>> de | en | fr  N° 41-2008 / 16.10.2008
 

BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2008:

Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen

Beamte der Funktionsgruppe Assistenz (AST), die derzeit der Laufbahnschiene C (AST1-7) oder D (AST1-5) angehören, können auf der Grundlage des Bescheinigungsverfahrens Zugang zu der keinen Einschränkungen unterliegenden Laufbahnschiene erhalten, in der sich Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe AST11 bieten. Dieses Verfahren wurde mit Artikel 10 Absatz 3 des Anhangs XIII zum Statut eingeführt.

Vereinfachte Durchführungsbestimmungen zum Bescheinigungsverfahren wurden mit Kommissionsbeschluss vom 29. November 2006 festgelegt (VM 55-2007). Das Bescheinigungsverfahren 2008 ist das dritte Verfahren, das nur noch eine Phase - die Phase der Zulassung - umfasst. Alle Bewerber, die die Zulassungsbedingungen erfüllen (die "bescheinigungsfähigen" Beamten), können die Bescheinigung auf unbefristete Zeit in Anspruch nehmen, wenn sie auf einen Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" ernannt werden (Beamte, denen eine „Bescheinigung“ erteilt wurde).

Die Anstellungsbehörde hat am 25. September 2008 (VM 40-2008) - nach Anhörung des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren - die Vorschriften für die Anwendung der Kriterien für die Zulassung zum Bescheinigungsverfahren 2008 im Einzelnen festgelegt.

Mit dieser Verwaltungsmitteilung wird das Bescheinigungsverfahren für das Jahr 2008 eingeleitet. Es ergeht die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen. Die Mitteilung gibt Aufschluss darüber, was das Bescheinigungsverfahren ist, wie es abläuft und welcher Zeitplan für das Verfahren 2008 vorgesehen ist.

Bewerbungsschluss ist der 7. November 2008.

HINWEIS

  • Die 1450 zum Bescheinigungsverfahren 2006 und die 532 zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Beamten brauchen sich nicht erneut für das Bescheinigungsverfahren zu bewerben (siehe endgültige Listen – VM 30-2007 und VM 17-2008 ). Die Anwartschaft auf die Inanspruchnahme der bereits erworbenen Bescheinigung ist zeitlich unbegrenzt.
     

  • Die Bewerber, ihre beurteilenden und ihre gegenzeichnenden Beamten werden darauf hingewiesen, dass der Beurteilung des Nachweises der Befähigung, Aufgaben und Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" wahrzunehmen, große Bedeutung beigemessen wird. Die Zulassung der Bewerber und damit ihr Zugang zu der keinen Einschränkungen unterliegenden Laufbahnschiene hängt im Wesentlichen von dieser Beurteilung ab. Die Beurteilung muss begründet sein; die geforderten Erklärungen, Anmerkungen und Bewertungen müssen klar, präzise und vollständig sein.
     

  • Im Rahmen früherer Bescheinigungsverfahren ausgefüllte Bewerbungsunterlagen bleiben unberücksichtigt. Daher sind alle Rubriken erneut auszufüllen.
     

  • Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie in Sysper2 fristgerecht vom Bewerber unterschrieben wurde (s. Punkt 5).
     

  • Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können nach der Unterzeichnung nicht mehr berichtigt werden.
     

  • Die Angaben in den Bewerbungen der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber werden von der GD ADMIN anhand der Personalakte systematisch überprüft. Diese systematische Überprüfung der Übereinstimmung erfolgt nach Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen Bewerber (und spätestens bei der Bearbeitung der Anträge auf Bescheinigung). Es ist daher nicht möglich, eine Information, die der Bewerber unter Umständen zu erwähnen versäumt hat, hinzuzufügen.

  1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

    1.1. Für wen kommt das Bescheinigungsverfahren infrage?

    Das Bescheinigungsverfahren betrifft ausschließlich Beamte der Laufbahnschiene C oder D, die vor dem 1. Mai 2004 bei den europäischen Organen tätig waren.

    Kolleginnen und Kollegen, die nach dem 30. April 2004 zu Beamten der Funktionsgruppe AST ernannt wurden, sind nicht betroffen. Diese Kolleginnen und Kollegen sind von Amts wegen keinen Einschränkungen unterliegende Mitglieder der Funktionsgruppe AST (in der Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 möglich sind).

