Beurteilungs- und Beförderungsverfahren 2009
Statistiken über die Beurteilungen und die
allgemeine Verteilung des Gesamtleistungsniveaus sowie die vorläufigen
förmlichen Pläne
Empfehlungen der paritätischen Beurteilungs- und Beförderungsausschüsse
AD und AST
Die paritätischen Beurteilungs- und Beförderungsausschüsse für die
Funktionsgruppen AD und AST haben die Statistiken zum Beurteilungs- und
Beförderungsverfahren gemäß Artikel 7 Absatz 8 der allgemeinen
Durchführungsbestimmungen zu
Artikel 43 des Statuts und Artikel 5 Absatz 3
der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts
geprüft.
Gemäß den vorgenannten Bestimmungen können die Ausschüsse Empfehlungen
an die Generaldirektionen und die Generaldirektion Personal und
Verwaltung richten. Ferner ist vorgesehen, dass die Analyse der
Ausschüsse dem Personal zur Kenntnis gebracht wird.
Mit dieser Verwaltungsmitteilung wird den vorgenannten Bestimmungen
nachgekommen.
Die Analyse der Ausschüsse bezieht sich auf Informationen bezüglich des
folgenden Dienstes: "Kabinette". Die Analyse von Informationen bezüglich
der anderen Dienste der Kommission fand bereits statt und wurde in den
Verwaltungsmitteilungen vom 13. Mai 2009 (Nr.
35-2009) und vom 3. Juni 2009 (Nr. 43-2009)
veröffentlicht.
Die Ausschüsse haben die maximalen Prozentsätze für die
Gesamtleistungsniveaus IA und IB (für die Funktionsgruppe AD: 20% für
das Gesamtleistungsniveau IA und 55% für das Gesamtleistungsniveau IB
und für die Funktionsgruppe AST: 15% für das Gesamtleistungsniveau IA
und 31% für das Gesamtleistungsniveau IB) zur Kenntnis genommen. Die
Ausschüsse haben ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass diese
Prozentsätze von der Anstellungsbehörde trotz der ablehnenden
Stellungnahme seitens der Personalvertreter, die diese als zu hoch
einschätzen, festgelegt wurden. Die Ausschüsse laden den Paritätischen
Begleitausschuss ein, den Einfluss dieser Prozentsätze auf die
Entwicklung der Karriere der betreffenden Beamten zu untersuchen. |