>> de | en | fr  N° 62-2006 / 21.12.2006
 

Leitfaden für gleitende Arbeitszeit

Der dieser Verwaltungsmitteilung beigefügte Leitfaden für gleitende Arbeitszeit tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft und ist von allen Generaldirektionen spätestens ab dem 1. April 2007 anzuwenden.

Er ersetzt den bislang in Brüssel angewandten Leitfaden für die gleitende Arbeitszeit (Verwaltungsmitteilung 672 vom 25.4.1991) sowie die entsprechenden Leitfäden für andere Dienstorte.

Der Leitfaden gilt für die Beamten und sonstigen Bediensteten im Sinne des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten sowie für abgeordnete nationale Sachverständige.

Die beigefügte Entscheidung beschreibt die Modalitäten der Anwendung (Kern- und Gleitzeiten, Kontinuität des Dienstes, Ausnahmen, etc.).

Die tägliche Arbeitszeit wird nach einem Verfahren erfasst, das die Dienstvorgesetzten jeder Generaldirektion zu diesem Zweck festlegen.

Anhang – Leitfaden für gleitende Arbeitszeit [SEC(2006)1796]

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   Verfasser: ADMIN B3