VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE
AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG – JAHR 2009
Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für das
Jahr 2009 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.
Rechtsrahmen
Gemäß Artikel 9 Absatz
2 von Anhang VIII des Statuts und
Artikel 39 der
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten kann jedes
Jahr eine begrenzte Anzahl von Beamten oder Bediensteten auf Zeit ohne
Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand eintreten.
Am 28. April 2004 hat die Kommission die Durchführungsbestimmungen (DGE)
einer vorzeitigen Ruhestandsregelung ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche
mit Beschluss C(2004) 1588 angenommen, die in der
Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004
vom 11. Juni 2004 veröffentlicht wurden.
Die Kommission hat diese Durchführungsbestimmungen mit Beschluss vom 10.
August 2006 geändert. Der Wortlaut der neuen Bestimmungen ist in der
Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006
vom 20. November 2006 veröffentlicht.
Voraussichtliche Anzahl der Beamten, die im Jahr 2009 ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten könnten
Die Kommission ist der Ansicht, dass sie etwa vierzig-fünfzig Beamte und
Bedienstete auf Zeit erlauben kann, ihre Pension ohne Reduzierung der
Pensionsansprüche im Rahmen des Jahres 2009 zu nehmen. Die präzise Zahl
wird auf der IntraComm-Webseite "Vorruhestand
ohne Kürzung der Pensionsansprüche" nach dem Ende der
interinstitutionellen Verhandlungen über die Quote jeder Institution
veröffentlicht. Die Kandidaten werden darauf aufmerksam gemacht, dass es
sich nur um eine Größenordnung der Anzahl der Möglichkeiten handelt, von
der die Kommission 2009 profitieren kann.
Wie lauten die Auswahlbedingungen?
Um für das Jahr 2009 ihren Antrag stellen zu können, müssen die Beamten
und Zeitbediensteten:
- am 31. Dezember 2009 zumindest 55 Jahre alt sein
- ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche im Jahr 2009 nicht in
den Ruhestand treten können
- am 31. Dezember 2009(1)
zumindest 10 Dienstjahre vollendet haben.
Zur Bestimmung der Dienstzeit werden nur die Zeiträume der aktiven
Dienstzeit, der Abordnung im dienstlichen Interesse, der Beurlaubung für
den Wehrdienst und des Eltern- und Familienurlaubs berücksichtigt.
Bei Ablauf der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. am 7. Dezember
2008, und zum Zeitpunkt der Entscheidung der Anstellungsbehörde
(AIPN)
- müssen die Beamten:
a. im aktiven Dienst, für den Wehrdienst beurlaubt, oder auf Eltern-
oder Familienurlaub gemäß Artikel 35 des Statuts oder
b. im dienstlichen Interesse gemäß Artikel 37a des Statuts abgeordnet
sein.
- Zeitbedienstete müssen im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder
Familienurlaub sein.
Was sind die Auswahlkriterien?
Für die Auswahlkriterien konsultieren Sie bitte Artikel 5 und 6 der
Entscheidung der Kommission C (2004) 1588 vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilung
n°63-2004 vom 11. Juni 2004), die durch die Entscheidung der
Kommission vom 10. August 2006 (Verwaltungsmitteilung
n°56-2006 vom 20. November 2006) geändert wurde.
Wann können die ausgewählten Bewerber in den Ruhestand eintreten?
Die für den vorzeitigen Ruhestand ausgewählten Bewerber werden im Verlauf
des Kalenderjahres 2009, spätestens am 31. Dezember 2009 in den
Ruhestand versetzt. Auf alle Fälle müssen sie zum Zeitpunkt der Versetzung
in den Ruhestand 55 Jahre alt sein und mindestens 10 Dienstjahre
abgeleistet haben.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Jeder Bewerber muss spätestens bis zum 7. Dezember 2008
seinen Antrag in
elektronischer Fassung ausgefüllt haben:
Von außerhalb:
https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE
Dieser elektronische Vordruck muss ausgefüllt und validiert sein, damit
die Anträge berücksichtigt werden können.
Antragsteller der vorangehenden Jahre, die nicht in den vorzeitigen
Ruhestand eintreten konnten, müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie
im Jahr 2009 berücksichtigt werden wollen. Hierbei ist zu beachten, dass
bereits erstellte Bewertungen bei den Anträgen dieses Jahres nicht
berücksichtigt werden.
Alle Interessenten sind gebeten, den Abschnitt "Häufig gestellte Fragen"
(FAQ) auf der IntraComm-Webseite "Vorruhestand
ohne Kürzung der Pensionsansprüche" zu konsultieren:
Im Falle nicht zufriedenstellender Antworten ist es möglich, eine E-Mail
an folgende Adresse zu senden:
ADMIN A4 Early
Retirement.
Zur Durchführung des Verfahrens ist folgender Richtzeitplan vorgesehen:
- Dezember 2008 - Januar 2009: Die Generaldirektionen und
Dienststellen werten die elektronisch gestellten Anträge aus und
übermitteln der GD ADMIN eine Liste der Bewerber, die je nachdem, ob ihr
Antrag für den Dienst von hohem, geringem oder keinem Interesse ist, in
drei Gruppen unterteilt werden. Die der ersten und zweiten Gruppe
zugeordneten Bewerber werden in der Rangfolge der Prioritäten
aufgeführt.
- Februar 2009: Die GD ADMIN erstellt eine Liste und den Entwurf einer
Reserveliste;
- März 2009: Der Paritätische Ausschuss (COPAR) bezieht zu den
Listenentwürfen Stellung;
- April 2009: Die Anstellungsbehörde (AIPN) nimmt die Liste der
ausgewählten Personen, die sie anschließend in den
Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht, sowie eine Reserveliste an. Zum
Schutz personenbezogener Daten wird die Reserveliste nach der
Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten nicht
veröffentlicht. Die Antragsteller werden schriftlich von der sie
betreffenden Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Die ausgewählten
Kandidaten können ihren Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem
Datum der Benachrichtigung zurücknehmen.
Die Behandlung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Maßnahme
wurde von der GD ADMIN dem Datenschutzbeauftragten gemeldet. Weitere
Informationen zu dieser Frage
Von außerhalb:
https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE
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Footnotes
(1) Für die Berechnung dieser 10
Jahre werden die Dienstjahre nicht berücksichtigt, für die ein Abgangsgeld
gezahlt worden ist. |