NEUES MODUL FÜR DIE ELEKTRONISCHE ZEITERFASSUNG
Seit dem 1. Januar 2007 erfolgt die Arbeitszeitverwaltung
mittels des neuen IT-Moduls „Zeiterfassung“, das in Sysper2
integriert ist. Dieses Modul wird zunächst zur Verwaltung der
Urlaubs- und Fehlzeiten sowie der Sonderregelungen
(Teilzeitbeschäftigung, Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen)
eingesetzt.
Die neue Anwendung ist für alle unter das Personalstatut fallenden
Bediensteten der Kommission (Beamte, Bedienstete auf Zeit,
Vertragsbedienstete und Hilfskräfte) unbeschadet des Dienstorts
bestimmt. Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten können
dieses Modul ebenfalls bereits ab Januar 2007 nutzen; für sie werden
jedoch nicht alle Funktionen sofort zugänglich sein.
Mit dem neuen Modul, das die Anwendung „Sic Congés“ ersetzt, können
ferner Anträge auf Teilzeitbeschäftigung, Elternurlaub und Urlaub aus
familiären Gründen elektronisch gestellt werden. Seit dem 1. Januar 2007
können die Anwendungen „SIC Congés“ und „e-HR“ nicht mehr für die
Stellung von Urlaubsanträgen verwendet, sondern nur noch zu
Informationszwecken abgerufen werden; die für die Personalverwaltung
zuständigen Dienststellen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, die
Daten zu prüfen und zu korrigieren.
Für die Übertragung des Jahresurlaubs 2006 auf das Jahr 2007 gilt
Folgendes:
- Bis zu 12 Urlaubstage werden automatisch übertragen und im Modul
„Zeiterfassung“ zum Urlaubsanspruch 2007 hinzugefügt.
- Für die Urlaubstage, die über die 12 im Statut vorgesehenen Tage
hinausgehen, müssen die Beamten und Bediensteten im Modul
„Zeiterfassung“ einen Übertragungsantrag stellen, der ab dem 19.
Januar 2007 eingereicht werden kann.
Bearbeitung der Nachweise und Bescheinigungen
Auch nach der Einführung des Moduls „Zeiterfassung“ sind die
verschiedenen Nachweise, die persönliche Daten enthalten, in
Papierform zu übermitteln.
Hierzu ist Folgendes anzumerken:
- Bei Anträgen auf Dienstbefreiung, Teilzeitbeschäftigung und
Elternurlaub, die medizinische Daten enthalten, kann der Betroffene
vertrauliche medizinische Informationen (zum Beispiel das Fachgebiet
des Arztes) unkenntlich machen; die Begründung des Antrags muss für
die Verwaltung jedoch sichtbar bleiben.
- Bei Krankheitsurlaub sowie Urlaub aus familiären Gründen muss
der Antragsteller dem Ärztlichen Dienst das ärztliche Attest wie
bisher direkt übermitteln.
- Anträge auf Genehmigung eines Aufenthalts außerhalb des
Dienstortes sowie auf Dienstbefreiung für eine Untersuchung oder
ärztliche Behandlung außerhalb des Dienstortes, für die eine
Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes erforderlich ist, werden nicht
mittels des Moduls „Zeiterfassung“ bearbeitet.
Schutz personenbezogener Daten
Über das Modul „Zeiterfassung“ können Informationen über die
Verarbeitung der Daten in Sysper2 abgerufen werden. Diese Informationen
sind auch über folgenden Link zugänglich:
http://intracomm.cec.eu-admin.net/sysper2/home/declaration_specifique_confidentialite.htm
Ergänzende Informationen
Die Intranetsite „Pers Admin“ enthält unter „Conditions
d'emploi“ ausführliche Informationen zu Urlaubs- und Fehlzeiten,
Teilzeitbeschäftigung, Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen:
http://www.cc.cec/pers_admin/cond_empl/work_hour/index_fr.html
Im Januar 2007 wird diese Site durch Informationen zum Modul
„Zeiterfassung“ ergänzt.
Das Modul „Zeiterfassung“ der Anwendung Sysper2 kann seit dem 1. Januar
2007 über den folgenden Link aufgerufen werden:
http://wlssysp2.cc.cec.eu.int:7071/SYSPER2/login.jsp
Wenn Sie Fragen zu den Ansprüchen haben, die Ihnen aus dem Statut
erwachsen, können Sie sich an das für Personalfragen zuständige Referat
Ihrer Generaldirektion wenden.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
DIGIT-SYSPER2@ec.europa.eu |