LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008:
Vorläufige Liste der zugelassenen Kandidaten und
vorläufige Liste der vorausgewählten Kandidaten
VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUM
LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008 ZUGELASSENEN BEWERBER
VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
EINSPRUCHSMÖGLICHKEITEN
ÜBERPRÜFUNG DURCH DIE GD ADMIN
NÄCHSTE ETAPPEN DES VERFAHRENS
DAS VERPFLICHTENDE FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"
NÜTZLICHE ADRESSEN
In Folge des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das
Leistungsnachweisverfahren des Jahres 2008, veröffentlicht mit
Verwaltungsmitteilung Nr. 44-2008,
wurden 806 unterzeichnete Bewerbungen registriert. Beamte, die sich um
die Teilnahme am Leistungsnachweisverfahren 2008 beworben haben, sind
aufgefordert, von den folgenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen.
WICHTIGE HINWEISE AN DIE BEWERBER
-
Beamte, die ihre Nicht-Zulassung oder
Nicht-Vorauswahl anfechten, verfügen über Einspruchsrecht.
Nach Prüfung möglicher Einsprüche können die Anzahl der
zugelassenen Bewerber sowie die vorläufige Rangfolge
gegebenenfalls VERÄNDERT werden.
-
Die im Anhang beigefügten Verzeichnisse
sind daher VORLÄUFIG und werden möglicherweise
stattgegebenen Einsprüchen veröffentlicht.
|
- VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUM LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN
2008 ZUGELASSENEN BEWERBER
Die vorläufige Liste der 775
Beamten, deren Bewerbung als zugelassen gilt, ist in
Anhang 1
beigefügt.
Beamte der Funktionsgruppe AST ab der Besoldungsgruppe 5, die auf
eine Dauerplanstelle bei der Kommission ernannt sind, und die zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von
Bewerbungen für das Leistungsnachweisverfahren 2008 in dienstlichem
Interesse abgeordnet sind, sich in aktivem Dienst, Elternurlaub oder
Familienurlaub befinden, und sich um Teilnahme zum
Leistungsnachweisverfahren 2008 bewerben, werden in das vorläufige
Verzeichnis der zugelassen Beamten aufgenommen, sofern sie die
beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- ein Mindestdienstalter von 3 Jahren in der Laufbahnschiene
ex-B/B* und der Besoldungsgruppe AST5 oder höher am 16. Januar
2009.
- eine positive Beurteilung ihres Potenzials, Aufgaben eines
Administrators wahrzunehmen, in mindestens einer jährlichen
Beurteilung der beruflichen Entwicklung für die Zeiträume 2004,
2005, 2006 und 2007.
- VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
Die zugelassenen Bewerber haben Punkte erhalten und zwei Rangfolgen
wurden wie folgt erstellt:
2.1. Punkte gemäß Verdiensten
Es wurde der Mittelwert der drei besten Gesamtnoten der
Beurteilungen für die sechs letzten Beurteilungszeiträume errechnet.
Berücksichtigt wurden sämtliche Gesamtnoten der von den
Kommissionsdienststellen erstellten jährlichen Beurteilungen für die
Beurteilungszeiträume 2001-02, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 (je
nach beruflicher Laufbahn also höchstens sechs Gesamtnoten). Bei
Zwischenberichten war für das betreffende Beurteilungsjahr eine dem
abgedeckten Zeitraum entsprechende, gewichtete Note berechnet.
Beurteilungen für Zeiträume, in denen der Bewerber in den
Laufbahnschienen C oder D tätig war, wurden nicht berücksichtigt.
2.2. Punkte gemäß Ausbildungsniveau
Gemäß dem durch einen staatlich anerkannten Titel/ein staatlich
anerkanntes Diplom bestätigten Ausbildungsniveau wurden den
zugelassenen Bewerbern wie folgt Punkte erteilt:
Höchstes vom Bewerber erworbenes Ausbildungsniveau
|
Punkte |
a) |
Grundschule |
0 |
b) |
Realschulabschluss |
c) |
Abitur, Hochschulreife |
2 |
d) |
Fachschule/Grundstudium von
mindestens 2-jähriger Dauer |
4 |
e) |
Fachhochschulabschluss von
mindestens 3-jähriger Dauer |
6 |
f) |
Hochschulabschluss von mindestens
4-jähriger Dauer |
8 |
g) |
Promotion |
Bewerber erhalten Punkte gemäß dem höchsten Abschluss, den sie
erreicht haben, und nicht entsprechend der Zahl der erhaltenen
Diplome (keine Kumulation im Falle mehrerer Diplome).
