>> de | en | fr  N° 15-2007 / 13.02.2007
 

Einführung der Telearbeit in die Dienststellen der Kommission

Die Mitteilung zum Einsatz von Telearbeit in den Dienststellen der Kommission und die diesbezüglichen Leitlinien, die im Anhang beigefügt sind, wurden am 21. Dezember 2006 angenommen und sind spätestens am 1. April 2007 in allen Generaldirektionen anwendbar.

Diese Leitlinien ersetzen alle übrigen Dokumente dieser Art, die im Rahmen der n bestimmten Diensten durchgeführten Pilotprojekte Anwendung fanden.

Die Leitlinien sind anwendbar auf das gesamte Personal der Institution ungeachtet seines Statuts: Beamte, Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete und nationale Experten. Angestellte von Dienstleistungsunternehmen, Dienstleister und Zeitarbeitskräfte
sind nicht von dieser Regelung betroffen.

Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen ergeben sich aus den Leitlinien und werden bei Einführung der Telearbeit durch die GD und Dienststellen in Bezug auf die jeweilige Ebene vervollständigt.


Anhang

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   Verfasser: ADMIN B.4