gemeinschafts- oder
Durchführungsagentur oder Gemeinschaftseinrichtung) abgeleistet
haben, werden berücksichtigt.
Die Zeiten, in denen Sie sich in der dienstrechtlichen Stellung des
Urlaubs aus persönlichen Gründen befanden, werden nicht
berücksichtigt.
Das oben beschriebene Dienstalter in den Laufbahnschienen C* oder D*
wird im Folgenden als "Berufserfahrung Typ 1" bezeichnet.
2.3. Mindestanforderung in Bezug auf die Ausbildung
Sie müssen eine Ausbildung nachweisen, die den in Artikel 3 Absatz 3
Buchstabe a) Unterabsatz i) des Statuts für die Einweisung in eine
Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe AST genannten
"postsekundärer Bildungsabschluss bescheinigt durch ein Diplom"
Voraussetzungen zumindest entspricht, d. h. eine postsekundäre
Ausbildung (im Rahmen einer postsekundären nichtuniversitären
Ausbildung oder eines universitären Kurzzeitstudiengangs mit einer
Mindestregelstudienzeit von 2 Jahren). Dieses Ausbildungsniveau
entspricht Spalte d) der als Anhang 1 beigefügten Übersicht über die
Ausbildungsniveaus.
Ein darunter liegendes Ausbildungsniveau kann jedoch durch
Berufserfahrung ausgeglichen werden, die Sie (ggf. auch ohne
Beamten- oder Zeitbedienstetenstatus) bei den Gemeinschaftsorganen
oder anderweitig erworben haben. Die zusätzliche Berufserfahrung,
mit der das Ausbildungsniveau ausgeglichen werden kann, wird im
Folgenden als "Berufserfahrung Typ 2" bezeichnet.
Der Ausgleich für die Ausbildungsniveaus im Sinne der Buchstaben a)
bis c) erfolgt nach folgendem Ansatz:
BILDUNGSABSCHLÜSSE
Höchster Bildungsabschluss (siehe Anhang 1) |
Mindest-dienstalter C*/D*
(Berufser-fahrung Typ 1) |
Sonstige Berufs-erfahrung
(Berufser-fahrung
Typ 2) |
a) Grundschule |
5 Jahre |
9 Jahre |
b) Realschulabschluss |
5 Jahre |
c) Abitur/Hochschulreife |
2 Jahre |
d)Fachschule/Grundstudium |
0 |
e) Fachhochschulabschluss (Dauer mindestens 3 Jahre)
|
f) Hochschulabschluss (Dauer mindestens 4 Jahre)
|
g) Promotion |
Berücksichtigt werden ausschließlich Ausbildungen, bei denen ein
Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland
der Ausstellung staatlich anerkannt ist.
In Anhang 1 ist ein indikatives Verzeichnis der Abschlüsse für die
verschiedenen Ausbildungsniveaus beigefügt. Wenn Sie nicht die zum Ausgleich für einen unter d) liegenden
Bildungsabschluss geforderte Berufserfahrung nachweisen können, wird
Ihre Bewerbung nicht zugelassen.
2.4. Abschnitt "Potenzial" in der Beurteilung der beruflichen
Entwicklung
Ihr Potenzial, Aufgaben der Funktionsgruppe AST wahrzunehmen, muss
im Abschnitt "Potenzial" Ihrer Beurteilung, der auf Ihren Wunsch hin
im Rahmen des Beurteilungsverfahrens 2005 d.h. dem letzten zum
heutigen Zeitpunkt abgeschlossenen Beurteilungsverfahren ausgefüllt
wurde, positiv beurteilt worden sein.
Für dieses Zulassungskriterium sind lediglich die Beurteilungen für
das Jahr 2005 maßgeblich, die sich auf einen Beurteilungszeitraum
von mindestens 6 Monaten beziehen.
Falls Ihr Potenzial, Aufgaben der Funktionsgruppe AST wahrzunehmen,
für den Beurteilungszeitraum 2005 nicht positiv beurteilt wurde,
wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.
