VERGABE VON PRIORITÄTSPUNKTEN AN BEAMTE DER
BESOLDUNGSGRUPPEN A*12, B*10, C*6 und D*4 FÜR DAS JAHR 2004
BEKANNTGABE DER AN DIE EINZELNEN BEAMTEN VERGEBENEN
PRIORITÄTSPUNKTE
Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts
(von der Kommission angenommen am 23. Dezember 2004) sehen vor, dass
Beamte der Besoldungsgruppen A*12 (ex A/4, LA/4), B*10 (ex B/1), C*6 (ex
C/1) und D*4 (ex D/1) Prioritätspunkte für das Jahr 2004 erhalten.
Siehe Verwaltungsmitteilung Nr. 5-2005 vom
21.01.2005
Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu
Artikel 45 gilt Folgendes: „Im Anschluss an die Sitzung mit dem
Paritätischen Evaluierungsausschuss legt der Generaldirektor förmlich
seine Pläne für die Vergabe der Prioritätspunkte fest. Die geplante
Punktevergabe wird dem Personal zur Kenntnis gebracht.“
Hiermit werden diese Punktevergabepläne bekannt gegeben. Aus Gründen der
Übersichtlichkeit geschieht dies auf folgende Weise:
- Die Namen der Prioritätspunkteempfänger
werden in alphabetischer
Reihenfolge nach Haushalt (Verwaltungs- und Forschungsmittel),
Besoldungsgruppe und Anzahl der vergebenen Prioritätspunkte aufgelistet.
- Beamte, die keine Prioritätspunkte erhalten, werden nicht
aufgeführt.
Diese Verwaltungsmitteilung gilt für alle Generaldirektionen und
Diensten außer für die Beamten des Juristischen Dienstes.
Die Liste für die oben genannten Beamten wird später zur Kenntnis
gebracht.
Es sei daran erinnert, dass die Beamten, die nicht mit der Anzahl ihrer
Prioritätspunkte für 2004 einverstanden sind, bei den
Beförderungsausschüssen Einspruch erheben können, und zwar im Rahmen des
Beförderungsverfahrens 2005, das im Mai anläuft.
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