N° 47-2004 / 26.05.2004

BESCHLUSS
DES GENERALDIREKTORS DER GENERALDIREKTION PERSONAL UND VERWALTUNG ÜBER DIE AUSÜBUNG DER BEFUGNISSE DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE UND DER ZUM ABSCHLUSS VON DIENSTVERTRÄGEN ERMÄCHTIGTEN BEHÖRDE (EINSTELLUNGSBEHÖRDE)

Der Generaldirektor der Generaldirektion Personal und Verwaltung,

gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 28. April 2004 über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde durch das Statut der Beamten und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde (nachstehend "Einstellungsbehörde" genannt) durch die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen werden , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

hat Folgendes beschlossen:

Artikel 1

Die dem Generaldirektor der Generaldirektion Personal und Verwaltung durch Beschluss der Kommission vom 28. April 2004 übertragenen Befugnisse werden mit vorliegendem Beschluss entsprechend den im beigefügten Anhang festgelegten Bedingungen auf die Direktoren und Referatsleiter der Generaldirektion übertragen.

Artikel 2

Die Beschlüsse des Generaldirektors der Generaldirektion Personal und Verwaltung vom 7. April 1998 und vom 21. Dezember 2001 über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde durch das Statut der Beamten und der Einstellungsbehörde durch die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen werden, sowie der Beschluss vom 29. April 2004 über die Übertragung der Befugnisse der Anstellungsbehörde auf dem Gebiet der Einstellung von Vertragsbediensteten werden aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel, den 14. Mai 2004

(unterzeichnet)
Horst REICHENBACH


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Footnotes

(1) K(2004)1606 PO/2004/114; I.A. Nr. 31-2004 vom 5. Mai 2004.

(2) I.A. Nr. 1037 vom 30. April 1998.

(3)  I.A. Nr. 3-2002 vom 9. Januar 2002.

(4) I.A. Nr. 30-2004 vom 4. Mai 2004.

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