>> de | en | fr | nl  N° 65-2005 / 02.09.2005
 

Übertragung von in belgischen Versorgungssystemen erworbenen Ruhegehaltsansprüchen

Das Gesetz vom 10. Februar 2003 hat das belgische Rechts hinsichtlich der Übertragung in einem belgischen Versorgungssystem erworbener Ruhegehaltsansprüche auf die Versorgungsordnung der Gemeinschaften geändert. In der Folge hat die Kommission zahlreiche Anträge, Beschwerden und Beistandsersuchen seitens Beamten bearbeitet.

Dieser Fragenkreis ist Gegenstand einer ersten, am 19. Juli 2005 veröffentlichten Verwaltungsmitteilung (Nr. 58-2005) gewesen.

Durch elektronische Post vom 14. Juni 2005 hat die Anstellungsbehörde sämtliche dieser Anträge, Beschwerden und Beistandsersuchen beschieden.

Eine erste Klage vor dem Gericht erster Instanz (GeI) wird binnen weniger Wochen erhoben werden.

Zur Vermeidung einer Vielzahl gleich gelagerter Beschwerden und Klagen hat die Anstellungsbehörde sich zu der Zusage entschieden, im Falle eines etwaigen Urteiles des Gerichtes im Sinne des Rechtsstandpunktes des ersten Klägers, auf der Grundlage dieses Urteiles die Anträge aller Beamten zu prüfen, die ein hinlängliches Interesse an dessen Anwendung geltend machen können.

Die Verwaltung wird das Personal weiterhin über den Fortgang dieser Angelegenheit und insbesondere über den Ausgang des Rechtsstreites unterrichten.

Der Zeitpunkt, ein hinlängliches Interesse geltend zu machen, wird erst an dem Tage eintreten, da die Verwaltung mitteilen wird, ob das GeI zu Gunsten des Rechtsstandpunktes des Klägers entschieden habe.

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   Verfasser: ADMIN B2