    1.2. Wozu dient das Bescheinigungsverfahren?

    Die Beamten der Laufbahnschienen C und D, die vor dem 1. Mai 2004 bei den europäischen Organen tätig waren, gehören zwei unterschiedlichen Laufbahnschienen an, in denen die Beförderungsmöglichkeiten begrenzt sind. In der Laufbahnschiene C ist die Beförderung bis zur Besoldungsgruppe AST7, in der Laufbahnschiene D bis zur Besoldungsgruppe AST5 möglich.

    Die diesen Laufbahnschienen angehörenden Beamten, die eine Bescheinigung erhalten haben, unterliegen nicht länger dieser Einschränkung. Als vollwertige Mitglieder der Funktionsgruppe AST kommen sie je nach individueller Leistung, Dienstalter und Besoldungsgruppe für Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe 11 infrage.

    1.3. Welche Auswirkungen hat die Bescheinigung auf die berufliche Laufbahn?

    In der Regel erfolgt der Übergang von einer Laufbahnschiene in eine andere horizontal (gleiche Besoldungsgruppe und gleiche Dienstaltersstufe), ohne Änderung des Grundgehalts. Das in der ehemaligen Laufbahnschiene erreichte Dienstalter wird beibehalten. Die im "Rucksack" angesammelten Punkte werden neu berechnet, damit die Distanz zur "Beförderungsschwelle" gleich bleibt. Dies gilt jedoch nicht für die Beamten der Funktionsgruppe AST7 in der Laufbahnschiene C und die Beamten der Funktionsgruppe AST5 in der Laufbahnschiene D: Für die Angehörigen dieser beiden Besoldungsgruppen ist eine Beförderung in die nächsthöhere Besoldungsgruppe nicht möglich. Es gibt keine Beförderungsschwelle. Die vor der Bescheinigung angesammelten Punkte werden daher annulliert.

    1.4. Ablauf des Verfahrens

    Seit 2006 läuft das Bescheinigungsverfahren wie folgt ab:
     
    • Bekanntgabe einer Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen;
       
    • Aufstellung einer Liste der gemäß den Zulassungskriterien zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber;
       
    • Bescheinigung der für Dienstposten der Ebene „Verwaltungsassistent" zugelassenen Beamten (Dienstposten, deren Funktionen ausnahmslos denen der ehemaligen Laufbahngruppe B* entsprechen).
       
  2. ZULASSUNGSKRITERIEN

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, überprüft die GD ADMIN, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die im Kommissionsbeschluss vom 29. November 2006 (VM 55-2007) und ergänzend im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 25. September 2008 (VM 40-2008) festgelegt sind.
    Zugelassen wird, wer die nachstehenden Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt.

    2.1. Dienstrechtliche Stellung

    Sie können sich um die Erteilung der Bescheinigung bewerben,
     
    • wenn Sie vor dem 1. Mai 2004 als Beamter in der Laufbahnschiene C oder D tätig waren;
       
    • wenn Sie zum Zeitpunkt dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen in eine Dauerplanstelle der Kommission eingewiesen sind und sich im aktiven Dienst, im Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.

    Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie im Laufe des Jahres 2008 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie aufgrund eines Beschlusses der Kommission endgültig aus dem Dienst ausscheiden oder wenn Sie von der Kommmission mit Wirkung 2008 Invalidengeld erhalten.

    2.2. Mindestdienstalter in der Laufbahnschiene C oder D

    Ihr Dienstalter in der Laufbahnschiene C oder D - oder einer höheren Laufbahngruppe – muss am 16. Januar 2009 mindestens fünf Jahre betragen. Wenn Ihr Dienstalter weniger als fünf Jahre beträgt, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    Bei der Anwendung dieses Kriteriums wird das in der Laufbahnschiene C oder D erworbene Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit berücksichtigt. Das Dienstalter als Bediensteter auf Zeit wird selbst dann berücksichtigt, wenn es zwischen den als Bediensteter auf Zeit und als Beamter abgeleisteten Dienstzeiten Unterbrechungen gegeben hat.

    Die Dienstzeiten, die Sie in der dienstrechtlichen Stellung der Abordnung im dienstlichen Interesse oder auf Antrag (bei einem anderen Gemeinschaftsorgan, einer Gemeinschafts- oder Durchführungsagentur oder gemeinschaftlichen Einrichtungen) abgeleistet haben, werden berücksichtigt.

    Die Zeiten, in denen Sie sich in der dienstrechtlichen Stellung des Urlaubs aus persönlichen Gründen befanden, werden nicht berücksichtigt.

