>> de | en | fr | N° 46-2010 / 05.08.2010 | |
Befugnisse von Vize-Präsidentin ASHTON und des Generaldirektors der Generaldirektion für Außenbeziehungen in Bezug auf Auswahlverfahren und Ernennungen für Funktionen außerhalb der Führungsebene im künftigen Europäischen Auswärtigen Dienst Die Kommission hat am 23. Juni 2010 beschlossen, dass die
Auswahlverfahren und Ernennungen für Funktionen der mittleren und
höheren Führungsebene des künftigen Europäischen Auswärtigen Dienstes
(EAD) bereits jetzt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen durchgeführt
werden sollten, die für den EAD nach seiner formellen Errichtung gelten
werden (Verwaltungsmitteilung Nr. 44-2010
vom 20 Juli 2010). In gleicher Weise sollte bei Funktionen außerhalb der
Führungsebene verfahren werden.
Diese Beschlüsse sind sofort wirksam geworden. |
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Verfasser: HR.A.2 |