Für das Bescheinigungsverfahren 2007 - das spätestens im September
2007 eingeleitet werden sollte - wird die Evaluierung des
Potenzials, Aufgaben eines höheren Niveaus wahrzunehmen, eine der
Rubriken des Bewerbungsbogens sein. Es gibt somit in der Beurteilung
(CDR-REC) keine Rubrik 'Potenzial' mehr, die von potentiellen
Bewerbern für das Bescheinigungsverfahren auszufüllen wäre.
2.5. Qualität der Leistung
Sie werden zum Bescheinigungsverfahren 2006 nicht zugelassen, wenn
die Qualität Ihrer fachlichen Leistungen in der Beurteilung 2005 als
ungenügend oder unzulänglich beurteilt wird.
Gemäß Kommissionsbeschluss C(2004) 1597 vom 28.4.2004 zur Sicherung
des Leistungsniveaus wird bei unzulänglicher fachlicher Leistung die
Leistungsnote 9,5 oder darunter vergeben. Bei ungenügender
Beschäftigung enthält eine der drei Rubriken der Beurteilung den
Zusatz "unzureichend" bzw. "schwach".
- BEWERBUNGSVERFAHREN
3.1. Form der Bewerbung und Bewerbungsfrist
Die Bewerbung muss über das Modul "Attestation" in Sysper 2
erfolgen. Sie gelangen zu diesem Modul, indem Sie das Menu von
Sysper2 aufrufen und dort in der Schaltfläche "Bescheinigungs- und
Leistungsnachweisverfahren" auf " Meine bisherige Teilnahme an
diesem Verfahren" klicken. Klicken Sie sodann auf "Bewerbung für das
Bescheinigungsverfahren 2006"
Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2007.
Wenn Sie wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes zwischen dem
Datum der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem
Bewerbungsschluss keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie Ihre
Bewerbung auf Papier (siehe hierzu das Muster in Anhang 2) an
folgende Anschrift senden:
Europäische Kommission Referat ADMIN A 6 "Bewerbung für das Bescheinigungsverfahren" MO 34 5/15 200, rue de la Loi B-1049 Bruxelles Diese Bewerbung ist vor dem 31. Januar 2007 zu übermitteln;
maßgebend ist das Datum des Poststempels. Bewerbungen auf Papier,
die nach diesem Datum eingehen, werden nur angenommen, wenn der
Bewerber nachweisen kann, dass er während des gesamten
Bewerbungszeitraums, d.h. zwischen dem Tag der Veröffentlichung
dieser Verwaltungsmitteilung und dem Tag des Bewerbungsschlusses
abwesend war.
3.2. Welche Angaben sind zu machen?
Manche Angaben sind bereits in Sysper2 gespeichert, wie Ihre
Berufserfahrung bei der Kommission, Ihre dienstrechtliche Stellung,
Ihre Besoldungsgruppe oder die Beurteilungsrubriken zu "Potenzial".
Darüber hinaus müssen Sie noch weitere Angaben in Ihre Bewerbung
eintragen. Diese Angaben betreffen:
- das Ausbildungsniveau: anzugeben ist der höchste
Bildungsabschluss, die Bezeichnung des Abschlusses, der Tag der
Ausstellung und der Name der ausstellenden Einrichtung. Das Niveau
des Abschlusses ist anhand der Übersicht in Anhang 1 zum Aufruf zur
Einreichung der Bewerbungen zu bestimmen. Es können ausschließlich
Ausbildungen berücksichtigt werden, für die ein Abschluss erworben
wurde;
- die Berufserfahrung in den Laufbahnen C* oder D* oder höher als
Beamter oder Bediensteter auf Zeit in anderen Gemeinschaftsorganen,
Gemeinschaftsagenturen/Durchführungsagenturen sowie
gemeinschaftlichen Einrichtungen ("Berufserfahrung Typ 1): Die
Angaben zu Ihrer Laufbahn als Beamter oder Bediensteter auf Zeit bei
der Kommission sind bereits in Sysper 2 gespeichert. Folglich
brauchen Sie diese Angaben nicht erneut in Ihre Bewerbung
aufzunehmen. Angeben müssen Sie hingegen Ihre Berufserfahrung als
Beamter oder Bediensteter auf Zeit bei den übrigen
Gemeinschaftsorganen und –einrichtungen: dabei ist für jeden
Zeitraum anzugeben, in welches Organ, welche Generaldirektion und
welches Referat Sie eingewiesen waren, in welchem Dienstverhältnis
Sie standen (Bediensteter auf Zeit oder Beamter) und in welche
Besoldungsgruppe Sie eingestuft waren;
- die sonstige Berufserfahrung (Berufserfahrung Typ 2): sie kann
gegebenenfalls das Niveau des Bildungsabschlusses ausgleichen.
