Befugnisse von
Vize-Präsidentin ASHTON in Bezug auf Auswahlverfahren und Ernennungen für
Funktionen der mittleren und höheren Führungsebene
Die Auswahlverfahren und
Ernennungen für Funktionen der mittleren und höheren Führungsebene des
künftigen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sollten bereits jetzt in
Übereinstimmung mit den Grundsätzen durchgeführt werden, die für den EAD
nach seiner formellen Errichtung gelten werden.
Aus diesem Grund hat die Kommission am 23. Juni 2010 (PV(2010) 1923)
beschlossen:
- dass, abweichend vom
Beschluss vom 15. Juni 2010 über die Anstellungsbehörde (KOM(2010)
3680), die Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum
Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen
sind, von Vize-Präsidentin ASHTON ausgeübt werden in Bezug auf
Auswahlverfahren und Ernennungen für Funktionen der mittleren und
höheren Führungsebene, die im Organigramm des EAD geschaffen oder von
Dienststellen der Kommission auf den EAD übertragen werden;
- Vize-Präsidentin ASHTON
zu ermächtigen, soweit erforderlich, in Bezug auf Auswahlverfahren und
Ernennungen für die oben genannten Funktionen der mittleren und höheren
Führungsebene von allen einschlägigen Kommissionsbeschlüssen
abzuweichen, wobei die Übereinstimmung der Auswahlverfahren mit den
Bestimmungen des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen zu
gewährleisten ist.
Diese Beschlüsse sind sofort
wirksam geworden. Der Beschluss der Kommission vom 24. Februar 2010 zur
Ernennung von Delegationsleitern auf Referatsleiterebene im Rahmen der
Rotation für das Jahr 2010 (Verwaltungsmitteilung
Nr. 33-2010 vom 10. Juni 2010) bleibt anwendbar. |