Neues Beurteilungs- und Beförderungsverfahren
Umrechnung des Rucksacks und neue Rubrik Sprache in
Sysper2
Das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2009 begann am 7. Januar
2009 (siehe Verwaltungsmitteilung Nr.1-2009).
Als Teil dieses Verfahrens fordert die vorliegende Verwaltungsmitteilung
Sie auf, zwei Elemente zu überprüfen, die Ihrer Beurteilungs- und
Beförderungsakte in Sysper 2 hinzugefügt wurden.
- Die Umrechnung des Rucksacks
1.1 Allgemeines
Im Zuge der Einführung des neuen Beurteilungs- und
Beförderungssystems werden die Punkte, die unter Anwendung der alten
Regeln gesammelt wurden, umgerechnet. Diese Umrechnung erfolgt auf
der Grundlage der durchschnittlichen Anzahl von Punkten pro Beamten.
Im vorherigen System betrug diese - unter Bezug auf einen
statistischen Durchschnitt über 5 Jahre - 17 Punkte (einem
Durchschnitt von 14,5 Verdienstpunkten und 2,5 Prioritätspunkten).
Im neuen Beförderungssystem beträgt die durchschnittliche Anzahl an
vergebenen Punkten 6 Beförderungspunkte. Die Umrechnung des
Rucksacks erfolgt somit im Verhältnis 6/17. Das erzielte Ergebnis
wird auf den nächsthöheren ganzen Punkt gerundet.
Beispiel: Ende 2008 hatte der
Beamte X in der Besoldungsgruppe AST 6 insgesamt 46 Punkte
im Rucksack. Die Beförderungsschwelle für 2008 für diese
Besoldungsgruppe betrug 78 Punkte. Der Rucksack entspricht
somit 59% der Ende 2008 festgestellten
Beförderungsschwelle.
Umrechnung: Der neue Rucksack wird 46 x 6/17 = 16.24,
aufgerundet zu 17 neuen Punkten, enthalten. Die neue
Beförderungsschwelle beträgt 28 Punkte, so dass der Rucksack
nach Umrechnung 60.7% (61%) der neuen
Beförderungsschwelle entspricht. |
1.2 Neu eingestellte Beamte
Für Beamte, die seit der Einstellung noch nicht befördert wurden und
deren Rucksack noch 9 Punkte für die 9-monatige Probezeit (6 Punkte
für eine 6-monatige Probezeit) umfasst, erfolgt die Umrechnung in
zwei Schritten. Zunächst werden die Punkte für die Probezeit im
Verhältnis 6/12 umgerechnet (die pauschalen Punkte entsprechen einem
Punkt pro Monat). Der Rest des Rucksacks wird im Verhältnis 6/17
umgerechnet.
Beispiel: Ende 2008 enthält der
Rucksack eines Beamten in der Besoldungsgruppe AD5, der noch
nicht befördert wurde, 11 Punkte (9 Punkte für die Probezeit
und 2 Verdienstpunkte).
- Die Beförderungsschwelle 2008 beträgt 40.5 Punkte.
- Der Rucksack entspricht 27% der Entfernung zur
Beförderungsschwelle.
Umrechnung: 9 x 6/12 = 4.5 = 5 Punkte (aufgerundet) +
2 x 6/17 = 0.7 = 1 Punkte (aufgerundet). Der neue Rucksack
entspricht 5 + 1 = 6 Punkte. Die neue Beförderungsschwelle
ist 18. Der neue Rucksack entspricht 33% der neuen
Beförderungsschwelle. |
Wenn das Ergebnis dieser Umrechnung es nicht erlaubt, die
relative Entfernung von der Beförderungsschwelle beizubehalten,
erhält der betreffende Beamte nach den allgemeinen
Durchführungsbestimmungen zu
Artikel 45 des Statuts zusätzlich
Punkte, um die relative Entfernung beizubehalten.
1.3 Besondere Bestimmungen
Wenn Ereignisse wie die Bescheinigung, die Ernennung auf eine
Planstelle der Funktionsgruppe AD aufgrund des
Leistungsnachweisverfahrens oder Beförderung infolge eines
Einstellungsverfahrens nach der Veröffentlichung einer
Stellenausschreibung nach Artikel 29 Absatz 1, Buchstabe a) Ziffer
(iii) des Statuts im Jahr 2008 eingetreten sind, erfolgte die
Umrechnung des Rucksacks in zwei Phasen.
