>> de | en | fr  N° 5-2009 / 19.01.2009
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008:

Vorläufige Liste der zugelassenen Kandidaten und vorläufige Liste der vorausgewählten Kandidaten

VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUM LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008 ZUGELASSENEN BEWERBER
VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
EINSPRUCHSMÖGLICHKEITEN
ÜBERPRÜFUNG DURCH DIE GD ADMIN
NÄCHSTE ETAPPEN DES VERFAHRENS
DAS VERPFLICHTENDE FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"
NÜTZLICHE ADRESSEN


In Folge des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das Leistungsnachweisverfahren des Jahres 2008, veröffentlicht mit Verwaltungsmitteilung Nr. 44-2008, wurden 806 unterzeichnete Bewerbungen registriert. Beamte, die sich um die Teilnahme am Leistungsnachweisverfahren 2008 beworben haben, sind aufgefordert, von den folgenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen.

WICHTIGE HINWEISE AN DIE BEWERBER

  • Beamte, die ihre Nicht-Zulassung oder Nicht-Vorauswahl anfechten, verfügen über Einspruchsrecht. Nach Prüfung möglicher Einsprüche können die Anzahl der zugelassenen Bewerber sowie die vorläufige Rangfolge gegebenenfalls VERÄNDERT werden.
     

  • Die im Anhang beigefügten Verzeichnisse sind daher VORLÄUFIG und werden möglicherweise stattgegebenen Einsprüchen veröffentlicht.

  1. VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUM LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2008 ZUGELASSENEN BEWERBER

    Die vorläufige Liste der 775 Beamten, deren Bewerbung als zugelassen gilt, ist in Anhang 1 beigefügt.

    Beamte der Funktionsgruppe AST ab der Besoldungsgruppe 5, die auf eine Dauerplanstelle bei der Kommission ernannt sind, und die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das Leistungsnachweisverfahren 2008 in dienstlichem Interesse abgeordnet sind, sich in aktivem Dienst, Elternurlaub oder Familienurlaub befinden, und sich um Teilnahme zum Leistungsnachweisverfahren 2008 bewerben, werden in das vorläufige Verzeichnis der zugelassen Beamten aufgenommen, sofern sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
     
    • ein Mindestdienstalter von 3 Jahren in der Laufbahnschiene ex-B/B* und der Besoldungsgruppe AST5 oder höher am 16. Januar 2009.
       
    • eine positive Beurteilung ihres Potenzials, Aufgaben eines Administrators wahrzunehmen, in mindestens einer jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung für die Zeiträume 2004, 2005, 2006 und 2007.
       
  2. VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER

    Die zugelassenen Bewerber haben Punkte erhalten und zwei Rangfolgen wurden wie folgt erstellt:

    2.1. Punkte gemäß Verdiensten

    Es wurde der Mittelwert der drei besten Gesamtnoten der Beurteilungen für die sechs letzten Beurteilungszeiträume errechnet.
    Berücksichtigt wurden sämtliche Gesamtnoten der von den Kommissionsdienststellen erstellten jährlichen Beurteilungen für die Beurteilungszeiträume 2001-02, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 (je nach beruflicher Laufbahn also höchstens sechs Gesamtnoten). Bei Zwischenberichten war für das betreffende Beurteilungsjahr eine dem abgedeckten Zeitraum entsprechende, gewichtete Note berechnet. Beurteilungen für Zeiträume, in denen der Bewerber in den Laufbahnschienen C oder D tätig war, wurden nicht berücksichtigt.