2.3. Punkte für in jüngerer Zeit bei den Institutionen gesammelte
Berufserfahrung in Bereichen mit besonderem Bedarf
Zwischen 0 und 17 Punkten wurden denjenigen zugelassenen Beamten
zugeteilt, die während der letzten 10 Jahre bei den
Gemeinschaftsorganen über Berufserfahrung in mindestens einem der 17
Bedarfsbereiche(1) verfügen. Die Zuteilung erfolgte gemäß der folgenden
Modalitäten:
- 2 Punkte wurden für jedes vollständige Jahr an Berufserfahrung,
die zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2008 erworben
wurde, erteilt; entsprach die erworbene Berufserfahrung keinem
vollständigen Jahr, so wurden für jeden vollständigen Monat 2/12
Punkte vergeben.
- 1,25 Punkte wurden für jedes vollständige Jahr an Berufserfahrung,
die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2002 erworben
wurde, erteilt; entsprach die erworbene Berufserfahrung keinem
vollständigen Jahr, so wurden für jeden vollständigen Monat 1,25/12
Punkte vergeben
2.4. Zwei Endergebnisse je zugelassenem Bewerber
Jeder Beamte, der zum Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassen
wurde, erhält zwei gemäß der folgenden Gewichtung:
ENDERGEBNIS 1 |
Kombination von zugeteilten Punkten für Verdienste
(gewichtet mit 60 %) und für Berufserfahrung in den Bedarfsbereichen
(gewichtet mit 40 %) |
Punkte für Verdienste (Mittel auf
20) |
Gewichtung mit 60 %: (zugeteilte
Punkte / 2) * 0,6 |
à 0 bis 6 Punkte |
à Endergebnis 1: 0
bis 10 Punkte |
Punkte für Berufserfahrung
(höchstens 17 Punkte) |
Gewichtung mit 40 %:
(zugeteilte Punkte / 1,7) * 0,4 |
à 0 bis 4 Punkte |
ENDERGEBNIS 2 |
Kombination von zugeteilten Punkten für Verdienste
(gewichtet mit 60 %) und für einen durch einen staatlich anerkannten
Titel oder ein eben solches Diplom bescheinigten Bildungsabschluss
(gewichtet mit 40 %) |
Punkte für Verdienste (Mittel auf
20) |
Gewichtung mit 60 %: (zugeteilte
Punkte / 2) * 0,6 |
à 0 bis 6 Punkte |
à Endergebnis 2: 0
bis 10 Punkte |
Punkte für Ausbildungsniveau
(höchstens 8 Punkte) |
Gewichtung mit 40 %: (zugeteilte
Punkte / 0,8) * 0,4 |
à 0 bis 4 Punkte |
2.5. Zwei Verzeichnisse
Eine vorläufige Rangfolge der zugelassenen Beamten wurde wie folgt
erstellt:
Liste 1 |
Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß Endergebnis 1
(Kombination aus Punkten nach Verdiensten und Punkten nach
Berufserfahrung in den Bedarfsbereichen)
|
Liste 2 |
Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß Endergebnis 2
(Kombination aus Punkten nach Verdiensten und Punkten nach
Bildungsabschluss) |
2.6. Anzahl und Verzeichnis der vorläufig vorausgewählten Bewerber
Mit Hinblick darauf, mindestens 220 Bewerber vorauszuwählen – die
entspricht der 2-fachen Anzahl der Beamten, die berechtigt sein
werden, am Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren
2008 teilzunehmen -, wurden die Namen der
239 zugelassenen Kandidaten,
die am besten platziert sind, in die vorläufige Liste der
vorausgewählten Kandidaten aufgenommen. Diese Gesamtliste ist in
Anhang 2 veröffentlicht.
