>> de | en | fr  N° 58-2006 / 05.12.2006
 

Brüssel, den 28.11.2006
ADMIN.A.4/PJD/is D(2006)26485

MITTEILUNG AN DAS PERSONAL

Betrifft: VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTS-ANSPRÜCHE

AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG - VERFAHREN 2006

Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für 2006 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.

Rechtlicher Hintergrund

Nach Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts und Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen kann eine begrenzte Anzahl von Beamten und Zeitbediensteten vorzeitig in den Ruhestand treten, ohne dass ihre Versorgungsbezüge gekürzt werden.

Bestimmungen zur Durchführung der entsprechenden Vorruhestandsregelung nahm die Kommission mit Beschluss vom 28. April 2004 an (siehe Verwaltungsmitteilungen Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004), die Sie unter folgender Adresse finden: http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2004/ia04063_de.html

Mit Beschluss vom 10.August 2006 hat die Kommission diese Durchführungsvorschriften geändert. Der Text dieser neuen Vorschriften ist veröffentlicht als Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006 vom 20. November 2006; Sie können Sie unter folgender Adresse finden: http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2006/ia06056_de.html

Potenzielle Anzahl der Beamten, die 2006 ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten können

Die Kommission kann es im Laufe des Verfahrens 2006 33 (dreiunddreißig) Beamten und Zeitbediensteten gestatten, vorzeitig in den Ruhestand einzutreten, ohne eine Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche hinnehmen zu müssen. Diese Zahl entspricht der Quote, die der Kommission als Ergebnis einer interinstitutionellen Absprache zugeteilt wurde.

Wer kann einen Antrag stellen?

Um die Vorruhestandsregelung 2006 in Anspruch nehmen zu können, muss ein Beamter oder Zeitbediensteter

– am 1. Januar 2007 mindestens 55 Jahre alt sein;

nicht im Laufe des Jahres 2007 vorzeitig in den Ruhestand ohne Kürzung der Versorgungsbezüge treten können;

– am 1. Januar 2007 mindestens 10 Jahre Dienst geleistet haben 1;

– Sofern es sich um einen Beamten handelt: am 1. Januar 2007

  1. im aktivem Dienst, auf Urlaub zur Ableistung des Wehrdienstes oder auf Eltern- oder Familienurlaub im Sinne des Artikels 35 des Statuts oder
     
  2. im Interesse des Dienstes im Sinne des Artikels 37a des Statuts abgeordnet sein;

– Sofern es sich um Zeitbedienstete handelt: am 1. Januar 2007 im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder Familienurlaub sein.

Bei der Bestimmung der Dienstszeit werden nur die vorstehend erwähnten Dienstzeiten berücksichtigt.

Wann können die ausgewählten Kandidaten in den Ruhestand treten?

Es ist vorgesehen, dass die ausgewählten Kandidaten die Kommission spätestens am 31. August 2007 verlassen können.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Füllen Sie bitte bis spätesten 31. Dezember 2006 das Online-Antragsformular aus unter: http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC

Antragsteller sind verpflichtet, dieses Online-Formular auszufüllen, wenn ihre Anträge berücksichtigt werden sollen.

Sollten Sie Fragen zu der Regelung haben, so richten Sie diese bitte per E-Mail an ADMIN Early Retirement 


Beamte und Zeitbedienstete, die an einer Inanspruchnahme der Regelung interessiert sind und die genannten Bedingungen erfüllen, sind aufgerufen,

  • den Beschluss der Kommission vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilungen Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004), den Änderungsbeschluss vom 10.August 2006 (Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006 vom 20. November 2006) und Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts bzw. Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten aufmerksam zu lesen;
     

  • die Kriterien zur Kenntnis zu nehmen, anhand deren die Bewerber ausgewählt werden; und
     

  • einen entsprechenden Antrag zu stellen, indem sie das Online-Antragsformular unter
    http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
     
    bis zum 31. Dezember 2006 ausfüllen.

Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab (Terminangaben vorläufig):

  • 31. Dezember 2007: Fristende für die Einreichung von Anträgen;
     
  • Januar 2007: die einzelnen GD und Dienste lassen der GD ADMIN ihr Verzeichnis der grundsätzlich in Frage kommenden Bewerber zugehen, und zwar in drei Prioritätsgruppen, je nachdem, ob das dienstliche Interesse als hoch, niedrig oder nicht vorhanden betrachtet wird;
     
  • Februar 2007: GD ADMIN erstellt eine Vorschlagsliste mit höchstens 40 Bewerbern und möglicherweise auch eine Reserve-Vorschlagsliste;
     
  • März 2007: Paritätischer Ausschuss (COPAR) nimmt zur Vorschlagsliste Stellung;
     
  • März 2007: Kommission genehmigt Vorschlagsliste; Bewerber, deren Antrag statt gegeben wurde, haben eine Bedenkzeit von zehn Arbeitstagen, innerhalb deren sie ihren Antrag zurückziehen können; Veröffentlichung der endgültigen Liste;
     
  • Nach dem Beschluss der Kommission: Umsetzung der individuellen Maßnahmen zur Beendigung des Dienstes: Festlegung des Termins für das Ausscheiden aus dem Dienst nach Wahl des Bewerbers.

Zur Frage des Datenschutzes im Verlaufe dieses Verfahrens lesen Sie bitte die Informationen im Anhang zu dieser Mitteilung.

(signée)
Claude CHÊNE

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Footnote

(1) Dienstjahre, für die eine Abfindung gezahlt worden ist, werden hierbei nicht berücksichtigt.
 

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   Verfasser: ADMIN.A.4