Anzugeben ist die gesamte Berufserfahrung, die außerhalb der
Gemeinschaftsorgane erworben wurde, sowie die Berufserfahrung bei
Gemeinschaftsorganen, die nicht in der dienstrechtlichen Stellung
eines Beamten oder eines Bediensteten auf Zeit erworben wurde; dabei
ist anzugeben der Zeitraum der Tätigkeit, die Art der Tätigkeit, der
Name und Anschrift des Arbeitgebers.
Gegebenenfalls müssen Sie auch Ihre Personalakte ergänzen, die
insbesondere Folgendes enthalten muss:
- das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusses, bei
dem es sich um einen in dem Mitgliedstaat oder Drittland, in dem er
ausgestellt wurde, staatlich anerkannten Abschluss handeln muss.
- das Original oder eine beglaubigte Kopie der
Arbeitgeberbescheinigungen, mit denen die Berufserfahrung
nachgewiesen wird, die Sie außerhalb der Gemeinschaftsorgane
erworben haben.
3.3. Wie validiere ich meine Bewerbung?
Solange Sie Ihre Bewerbung in Sysper2 noch nicht validiert haben,
können Sie
- die Bewerbung löschen (indem Sie auf "Meine Bewerbung löschen"
klicken), oder
- Ihre Bewerbung bearbeiten. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre
Eingaben zu speichern, bevor Sie die Anwendung verlassen (klicken
Sie hierzu auf "Bewerbung speichern ohne zu unterzeichnen").
Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer vollständigen Bewerbungsakte,
die die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die in Sysper2
gespeicherten Daten enthält. Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben
sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen, bevor Sie
Ihre Bewerbung validieren.
Ihre Bewerbung wird erst registriert und berücksichtigt, nachdem Sie
sie elektronisch unterzeichnet ("validiert") haben (die
elektronische Unterzeichnung erfolgt, indem Sie auf "Bewerbung
validieren und abschicken" klicken). Sie erhalten daraufhin eine
elektronische Bestätigung.
3.4. Überprüfung der Angaben der Bewerber im Bewerbungsbogen
Die Angaben in den Bewerbungen der zum Bescheinigungsverfahren
zugelassenen Bewerber werden von der GD ADMIN anhand der
Personalakte systematisch überprüft. Diese Überprüfung erfolgt nach
der Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses der zugelassenen
Bewerber, spätestens aber bei der Bearbeitung der Anträge auf
Bescheinigung.
Wenn die Angaben mit Ihrer Personalakte nicht übereinstimmen oder
diese unvollständig ist, wird der in der Bewerbung angegebene
Bildungsabschluss bzw. die dort angegebene Berufserfahrung nicht
berücksichtigt und die Bescheinigung wird nicht erteilt.
Wenn sie vergessen haben, einen Abschluss oder eine Berufserfahrung
anzugeben, kann das nicht berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen, bevor Sie
Ihre Bewerbung validieren, und Ihre Personalakte gegebenenfalls zu
vervollständigen.
Zuständig für die Verwaltung der Personalakten ist das Referat
ADMIN/B.3 (MO-34 MEZ/38, Tel. 53790).