    Das oben beschriebene Dienstalter in den Laufbahnschienen C oder D wird im Folgenden und in Ihrer Bewerbung als "Berufserfahrung Typ 1" bezeichnet.

    2.3. Mindestanforderung in Bezug auf die Ausbildung

    Sie müssen ein Ausbildungsniveau nachweisen, das dem in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a Unterabsatz i des Statuts für die Einweisung in eine Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe AST verlangten zumindest entspricht, d. h. einen "postsekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Diplom" (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang mit einer Mindestregelstudienzeit von zwei Jahren). Dieses Ausbildungsniveau entspricht Spalte d der als Anhang 1 beigefügten Übersicht über die Ausbildungsniveaus.

    Ein darunter liegendes Ausbildungsniveau kann jedoch durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, die Sie (ggf. auch ohne Beamten- oder Zeitbedienstetenstatus) bei den Gemeinschaftsorganen oder anderweitig erworben haben. Die zusätzliche Berufserfahrung, mit der das Ausbildungsniveau ausgeglichen werden kann, wird im Folgenden und in Ihrer Bewerbung als "Berufserfahrung Typ 2" bezeichnet. Der Ausgleich für die Ausbildungsniveaus im Sinne der Buchstaben a bis c richtet sich nach folgenden Vorgaben:

    BILDUNGSABSCHLÜSSE
    Höchster Bildungsabschluss
    (siehe Anhang 1)
    Mindest-dienstalter C/D (Berufs-erfahrung Typ 1) Sonstige Berufs-erfahrung (Berufserfahrung Typ 2)
     
    a) Grundschule 5 Jahre + 9 Jahre
    b) Realschulabschluss + 5 Jahre
    c) Abitur/Hochschulreife + 2 Jahre
    d) Fachschule/Grundstudium (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens zwei Jahren)  0
    e) (Fach)hochschulabschluss (Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren)
    f) Hochschulabschluss (Dauer mindestens 4 Jahre)
    g) Promotion

    Es werden ausschließlich Ausbildungen berücksichtigt, bei denen ein Diplom/Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.

    In Anhang 1 ist eine der Orientierung dienende, ergänzungsfähige Übersicht über die nach Ländern und Ausbildungsniveaus gegliederten Abschlüsse beigefügt.

    Wenn Sie nicht die zum Ausgleich für einen unter d liegenden Bildungsabschluss geforderte Berufserfahrung nachweisen können, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    2.4. Berufserfahrung: Nachweis der Fähigkeit, Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene “Verwaltungsassistent” wahrzunehmen

    Die Berufserfahrung fließt in die Beurteilung des Nachweises der Befähigung, Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistenz" wahrzunehmen, mit ein. Der Nachweis Ihrer Befähigung muss positiv beurteilt worden sein. Dies bedeutet, dass Ihre Vorgesetzten bestätigen müssen, dass Sie während des gesamten (oder eines Teils dieses) Zeitraums zwischen dem 1. September 2005 und dem 31. August 2008 tatsächlich Aufgaben oder Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" zufrieden stellend wahrgenommen haben. Eine Zusammenstellung dieser Aufgaben und Funktionen finden Sie in Anhang 3.

    Falls Ihre Befähigung zur Wahrnehmung von Funktionen und/oder Aufgaben der nächsthöheren Ebene nicht positiv beurteilt wurde, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    Bis zum Beurteilungsverfahren 2006 stellte die Beurteilung des Nachweises der Befähigung eine eigene Rubrik in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung dar. Dies ist nicht mehr der Fall. Der Nachweis Ihrer Befähigung, Aufgaben und/oder Funktionen der nächsthöheren Ebene wahrzunehmen, wird in Zukunft im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens von Ihren Vorgesetzten beurteilt, wenn Sie sich bewerben.

    2.5. Qualität der Leistung

    Sie werden zum Bescheinigungsverfahren 2008 nicht zugelassen, wenn die Qualität Ihrer fachlichen Leistungen in der Beurteilung 2007 als unzulänglich oder ungenügend beurteilt wird.

    Gemäß Kommissionsbeschluss K(2004) 1597 vom 28.4.2004 zur Sicherung des Leistungsniveaus wird bei unzulänglicher fachlicher Leistung eine Leistungsnote von höchstens 9,5 vergeben. Bei ungenügender fachlicher Leistung enthält eine der drei Rubriken der Beurteilung den Zusatz "unzureichend" bzw. "schwach".
     