Bei den vorläufig vorausgewählten Bewerbern handelt es sich um
diejenigen zugelassenen Kandidaten, die wie folgt auf den beiden
Listen platziert wurden:
- die am besten platzierten Bewerber bis zur Position
158
(einschließlich) auf Liste 1 einschließlich der Gleichrangigen) und
- die am besten platzierten Bewerber bis zur Position
111
(einschließlich) auf Liste 2 (einschließlich der Gleichrangigen).
- EINSPRUCHSMÖGLICHKEITEN
Jeder Bewerber kann überprüfen, wie seine Bewerbung behandelt wurde
und sehen, welches Ergebnis er bezüglich Zulassung und Rangfolge
erhalten hat. Die zugeteilten Punkte sowie die Position innerhalb
der beiden Rangfolgen sind im Dossier « Zertifikation » in Sysper2
zugänglich.
Nicht-Zugelassene Bewerber, die glauben, die Zulassungskriterien zu
erfüllen, sowie Bewerber, die die erhaltenen Punkte und ihre
Position auf der Rangfolge anfechten, können innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung
einen mit Gründen versehen Einspruch beim paritätischen Ausschuss
einreichen.
Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis"
einzulegen, indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken. Der Einspruch
ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht
hierfür zur Verfügung; Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind
beizufügen (Titel „Anlagen“).
Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen
Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten
ist:
Europäische Kommission Referat ADMIN A/6 « Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren »
MO 34 5/15 B-1049 Brüssel
Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist
übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
- ÜBERPRÜFUNG DURCH DIE GD ADMIN
Die GD ADMIN hat – auf Grundlage des Inhaltes der Personalakte – die
Angaben der bestplatzierten Bewerber bezüglich ihres
Ausbildungsniveaus und ihrer Hauptsprache überprüft. Bei nicht
übereinstimmenden Angaben hat die GD ADMIN die Bewerbungsakten für
das Leistungsnachweisverfahren geändert und hat einen entsprechenden
Kommentar hinzugefügt. Betroffene Bewerber konnten hiergegen einen
mit einer Begründung versehenen Einspruch einlegen (siehe Punkt 3).
Bezüglich des Ausbildungsniveaus hat die Anstellungsbehörde auf
Vorschlag des Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren beschlossen, dass Bewerber, die eine
Fachschulausbildung bzw. ein Grundstudium von mindestens
vierjähriger Dauer mit Abschluss absolviert haben, dieselbe
Punktzahl (8 Punkte) erhalten wie Bewerber, die promoviert haben. In
den Fällen, in denen festgestellt wurde, dass der Bewerber
versehentlich einen Fachschulabschluss bzw. den Abschluss eines
Grundstudiums von mindestens vierjähriger Dauer anstelle einer
Promotion angegeben hat, wurde daher auf eine Berichtigung der
Bewerbungsakte verzichtet. Diese Nichtberichtigung hat keine
Auswirkung auf die zugeteilte Punktzahl, und Bewerber, die hiervon
betroffen sind, können hieraus keine Schlüsse in Bezug auf frühere
Leistungsnachweisverfahren oder künftige Ereignisse ihrer
beruflichen Laufbahn ziehen.
- NÄCHSTE ETAPPEN DES VERFAHRENS
Nach Prüfung der Einsprüche durch den paritätischen Ausschuss
veröffentlich die Anstellungsbehörde (AIPN) das endgültige
Verzeichnis der zugelassenen Bewerber sowie das endgültige
Verzeichnis der vorausgewählten Bewerber.
Die Generaldirektionen und Dienststellen der vorausgewählten
Bewerber (gemäß Stellenzuweisung am Tag der Unterzeichnung Ihrer
Bewerbung) müssen auf Grundlage einer vergleichenden Analyse der
vorausgewählten Bewerbungen, eine begründete Stellungnahme abgeben.
