LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2006
VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUR TEILNAHME AM
FORTBILDUNGSPROGRAMM DES JAHRES 2007 ZUGELASSENEN BEAMTEN
Diese Verwaltungsmitteilung betrifft jene Beamten, deren Bewerbung
zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassen wurde und diejenigen
Beamten, die Einspruch gegen ihre Nichtzulassung eingelegt haben.
Die Auswahl der Beamten, die berichtigt sind, im Jahr 2007 an dem von
der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) durchgeführten
Fortbildungsprogramm teilzunehmen, umfasst zwei Etappen: die Zulassung
und Erstellung einer Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß einer
Prioritätenfolge. Die vorliegende Verwaltungsmitteilung beendet die
Zulassungsphase und legt die Ergebnisse der vorläufigen Rangfolge vor.
WICHTIGER HINWEIS
-
Zugelassene Kandidaten: die
Liste in Anhang 1 ist endgültig.
-
Zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm
zugelassene Kandidaten: das vorläufige
Verzeichnis in Anhang 2 ist nicht endgültig. In
der Tat könnte die Überprüfung eventueller Einsprüche
von Beamten, die die Anzahl der erhaltenen Punkte
anfechten (siehe Punkt 3), die Rangfolge noch verändern
und zudem ist eine Auswahl unter den Beamten mit
gleicher Punktezahl zu treffen. Erst zu diesem Zeitpunkt
kann die endgültige Liste der 110 zum
Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten festgestellt
werden.
-
Die bestplazierten Kandidaten, deren
Name in Anhang 2 erscheint, sind aufgefordert,
Bescheinigungen zu erbringen, die die Exaktheit der
zwischen dem 1. Januar 2001 und 31. Dezember 2006
erworbenen Berufserfahrung bestätigt (siehe Punkt
4).
-
Eine Überprüfung der im
Bewerbungsbogen gemachten Angaben hat für die
Beamten stattgefunden, deren Name im vorläufigen
Verzeichnis in Anhang 2 erscheint. In den Fällen, wo die
gemachten Angaben nicht mit den Unterlagen der
Personalakte übereinstimmten, hat die GD ADMIN das
Dossier 'Leistungsnachweisverfahren' modifiziert und der
Rubrik 'Zusammenfassung' eine Erklärung beigefügt. Für
diese Dossiers erfolgte daraufhin eine Neuberechnung
unter Berücksichtigung der modifizierten Angaben.
|
Zur Erinnerung: die Zulassungsbedingungen sind in
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses der
Kommission vom 22. Juni 2005 festgelegt und die detaillierten
Durchführungsbestimmungen für das Verfahren des Jahres 2006 wurden von
der Anstellungsbehörde in einem Beschluss vom
2. Februar 2007 festgelegt.
- Endgültiges Verzeichnis der zugelassenen Beamten
In Folge der Veröffentlichung des
vorläufigen Verzeichnisses der zum Leistungsnachweisverfahren 2006
zugelassenen Kandidaten vom 5. März 2007 und der beim
Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren
eingereichten Einsprüche, hat die Anstellungsbehörde am 30/03/2007
beschlossen, die Liste unter Hinzufügung der folgenden Beamten zu
modifizieren:
Claudio PISANA
Das endgültige Verzeichnis der 875 zum Leistungsnachweisverfahren 2006
zugelassenen Kandidaten wurde von der Anstellungsbehörde am 30/03/2007
verabschiedet und wird in Anhang 1
dieser Verwaltungsmitteilung bekannt gegeben.