  3. WIE IST DIE BEWERBUNG EINZUREICHEN?

    Die Bewerbung ist über das Modul "Attestation" in Sysper2 einzureichen. Sie gelangen zu diesem Modul, indem Sie das Menu von Sysper2 aufrufen und dort in der Schaltfläche "Bescheinigungs- und Leistungsnachweisverfahren" auf " Meine bisherige Teilnahme an diesem Verfahren" klicken. Klicken Sie sodann auf "Bewerbung für das Bescheinigungsverfahren 2008".

    Die Bewerbungsfrist läuft am 7. November 2008 ab. Wenn Sie wegen eines längerfristigen Hinderungsgrundes zwischen dem Datum der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Bewerbungsschluss keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie Ihre Bewerbung auf Papier (siehe hierzu das Muster in Anhang 2) an folgende Anschrift senden:

Europäische Kommission
Referat ADMIN A 6
"Bewerbung für das Bescheinigungsverfahren"
MO 34 5/15
B-1049 Brüssel

Ihre Bewerbung ist bis zum 7 November 2008 zu versenden. Es gilt das Datum des Poststempels. Bewerbungen auf Papier, die nach diesem Datum eingehen, werden nur angenommen, wenn der Bewerber nachweisen kann, dass er während des gesamten Bewerbungszeitraums, d. h. zwischen dem Tag der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Tag des Bewerbungsschlusses, abwesend war.

  1. WELCHE ANGABEN SIND ZU MACHEN?

    Manche Angaben sind bereits in Sysper2 gespeichert, insbesondere Ihre Berufserfahrung bei der Kommission, Ihre dienstrechtliche Stellung und Ihre Besoldungsgruppe. Darüber hinaus müssen Sie zu den nachstehenden Punkten weitere Angaben in Ihre Bewerbung eintragen:

    4.1. Ihr Ausbildungsniveau

    Sie müssen Ihren höchsten Bildungsabschluss angeben, die Bezeichnung des Abschlusses, das Datum der Ausstellung und den Namen der ausstellenden Einrichtung. Bitte orientieren Sie sich dabei an der Übersicht in Anhang 1 zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen.

    Unabhängig vom Niveau werden ausschließlich Ausbildungen berücksichtigt, bei denen ein Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.

    Sie müssen mindestens einen Abschluss unter der Rubrik "Ausbildung" Ihrer Bewerbung nennen. Diese Angabe wird benötigt, um festzustellen, ob Sie mehr als fünf Dienstjahre nachweisen müssen (siehe Punkt 2.3).

    4.2. Berufserfahrung außerhalb der Kommission

    Um Ihr Gesamtdienstalter genau berechnen und Ihr Ausbildungsniveau gegebenenfalls ausgleichen zu können, bitten wir Sie, Ihre Berufserfahrung "Typ 1" bzw. "Typ 2" anzugeben. Ihre Erfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter der Kommission ist nicht anzugeben; sie wird automatisch in Sysper2 erfasst und berücksichtigt.

4.2.1. Ihre Berufserfahrung bei anderen europäischen Organen, Gemeinschafts-/Exekutivagenturen und gemeinschaftlichen Einrichtungen ("Berufserfahrung Typ 1")

Anzugeben ist Ihre Berufserfahrung in den Laufbahnschienen C/D oder höher als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in anderen Gemeinschaftsorganen (als der Kommission), Gemeinschafts-/Exekutivagenturen und gemeinschaftlichen Einrichtungen. Diese Zeiten werden dem Dienstalter, das Sie bei der Kommission erworben haben, hinzugerechnet (siehe Punkt 2.2). Bitte geben Sie für jeden Zeitraum an, bei welchem Organ, in welcher Generaldirektion und in welchem Referat Sie tätig waren, in welchem Dienstverhältnis Sie standen (Bediensteter auf Zeit oder Beamter) und welcher Besoldungsgruppe Sie angehörten.

4.2.2. Sonstige Berufserfahrung ("Berufserfahrung Typ 2")

Bitte geben Sie die gesamte Berufserfahrung an, die Sie außerhalb der Gemeinschaftsorgane erworben haben, sowie die Berufserfahrung, die Sie bei Gemeinschaftsorganen, nicht aber in der dienstrechtlichen Stellung eines Beamten oder eines Bediensteten auf Zeit, erworben haben. Dabei sind der Zeitraum der Tätigkeit, die Art der Tätigkeit, der Name und die Anschrift des Arbeitgebers genau anzugeben.