- Bescheinigung
Im Falle der Bescheinigung fand das folgende allgemeine Prinzip
Anwendung:
- Zunächst erfolgte eine Umrechnung des Rucksacks anhand
der Beförderungsschwelle für 2008 unter Verwendung der
Punkte des vorherigen Systems um die Veränderung in der
Karriere der betroffenen Beamten zu berücksichtigen.
- In einem zweiten Schritt wurde der daraus resultierende
neue Rucksack umgerechnet (auf Grundlage der in den
Abschnitten 1.1 und 1.2 beschriebenen Methode).
Beispiel
Ein Beamter in der Besoldungsgruppe AST4/C erhielt
die Bescheinigung im August 2008
-
Am Ende des
Beförderungsverfahrens 2008 hatte der Beamte
insgesamt 76 Punkte.
-
Die Beförderungsschwelle 2008
für die Besoldungsgruppe AST4/C beträgt 80.5.
-
Der Rucksack von 76 Punkten
entspricht somit 94.41% der AST4/C
Beförderungsschwelle.
-
Die Beförderungsschwelle 2008
für die Besoldungsgruppe AST4 beträgt 51.
-
94.41% von 51 = 48.15
gerundet auf 48 Punkte (gerundet auf den
nächsten halben Punkt). Dies entspricht dem
neuen Rucksack nach Bescheinigung.
-
Dieser neue Rucksack wird
folgendermaßen umgerechnet: 48 Punkte x 6/17 =
16.4 gerundet auf 17 Punkte.
|
Bitte beachten Sie folgende Sondersituation betreffend die
Umrechnung in Besoldungsgruppen für die es keine
Beförderungsschwellen gibt, da eine weitere Beförderung in der
Laufbahngruppe nicht möglich ist.
Beispiel: Ein AST 7/C-Beamter
(das Beispiel gilt auch für einen AST 5/D -Beamten) erhält
die Bescheinigung. Er hat 63 Punkte als AST7/C-Beamter
gesammelt. Allerdings ist eine Beförderung in eine
höhere Besoldungsgruppe aus der Besoldungsgruppe AST 7/C
nicht möglich und dementsprechend gibt es keine
Beförderungsschwelle. In diesem Fall wird der gesamte
Rucksack von 63 Punkten gelöscht. |
- Übergang von der Funktionsgruppe AST in die
Funktionsgruppe AD durch das Leistungsnachweisverfahren oder ein
externes Auswahlverfahren
Der Übergang von einer Funktionsgruppe in die andere hat
grundsätzlich die Löschung des Rucksacks zur Folge, da
Verdienste, die in einer Funktionsgruppe erworben wurden nicht
auf eine andere übertragen werden können. Hat ein solcher
Übergang im Jahr 2008 stattgefunden, wird der am Ende des
Beförderungsverfahrens 2008 festgestellte Rucksack gelöscht.
- Beförderung unter Anwendung von Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe
a) Ziffer (iii)
Eine solche Beförderung hat die Löschung des Rucksacks mit den
Punkten aus der vorherigen Besoldungsgruppe zur Folge.
Beispiel: Ein AD12-Beamter hat einen
Rucksack von 81 Punkten. Die Beförderungsschwelle 2008 für
die Besoldungsgruppe AD 12 beträgt 128. Der betreffende
Beamte wird in die Besoldungsgruppe AD13 ernannt. Er verliert all
seine 81 Punkte, die er am Ende des Jahres 2008 hatte. |
1.4 Übergangspunkte
Das Konzept der theoretischen Höchstverweildauer in der
Besoldungsgruppe vor Beförderung zielt darauf ab, für jeden
Beamten auf Grundlage einer Zeitspanne von mehreren Jahren
angeben zu können, theoretisch hätte befördert werden sollen. Vor allem erlaubt es aber, diejenigen Beamten zu identifizieren,
die trotz angemessener Verdienstnoten feststellen, dass ihre
Aussichten auf eine Beförderung zurückgehen und sie in ihrer
Karriereentwicklung zurückbleiben.
