>> de | en | fr  N° 8-2009 / 23.01.2009
 

BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2008:

Vorläufiges Verzeichnis der zugelassenen Beamten

In Folge des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das Bescheinigungsverfahren 2008, veröffentlicht mit Verwaltungsmitteilung Nr. 41-2008 , wurden 530 Bewerbungen registriert. Die 530 Beamten, die sich für das Bescheinigungsverfahren 2008 beworben haben, sind aufgefordert, die folgenden Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen:

  1. Vorläufiges Verzeichnis derjenigen Beamten, deren Bewerbungen als gültig beurteilt wurde

    Die vorläufige Liste der 371 Beamten, deren Bewerbung als zulässig gilt, ist im Anhang dieser Verwaltungsmitteilung beigefügt . Diese vorläufige Liste wurde dem paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren übermittelt.

    Zugelassen wurden jene Bewerber, die jedes der folgenden vier Kriterien erfüllen :
     
    1. Der Kandidat verfügt zum 16. Januar 2009 über ein Mindestdienstalter von 5 Jahren in der Laufbahnschiene ex-C/C* (AST1-7) und/oder ex-D/D* (AST1-5) oder höher.
       
    2. Er/sie verfügt mindestens über einen "postsekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Diplom" (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang mit einer Mindestregelstudienzeit von zwei Jahren). Ein darunter liegendes Ausbildungsniveau kann jedoch durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, die bei den Gemeinschaftsorganen oder anderweitig erworben wurde.
       
    3. Der Nachweis des Potenzials, Aufgaben und/oder Funktionen der Ebene 'Verwaltungsassistent' während der gesamten Zeit oder einem Teil des Zeitraums von 1. September 2005 bis 31. August 2008 wahrzunehmen, wurde von dem gegenzeichnenden Beamten positiv beurteilt.
       
    4. Die Qualität der fachlichen Leistungen des Kandidaten wurde in der Beurteilung 2007 nicht als ungenügend oder unzulänglich beurteilt wird.

    Zur Erinnerung: die Zulassungskriterien wurden in Artikel 5 Absatz 1 des Kommissionsbeschlusses vom 29. November 2006 festgelegt (l'IA 55-2007). Die detaillierten Anwendungsbestimmungen dieser Kriterien für das Verfahren 2008 wurden in einer Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 16. Oktober 2008 festgelegt (l'IA 40-2008).

    WICHTIGER HINWEIS

    Die Kandidaten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zulassung zum Verfahren auf Grundlage der vom Beamten in seiner Bewerbung gemachten Angaben entschieden wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens wurden das Ausbildungsniveau sowie etwaige Berufserfahrung zum Ausgleich des Ausbildungsniveaus noch nicht überprüft.

    Wie unter Punkt 8 des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen (IA 41-2008), werden die in der Bewerbung gemachten Angaben der zugelassenen Bewerber anhand der Personalakte von der GD ADMIN systematisch überprüft. Diese Überprüfung findet nach Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen Kandidaten statt, und spätestens zum Zeitpunkt des Antrags auf Bescheinigung. Ausschließliches Ziel dieser Kontrolle ist die Überprüfung der Übereinstimmung der vom Kandidaten gemachten Angaben mit den Unterlagen seiner Personalakte. Diese Überprüfung erlaubt unter keinen Umständen, Informationen oder Berufserfahrung hinzuzufügen, die der Kandidat versäumt hat zu deklarieren.

    Sollten die Informationen nicht übereinstimmen, oder sollte die Personalakte unvollständig sein, werden in der Bewerbung angegebene Diplome oder Berufserfahrung nicht berücksichtigt, und die Erteilung der Bescheinigung kann nicht erfolgen.

     
  2. Angewandte Methode zur Feststellung der Zulassung einer Bewerbung

    Jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet und validiert hat, kann überprüfen in welcher Weise die von ihm in der Bewerbung gemachten Angaben berücksichtigt wurden, und welches Ergebnis er erzielt hat. Diese Informationen befinden sich in Sysper2 im Dossier "Attestation", Rubrik « Berechnungen », Unterrubrik « Rechnungsbasis » und « Zulassung ».

    Bezüglich der Beurteilung des Nachweises seines Potenziales kann jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet hat, die Kommentare seines Beurteilers sowie die Beurteilung durch seinen gegenzeichnenden Beamten einsehen. Diese Informationen befinden sich im Dossier « Attestation » in Sysper2 in der Rubrik « Bewertung des Nachweises des Potenzials ».

    Im Falle der Nicht-Zulassung ist der Grund hierfür in der Zusammenfassung der Akte aufgeführt (ungenügendes Dienstalter, unzureichendes Ausbildungsniveau, negative Bewertung des Nachweises des Potenzials, ungenügendes Leistungsniveau).
     
  3. Einspruch vor dem paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren

    Falls Sie die Nicht-Zulassung Ihrer Bewerbungen bestreiten, haben Sie die Möglichkeit, beim paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen begründeten Einspruch einzulegen.

    Dieser Einspruch muss via Sysper2 (betätigen Sie die Schaltfläche « Einspruch einlegen ») innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung des vorgenannten Verzeichnisses erfolgen.

    Für die Begründung Ihres Einspruchs steht Ihnen ein in Bezug auf den Textumfang nicht begrenztes freies Eingabefeld zur Verfügung, in das Sie zudem durch Anklicken der Schaltfläche "Anlagen" weitere Dokumente einfügen können.

    Falls Sie wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie mit einem mit Gründen versehenen Vermerk Einspruch einlegen, der an folgende Anschrift zu richten ist:

Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6
"Einspruch – Bescheinigungsverfahren"
MO 34 5/15
B-1049 Brüssel

Dieser Vermerk ist innerhalb der oben genannten Frist einzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels.

  1. Folgende Etappe: Erstellung der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Bewerber

    Nach Überprüfung der Einsprüche verabschiedet die Anstellungsbehörde die endgültige Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Bewerber (les "attestables") und veröffentlicht sie.

    Anhang: vorläufiges Verzeichnis der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Beamten (371)

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   Verfasser: ADMIN A6