Dieser Typ Berufserfahrung kann gegebenenfalls das Niveau des Bildungsabschlusses ausgleichen (siehe Punkt 2.3). Selbst wenn Sie das Niveau Ihres Bildungsabschlusses nicht auszugleichen brauchen, bitten wir Sie, jede Form von Berufserfahrung anzugeben, die berücksichtigt werden kann.

4.3. Nachweis Ihrer Fähigkeit, Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene “Verwaltungsassistent” wahrzunehmen

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, bei welcher Gelegenheit/welchen Gelegenheiten Sie Ihre Befähigung, Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" entsprechend der Zusammenstellung der Aufgaben und Funktionen, die von Beamten der keinen Einschränkungen unterliegenden Laufbahnschiene AST wahrzunehmen sind (Anhang 3), während des gesamten (oder eines Teils des) Bezugszeitraums (1. September 2005 bis 31. August 2008) Ihrer Meinung nach unter Beweis gestellt haben. Jede wahrgenommene Aufgabe oder Funktion ist unter der entsprechenden Rubrik des Bewerbungsbogens ("Einen neuen Eintrag unter der Rubrik 'Darlegung des Potenzials' anlegen") anzugeben. Unter dieser Rubrik ist mindestens eine Angabe zu machen.

Für jeden Eintrag ist Folgendes genau anzugeben: Zeitraum (der zumindest einen Teil des Bezugszeitraums umfassen muss), Organ, GD/Dienst, Bezeichnung der Stelle, Funktionsgruppe und Laufbahnschiene, dienstrechtliche Stellung, Funktion oder Aufgabe, genaue Beschreibung, Kontaktperson(en).

Der am Tag der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung für Sie zuständige beurteilende und der gegenzeichnende Beamte bewerten den Nachweis Ihrer Befähigung anhand der Funktionen und/oder Aufgaben, die Sie in Ihrer Bewerbung anführen, sowie anhand der für diese Funktionen und/oder Aufgaben verwendeten Arbeitszeit, der Qualität Ihrer Leistungen, des Grads an Verantwortung und Ihrer Fähigkeit, selbstständig zu handeln und zu reagieren. Wir weisen darauf hin, dass es hierbei nicht auf die Anzahl der wahrgenommenen Funktionen und/oder Aufgaben ankommt, sondern vielmehr auf die Qualität und die Relevanz der Berufserfahrung und der gemachten Angaben.

Die einschlägige Berufserfahrung kann bei der Kommission, bei einem anderen Gemeinschaftsorgan, einer Agentur oder einer gemeinschaftlichen Einrichtung erworben worden sein. Im Falle außerhalb der Kommission gesammelter Berufserfahrung können Sie entsprechende Unterlagen beifügen. Wir bitten Sie jedoch, nur wirklich relevante Unterlagen beizufügen und deren Inhalt deutlich in dem Kästchen "Bezeichnung der beigefügten Unterlage" anzugeben.

Es ist wichtig, dass Sie auf die regelmäßige Aktualisierung der Beschreibung Ihres Arbeitsplatzes achten, damit diese auch tatsächlich die von Ihnen wahrgenommenen Aufgaben und Funktionen, einschließlich der Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent", enthält.

4.4. Ihrerseits eventuell beigefügte Unterlagen

Bitte fügen Sie nur in begrenztem Maße Unterlagen bei, um dem Nachweis Ihrer Befähigung Nachdruck zu verleihen, da die Qualität und Relevanz der von Ihnen gemachten Angaben bei der Beurteilung Ihrer Befähigung berücksichtigt werden. Bitte achten Sie darauf, den Inhalt aller Anlagen deutlich in dem Kästchen "Bezeichnung der beigefügten Unterlage" anzugeben.

Es hat keinen Sinn, vollständige oder Teile von innerhalb der Kommission erstellten Beurteilungen beizufügen, da Ihre Vorgesetzten diese Berichte über Sysper2 abrufen können.

Bitte fügen Sie eventuelle Anlagen möglichst im PDF-Format bei. Wir erinnern daran, dass Sie durch Versenden eines Schriftstücks an die funktionale E-Mail-Box EC PDF CODE WEB rasch eine PDF-Version erhalten können.
 

