>> de | en | fr  N° 36-2005 / 25.05.2005
 

VERGABE VON PRIORITÄTSPUNKTEN AN BEAMTE DER BESOLDUNGSGRUPPEN A*12, B*10, C*6 und D*4 FÜR DAS JAHR 2004

BEKANNTGABE DER AN DIE EINZELNEN BEAMTEN VERGEBENEN PRIORITÄTSPUNKTE

Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts (von der Kommission angenommen am 23. Dezember 2004) sehen vor, dass Beamte der Besoldungsgruppen A*12 (ex A/4, LA/4), B*10 (ex B/1), C*6 (ex C/1) und D*4 (ex D/1) Prioritätspunkte für das Jahr 2004 erhalten.

Siehe Verwaltungsmitteilung Nr. 5-2005 vom 21.01.2005

Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 gilt Folgendes: „Im Anschluss an die Sitzung mit dem Paritätischen Evaluierungsausschuss legt der Generaldirektor förmlich seine Pläne für die Vergabe der Prioritätspunkte fest. Die geplante Punktevergabe wird dem Personal zur Kenntnis gebracht.“

Hiermit werden diese Punktevergabepläne bekannt gegeben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit geschieht dies auf folgende Weise:

  • Die Namen der Prioritätspunkteempfänger werden in alphabetischer Reihenfolge nach Haushalt (Verwaltungs- und Forschungsmittel), Besoldungsgruppe und Anzahl der vergebenen Prioritätspunkte aufgelistet.
     
  • Beamte, die keine Prioritätspunkte erhalten, werden nicht aufgeführt.

Diese Verwaltungsmitteilung gilt für alle Generaldirektionen und Diensten außer für die Beamten des Juristischen Dienstes.

Die Liste für die oben genannten Beamten wird später zur Kenntnis gebracht.

Es sei daran erinnert, dass die Beamten, die nicht mit der Anzahl ihrer Prioritätspunkte für 2004 einverstanden sind, bei den Beförderungsausschüssen Einspruch erheben können, und zwar im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005, das im Mai anläuft.
 

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   Verfasser: ADMIN A6