    2.2. Punkte gemäß Ausbildungsniveau

    Gemäß dem durch einen staatlich anerkannten Titel/ein staatlich anerkanntes Diplom bestätigten Ausbildungsniveau wurden den zugelassenen Bewerbern wie folgt Punkte erteilt:
     
    Höchstes vom Bewerber erworbenes Ausbildungsniveau

    Punkte

    a) Grundschule 0
    b) Realschulabschluss
    c) Abitur, Hochschulreife 2
    d) Fachschule/Grundstudium von mindestens 2-jähriger Dauer 4
    e) Fachhochschulabschluss von mindestens 3-jähriger Dauer 6
    f) Hochschulabschluss von mindestens 4-jähriger Dauer 8
    g) Promotion

    Bewerber erhalten Punkte gemäß dem höchsten Abschluss, den sie erreicht haben, und nicht entsprechend der Zahl der erhaltenen Diplome (keine Kumulation im Falle mehrerer Diplome).

    2.3. Punkte für in jüngerer Zeit bei den Institutionen gesammelte Berufserfahrung in Bereichen mit besonderem Bedarf

    Zwischen 0 und 17 Punkten wurden denjenigen zugelassenen Beamten zugeteilt, die während der letzten 10 Jahre bei den Gemeinschaftsorganen über Berufserfahrung in mindestens einem der 17 Bedarfsbereiche(1) verfügen. Die Zuteilung erfolgte gemäß der folgenden Modalitäten:
     

    • 2 Punkte wurden für jedes vollständige Jahr an Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2008 erworben wurde, erteilt; entsprach die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so wurden für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben.
       
    • 1,25 Punkte wurden für jedes vollständige Jahr an Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2002 erworben wurde, erteilt; entsprach die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so wurden für jeden vollständigen Monat 1,25/12 Punkte vergeben

    2.4. Zwei Endergebnisse je zugelassenem Bewerber

    Jeder Beamte, der zum Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassen wurde, erhält zwei gemäß der folgenden Gewichtung:

    ENDERGEBNIS 1 Kombination von zugeteilten Punkten für Verdienste (gewichtet mit 60 %) und für Berufserfahrung in den Bedarfsbereichen (gewichtet mit 40 %)

    Punkte für Verdienste
    (Mittel auf 20)
    Gewichtung mit 60 %:
    (zugeteilte Punkte / 2) * 0,6
    à 0 bis 6 Punkte à Endergebnis 1: 0 bis 10 Punkte
    Punkte für Berufserfahrung
    (höchstens 17 Punkte)
     Gewichtung mit 40 %:
    (zugeteilte Punkte / 1,7) * 0,4
    à 0 bis 4 Punkte

    ENDERGEBNIS 2 Kombination von zugeteilten Punkten für Verdienste (gewichtet mit 60 %) und für einen durch einen staatlich anerkannten Titel oder ein eben solches Diplom bescheinigten Bildungsabschluss (gewichtet mit 40 %)

    Punkte für Verdienste
    (Mittel auf 20)
    Gewichtung mit 60 %:
    (zugeteilte Punkte / 2) * 0,6
    à 0 bis 6 Punkte  à Endergebnis 2: 0 bis 10 Punkte
    Punkte für Ausbildungsniveau
    (höchstens 8 Punkte)
    Gewichtung mit 40 %:
    (zugeteilte Punkte / 0,8) * 0,4
    à 0 bis 4 Punkte

    2.5. Zwei Verzeichnisse

    Eine vorläufige Rangfolge der zugelassenen Beamten wurde wie folgt erstellt:
     
    Liste 1 Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß Endergebnis 1 (Kombination aus Punkten nach Verdiensten und Punkten nach Berufserfahrung in den Bedarfsbereichen)
     
    Liste 2 Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß Endergebnis 2 (Kombination aus Punkten nach Verdiensten und Punkten nach Bildungsabschluss)

    2.6. Anzahl und Verzeichnis der vorläufig vorausgewählten Bewerber

    Mit Hinblick darauf, mindestens 220 Bewerber vorauszuwählen – die entspricht der 2-fachen Anzahl der Beamten, die berechtigt sein werden, am Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren 2008 teilzunehmen -, wurden die Namen der 239 zugelassenen Kandidaten, die am besten platziert sind, in die vorläufige Liste der vorausgewählten Kandidaten aufgenommen. Diese Gesamtliste ist in Anhang 2 veröffentlicht.

