>> de | en | fr  N° 31-2009 / 24.04.2009
 

Wahlaufruf

Gemäß Artikel 5 der am 20. Februar 2009 von der Versammlung des Personals bestätigten Wahlordnung für die Wahl der Personalvertretung, örtliche Sektion Brüssel, veröffentlicht der Wahlvorstand (Mitglieder siehe Anlage 1) folgenden Wahlaufruf.

1. Tag, Uhrzeit und Ort der Wahl

Die Versammlung des Personals hat beschlossen, dass die Wahlen für die Personalvertretung, örtliche Sektion Brüssel, am 9., 10. und 11. Juni 2009 stattfinden.

Ist nach Ablauf der drei Wahltage die erforderliche Wahlbeteiligung von zwei Dritteln der Wahlberechtigten nicht erreicht, so verlängert sich der Zeitraum für die Stimmabgabe um zehn Arbeitstage, also vom 12. bis zum 25. Juni 2009 (Artikel 14 der Wahlordnung).

Jeder Wahlberechtigte kann nur einmal seine Stimme abgeben und die Wahl ist anonym.

Die Stimmabgabe erfolgt, außer im Falle der Briefwahl (siehe Abschnitt 4), auf elektronischem Wege. Der Zugang zu der elektronischen Stimmabgabe ist nur von einem PC aus gewährleistet, der an das interne Netz der Kommission in den zur Sektion Brüssel der Personalvertretung gehörenden Dienstorten angeschlossen ist (dies ist der Fall bei in den Diensträumen der Kommission aufgestellten PC sowie Telearbeitern zur Verfügung gestellten PC, von denen aus ein gesicherter Zugriff per „Token/Digipass“ möglich ist).

Kollegen, die sich während der Wahltage nicht an ihrem Dienstort befinden und nicht sicher sind, ob sie ihre Stimme elektronisch abgeben können (z. B. wenn sie sich in Delegationen in Drittländern aufhalten), sollten vorsorglich die Teilnahme an der Briefwahl beantragen.

Die elektronische Stimmabgabe ist möglich vom 9. Juni 2009 09.00 Uhr bis zum 11. Juni 2009 17.30 Uhr, Brüsseler Ortszeit.

Unabhängig vom Dienstort der zur örtlichen Sektion Brüssel gehörenden Wahlberechtigten müssen die per Briefwahl abgegebenen Stimmzettel spätestens am 11. Juni 2009 um 17.30 Uhr, Brüsseler Ortszeit, beim Wahlvorstand eingehen (SC11 – 2/21).

2. Wahlberechtigte

Das Wählerverzeichnis wurde am 1. April 2009 auf IntraComm veröffentlicht. Das Wählerverzeichnis wurde auch den Beamten und sonstigen Bediensteten in Dienstorten außerhalb Brüssels zur Kenntnis gebracht.

Wahlberechtigt sind die in diesem Verzeichnis namentlich aufgeführten Personen, die am 16. März 2009

  • Beamte der Kommission waren

    oder
     
  • als sonstige Bedienstete(1) durch Vertrag auf mindestens ein Jahr oder auf unbestimmte Dauer eingestellt waren oder aber auf weniger als ein Jahr eingestellt, jedoch zum Stichtag (16/03.2009) bereits seit mindestens sechs Monaten beschäftigt waren, wie von der Verwaltung einleitend in der Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses in Intracomm am 1. April 2009 angegeben,

    und an folgenden Dienstorten dienstlich verwendet wurden:
     
    • den Dienststellen der Kommission in Brüssel,
       
    • den Vertretungen und Delegationen innerhalb der Europäischen Union (außer in Frankreich und Luxemburg) und
       
    • dem Lebensmittel- und Veterinäramt in Grange (GD SANCO).

In diesem Zusammenhang sei auf Artikel 4 der Wahlordnung hingewiesen: „Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind innerhalb von acht Arbeitstagen nach der Veröffentlichung schriftlich beim Generaldirektor für Personal und Verwaltung einzulegen“.

Da das Wählerverzeichnis am 1. April 2009 veröffentlicht wurde, wird die Einspruchsfrist am 16. April 2009 beendet. Einsprüche können ausschließlich per E-Mail an die funktionale Mailbox „ADMIN ELECTIONS CLP BXL“ eingelegt werden.

Nach Ablauf der Frist wird das Wählerverzeichnis von der Verwaltung gegebenenfalls vervollständigt, endgültig festgelegt und innerhalb der in Artikel 4 der Wahlordnung vorgesehenen Frist veröffentlicht. Nur die in dieser Fassung des Wählerverzeichnisses aufgeführten Personen sind wahlberechtigt.

3. Wahlverfahren

Die Stimmabgabe erfolgt

  • entweder mittels des speziellen Programms, auf das der Wahlberechtigte von einem an das interne Netz der Kommission angeschlossenen dienstlichen Personalcomputer aus (zur Definition siehe Abschnitt 1) Zugriff hat
     
  • oder per Briefwahl (ausschließlich unter den in Abschnitt 4 aufgeführten Bedingungen).

Eine Stimmabgabe in anderer Form ist nicht zugelassen.

Der Wähler kann seine Stimme auf folgende Weise abgeben:

  1. Entweder er stimmt für eine Liste: hierzu hat er das Feld unter der Nummer und dem Kurznamen der Liste, die er wählen will, – bei Wahl per PC – per Mausklick zu markieren bzw. – bei der Wahl per Stimmzettel – anzukreuzen (Listenwahl);
     
  2. oder er stimmt für bis zu 27 einzelne Kandidatenpaare (jeweils für das Amt eines ordentlichen Mitglieds und dessen Stellvertreters), die er auf einer oder mehreren Listen auswählt: in diesem Fall hat er jeweils das Feld neben dem Namen des betreffenden Kandidatenpaars, insgesamt höchstens 27 Felder, per Mausklick zu markieren –bei Wahl per PC– oder –bei der Wahl per Stimmzettel – anzukreuzen (Präferenzwahl).

