Brüssel, den 28.11.2006
ADMIN.A.4/PJD/is D(2006)26485
MITTEILUNG AN DAS PERSONAL
Betrifft: |
VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER
RUHEGEHALTS-ANSPRÜCHE
AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG - VERFAHREN 2006 |
Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für 2006
den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.
Rechtlicher Hintergrund
Nach Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts und Artikel 39 der
Beschäftigungsbedingungen kann eine begrenzte Anzahl von Beamten und
Zeitbediensteten vorzeitig in den Ruhestand treten, ohne dass ihre
Versorgungsbezüge gekürzt werden.
Bestimmungen zur Durchführung der entsprechenden Vorruhestandsregelung
nahm die Kommission mit Beschluss vom 28. April 2004 an (siehe
Verwaltungsmitteilungen Nr. 63-2004
vom 11. Juni 2004), die Sie unter folgender Adresse finden:
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2004/ia04063_de.html
Mit Beschluss vom 10.August 2006 hat die Kommission diese
Durchführungsvorschriften geändert. Der Text dieser neuen Vorschriften ist
veröffentlicht als Verwaltungsmitteilung Nr.
56-2006 vom 20. November 2006; Sie können Sie unter folgender Adresse
finden:
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2006/ia06056_de.html
Potenzielle Anzahl der Beamten, die 2006 ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten können
Die Kommission kann es im Laufe des Verfahrens 2006 33 (dreiunddreißig)
Beamten und Zeitbediensteten gestatten, vorzeitig in den Ruhestand
einzutreten, ohne eine Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche hinnehmen zu
müssen. Diese Zahl entspricht der Quote, die der Kommission als Ergebnis
einer interinstitutionellen Absprache zugeteilt wurde.
Wer kann einen Antrag stellen?
Um die Vorruhestandsregelung 2006 in Anspruch nehmen zu können, muss ein
Beamter oder Zeitbediensteter
– am 1. Januar 2007 mindestens 55 Jahre alt sein;
– nicht im Laufe des Jahres 2007 vorzeitig in den Ruhestand ohne
Kürzung der Versorgungsbezüge treten können;
– am 1. Januar 2007 mindestens 10 Jahre Dienst geleistet haben
1;
– Sofern es sich um einen Beamten handelt: am 1. Januar 2007
- im aktivem Dienst, auf Urlaub zur Ableistung des Wehrdienstes oder
auf Eltern- oder Familienurlaub im Sinne des Artikels 35 des Statuts
oder
- im Interesse des Dienstes im Sinne des Artikels 37a des Statuts
abgeordnet sein;
– Sofern es sich um Zeitbedienstete handelt: am 1. Januar 2007
im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder Familienurlaub sein.
Bei der Bestimmung der Dienstszeit werden nur die vorstehend erwähnten
Dienstzeiten berücksichtigt.
Wann können die ausgewählten Kandidaten in den Ruhestand treten?
Es ist vorgesehen, dass die ausgewählten Kandidaten die Kommission
spätestens am 31. August 2007 verlassen können.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Füllen Sie bitte bis spätesten 31. Dezember 2006 das
Online-Antragsformular aus unter:
http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
Antragsteller sind verpflichtet, dieses Online-Formular auszufüllen, wenn
ihre Anträge berücksichtigt werden sollen.
Sollten Sie Fragen zu der Regelung haben, so richten Sie diese bitte per
E-Mail an ADMIN
Early Retirement
Beamte und Zeitbedienstete, die an einer Inanspruchnahme der
Regelung interessiert sind und die genannten Bedingungen erfüllen,
sind aufgerufen,
-
den Beschluss der Kommission vom 28. April
2004 (Verwaltungsmitteilungen
Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004), den Änderungsbeschluss vom
10.August 2006 (Verwaltungsmitteilung
Nr. 56-2006 vom 20. November 2006) und Artikel 9 Absatz 2 des
Anhangs VIII des Statuts bzw. Artikel 39 der
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten
aufmerksam zu lesen;
-
die Kriterien zur Kenntnis zu nehmen, anhand
deren die Bewerber ausgewählt werden; und
-
einen entsprechenden Antrag zu stellen,
indem sie das Online-Antragsformular unter
http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
bis zum 31. Dezember 2006 ausfüllen.
|
Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab (Terminangaben vorläufig):
- 31. Dezember 2007: Fristende für die Einreichung von Anträgen;
- Januar 2007: die einzelnen GD und Dienste lassen der GD ADMIN ihr
Verzeichnis der grundsätzlich in Frage kommenden Bewerber zugehen, und
zwar in drei Prioritätsgruppen, je nachdem, ob das dienstliche Interesse
als hoch, niedrig oder nicht vorhanden betrachtet wird;
- Februar 2007: GD ADMIN erstellt eine Vorschlagsliste mit höchstens
40 Bewerbern und möglicherweise auch eine Reserve-Vorschlagsliste;
- März 2007: Paritätischer Ausschuss (COPAR) nimmt zur Vorschlagsliste
Stellung;
- März 2007: Kommission genehmigt Vorschlagsliste; Bewerber, deren
Antrag statt gegeben wurde, haben eine Bedenkzeit von zehn Arbeitstagen,
innerhalb deren sie ihren Antrag zurückziehen können; Veröffentlichung
der endgültigen Liste;
- Nach dem Beschluss der Kommission: Umsetzung der individuellen
Maßnahmen zur Beendigung des Dienstes: Festlegung des Termins für das
Ausscheiden aus dem Dienst nach Wahl des Bewerbers.
Zur Frage des Datenschutzes im Verlaufe dieses Verfahrens lesen Sie
bitte die Informationen im Anhang zu dieser Mitteilung.
(signée)
Claude CHÊNE
_______________
Footnote
(1) Dienstjahre, für die eine
Abfindung gezahlt worden ist, werden hierbei nicht berücksichtigt.
|