    Bei den vorläufig vorausgewählten Bewerbern handelt es sich um diejenigen zugelassenen Kandidaten, die wie folgt auf den beiden Listen platziert wurden:
     

    • die am besten platzierten Bewerber bis zur Position 158 (einschließlich) auf Liste 1 einschließlich der Gleichrangigen) und
       
    • die am besten platzierten Bewerber bis zur Position 111 (einschließlich) auf Liste 2 (einschließlich der Gleichrangigen).
       
  3. EINSPRUCHSMÖGLICHKEITEN

    Jeder Bewerber kann überprüfen, wie seine Bewerbung behandelt wurde und sehen, welches Ergebnis er bezüglich Zulassung und Rangfolge erhalten hat. Die zugeteilten Punkte sowie die Position innerhalb der beiden Rangfolgen sind im Dossier « Zertifikation » in Sysper2 zugänglich.

    Nicht-Zugelassene Bewerber, die glauben, die Zulassungskriterien zu erfüllen, sowie Bewerber, die die erhaltenen Punkte und ihre Position auf der Rangfolge anfechten, können innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung einen mit Gründen versehen Einspruch beim paritätischen Ausschuss einreichen.

    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis" einzulegen, indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken. Der Einspruch ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht hierfür zur Verfügung; Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind beizufügen (Titel „Anlagen“).

    Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 « Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren »
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel

    Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
     

  4. ÜBERPRÜFUNG DURCH DIE GD ADMIN

    Die GD ADMIN hat – auf Grundlage des Inhaltes der Personalakte – die Angaben der bestplatzierten Bewerber bezüglich ihres Ausbildungsniveaus und ihrer Hauptsprache überprüft. Bei nicht übereinstimmenden Angaben hat die GD ADMIN die Bewerbungsakten für das Leistungsnachweisverfahren geändert und hat einen entsprechenden Kommentar hinzugefügt. Betroffene Bewerber konnten hiergegen einen mit einer Begründung versehenen Einspruch einlegen (siehe Punkt 3).

    Bezüglich des Ausbildungsniveaus hat die Anstellungsbehörde auf Vorschlag des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren beschlossen, dass Bewerber, die eine Fachschulausbildung bzw. ein Grundstudium von mindestens vierjähriger Dauer mit Abschluss absolviert haben, dieselbe Punktzahl (8 Punkte) erhalten wie Bewerber, die promoviert haben. In den Fällen, in denen festgestellt wurde, dass der Bewerber versehentlich einen Fachschulabschluss bzw. den Abschluss eines Grundstudiums von mindestens vierjähriger Dauer anstelle einer Promotion angegeben hat, wurde daher auf eine Berichtigung der Bewerbungsakte verzichtet. Diese Nichtberichtigung hat keine Auswirkung auf die zugeteilte Punktzahl, und Bewerber, die hiervon betroffen sind, können hieraus keine Schlüsse in Bezug auf frühere Leistungsnachweisverfahren oder künftige Ereignisse ihrer beruflichen Laufbahn ziehen.
     
  5. NÄCHSTE ETAPPEN DES VERFAHRENS

    Nach Prüfung der Einsprüche durch den paritätischen Ausschuss veröffentlich die Anstellungsbehörde (AIPN) das endgültige Verzeichnis der zugelassenen Bewerber sowie das endgültige Verzeichnis der vorausgewählten Bewerber.

