LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN:
neue allgemeine
Durchführungsbestimmungen
Die vorliegende Verwaltungsmitteilung hat die allgemeinen
Durchführungsbestimmungen des Leistungsnachweisverfahrens zum
Gegenstand.
Das Leistungsnachweisverfahren ermöglicht es Beamten der Funktionsgruppe
AST, die sich mindestens in der Besoldungsgruppe AST5 befinden, auf eine
Stelle als Administrator ernannt zu werden, und somit zu einem Mitglied
der Funktionsgruppe AD zu werden. Um "zertifiziert" zu werden, muss der
Beamte zur Teilnahme an einem verpflichtenden Fortbildungsprogramm
ausgewählt worden sein und muss dieses erfolgreich abgeschlossen haben.
Die "zertifizierten"
Beamten sind berichtigt, sich auf freie AD Stellen in ihrer
Besoldungsgruppe zu bewerben.
Die ersten beiden Leistungsnachweisverfahren wurden von der Kommission
auf Grundlage der allgemeinen Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr
2005 durchgeführt. Eine kritische
Überprüfung hat die Notwendigkeit gezeigt, das Auswahlverfahren zu
verändern. Als Folge der Ergebnisse dieser Überprüfung wurden am 20.
November 2007 von der Kommission neue allgemeine
Durchführungsbestimmungen beschlossen (Anhang
).
Diese neuen Bestimmungen kommen im Leistungsnachweisverfahren 2007 das
erste Mal zur Anwendung. |