>> de | en | fr  N° 26-2007 / 02.05.2007
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2006

VERZEICHNIS DER 115 ZUR TEILNAHME AM FORTBILDUNGSPROGRAMM DES JAHRES 2007 ZUGELASSENEN BEAMTEN

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft jene Beamten, deren Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassen wurde und diejenigen Beamten, die Einspruch gegen die ihnen zugeteilten Punkte eingelegt haben.

Die Anstellungsbehörde hat am 26. April 2007 die Liste der 115 Beamten festgestellt, die im Jahr 2007 am Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren 2006 teilnehmen dürfen.

Die Liste ist als Anhang 1 beigefügt. Die Zahl der aufgenommenen Beamten übersteigt die in der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 02/02/07 festgelegte Anzahl von 110 ( IA 9-2007). Aufgenommen wurden zusätzlich jene Beamten, die die gleiche Punktzahl wie der letzte in dem Schwerpunktbereich erfolgreiche Beamte erzielt haben.

Die Beamten, deren Name auf der Liste erscheint, sind aufgefordert, nachstehende Informationen über die obligatorische Fortbildung zur Kenntnis zu nehmen.

Informationen zu den Entscheidungen über Einsprüche gegen die vergebene Gesamtpunktezahl und über das Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde sind Anhang 2 zu entnehmen.

DAS OBLIGATORISCHE FORTBILDUNGSPROGRAMM

Die 115 in Anhang 1 namentlich aufgeführten Beamten dürfen an dem Ausbildungsprogramm teilnehmen, das 2007 von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführt wird; dieser hat die Kommission Festlegung und Organisation des interinstitutionellen Ausbildungsprogramms übertragen.

Weitere Einzelheiten können Sie der Website der Europäischen Verwaltungsakademie entnehmen 

Nimmt ein Beamter bzw. eine Beamtin, der/die auf der Liste in Anhang 1 steht, vor oder während der Durchführung des Fortbildungsprogramms Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts, Urlaub aus familiären Gründen gemäß Artikel 42b des Statuts oder Mutterschaftsurlaub gemäß Artikel 58 des Statuts, so darf er/sie auf eigenen Wunsch im folgenden Jahr an der Ausbildung teilnehmen, ohne sich erneut dafür bewerben zu müssen.

ANHANG 1

LISTE DER 115 BEAMTEN, DIE AN DEM FORTBILDUNGSPROGRAMM IM JAHR 2007 TEILNEHMEN DÜRFEN

ANHANG 2

ZUR BEACHTUNG BEI EINSPRUCH GEGEN DIE ERHALTENE GESAMTPUNKTZAHL

Zur Erinnerung: nach Veröffentlichung der Liste der Beamten, die in den sieben verschiedenen, von der Anstellungsbehörde festgelegten Schwerpunktbereichen am höchsten eingestuft waren, hatten die betreffenden Beamten (siehe Verwaltungsmitteilung Nr. 22-2007 vom 5/04/07) die mit der Punktezahl, die sie erhalten hatten, nicht einverstanden waren, die Möglichkeit, beim Paritätischen Ausschuss Einspruch einzulegen.

In seiner Sitzung vom 26. April 2007 hat der Paritätische Ausschuss zu den einzelnen Einsprüchen Stellung genommen.

Die Beamten, die Einspruch eingelegt haben, sind aufgefordert, in Sysper2 ihr Dossier „Leistungsnachweisverfahren“ einzusehen, um von der Entscheidung der Anstellungsbehörde über ihren Einspruch Kenntnis zu nehmen. Die entsprechende Information ist unter "Vorgeschichte dieser Datei" und "Zusammenfassung" einsehbar.

Gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts kann gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Wie hierbei vorzugehen ist, wird auf folgender Webseite beschrieben:http://www.cc.cec/pers_admin/appeals/complaints/index_de.html

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   Verfasser: ADMIN A6