VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE
AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG – JAHR 2010
Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für das Jahr
2010 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche
zu beantragen.
Rechtsrahmen
Gemäß Artikel 9 Absatz 2
von Anhang VIII des Statuts und
Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen
für die sonstigen Bediensteten kann jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Beamten
oder Bediensteten auf Zeit ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in
den Ruhestand eintreten.
Am 28. April 2004 hat die Kommission die allgemeinen Durchführungsbestimmungen
(ADB) einer vorzeitigen Ruhestandsregelung ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche
mit Beschluss K(2004) 1588 angenommen, die in der
Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004 vom
11. Juni 2004 veröffentlicht wurden.
Die Kommission hat diese Durchführungsbestimmungen mit Beschluss vom 10. August
2006 geändert. Der Wortlaut der neuen Bestimmungen ist in der
Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006 vom
20. November 2006 veröffentlicht.
Voraussichtliche Anzahl der Beamten, die im Jahr 2010 ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche
vorzeitig in den Ruhestand treten können
Die Kommission schätzt, dass sie etwa vierzig-fünfzig Beamten und Bediensteten
auf Zeit erlauben kann, im Rahmen des Verfahrens des Jahres 2010 ohne Reduzierung
der Pensionsansprüche in den Ruhestand einzutreten. Die genaue Zahl wird auf
der MyIntraComm-Webseite "Vorruhestand
ohne Kürzung der Pensionsansprüche" nach dem Ende der interinstitutionellen
Verhandlungen über die Quote jeder Institution veröffentlicht. Die Kandidaten
werden darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nur um eine Größenordnung der
möglichen Anzahl handelt, von der die Kommission 2010 profitieren kann, ohne
dass dies zu einer berechtigten Erwartung seitens der Kandidaten führen könnte.
Wie lauten die Zulassungsbedingungen?
Um für das Jahr 2010 ihren Antrag stellen zu können, müssen die Beamten und
Zeitbediensteten:
- am 31. Dezember 2010 mindestens 55 Jahre alt sein,
- ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche im Jahr 2010 nicht in den
Ruhestand treten können und
- am 31. Dezember 2010 (1)
zumindest 10 Dienstjahre vollendet haben.
Zur Bestimmung der Dienstzeit werden nur die Zeiträume der aktiven Dienstzeit,
der Abordnung im dienstlichen Interesse, der Beurlaubung für den Wehrdienst
und des Eltern- und Familienurlaubs berücksichtigt.
Bei Ablauf der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. am 15. Januar 2010,
und zum Zeitpunkt der Entscheidung der Anstellungsbehörde
- müssen die Beamten:
a. im aktiven Dienst, für den Wehrdienst beurlaubt, oder auf Eltern- oder
Familienurlaub gemäß Artikel 35 des Statuts oder
b. im dienstlichen Interesse gemäß Artikel 37a des Statuts abgeordnet sein.
- Zeitbedienstete müssen im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder Familienurlaub
sein.
Was sind die Auswahlkriterien?
Für die Auswahlkriterien lesen Sie bitte Artikel 5 und 6 der Entscheidung der
Kommission K (2004) 1588 vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilung
n°63-2004 vom 11. Juni 2004), die durch die Entscheidung der Kommission
vom 10. August 2006 (Verwaltungsmitteilung
n°56-2006 vom 20. November 2006) geändert wurde.
Wann können die ausgewählten Bewerber in den Ruhestand eintreten?
Die für den vorzeitigen Ruhestand ausgewählten Bewerber werden im Verlauf des
Kalenderjahres 2010, spätestens am 31. Dezember 2010 in den Ruhestand
versetzt. Auf alle Fälle müssen sie zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand
55 Jahre alt sein und mindestens 10 Dienstjahre abgeleistet haben.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Jeder Bewerber muss spätestens bis zum 15. Januar 2010 seinen
Antrag in
elektronischer Fassung ausgefüllt haben.
Von außerhalb:
https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE
Dieser elektronische Vordruck muss ausgefüllt und validiert sein, damit die
Anträge berücksichtigt werden können.
Antragsteller der vorhergehenden Jahre, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand
eintreten konnten, müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie im Jahr 2010
berücksichtigt werden wollen. Hierbei ist zu beachten, dass früher erstellte
Bewertungen bei den Anträgen dieses Jahres nicht berücksichtigt werden.
Alle Interessenten werden gebeten, den Abschnitt "Häufig gestellte Fragen" (FAQ)
auf der MyIntraComm-Webseite "Vorruhestand
ohne Kürzung der Pensionsansprüche" zu konsultieren:
Im Falle nicht ausreichender Antworten, kann eine E-Mail an folgende Adresse
gesendet werden:ADMIN
A4 Early Retirement.
Zur Durchführung des Verfahrens ist folgender Richtzeitplan vorgesehen:
- Januar 2010 - Februar 2010: Die Generaldirektionen und Dienststellen werten
die elektronisch gestellten Anträge aus und übermitteln der GD HR eine Liste
der Bewerber, die, je nachdem, ob ihr Antrag für den Dienst von hohem, geringem
oder keinem Interesse ist, in drei Gruppen unterteilt werden. Die der ersten
und zweiten Gruppe zugeordneten Bewerber werden in der Rangfolge der Prioritäten
aufgeführt.
- Februar 2010 - März 2010: Die GD ADMIN erstellt eine Liste und den Entwurf
einer Reserveliste;
- März 2010 - April 2010 : Der Paritätische Ausschuss (COPAR) bezieht zu
den Listenentwürfen Stellung;
- April 2010 – Mai 2010: Die Anstellungsbehörde nimmt die Liste der ausgewählten
Personen, die sie anschließend in den Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht,
an sowie eine Reserveliste. Zum Schutz personenbezogener Daten wird die Reserveliste
nach der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten nicht veröffentlicht.
Die Antragsteller werden schriftlich von der sie betreffenden Entscheidung
in Kenntnis gesetzt. Die ausgewählten Kandidaten können ihren Antrag innerhalb
von zehn Arbeitstagen nach dem Datum der Benachrichtigung zurücknehmen.
Die Behandlung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Maßnahme wurde
von der GD HR dem Datenschutzbeauftragten gemeldet.
Weitere
Informationen zu dieser Frage oder
von außerhalb:
https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE
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Footnotes
(1) Für die Berechnung dieser 10 Jahre
werden die Dienstjahre nicht berücksichtigt, für die ein Abgangsgeld gezahlt
worden ist.
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