>> de | en | fr | N° 8-2009 / 23.01.2009 | |
BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2008: Vorläufiges Verzeichnis der zugelassenen Beamten
In Folge des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das Bescheinigungsverfahren 2008, veröffentlicht mit Verwaltungsmitteilung Nr. 41-2008 , wurden 530 Bewerbungen registriert. Die 530 Beamten, die sich für das Bescheinigungsverfahren 2008 beworben haben, sind aufgefordert, die folgenden Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen:
Die vorläufige Liste der 371 Beamten, deren Bewerbung als zulässig gilt, ist im Anhang dieser Verwaltungsmitteilung beigefügt . Diese vorläufige Liste wurde dem paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren übermittelt. Zugelassen wurden jene Bewerber, die jedes der folgenden vier Kriterien erfüllen : Zur Erinnerung: die Zulassungskriterien wurden in Artikel 5 Absatz 1 des Kommissionsbeschlusses vom 29. November 2006 festgelegt (l'IA 55-2007). Die detaillierten Anwendungsbestimmungen dieser Kriterien für das Verfahren 2008 wurden in einer Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 16. Oktober 2008 festgelegt (l'IA 40-2008).
Jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet und validiert hat, kann überprüfen in welcher Weise die von ihm in der Bewerbung gemachten Angaben berücksichtigt wurden, und welches Ergebnis er erzielt hat. Diese Informationen befinden sich in Sysper2 im Dossier "Attestation", Rubrik « Berechnungen », Unterrubrik « Rechnungsbasis » und « Zulassung ». Bezüglich der Beurteilung des Nachweises seines Potenziales kann jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet hat, die Kommentare seines Beurteilers sowie die Beurteilung durch seinen gegenzeichnenden Beamten einsehen. Diese Informationen befinden sich im Dossier « Attestation » in Sysper2 in der Rubrik « Bewertung des Nachweises des Potenzials ». Im Falle der Nicht-Zulassung ist der Grund hierfür in der Zusammenfassung der Akte aufgeführt (ungenügendes Dienstalter, unzureichendes Ausbildungsniveau, negative Bewertung des Nachweises des Potenzials, ungenügendes Leistungsniveau). Falls Sie die Nicht-Zulassung Ihrer Bewerbungen bestreiten, haben Sie die Möglichkeit, beim paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen begründeten Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch muss via Sysper2 (betätigen Sie die Schaltfläche « Einspruch einlegen ») innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung des vorgenannten Verzeichnisses erfolgen. Für die Begründung Ihres Einspruchs steht Ihnen ein in Bezug auf den Textumfang nicht begrenztes freies Eingabefeld zur Verfügung, in das Sie zudem durch Anklicken der Schaltfläche "Anlagen" weitere Dokumente einfügen können. Falls Sie wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie mit einem mit Gründen versehenen Vermerk Einspruch einlegen, der an folgende Anschrift zu richten ist: Europäische Kommission
Nach Überprüfung der Einsprüche verabschiedet die Anstellungsbehörde die endgültige Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Bewerber (les "attestables") und veröffentlicht sie. Anhang: vorläufiges Verzeichnis der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Beamten (371) |
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Verfasser: ADMIN A6 |