- AUFSTELLUNG DER LISTE DER ZUM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN
ZUGELASSENEN BEWERBER
4.1. Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Bewerber, die zum
Bescheinigungsverfahren zugelassen werden
Anhand der Angaben in den Bewerbungen erstellt die GD ADMIN die
vorläufige Liste der Bewerber, die die Zulassungsbedingungen
erfüllen. Diese Liste wird dem Paritätischen Ausschuss zur
Stellungnahme vorgelegt und danach von der Anstellungsbehörde in
Form einer Verwaltungsmitteilung veröffentlicht.
Nach dieser Bekanntmachung können Sie in Sysper2 in Ihrem Dossier
„Bescheinigungsverfahren“ prüfen, wie die Angaben, die Sie in Ihrer
Bewerbung gemacht haben, bewertet worden sind.
4.2. Rechtsbehelf
Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind,
können Sie beim Paritätischen Ausschuss für das
Bescheinigungsverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch
einlegen.
Der Einspruch muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe
des vorgenannten Verzeichnisses über Sysper2 (durch drücken der
Schaltfläche "Einspruch einlegen") erfolgen.
Für die Begründung Ihres Einspruchs steht Ihnen ein (in Bezug auf
den Textumfang nicht begrenztes) freies Eingabefeld zur Verfügung,
in das Sie zudem durch Anklicken der Schaltfläche "Anlagen" weitere
Dokumente einfügen können.
Falls ein Beamter wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, kann er mit einem mit Gründen versehenen
Vermerk Einspruch einlegen, der an folgende Anschrift zu richten
ist: Europäische Kommission Referat ADMIN A 6 "Einspruch – Bescheinigungsverfahren" MO 34 5/15 200, rue de la Loi B-1049 Bruxelles Dieser Vermerk ist innerhalb der oben genannten Frist einzusenden;
maßgebend ist das Datum des Poststempels.
Nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses entscheidet die
Anstellungsbehörde über den Einspruch.
4.3. Aufstellung der endgültigen Liste der zum
Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber
Die endgültige Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2006
zugelassenen Bewerber (im Folgenden "die bescheinigungsfähigen
Beamten") wird von der Anstellungsbehörde angenommen und
veröffentlicht.
- BESCHEINIGUNG DER IM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2006 ZUGELASSENEN
BEWERBER
5.1. Gültigkeit der Liste
Beamte, deren Name auf der endgültigen Liste der zum
Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassenen Bewerber geführt wird,
können die Bescheinigung – vorbehaltlich der Überprüfung der in der
Bewerbung enthaltenen Angaben zeitlich unbegrenzt in Anspruch nehmen
(siehe Punkt 3.4). Die Anzahl der pro Jahr und
Bescheinigungsverfahren erteilten Bescheinigungen ist nicht mehr
begrenzt.
5.2. Wie kann ich die Bescheinigung in Anspruch nehmen?
Die Bescheinigung besagt, dass die von ihrem Inhaber ausgeübten
Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen. Um die
Bescheinigung in Anspruch zu nehmen, müssen die Beamten, deren Name
auf der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2006
zugelassenen Bewerber geführt wird, auf einen Dienstposten der Ebene
"Verwaltungsassistent" und damit auf einen Dienstposten ernannt
werden, dessen Funktionen ausnahmslos der Ebene ex-B* entsprechen.
Im Hinblick darauf wird den betreffenden Beamten gestattet, sich auf
alle Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" zu bewerben, die
von den Kommissionsdiensten veröffentlicht werden.
Wenn die Stellenbeschreibung des von einem dieser Beamten besetzten
Dienstpostens geändert wurde und nunmehr ausschließlich Funktionen
der Ebene ex-B* umfasst, kann dem Beamten die Bescheinigung für
diesen Dienstposten erteilt werden, so dass sich der Wechsel auf
einen anderen Dienstposten erübrigt.
