>> de | en | fr | N° 75-2010 / 16.12.2010 | |
VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG – JAHR 2011 Mit dieser Verwaltungsmitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für das Jahr 2011 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.Rechtsrahmen Gemäß Artikel 9 Absatz 2 von Anhang VIII des Statuts und Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten kann jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Beamten oder Bediensteten auf Zeit ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand eintreten. Am 28. April 2004 hat die Kommission die allgemeinen Durchführungsbestimmungen (ADB) einer vorzeitigen Ruhestandsregelung ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche mit Beschluss K(2004) 1588 angenommen, die in der Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004 veröffentlicht wurden. Die Kommission hat diese Durchführungsbestimmungen mit Beschluss vom
10. August 2006 geändert. Der Wortlaut der neuen Bestimmungen ist in der
Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006
vom 20. November 2006 veröffentlicht. Die Gesamtzahl der Beamten und Bediensteten auf Zeit, die pro Jahr
ohne Kürzung ihrer Versorgungsbezüge in den Ruhestand treten, darf
jedoch 10 % der Anzahl der Beamten aller Institutionen nicht
übersteigen, die im Vorjahr in den Ruhestand getreten sind. Die genaue
Zahl wird auf der MyIntraComm-Webseite "Vorruhestand
ohne Kürzung der Pensionsansprüche" nach dem Ende der
interinstitutionellen Verhandlungen über die Quote jeder Institution
veröffentlicht. Die Kandidaten werden darauf aufmerksam gemacht, dass es
sich nur um eine Größenordnung der möglichen Anzahl handelt, von der die
Kommission 2011 profitieren kann, ohne dass dies zu einer berechtigten
Erwartung seitens der Kandidaten führen könnte. Um für das Jahr 2011 ihren Antrag stellen zu können, müssen die Beamten und Zeitbediensteten:
Zur Bestimmung der Dienstzeit werden nur die Zeiträume der aktiven Dienstzeit, der Abordnung im dienstlichen Interesse, der Beurlaubung für den Wehrdienst und des Eltern- und Familienurlaubs berücksichtigt. Bei Ablauf der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. am 17. Januar 2011, und zum Zeitpunkt der Entscheidung der Anstellungsbehörde
Was sind die Auswahlkriterien? Für Informationen zu den Auswahlkriterien lesen Sie bitte Artikel 5
und 6 der Entscheidung der Kommission K (2004) 1588 vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilung
n°63-2004 vom 11. Juni 2004), die durch die Entscheidung der
Kommission vom 10. August 2006 (Verwaltungsmitteilung
n°56-2006 vom 20. November 2006) geändert wurde. Die für den vorzeitigen Ruhestand ausgewählten Bewerber müssen im
Verlauf des Kalenderjahres 2011, spätestens am 31. Dezember 2011
in den Ruhestand versetzt werden. Auf alle Fälle müssen sie zum
Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand 55 Jahre alt sein und
mindestens 10 Dienstjahre abgeleistet haben. Jeder Bewerber muss spätestens bis zum 17. Januar 2011
seinen Antrag in
elektronischer Fassung ausgefüllt haben. https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE Dieses elektronische Formular muss ausgefüllt und validiert sein, damit die Anträge berücksichtigt werden können. Antragsteller der vorhergehenden Jahre, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand eintreten konnten, müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie im Jahr 2011 berücksichtigt werden wollen. Hierbei ist zu beachten, dass früher erstellte Bewertungen bei den Anträgen dieses Jahres nicht berücksichtigt werden. Alle Interessenten werden gebeten, den Abschnitt "Häufig gestellte
Fragen" (FAQ) auf der MyIntraComm-Webseite "Vorruhestand
ohne Kürzung der Pensionsansprüche" zu konsultieren: Zur Durchführung des Verfahrens ist folgender Richtzeitplan vorgesehen:
Die Behandlung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Maßnahme wurde von der GD HR dem Datenschutzbeauftragten gemeldet. Für weitere Informationen zu dieser Frage werden die Antragsteller gebeten, von der Mitteilung, die mit dem elektronischen Antragsformular erscheint, Kenntnis zu nehmen, oder von außerhalb über: https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE _________ |
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Verfasser: HR.B.2 |