Gemeinsames Krankheitsfürsorgesystem
Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der
Gesundheitsvorsorgeprogramme des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems
Möglichkeit für die dem Gemeinsamen
Krankheitsfürsorgesystem unmittelbar oder im Rahmen der Zusatzversicherung
angeschlossenen Personen, eine Kostenübernahme für
Früherkennungsuntersuchungen(1)
zu erlangen
Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die Möglichkeit, für
Früherkennungsuntersuchungen eine direkte Kostenübernahme (Antrag auf
Kostenübernahme) zu erlangen.
Die in die Zuständigkeit der Krankenkasse fallende Gesundheitsvorsorge (im
Rahmen von Früherkennungsprogrammen) ist für die dem Gemeinsamen
Krankheitsfürsorgesystem angeschlossenen Personen bestimmt. Das
Zentralbüro bestimmt auf Vorschlag des Ärztebeirats und nach Stellungnahme
des Verwaltungsausschusses für die Gemeinsame Krankheitsfürsorge
Programmzusammensetzung und –periodizität, die von folgender Website
abgerufen werden können:http://www.cc.cec/pers_admin/sick_insur/prevention/index_fr.html
Leistungsempfänger, für die die Abrechnungsstellen Brüssel, Luxemburg und
die Außenstelle des Rates zuständig sind, müssen, wenn sie sich den
Früherkennungsuntersuchungen unterziehen möchten, ihren Antrag telefonisch
unter folgender Nummer stellen: +32 2295 3866. Ist die Abrechnungsstelle
Ispra zuständig, ist folgende Telefonnummer zu wählen: +39 0332789382.
Nach Überprüfung der Ansprüche und der Periodizität der Untersuchung wird
die Genehmigung erteilt, sich den Untersuchungen bei einer zugelassenen
Einrichtung für Früherkennung zu unterziehen. Das Verzeichnis der
zugelassenen Einrichtungen ist abrufbar unter:http://www.cc.cec/pers_admin/sick_insur/prevention/detection_fr.html
Steht den Leistungsempfängern in ihrer Wohnsitz- oder Dienstregion
keine zugelassene Einrichtung zur Verfügung, kann ihnen die
Abrechnungsstelle hingegen die Genehmigung erteilen, sich den
entsprechenden Früherkennungsuntersuchungen in medizinischen Zentren oder
Krankenhäusern ihres Dienst- oder Wohnorts zu unterziehen, bis im Wege
eines neuen Ausschreibungsverfahrens Rahmenverträge geschlossen werden.
In diesen Fällen kann dem Antrag auf Kostenübernahme stattgegeben
werden, sofern
- der Leistungsempfänger entsprechend der Periodizität Anspruch auf
die Untersuchungen hat
- ein einziges Zentrum oder Krankenhaus ausgewählt wird, das sämtliche
im Rahmen der Gesundheitsvorsorge zu erstattenden Untersuchungen
vornimmt.
__________________
Footnotes
(1) Artikel 20 Absatz 6 dritter
Unterabsatz der Gemeinsamen Regelung zur Sicherstellung der
Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften. |