  1. WIE IST DIE BEWERBUNG ZU UNTERZEICHNEN?

    Solange Sie Ihre Bewerbung in Sysper2 noch nicht unterschrieben haben, können Sie
  • die Bewerbung löschen (indem Sie auf "Meine Bewerbung löschen" klicken) oder
     
  • Ihre Bewerbung mehrfach ergänzen, wobei jede Eingabe neuer Informationen einzeln abgespeichert werden muss.

Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer vollständigen Bewerbungsakte, welche die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die in Sysper2 gespeicherten Daten enthält. Wir bitten Sie, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen, bevor Sie Ihre Bewerbung unterschreiben.

Erst wenn Sie Ihre Bewerbung elektronisch unterschrieben haben (durch Anklicken der Schaltfläche "unterschreiben und meine Bewerbung abschicken"), wird sie registriert und berücksichtigt. Das Datum, an dem Sie Ihre Bewerbung unterschrieben haben, erscheint nun unter dem Reiter "Zusammenfassung" Ihrer Bewerbung. Dort erscheinen ebenfalls der Name des beurteilenden sowie der Name des gegenzeichnenden Beamten. Die beiden letztgenannten beurteilen den Nachweis Ihrer Befähigung.

  1. ERSTELLUNG DER LISTE DER ZUM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN ZUGELASSENEN BEWERBER

    6.1. Beurteilung des Nachweises Ihrer Befähigung durch Ihren beurteilenden und durch Ihren gegenzeichnenden Beamten

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung unterschrieben haben, werden der am Tag der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung für Sie zuständige beurteilende und der gegenzeichnende Beamte aufgefordert, den Nachweis Ihrer Befähigung, Aufgaben und/oder Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" auszuüben, zu beurteilen. Eine positive Beurteilung des Sie beurteilenden und des gegenzeichnenden Beamten ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Bescheinigungsverfahren (siehe Punkt 2.4).

    Diese Beurteilung erfolgt anhand der von Ihnen angeführten Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" sowie anhand der hierauf verwendeten Arbeitszeit, der Qualität Ihrer Leistungen, Ihrer Beurteilungen, des Grads an Verantwortung und Ihrer Fähigkeit, selbstständig zu handeln und zu reagieren. Hierbei kommt es nicht auf die Anzahl der angeführten Funktionen und/oder Aufgaben an, sondern vielmehr auf die Qualität und die Relevanz der Berufserfahrung und der von Ihnen gemachten Angaben.

    Zunächst wird Ihr beurteilender Beamter gebeten, zu den von Ihnen in Ihrer Bewerbung gemachten Angaben in Bezug auf den Nachweis Ihrer Befähigung eindeutig, präzise und vollständig Stellung zu beziehen. Danach wird Ihr gegenzeichnender Beamter gebeten, anhand der ihm vorliegenden Informationen den Nachweis Ihrer Befähigung während des Bezugszeitraums positiv oder negativ zu beurteilen. Fällt die Beurteilung durch Ihren gegenzeichnenden Beamten negativ aus, so muss er dies eindeutig und präzise begründen.

    Ihr beurteilender Beamter, Ihr gegenzeichnender Beamter und der Personalchef Ihrer GD bzw. Ihres Dienstes haben einen auf die folgenden zwei Rubriken beschränkten Zugang zu Ihrer Bewerbung 2008: die Rubrik betreffend den Nachweis Ihrer Befähigung und die Rubrik betreffend mögliche Anlagen. Dieser Zugang wird erst nach dem 7. November 2008 aktiviert werden.

    Sie können die Kommentare Ihres beurteilenden Beamten und die Beurteilung durch Ihren gegenzeichnenden Beamten über Sysper2 in Ihrem Dossier "Bescheinigungsverfahren" einsehen, sobald die vorläufige Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber veröffentlicht worden ist.

    6.2. Veröffentlichung der vorläufigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber

    Anhand der Angaben in den Bewerbungen erstellt die GD ADMIN eine vorläufige Liste der Bewerber, die die Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese Liste wird dem Paritätischen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt und danach von der Anstellungsbehörde in Form einer Verwaltungsmitteilung veröffentlicht.

