>> de | en | fr N° 54-2007 / 29.11.2007 
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN:

neue allgemeine Durchführungsbestimmungen

Die vorliegende Verwaltungsmitteilung hat die allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Leistungsnachweisverfahrens zum Gegenstand.

Das Leistungsnachweisverfahren ermöglicht es Beamten der Funktionsgruppe AST, die sich mindestens in der Besoldungsgruppe AST5 befinden, auf eine Stelle als Administrator ernannt zu werden, und somit zu einem Mitglied der Funktionsgruppe AD zu werden. Um "zertifiziert" zu werden, muss der Beamte zur Teilnahme an einem verpflichtenden Fortbildungsprogramm ausgewählt worden sein und muss dieses erfolgreich abgeschlossen haben. Die "zertifizierten"

Beamten sind berichtigt, sich auf freie AD Stellen in ihrer Besoldungsgruppe zu bewerben.
Die ersten beiden Leistungsnachweisverfahren wurden von der Kommission auf Grundlage der allgemeinen Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr 2005 durchgeführt. Eine kritische Überprüfung hat die Notwendigkeit gezeigt, das Auswahlverfahren zu verändern. Als Folge der Ergebnisse dieser Überprüfung wurden am 20.

November 2007 von der Kommission neue allgemeine Durchführungsbestimmungen beschlossen (Anhang ). Diese neuen Bestimmungen kommen im Leistungsnachweisverfahren 2007 das erste Mal zur Anwendung.

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   Verfasser: ADMIN A6