5.3. Modul gezielter Schulungen
Um ihre Fähigkeiten zur Ausübung von Funktionen der Ebene
"Verwaltungsassistent" zu festigen, werden die bescheinigungsfähigen
Beamten eingeladen, soweit die Erfordernisse der jeweiligen
Dienststelle, der sie zugewiesen sind, dies zulassen ein Modul
gezielter Schulungen zu besuchen. Die Teilnahme an diesem
Schulungsmodul ist keine Vorbedingung für die Erteilung der
Bescheinigung.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Moduls wird bei der
Veröffentlichung der endgültigen Liste der zum
Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassenen Bewerber mitgeteilt.
- ÜBERGANGSREGELUNG FÜR DIE 200 BESCHEINIGUNGSFÄHIGEN BEWERBER DES
BESCHEINIGUNGSVERFAHRENS 2005, DIE 2006 KEINE BESCHEINIGUNG ERHALTEN
HABEN
Die Bewerber des Bescheinigungsverfahrens 2005, denen gestattet
wurde, sich auf einen Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent"
zu bewerben, die jedoch 2006 keine Bescheinigung erhalten haben,
werden, wenn sie die unter Punkt 2.1 geforderten Bedingungen
(dienstrechtliche Stellung zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung des
Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen) erfüllen und sich für das
Bescheinigungsverfahren 2006 bewerben, zugelassen, auch wenn ihr
Potenzial im Beurteilungszeitraum 2005 nicht positiv bewertet wurde.
- ROLLE DES PARITÄTISCHEN AUSSCHUSSES IM WEITEREN VERLAUF DES
VERFAHRENS
Die Rolle des Paritätischen Ausschusses für das
Bescheinigungsverfahren wird durch das neue Bescheinigungsverfahren
gestärkt.
- Dem Ausschuss werden der Entwurf der Liste der Beamten, deren
Bewerbung als zulässig angesehen wird, sowie etwaige Einsprüche
nicht zugelassener Bewerber zur Stellungnahme vorgelegt.
- Der Ausschuss wird regelmäßig von der Durchführung des Verfahrens,
von der Anzahl der Bescheinigungen, vom Profil der Beamten mit
Bescheinigung sowie von der Inanspruchnahme des Schulungsangebots
unterrichtet. Der Ausschuss gibt alljährlich eine Stellungnahme zur
Durchführung des Bescheinigungsverfahrens durch, die gegebenenfalls
auch Empfehlungen für die Anstellungsbehörde enthält.
- NÜTZLICH ADRESSEN
Bei Fragen oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen Ihrer Bewerbung
können Sie sich an das Referat l'ADMIN/A.6 wenden: Tel.: 93640 und 93936 - E-Mail: ADMIN PROCEDURE D'ATTESTATION Seite
"Attestation" auf Intracomm -
(http://www.cc.cec/pers_admin/attestation/index_fr.html).
- ZEITPLAN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2006
Das Verfahren wird voraussichtlich wie folgt ablaufen:
- 31 Januar 2007: Bewerbungsschluss
- Mitte Februar 2007: Veröffentlichung der vorläufigen Liste der
Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren zugelassen sind, nach
Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses
- Anfang März 2007: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das
Bescheinigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Einsprüche
wegen Nichtzulassung
- Ende März/Anfang April 2007: Veröffentlichung der endgültigen
Liste der Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassen
sind
- SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr.
45/2001:
- Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
- Zweck der Verarbeitung: Bescheinigungsverfahren
- Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des
Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren, Leiter
der Personalreferate
- Die im Bewerbungsformular mit einem Asteriskus (*)
gekennzeichneten Fragen müssen verbindlich beantwortet werden.
- Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der
Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin
enthaltenen Angaben Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist
für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden, danach ist
eine Berichtigung nicht mehr möglich.
- Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den
Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind –
Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
- Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen
Datenschutzbeauftragten wenden.
Anhänge:
1/ Übersicht über die Schul- und Berufsbildungsabschlüsse
2/
Bewerbungsformular im Format "Word".
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