    Nach dieser Bekanntmachung können Sie in Sysper2 in Ihrem Dossier „Bescheinigungsverfahren“ die Bewertung der von Ihnen in Ihrer Bewerbung gemachten Angaben, die Beurteilung des Nachweises Ihrer Befähigung durch Ihre Vorgesetzten sowie den Grund für ihre mögliche Nichtzulassung einsehen. Auf der Grundlage der Zulassungskriterien (siehe Punkte 2.1 bis 2.5) können diese Gründe folgendermaßen lauten: unzureichendes Dienstalter, unzureichender Bildungsabschluss, negative Beurteilung des Nachweises der Befähigung, unzureichende Leistungen.

    6.3. Einspruch

    Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind, können Sie beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe des vorgenannten Verzeichnisses über Sysper2 erfolgen.

    Für die Begründung Ihres Einspruchs steht Ihnen ein (in Bezug auf den Textumfang nicht begrenztes) freies Eingabefeld zur Verfügung, in das Sie zudem durch Anklicken der Schaltfläche "Anlagen" weitere Dokumente einfügen können.

    Falls ein Beamter wegen eines längerfristigen Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, kann er mit einem mit Gründen versehenen Vermerk Einspruch einlegen, der an folgende Anschrift zu richten ist:

Europäische Kommission
Referat ADMIN A 6
"Einspruch – Bescheinigungsverfahren"
MO 34 5/15
B-1049 Brüssel

Dieser Vermerk ist innerhalb der oben genannten Frist einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

Nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses entscheidet die Anstellungsbehörde über den Einspruch.

6.4. Aufstellung der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber

Nach Bearbeitung der Beschwerdefälle wird die endgültige Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Bewerber (im Folgenden "die bescheinigungsfähigen Beamten") von der Anstellungsbehörde angenommen und veröffentlicht.
 

  1. INANSPRUCHNAHME DER BESCHEINIGUNG DURCH DIE IM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2008 ZUGELASSENEN BEWERBER

    7.1. Gültigkeit der Liste

    Beamte, deren Name auf der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Bewerber geführt wird, können die Bescheinigung – vorbehaltlich der Überprüfung der in der Bewerbung enthaltenen Angaben - zeitlich unbegrenzt in Anspruch nehmen (siehe Punkt 8). Die Anzahl der pro Jahr, pro GD/Dienst und Bescheinigungsverfahren erteilten Bescheinigungen ist nicht begrenzt.

    7.2. Wie kann ich die Bescheinigung in Anspruch nehmen?

    Die Bescheinigung besagt, dass alle von ihrem Inhaber ausgeübten Funktionen denen der Ebene "Verwaltungsassistent" entsprechen. Um die Bescheinigung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Beamten, deren Name auf der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Bewerber geführt wird, auf einen Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" ("Assistant", "Assistant technique" oder "Chef d'équipe") ernannt werden.

    Im Hinblick darauf wird den betreffenden Beamten gestattet, sich auf alle Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" zu bewerben, die von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht werden.

    Wenn die Stellenbeschreibung des von einem dieser Beamten besetzten Dienstpostens bereits als der Ebene "Verwaltungsassistent" zugehörig anerkannt ist oder geändert wurde und nunmehr ausschließlich Funktionen dieser Ebene umfasst und entsprechend anerkannt ist, kann dem Beamten die Bescheinigung für diesen Dienstposten erteilt werden, so dass sich der Wechsel auf einen anderen Dienstposten erübrigt.

    7.3. Empfohlene Schulungen für zum Bescheinigungsverfahren zugelassene Beamte

    Um ihre Fähigkeiten zur Ausübung von Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" zu festigen, wird den "bescheinigungsfähigen" Beamten empfohlen, - soweit die Erfordernisse der Dienststelle, der sie zugewiesen sind, dies zulassen - Schulungen zu besuchen, die es ihnen ermöglichen, die zur Ausübung solcher Funktionen notwendigen Kompetenzen zu erwerben oder zu vervollständigen. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist keine Vorbedingung für die Erteilung der Bescheinigung.

    Die Liste der empfohlenen Schulungen wird bei der Veröffentlichung der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Bewerber bekannt gegeben.
     
  2. ÜBERPRÜFUNG DER ANGABEN IN IHRER BEWERBUNG

    Die Angaben in den Bewerbungen der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber werden von der GD ADMIN anhand der Personalakte systematisch überprüft. Diese Überprüfung erfolgt nach der Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses der zugelassenen Bewerber, spätestens aber bei der Bearbeitung der Anträge auf Bescheinigung. Der einzige Grund für diese Kontrolle ist die Überprüfung der Übereinstimmung der vom Bewerber gemachten Angaben mit den in seiner Personalakte befindlichen Unterlagen. Es ist nicht möglich, eine Information oder eine Berufserfahrung, die der Bewerber zu erwähnen versäumt hat, im Rahmen dieser Kontrolle hinzuzufügen.

