>> de | en | fr  N° 75-2010 / 16.12.2010
 

VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE

AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG – JAHR 2011

Mit dieser Verwaltungsmitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für das Jahr 2011 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.

Rechtsrahmen

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 von Anhang VIII des Statuts und Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten kann jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Beamten oder Bediensteten auf Zeit ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand eintreten.

Am 28. April 2004 hat die Kommission die allgemeinen Durchführungsbestimmungen (ADB) einer vorzeitigen Ruhestandsregelung ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche mit Beschluss K(2004) 1588 angenommen, die in der Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004 veröffentlicht wurden.

Die Kommission hat diese Durchführungsbestimmungen mit Beschluss vom 10. August 2006 geändert. Der Wortlaut der neuen Bestimmungen ist in der Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006 vom 20. November 2006 veröffentlicht.

Voraussichtliche Anzahl der Beamten, die im Jahr 2011 ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten können

Die Gesamtzahl der Beamten und Bediensteten auf Zeit, die pro Jahr ohne Kürzung ihrer Versorgungsbezüge in den Ruhestand treten, darf jedoch 10 % der Anzahl der Beamten aller Institutionen nicht übersteigen, die im Vorjahr in den Ruhestand getreten sind. Die genaue Zahl wird auf der MyIntraComm-Webseite "Vorruhestand ohne Kürzung der Pensionsansprüche" nach dem Ende der interinstitutionellen Verhandlungen über die Quote jeder Institution veröffentlicht. Die Kandidaten werden darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nur um eine Größenordnung der möglichen Anzahl handelt, von der die Kommission 2011 profitieren kann, ohne dass dies zu einer berechtigten Erwartung seitens der Kandidaten führen könnte.

Wie lauten die Zulassungsbedingungen?

Um für das Jahr 2011 ihren Antrag stellen zu können, müssen die Beamten und Zeitbediensteten:

  • am 31. Dezember 2011 mindestens 55 Jahre alt sein,
     
  • ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche im Jahr 2011 nicht in den Ruhestand treten können und
     
  • am 31. Dezember 20111 zumindest 10 Dienstjahre vollendet haben.

Zur Bestimmung der Dienstzeit werden nur die Zeiträume der aktiven Dienstzeit, der Abordnung im dienstlichen Interesse, der Beurlaubung für den Wehrdienst und des Eltern- und Familienurlaubs berücksichtigt.

Bei Ablauf der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. am 17. Januar 2011, und zum Zeitpunkt der Entscheidung der Anstellungsbehörde

  • müssen die Beamten:

a. im aktiven Dienst, für den Wehrdienst beurlaubt, oder in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen gemäß Artikel 35 des Statuts oder

b. im dienstlichen Interesse gemäß Artikel 37 a) des Statuts abgeordnet sein.

  • Zeitbedienstete müssen im aktiven Dienst oder in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen sein.

Was sind die Auswahlkriterien?

Für Informationen zu den Auswahlkriterien lesen Sie bitte Artikel 5 und 6 der Entscheidung der Kommission K (2004) 1588 vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilung n°63-2004 vom 11. Juni 2004), die durch die Entscheidung der Kommission vom 10. August 2006 (Verwaltungsmitteilung n°56-2006 vom 20. November 2006) geändert wurde.

Wann können die ausgewählten Bewerber in den Ruhestand eintreten?

Die für den vorzeitigen Ruhestand ausgewählten Bewerber müssen im Verlauf des Kalenderjahres 2011, spätestens am 31. Dezember 2011 in den Ruhestand versetzt werden. Auf alle Fälle müssen sie zum Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand 55 Jahre alt sein und mindestens 10 Dienstjahre abgeleistet haben.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Jeder Bewerber muss spätestens bis zum 17. Januar 2011 seinen Antrag in elektronischer Fassung ausgefüllt haben.
Von außerhalb:

https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE

Dieses elektronische Formular muss ausgefüllt und validiert sein, damit die Anträge berücksichtigt werden können.

Antragsteller der vorhergehenden Jahre, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand eintreten konnten, müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie im Jahr 2011 berücksichtigt werden wollen. Hierbei ist zu beachten, dass früher erstellte Bewertungen bei den Anträgen dieses Jahres nicht berücksichtigt werden.

Alle Interessenten werden gebeten, den Abschnitt "Häufig gestellte Fragen" (FAQ) auf der MyIntraComm-Webseite "Vorruhestand ohne Kürzung der Pensionsansprüche" zu konsultieren:

Im Falle nicht ausreichender Antworten, kann eine E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: HR B2 EARLY RETIREMENT

Zur Durchführung des Verfahrens ist folgender Richtzeitplan vorgesehen:

  • Januar 2011 - Februar 2011: Die Generaldirektionen und Dienststellen werten die elektronisch gestellten Anträge aus und übermitteln der GD HR eine Liste der Bewerber, die, je nachdem, ob ihr Antrag für den Dienst von hohem, geringem oder keinem Interesse ist, in drei Gruppen unterteilt werden. Die der ersten und zweiten Gruppe zugeordneten Bewerber werden in der Rangfolge der Prioritäten aufgeführt.
     
  • Februar 2011 - März 2011: Die GD HR erstellt eine Liste und den Entwurf einer Reserveliste;
     
  • März 2011 - April 2011: Der Paritätische Ausschuss (COPAR) bezieht zu den Listenentwürfen Stellung;
     
  • April 2011 – Mai 2011: Die Anstellungsbehörde nimmt die Liste der ausgewählten Personen, die sie anschließend in den Verwaltungsmitteilungen veröffentlicht, an sowie eine Reserveliste. Zum Schutz personenbezogener Daten wird die Reserveliste aufgrund der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten nicht veröffentlicht. Die Antragsteller werden schriftlich von der sie betreffenden Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Die ausgewählten Kandidaten können ihren Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Datum der Benachrichtigung zurücknehmen.
     

Die Behandlung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Maßnahme wurde von der GD HR dem Datenschutzbeauftragten gemeldet. Für weitere Informationen zu dieser Frage werden die Antragsteller gebeten, von der Mitteilung, die mit dem elektronischen Antragsformular erscheint, Kenntnis zu nehmen, oder

von außerhalb über:

https://intracomm.ec.europa.eu/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC&langue=DE

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Footnotes

(1) Für die Berechnung dieser 10 Jahre werden die Dienstjahre nicht berücksichtigt, für die ein Abgangsgeld gezahlt worden ist.

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   Verfasser: HR.B.2