Punkte für ein Überschreiten der theoretischen
Höchstverweildauer in der Besoldungsgruppe erhalten im
Beförderungsverfahren 2009 einmalig diejenigen Beamten, deren
Verweildauer in der Besoldungsgruppe die theoretische
Höchstverweildauer übersteigt (siehe Verwaltungsmitteilung
Nr.1-2009 zum Beginn des Beurteilungs- und
Beförderungsverfahrens 2009). Die betreffenden Beamten werden
eine Anzahl von Punkten entsprechend folgender Regel erhalten:
Auf der Grundlage der theroretischen
Höchstverweildauer in der
Besoldungsgruppe
hätte der Beamte befördert werden sollen im
Jahr |
Anzahl der Punkte |
2005 oder früher |
4 Punkte |
2006 |
3 Punkte |
2007 |
2 Punkte |
2008 |
1 Punkt |
Diese Punkte wurden den Rucksäcken der betreffenden Beamten
hinzuaddiert als die Beförderungsakte aktualisiert wurde. Sie
erscheinen in der Rubrik "Others".
1.5 Überprüfung
Anhand der in den vorangehenden Absätzen enthaltenen
Informationen zu den einzelnen Berechnungen, sind Sie nun
aufgefordert, Kenntnis Ihres umgerechneten Rucksacks zu nehmen
und diesen zu prüfen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die
Umrechnung Ihres Rucksacks nicht korrekt erfolgt ist, können Sie
an folgende Emailadresse schreiben:
Admin Eval Promo
Eine Überprüfung seitens der GD ADMIN wird daraufhin vorgenommen
werden. Sollten nach dieser Überprüfung immer noch das Ergebnis
der Umrechnung bestreiten, werden Sie Gelegenheit haben, einen
Einspruch beim Paritätischen Beurteilungs- und
Beförderungsausschuss zu dem gleichen Zeitpunkt wenn Sie einen
Einspruch gegen die Vergabe der Beförderungspunkte einlegen
können (siehe Verwaltungsmitteilung Nr.1-2009 zum Beginn des
Beurteilungs- und Beförderungsverfahrens 2009) einzulegen.
- Die neue Rubrik bzgl. Sprache in Sysper 2
Im Einstellungsverfahren hat jeder Beamte gründliche Kenntnisse
in einer Sprache der Gemeinschaften nachgewiesen. Diese Sprache
wird als die erste Sprache oder Hauptsprache bezeichnet.
Eines der 4 Kriterien, anhand derer jeder Generaldirektor die
Beförderungspunkte verteilt, ist Benutzung anderer Sprachen in
Ausübung des Amtes als der ersten Sprache. Dieses Kriterium
betrifft den tatsächlichen Gebrauch anderer Sprachen in Ausübung
des Amtes. Das Kriterium "Gebrauch von Sprachen" hat nichts mit
allgemeinen Sprachkenntnissen gemein. Beamte können in der Lage
sein, mehrere Sprachen zu sprechen, gleichzeitig aber nur eine
kleine Zahl dieser Sprachen in Ausübung ihres Amtes verwenden.
Allgemeine Sprachkenntnisse können in Lebensläufen dargestellt
werden.
Die Information über den Gebrauch anderer Sprachen in Ausübung
des Amtes wird während des Beurteilungsverfahrens erhoben, z.B.
seitens des Stelleninhabers in seiner Selbstbeurteilung oder
seitens des Beurteilenden in der neu geschaffenen Rubrik
"Sprache" des Beurteilungsberichts.
Sysper2 verwaltet Information zu maximal 3 Sprachen (anders als
das Modul e-CV).
Folgendes gilt für die Eingabe von Sprachen in Sysper2:
- Im Beurteilungsverfahren erscheint die erste Sprache sowohl in
der Rubrik "Sprachen", Abschnitt "meine Personaldaten" in Sysper
2 als auch in der Rubrik "Sprachen" des Beurteilungsberichts.
- Die Angabe möglicher zweiter und dritter Sprachen ist auf
Beamte beschränkt, die der Bestimmung des Artikels 45 Absatz 2
des Statuts (dem Erfordernis des Nachweises vor der ersten
Beförderung der Fähigkeit, in einer dritten Sprache arbeiten zu
können) unterliegen bzw. unterlagen. Solche zweiten und dritten
Sprachen erscheinen nur in der Rubrik "Sprachen", Abschnitt
"meine Personaldaten" in Sysper2.
Sobald Ihre Beurteilung auf den Weg gebracht ist, sind Sie
hiermit aufgefordert, die in dem Abschnitt "meine Personaldaten"
in Sypser2 angegebene erste Sprache zu überprüfen.
Sollten Sie der Auffassung sein, diese erste Sprache ist nicht
korrekt in Sysper2 erfasst, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:
Admin Mail A/4 |