Befugnisse von Vize-Präsidentin ASHTON und des
Generaldirektors der Generaldirektion für Außenbeziehungen in Bezug auf
Auswahlverfahren und Ernennungen für Funktionen außerhalb der
Führungsebene im künftigen Europäischen Auswärtigen Dienst
Die Kommission hat am 23. Juni 2010 beschlossen, dass die
Auswahlverfahren und Ernennungen für Funktionen der mittleren und
höheren Führungsebene des künftigen Europäischen Auswärtigen Dienstes
(EAD) bereits jetzt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen durchgeführt
werden sollten, die für den EAD nach seiner formellen Errichtung gelten
werden (Verwaltungsmitteilung Nr. 44-2010
vom 20 Juli 2010). In gleicher Weise sollte bei Funktionen außerhalb der
Führungsebene verfahren werden.
Aus diesem Grund hat die Kommission am 13. Juli 2010 (PV(2010) 1926)
beschlossen:
- dass, abweichend vom Beschluss vom 15. Juni 2010 über die
Anstellungsbehörde (KOM(2010) 3680), die Befugnisse, die der
Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von
Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen
sind, vom Generaldirektor der Generaldirektion für Außenbeziehungen
(GD RELEX) ausgeübt werden in Bezug auf Auswahlverfahren und
Ernennungen für Funktionen außerhalb der Führungsebene, die im
Organigramm des EAD geschaffen oder von Dienststellen der GD RELEX
auf den EAD übertragen werden;
- Vize-Präsidentin ASHTON zu ermächtigen, soweit erforderlich, in
Bezug auf Auswahlverfahren und Ernennungen für die oben genannten
Funktionen außerhalb der Führungsebene von allen einschlägigen
Kommissionsbeschlüssen abzuweichen, wobei die Übereinstimmung der
Auswahlverfahren mit den Bestimmungen des Statuts und der
Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten ist.
Diese Beschlüsse sind sofort wirksam geworden. |