- Rangfolge der zugelassenen Beamten gemäß einer
Prioritätenfolge
Mit Hinblick auf die Erstellung einer Rangfolge der zugelassenen
Beamten, wurden Punkte wie folgt vergeben:
Berufliche Erfahrung
–
Bei den Gemeinschaftsorganen
–
In einem der 7 Schwerpunktbereiche
–
Vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2006
–
Als Beamter oder Zeitbediensteter (selbst bei Unterbrechung zwischen
den jeweiligen Zeiträumen)
–
In der Laufbahngruppe ex-B* oder höher
–
Maximal 17 Punkte
–
Quelle: im Bewerbungsbogen gemachte Angaben unter "Erfahrung Typ
2"
|
|
Zwischen dem 01/01/1997
und dem 31/12/2000 |
1,25
Punkte je vollständigem Jahr >
(und 1,25/12 je vollständigem Monat) |
Zwischen dem 01/01/2001
und dem 31/12/2006 |
2
Punkte je vollständigem Jahr >
(und 2/12 je vollständigem Monat) |
Ausbildungsniveau
–
In einem der 7 Schwerpunktbereiche
–
Quelle: im Bewerbungsbogen gemachte Angaben unter "Ausbildung"
|
|
Kurzzeitstudium oder
höherer Abschuss |
3
Punkte |
Niedrigerer Bildungsabschluss |
0
Punkte |
Gesamtnoten der 4 letzten Beurteilungen
(REC/CDR)
–
Quelle: Sysper2
|
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Jährliche Beurteilung 2001-02 |
Durchschnitt
(ohne anteilige Berechnungen)
|
Jährliche Beurteilung 2003 |
Jährliche Beurteilung 2004 |
Jährliche Beurteilung 2005 |
Für jeden der 7 Schwerpunktbereiche wurde eine Rangfolge erstellt
gemäß des von den Kandidaten zum Zeitpunkt der Bewerbung gewählten
Bereiches.
Das vorläufige Verzeichnis in Anhang 2
umfasst je
Schwerpunktbereich die bestplazierten Beamten, dh. jene, deren
Gesamtpunktzahl gleich oder höher derjenigen Punktzahl ist, die von
demjenigen Beamten erreicht wurde, der eine Platzierung hat, die der
Anzahl der Stellen für den entsprechenden Schwerpunktbereich
entspricht. Das bedeutet im Einzelnen:
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Politik
externer Kommunikation» gewählt haben;
- die 15 bestplazierten Beamten, die den Bereich « Einhaltung
des Gemeinschaftsrechts und Verfahren bei Verstößen » gewählt
haben;
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Haushalt,
Finanzen und Verträge » gewählt haben;
- die 20 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Programm-
und Projektverwaltung » gewählt haben;
- die15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Audit »
gewählt haben;
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich «
Personalverwaltung » gewählt haben;
- die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich «
Informationstechnologie » gewählt haben.
- Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das
Leistungsnachweisverfahren
Jeder Beamten kann in seinem Dossier « Leistungsnachweisverfahren »
in Sysper2 (Rubrik "Berechnung", Unterrubrik "Rangfolge") die Punkte
einsehen, die er/sie erhalten hat, sowie seine Rangfolge im
gewählten Schwerpunktbereich. Er/sie kann außerdem die verwendete
Berechnungsmethode überprüfen.
Zugelassene Beamte, die die Anzahl der erhaltenen Punkte anfechten,
können sich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung
dieser Verwaltungsmitteilung an den Paritätischen Ausschuss für das
Leistungsnachweisverfahren wenden.
Ein Einspruch ist über "Sysper2" in der Rubrik
"Leistungsnachweisverfahren" einzulegen und er ist zu begründen: ein
Feld für einen beliebig langen Freitext steht hierfür zur Verfügung
nach Betätigung der Schaltfläche "Aller en appel/Launch an appeal";
Unterlagen zur Stützung des Einspruches sind beizufügen (Rubrik
"Anlagen")(1).
Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen
Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten
ist:
Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6 "Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren"
MO 34 5/15
B-1049 Brüssel
Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist
übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
- Bescheinigungen, die von den auf der vorläufigen Liste
bestplatzierten Beamten zu erbringen sind
Für die im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2006
erworbene Berufserfahrung sind Kandidaten, deren Name in das
vorläufige Verzeichnis der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen
Beamten aufgenommen wurde, aufgefordert, eine Bescheinigung
beizubringen, die vom Leiter des Personalreferats der
Dienststelle(n) unterzeichnet ist, wo die Berufserfahrung erworben
wurde. Ein Muster für die zu unterzeichnende Bescheinigung befindet
sich in Anhang 3
.
