Leitfaden für gleitende Arbeitszeit
Der dieser Verwaltungsmitteilung beigefügte Leitfaden für gleitende
Arbeitszeit tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft und ist von allen
Generaldirektionen spätestens ab dem 1. April 2007 anzuwenden.
Er ersetzt den bislang in Brüssel angewandten Leitfaden für die
gleitende Arbeitszeit (Verwaltungsmitteilung 672 vom 25.4.1991) sowie
die entsprechenden Leitfäden für andere Dienstorte.
Der Leitfaden gilt für die Beamten und sonstigen Bediensteten im Sinne
des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen
Bediensteten sowie für abgeordnete nationale Sachverständige.
Die beigefügte Entscheidung beschreibt die Modalitäten der Anwendung
(Kern- und Gleitzeiten, Kontinuität des Dienstes, Ausnahmen, etc.).
Die tägliche Arbeitszeit wird nach einem Verfahren erfasst, das die
Dienstvorgesetzten jeder Generaldirektion zu diesem Zweck festlegen.
Anhang – Leitfaden für gleitende Arbeitszeit [SEC(2006)1796]
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