    Die Generaldirektionen und Dienststellen der vorausgewählten Bewerber (gemäß Stellenzuweisung am Tag der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung) müssen auf Grundlage einer vergleichenden Analyse der vorausgewählten Bewerbungen, eine begründete Stellungnahme abgeben. Diese Analyse durch die Generaldirektionen und Dienststellen bezieht sich auf die Erfordernisse der Dienststellen und insbesondere die 3 in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 20/11/07 festgelegten Kriterien(2):
     
    • Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten hervorgehen, sowie die Art und Weise, mit der die Bewerber diese Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
       
    • Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche, die von den Bewerbern innerhalb der Europäischen Institutionen wahrgenommen wurden;
       
    • Relevante Fortbildung, wie sie aus dem Fortbildungspass hervorgeht; Fähigkeit, in den Amtssprachen zu arbeiten, wie von der Dienststelle gefordert; Fähigkeit, an einem Fortbildungsprogramm in Englischer oder Französischer Sprache teilzunehmen (da es den Bewerbern nicht gestattet ist, das verpflichtende Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie in ihrer Hauptsprache zu absolvieren).

    Allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Richtlinien für die Zuteilung der Punkte und der Erstellung der Rangfolge sind von der Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren erarbeitet worden. Sie stehen den Bewerbern auf der PersAdmin-Seite zum Thema Zertifikation zur Verfügung.

    Auf Grundlage der von den Generaldirektionen und Dienststellen zugeteilten Prioritäten wird die GD ADMIN eine Rangfolge erstellen und wird das vorläufige Verzeichnis der 110 bestplatzierten Bewerber veröffentlichen. Die vorausgewählten Beamten werden die Möglichkeit haben, beim paritätischen Ausschuss einen mit Gründen versehen Einspruch einzulegen.
     

  6. DAS VERPFLICHTENDE FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"

    Die Kurse und Abschlussprüfungen finden in Französischer und Englischer Sprache statt, Brüssel und Luxemburg. Ausreichende Sprachkenntnisse sind unabdingbar, und ein Beamter kann nicht in seiner Hauptamtssprache an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen.

    Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2009 wie folgt starten:
     
    • 1. Fortbildungsblock: 26. Mai bis 19. Juni 2009 (jeden Tag außer Mittwoch, den 10. und 17. Juni und Montag, den 1. Juni);
       
    • 2. Fortbildungsblock: 21. September bis 9. Oktober 2009 (jeden Tag außer Mittwoch, den 23. und 30. September und 7. Oktober);
       
    • Abschnitte individueller Arbeit zwischen den Fortbildungsblöcken.

    Die Europäische Verwaltungsakademie führt vorab Informationsveranstaltungen durch für die Beamten, die berechtigt sind, an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Diese Veranstaltungen in Brüssel (nachmittags am 7.Mai 2009) und in Luxemburg (morgens am 8. Mai 2009) stattfinden.

    Genauere Hinweise zum Terminablauf und Inhalt der Fortbildung sind auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) verfügbar.
     

  7. NÜTZLICHE ADRESSEN

    Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ADMIN/A.6:
    Tel.: 93640
    E-mail: ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION
    Site PersAdmin / Zertifikation
     
Anhänge: 1/ Vorläufiges Verzeichnis der zum Leistungsnachweisverfahren 2008 zugelassenen Bewerber (775)
Anhänge: 2/ Vorläufiges Verzeichnis der unter den zugelassenen Bewerbern vorausgewählten Kandidaten (239)

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Footnotes

(1) Die Kommission hat besonderen Bedarf in den 17 folgenden Bereichen – nachfolgend "Schwerpunktbereiche" - ermittelt: Planung, Qualitätsmanagement und Evaluierung; Politiken; Juristischer Bereich; Interinstitutionnelle Beziehungen; Auswärtige Beziehungen; Information, Kommunikation und Veröffentlichungen; Haushalt, Finanzen und Verträge; Programme, Projekte, Maßnahmen und Fonds; Kontrolle der Übereinstimmung und Bearbeitung von Verstößen; Statistik; Kontrolle und Inspektion; Audit; Analyse und Beratung; Wissenschaftliche Forschung; Personalverwaltung; Linguistischer Bereich; Informationstechnologie.

(2) Beschluss K(2007)5694 vom 20. November 2007 bezüglich der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 (a) des Statuts.

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   Verfasser: ADMIN A6