Übertragung von in belgischen Versorgungssystemen
erworbenen Ruhegehaltsansprüchen
Das Gesetz vom 10. Februar 2003 hat das belgische Rechts hinsichtlich
der Übertragung in einem belgischen Versorgungssystem erworbener
Ruhegehaltsansprüche auf die Versorgungsordnung der Gemeinschaften
geändert. In der Folge hat die Kommission zahlreiche Anträge, Beschwerden
und Beistandsersuchen seitens Beamten bearbeitet.
Dieser Fragenkreis ist Gegenstand einer ersten, am 19. Juli 2005
veröffentlichten Verwaltungsmitteilung (Nr.
58-2005) gewesen.
Durch elektronische Post vom 14. Juni 2005 hat die Anstellungsbehörde
sämtliche dieser Anträge, Beschwerden und Beistandsersuchen beschieden.
Eine erste Klage vor dem Gericht erster Instanz (GeI) wird binnen weniger
Wochen erhoben werden.
Zur Vermeidung einer Vielzahl gleich gelagerter Beschwerden und Klagen hat
die Anstellungsbehörde sich zu der Zusage entschieden, im Falle eines
etwaigen Urteiles des Gerichtes im Sinne des Rechtsstandpunktes des ersten
Klägers, auf der Grundlage dieses Urteiles die Anträge aller Beamten zu
prüfen, die ein hinlängliches Interesse an dessen Anwendung geltend machen
können.
Die Verwaltung wird das Personal weiterhin über den Fortgang dieser
Angelegenheit und insbesondere über den Ausgang des Rechtsstreites
unterrichten.
Der Zeitpunkt, ein hinlängliches Interesse geltend zu machen, wird erst an
dem Tage eintreten, da die Verwaltung mitteilen wird, ob das GeI zu
Gunsten des Rechtsstandpunktes des Klägers entschieden habe. |