Einführung der Telearbeit in die Dienststellen der Kommission
Die Mitteilung zum Einsatz von Telearbeit in den Dienststellen der
Kommission und die diesbezüglichen Leitlinien, die im Anhang beigefügt
sind, wurden am 21. Dezember 2006 angenommen und sind spätestens am 1.
April 2007 in allen Generaldirektionen anwendbar.
Diese Leitlinien ersetzen alle übrigen Dokumente dieser Art, die im
Rahmen der n bestimmten Diensten durchgeführten Pilotprojekte Anwendung
fanden.
Die Leitlinien sind anwendbar auf das gesamte Personal der Institution
ungeachtet seines Statuts: Beamte, Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte,
Vertragsbedienstete und nationale Experten. Angestellte von
Dienstleistungsunternehmen, Dienstleister und Zeitarbeitskräfte
sind nicht von dieser Regelung betroffen.
Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen ergeben sich aus den
Leitlinien und werden bei Einführung der Telearbeit durch die GD und
Dienststellen in Bezug auf die jeweilige Ebene vervollständigt.
Anhang
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