Eventuelle Bescheinigungen, die Kandidaten im Rahmen des
Leistungsnachweisverfahrens 2005 erstellen lassen haben, bleiben
gültig. Alle bei der GD ADMIN eingegangenen Bescheinigungen wurden
den Bewerbungsunterlagen für das Jahr 2005 beigefügt. Die
betroffenen Kandidaten müssen daher nur für diejenigen Zeiträume
eine Bescheinigung erbringen, für die noch keine vorliegt. Es gilt
zu beachten, dass der Referenzzeitraum für das Verfahren 2005 am
30/09/2005 endete. Für das Verfahren 2006 erstreckt sich dieser
Zeitraum bis zum 31/12/06.
Neue Bescheinigungen sind im Original von den Kandidaten
bis
spätestens 25/04/07 an folgende Adresse zu schicken:Europäische Kommission Referat ADMIN A/6 "Leistungsnachweisverfahren"
MO 34 5/15 B-1049 Brüssel
- Nächste Etappe des Verfahrens
Die in Anhang 2 [lien] enthalte Liste wird dem Paritätischen
Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren übermittelt werden. Der
Ausschuss wird eine Stellungnahme zu den Einsprüchen abgeben und
wird, und falls nötig, der Anstellungsbehörde einen Vorschlag zur
Auswahl unter gleichaufliegenden Kandidaten vorlegen. Wie aus dem
Beschluss der Anstellungsbehörde vom 2. Februar 2007 [lien]
hervorgeht, wird hierbei an erster Stelle Dienstalter in der
Laufbahngruppe berücksichtigt, und an zweiter Stelle – im Falle
gleichen Dienstalters – das Prinzip der Chancengleichheit.
Im Anschluss an die Arbeit des Paritätischen Ausschusses wird die
Anstellungsbehörde das Verzeichnis der 110 Beamten und Beamtinnen
veröffentlichen, die zur Teilnahme an dem von der Europäischen
Verwaltungsakademie durchgeführten Fortbildungsprogramm im Jahr 2007
b berechtigt sind.
- Termine und Sprachen des verpflichtenden Fortbildungsprogramms
TermineDas Fortbildungsprogamm setzt sich aus zwei Blöcken zusammen.
Kandidaten, die zum Fortbildungsprogramm des Jahres 2007 zugelassen
sind, sind zu einer Informationsveranstaltung der
Verwaltungsakademie (EAS) eingeladen: am 3. Mai 2007 (Brüssel) und
am 4. Mai 2007 (Luxemburg). Weitergehende Informationen bezüglich der Termine,
Informationsveranstaltungen und dem Inhalt des
Fortbildungsprogrammes sind der Internetseite der Europäischen
Verwaltungsmitteilung (EAS) zu entnehmen.
Sprachen des FortbildungsprogrammsDie Kurse werden auf Französisch und Englisch abgehalten. Um
jegliche Diskriminierung aus sprachlichen Gründen zu vermeiden, ist
es dem teilnehmenden Beamten nicht gestattet, die Kurse in der
eigenen Hauptsprache zu belegen. Auf Grund der im ersten Fortbildungsprogramm im Jahr 2006 gemachten
Erfahrungen ist es wichtig, dass die Kandidaten ausreichende
Kenntnisse in der Sprache haben, in der sie die Kurse belegen werden
und an den Abschlussprüfungen teilnehmen.
Anhänge:
- Endgültige Liste
der zum Leistungsnachweisverfahren 2006
zugelassenen Kandidaten
- Vorläufiges Verzeichnis
der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm
2007 zugelassenen Beamten
- Musterbescheinigung
für zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31.
Dezember 2006 erworbene Berufserfahrung (ausschließlich für
diejenigen Beamten bestimmt, deren Name in Anhang 2 dieser
Mitteilung erscheint)
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Footnotes
(1) Sysper2 ist kein
Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen deshalb, den Test des Einspruches
in Word zu verfassen und ihn mittels der "copy/paste"-Funktion in das
entsprechende Feld in Sysper2 zu übertragen. |