>>  de | en | fr  N° 61-2006 / 21.12.2006
 

NEUES MODUL FÜR DIE ELEKTRONISCHE ZEITERFASSUNG

Seit dem 1. Januar 2007 erfolgt die Arbeitszeitverwaltung mittels des neuen IT-Moduls „Zeiterfassung“, das in Sysper2 integriert ist. Dieses Modul wird zunächst zur Verwaltung der Urlaubs- und Fehlzeiten sowie der Sonderregelungen (Teilzeitbeschäftigung, Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen) eingesetzt.

Die neue Anwendung ist für alle unter das Personalstatut fallenden Bediensteten der Kommission (Beamte, Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete und Hilfskräfte) unbeschadet des Dienstorts bestimmt. Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten können dieses Modul ebenfalls bereits ab Januar 2007 nutzen; für sie werden jedoch nicht alle Funktionen sofort zugänglich sein.

Mit dem neuen Modul, das die Anwendung „Sic Congés“ ersetzt, können ferner Anträge auf Teilzeitbeschäftigung, Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen elektronisch gestellt werden. Seit dem 1. Januar 2007 können die Anwendungen „SIC Congés“ und „e-HR“ nicht mehr für die Stellung von Urlaubsanträgen verwendet, sondern nur noch zu Informationszwecken abgerufen werden; die für die Personalverwaltung zuständigen Dienststellen haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Daten zu prüfen und zu korrigieren.

Für die Übertragung des Jahresurlaubs 2006 auf das Jahr 2007 gilt Folgendes:

  1. Bis zu 12 Urlaubstage werden automatisch übertragen und im Modul „Zeiterfassung“ zum Urlaubsanspruch 2007 hinzugefügt.
     
  2. Für die Urlaubstage, die über die 12 im Statut vorgesehenen Tage hinausgehen, müssen die Beamten und Bediensteten im Modul „Zeiterfassung“ einen Übertragungsantrag stellen, der ab dem 19. Januar 2007 eingereicht werden kann.

Bearbeitung der Nachweise und Bescheinigungen

Auch nach der Einführung des Moduls „Zeiterfassung“ sind die verschiedenen Nachweise, die persönliche Daten enthalten, in Papierform zu übermitteln.

Hierzu ist Folgendes anzumerken:

  • Bei Anträgen auf Dienstbefreiung, Teilzeitbeschäftigung und Elternurlaub, die medizinische Daten enthalten, kann der Betroffene vertrauliche medizinische Informationen (zum Beispiel das Fachgebiet des Arztes) unkenntlich machen; die Begründung des Antrags muss für die Verwaltung jedoch sichtbar bleiben.
     
  • Bei Krankheitsurlaub sowie Urlaub aus familiären Gründen muss der Antragsteller dem Ärztlichen Dienst das ärztliche Attest wie bisher direkt übermitteln.
     
  • Anträge auf Genehmigung eines Aufenthalts außerhalb des Dienstortes sowie auf Dienstbefreiung für eine Untersuchung oder ärztliche Behandlung außerhalb des Dienstortes, für die eine Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes erforderlich ist, werden nicht mittels des Moduls „Zeiterfassung“ bearbeitet.

Schutz personenbezogener Daten

Über das Modul „Zeiterfassung“ können Informationen über die Verarbeitung der Daten in Sysper2 abgerufen werden. Diese Informationen sind auch über folgenden Link zugänglich:
http://intracomm.cec.eu-admin.net/sysper2/home/declaration_specifique_confidentialite.htm

Ergänzende Informationen

Die Intranetsite „Pers Admin“ enthält unter „Conditions d'emploi“ ausführliche Informationen zu Urlaubs- und Fehlzeiten, Teilzeitbeschäftigung, Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen:
http://www.cc.cec/pers_admin/cond_empl/work_hour/index_fr.html

Im Januar 2007 wird diese Site durch Informationen zum Modul „Zeiterfassung“ ergänzt.

Das Modul „Zeiterfassung“ der Anwendung Sysper2 kann seit dem 1. Januar 2007 über den folgenden Link aufgerufen werden:
http://wlssysp2.cc.cec.eu.int:7071/SYSPER2/login.jsp

Wenn Sie Fragen zu den Ansprüchen haben, die Ihnen aus dem Statut erwachsen, können Sie sich an das für Personalfragen zuständige Referat Ihrer Generaldirektion wenden.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
DIGIT-SYSPER2@ec.europa.eu

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   Verfasser: ADMIN B3