Stimmt ein Wähler für eine Liste (Listenwahl), außerdem aber auch für ein oder mehrere Kandidatenpaare auf derselben Liste, so gilt die Stimme als per Präferenzwahl abgegeben.

Stimmt ein Wähler für eine Liste (Listenwahl), außerdem aber auch für ein oder mehrere Bewerberpaare auf anderen Listen, so wird diese Wahl vom elektronischen System nicht akzeptiert; bei der Briefwahl hingegen wird die Stimme als ungültig gezählt.

4. Briefwahl

Wahlberechtigte, die ihre Stimme während der Wahltage am 9., 10. und 11. Juni 2009 nicht auf elektronischem Wege abgeben können (z. B. aufgrund einer Dienstreise oder eines Urlaubs), können bis spätestens 20. Mai 2009 17:30 Uhr Brüsseler Ortszeit beim Wahlleiter (SC11 – 2/21) die Zustellung eines Stimmzettels mit der Hauspost oder auf dem regulären Postweg beantragen; der Antrag ist zu begründen, zu unterzeichnen und mit einer Fotokopie des Dienstausweises zu versehen.

Der ordnungsgemäß ausgefüllte Stimmzettel muss spätestens am 11.Juni 2009 um 17.30 Uhr Brüsseler Ortszeit beim Wahlleiter eingehen (SC11 - 2/21).

Für die Briefwahl sind drei Umschläge zu verwenden:

  • Der innere zuzuklebende Umschlag, der keinerlei Aufschrift trägt, enthält den Stimmzettel; dieser Umschlag wird in die beim Wahlvorstand aufgestellte spezielle Urne geworfen;
     
  • der mittlere Umschlag ist mit der Personalnummer, dem Namen sowie der Unterschrift des Wahlberechtigten versehen; dieser Umschlag wird zusammen mit dem Wählerregister aufbewahrt;
     
  • der äußere Umschlag ist an den Wahlleiter zu adressieren: Herrn Durante Rapacciuolo, SC11 – 2/11, Europäische Kommission, 1049 Brüssel.

Jede über eine Markierung gemäß Artikel 3 hinausgehende Eintragung (Unterschrift, Streichung oder sonstige Kennzeichnung) auf dem Stimmzettel ist unzulässig und hat die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge; das Gleiche gilt für die Verwendung einer Tinte mit einer anderen Farbe als blau oder schwarz.

5. Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge umfassen jeweils einen Kandidaten für das Amt eines ordentlichen Mitglieds und für das Amt eines stellvertretenden Mitglieds; sie sind

  • schriftlich (die Papierform ist verbindlich) beim Wahlvorstand (SC11 – 2/11)

    oder
     
  • auf elektronischem Wege bei der funktionalen Mailbox: „ADMIN ELECTIONS CLP BXL“

bis spätestens dem 05. Mai 2009 um 17.30 Uhr, Brüsseler Ortszeit, einzureichen.

Sie sind in Form von Listen einzureichen, die jeweils höchstens 27 Wahlvorschläge umfassen.

Auf den Vorschlägen ist unbedingt die Personalnummer eines jeden Kandidaten sowie seine dienstrechtliche Stellung anzugeben.

Ein und dieselbe Person darf nur auf einer Liste geführt werden.

Jede Liste muss mit der Unterschrift des/der Spitzenkandidaten/-in für das Amt des ordentlichen Mitglieds versehen sein. Im Rahmen der Überprüfung der Wahlvorschläge (Artikel 7 der Wahlordnung) verlangt der Wahlvorstand, dass den Listen jeweils eine Erklärung der für das Amt eines ordentlichen oder stellvertretenden Mitglieds aufgestellten Personen beizufügen ist, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person ihre Kandidatur annimmt.

Jede Liste erscheint in der von der betreffenden Gewerkschaft oder dem betreffenden Berufsverband gewählten Reihenfolge.

Eine gemeinsame Sitzung des Wahlvorstandes und der Spitzenkandidaten/-innen findet spätestens am 8. Mai 2009 statt. Auf dieser Sitzung werden die Listennummern durch das Los bestimmt.

6. Die Ordnungsmäßigkeit des Wahlvorgang beeinträchtigendes Verhalten

Der Wahlvorstand erinnert daran, dass gegen Personen, deren Verhalten die Ordnungsmäßigkeit des Wahlvorgangs beeinträchtigen kann, die Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden können, die bei einer Verletzung der Bestimmungen des Titels II des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehen sind. Diese Bestimmung gilt unbescha¬det etwaiger Strafverfolgungsmaßnahmen gemäß den geltenden Gerichtsbarkeitsvorschriften.

7. Weitere Informationen

Der Wahlvorstand behält sich vor, dem Personal in einer Verwaltungsmitteilunginsbesondere über IntraComm und an „Everybody“ gerichtete E-Mails - ergänzende Informationen zu liefern, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl erforderlich sind.

Für den Wahlvorstand
Durante Rapacciuolo
Präsident

Anhang    1.   Mitglieder des Wahlvorstands
  2.   Wahlkalender


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Footnotes

(1) Vgl. Artikel 7 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten: Zeitbedienstete, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete und örtliche Bedienstete

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   Verfasser: ADMIN B5