Diese Analyse durch die Generaldirektionen und Dienststellen bezieht
sich auf die Erfordernisse der Dienststellen und insbesondere die 3
in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 20/11/07
festgelegten Kriterien(2):
- Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den
vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren
Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten
hervorgehen, sowie die Art und Weise, mit der die Bewerber diese
Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
- Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf
Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche,
die von den Bewerbern innerhalb der Europäischen Institutionen
wahrgenommen wurden;
- Relevante Fortbildung, wie sie aus dem Fortbildungspass
hervorgeht; Fähigkeit, in den Amtssprachen zu arbeiten, wie von der
Dienststelle gefordert; Fähigkeit, an einem Fortbildungsprogramm in
Englischer oder Französischer Sprache teilzunehmen (da es den
Bewerbern nicht gestattet ist, das verpflichtende
Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie in
ihrer Hauptsprache zu absolvieren).
Allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Richtlinien für die
Zuteilung der Punkte und der Erstellung der Rangfolge sind von der
Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses
für das Leistungsnachweisverfahren erarbeitet worden. Sie stehen den
Bewerbern auf der
PersAdmin-Seite zum Thema Zertifikation
zur Verfügung.
Auf Grundlage der von den Generaldirektionen und Dienststellen
zugeteilten Prioritäten wird die GD ADMIN eine Rangfolge erstellen
und wird das vorläufige Verzeichnis der 110 bestplatzierten Bewerber
veröffentlichen. Die vorausgewählten Beamten werden die Möglichkeit
haben, beim paritätischen Ausschuss einen mit Gründen versehen
Einspruch einzulegen.
- DAS VERPFLICHTENDE FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"
Die Kurse und Abschlussprüfungen finden in Französischer und
Englischer Sprache statt, Brüssel und Luxemburg. Ausreichende
Sprachkenntnisse sind unabdingbar, und ein Beamter kann nicht in
seiner Hauptamtssprache an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen.
Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2009 wie folgt starten:
- 1. Fortbildungsblock: 26. Mai bis 19. Juni 2009 (jeden Tag außer
Mittwoch, den 10. und 17. Juni und Montag, den 1. Juni);
- 2. Fortbildungsblock: 21. September bis 9. Oktober 2009 (jeden Tag
außer Mittwoch, den 23. und 30. September und 7. Oktober);
- Abschnitte individueller Arbeit zwischen den Fortbildungsblöcken.
Die Europäische Verwaltungsakademie führt vorab
Informationsveranstaltungen durch für die Beamten, die berechtigt
sind, an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Diese
Veranstaltungen in Brüssel (nachmittags am 7.Mai 2009) und in
Luxemburg (morgens am 8. Mai 2009) stattfinden.
Genauere Hinweise zum Terminablauf und Inhalt der Fortbildung sind
auf der Internetseite der
Europäischen Verwaltungsakademie (EAS)
verfügbar.
- NÜTZLICHE ADRESSEN
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ADMIN/A.6:
Tel.: 93640 E-mail:
ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION
Site PersAdmin / Zertifikation
Anhänge:
1/ |
Vorläufiges Verzeichnis der zum
Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassenen Bewerber (775) |
Anhänge:
2/ |
Vorläufiges Verzeichnis der unter den zugelassenen Bewerbern
vorausgewählten Kandidaten (239) |
_____________________ Footnotes
(1) Die Kommission hat besonderen Bedarf in den 17
folgenden Bereichen – nachfolgend "Schwerpunktbereiche" -
ermittelt: Planung, Qualitätsmanagement und Evaluierung;
Politiken; Juristischer Bereich; Interinstitutionnelle
Beziehungen; Auswärtige Beziehungen; Information, Kommunikation
und Veröffentlichungen; Haushalt, Finanzen und Verträge;
Programme, Projekte, Maßnahmen und Fonds; Kontrolle der
Übereinstimmung und Bearbeitung von Verstößen; Statistik;
Kontrolle und Inspektion; Audit; Analyse und Beratung;
Wissenschaftliche Forschung; Personalverwaltung; Linguistischer
Bereich; Informationstechnologie.
(2) Beschluss K(2007)5694 vom 20. November
2007 bezüglich der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45
(a) des Statuts. |