>> de | en | fr  N° 46-2010 / 05.08.2010
 

Befugnisse von Vize-Präsidentin ASHTON und des Generaldirektors der Generaldirektion für Außenbeziehungen in Bezug auf Auswahlverfahren und Ernennungen für Funktionen außerhalb der Führungsebene im künftigen Europäischen Auswärtigen Dienst

Die Kommission hat am 23. Juni 2010 beschlossen, dass die Auswahlverfahren und Ernennungen für Funktionen der mittleren und höheren Führungsebene des künftigen Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) bereits jetzt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen durchgeführt werden sollten, die für den EAD nach seiner formellen Errichtung gelten werden (Verwaltungsmitteilung Nr. 44-2010 vom 20 Juli 2010). In gleicher Weise sollte bei Funktionen außerhalb der Führungsebene verfahren werden.

Aus diesem Grund hat die Kommission am 13. Juli 2010 (PV(2010) 1926) beschlossen:

  • dass, abweichend vom Beschluss vom 15. Juni 2010 über die Anstellungsbehörde (KOM(2010) 3680), die Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, vom Generaldirektor der Generaldirektion für Außenbeziehungen (GD RELEX) ausgeübt werden in Bezug auf Auswahlverfahren und Ernennungen für Funktionen außerhalb der Führungsebene, die im Organigramm des EAD geschaffen oder von Dienststellen der GD RELEX auf den EAD übertragen werden;
     
  • Vize-Präsidentin ASHTON zu ermächtigen, soweit erforderlich, in Bezug auf Auswahlverfahren und Ernennungen für die oben genannten Funktionen außerhalb der Führungsebene von allen einschlägigen Kommissionsbeschlüssen abzuweichen, wobei die Übereinstimmung der Auswahlverfahren mit den Bestimmungen des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten ist.

Diese Beschlüsse sind sofort wirksam geworden.

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   Verfasser: HR.A.2