    Wenn die Angaben mit Ihrer Personalakte nicht übereinstimmen oder diese unvollständig ist, wird der in der Bewerbung angegebene Bildungsabschluss bzw. die dort angegebene Berufserfahrung nicht berücksichtigt, und die Bescheinigung wird nicht erteilt.

    Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen, bevor Sie Ihre Bewerbung validieren, und Ihre Personalakte gegebenenfalls zu vervollständigen. Die Personalakte muss insbesondere folgende Dokumente enthalten:
     
    • das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres höchsten Bildungsabschlusses, bei dem es sich um einen in dem Mitgliedstaat oder dem Drittland, in dem er ausgestellt wurde, staatlich anerkannten Abschluss handeln muss;
       
    • das Original oder eine beglaubigte Kopie der Arbeitgeberbescheinigungen, mit denen die Berufserfahrung nachgewiesen wird, die Sie außerhalb der Gemeinschaftsorgane erworben haben.

    Zuständig für die Verwaltung der Personalakten ist das Referat ADMIN/B.3 (SC-11 3/63, Tel. 53790).
     

  3. ROLLE DES PARITÄTISCHEN AUSSCHUSSES IM WEITEREN VERLAUF DES VERFAHRENS

    Die Rolle des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren wird durch das neue Bescheinigungsverfahren gestärkt.
     
    • Dem Ausschuss werden der Entwurf der Liste der Beamten, deren Bewerbung als zulässig angesehen wird, sowie etwaige Einsprüche nicht zugelassener Bewerber zur Stellungnahme vorgelegt.
       
    • Der Ausschuss wird regelmäßig über die Durchführung des Verfahrens, die Anzahl der erteilten Bescheinigungen, das Profil der Beamten mit Bescheinigung und das Maß der Inanspruchnahme des Schulungsangebots unterrichtet.
       
    • Der Ausschuss gibt alljährlich eine Stellungnahme zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens ab; die Stellungnahme kann unter Umständen auch Empfehlungen für die Anstellungsbehörde enthalten.
       
  4. ANSPRECHPARTNER
    Bei Fragen oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen Ihrer Bewerbung können Sie sich an das Referat ADMIN/A.6 wenden:

    Tel.: 93640 - E-Mail: ADMIN PROCEDURE D'ATTESTATION - Seite "Attestation" auf Intracomm - http://www.cc.cec/pers_admin/attestation/index_fr.html
     
  5. ZEITPLAN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2008

    Das Verfahren wird voraussichtlich wie folgt ablaufen:
     
    • 7. November 2008: Bewerbungsschluss
       
    • November & Dezember 2008: Konsultationen der beurteilenden und gegenzeichnenden Beamten im Hinblick auf die Beurteilung des Nachweises der Befähigung der Bewerber, die Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" auszuüben
       
    • Ende Dezember 2008: Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren zugelassen sind, nachdem die Liste dem Paritätischen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt worden war
       
    • Ende Januar 2009: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Einsprüche wegen Nichtzulassung
       
    • Februar 2009: Veröffentlichung der endgültigen Liste der Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassen sind
       
  6. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (1)
     
    • Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
       
    • Zweck der Verarbeitung: Bescheinigungsverfahren
       
    • Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde (AIPN), Mitglieder des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren, Leiter der Personalreferate; beurteilende und gegenzeichnende Beamte (nur Rubrik „Nachweis der Befähigung“ und Anhänge)
       
    • Die im Bewerbungsformular mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Fragen sind verbindlich zu beantworten
       
    • Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin enthaltenen Angaben. Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden. Danach ist eine Berichtigung nicht mehr möglich
       
    • Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind – Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
       
    • Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden
Anhänge:
 
1. Ergänzungsfähige Übersicht über die nach Ausbildungsniveaus gegliederten Abschlüsse EUR27
2. Bewerbungsformular im Format "Word"
3. Zusammenstellung der auf der Ebene "Verwaltungsassistent" wahrzunehmenden Funktionen und Aufgaben

____________________
Footnotes

(1) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (JO L 8 vom 12.1.2001, p. 1–22).

top

   Verfasser: ADMIN A6