>> de | en | fr  N° 35-2010 / 18.06.2010
 

VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE, VERFAHREN 2010 - LISTE DER ZUGELASSENEN BEAMTEN

Am 11. Juni 2010 hat die Anstellungsbehörde Folgendes angenommen:

  • eine Reserveliste mit 8 Namen, in der Reihenfolge ihrer Priorität, die im Fall des Rücktritts eines oder mehrerer der 49 ausgewählten Kandidaten berücksichtigt werden können. Nach einer entsprechenden Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten wird die Reserveliste wegen des Schutzes personenbezogener Daten nicht veröffentlicht.

Dieser Beschluss ergeht gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts und den mit Beschluss der Kommission C(2004) 1588 vom 28. April 2004 ergangenen Durchführungsbestimmungen, geändert durch den Beschluss der Kommission vom 10. August 2006.

Bezugnahmen: Verwaltungsmitteilungen Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004 und Nr. 56-2006 vom 20. November 2006.

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   Verfasser: HR.B.2