>> de | en | fr  N° 22-2007 / 02.04.2007
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2006

VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUR TEILNAHME AM FORTBILDUNGSPROGRAMM DES JAHRES 2007 ZUGELASSENEN BEAMTEN

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft jene Beamten, deren Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassen wurde und diejenigen Beamten, die Einspruch gegen ihre Nichtzulassung eingelegt haben.

Die Auswahl der Beamten, die berichtigt sind, im Jahr 2007 an dem von der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) durchgeführten Fortbildungsprogramm teilzunehmen, umfasst zwei Etappen: die Zulassung und Erstellung einer Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß einer Prioritätenfolge. Die vorliegende Verwaltungsmitteilung beendet die Zulassungsphase und legt die Ergebnisse der vorläufigen Rangfolge vor.
 

WICHTIGER HINWEIS

  • Zugelassene Kandidaten: die Liste in Anhang 1 ist endgültig.

  • Zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm zugelassene Kandidaten: das vorläufige Verzeichnis in Anhang 2 ist nicht endgültig. In der Tat könnte die Überprüfung eventueller Einsprüche von Beamten, die die Anzahl der erhaltenen Punkte anfechten (siehe Punkt 3), die Rangfolge noch verändern und zudem ist eine Auswahl unter den Beamten mit gleicher Punktezahl zu treffen. Erst zu diesem Zeitpunkt kann die endgültige Liste der 110 zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten festgestellt werden.

  • Die bestplazierten Kandidaten, deren Name in Anhang 2 erscheint, sind aufgefordert, Bescheinigungen zu erbringen, die die Exaktheit der zwischen dem 1. Januar 2001 und 31. Dezember 2006 erworbenen Berufserfahrung bestätigt (siehe Punkt 4).

  • Eine Überprüfung der im Bewerbungsbogen gemachten Angaben hat für die Beamten stattgefunden, deren Name im vorläufigen Verzeichnis in Anhang 2 erscheint. In den Fällen, wo die gemachten Angaben nicht mit den Unterlagen der Personalakte übereinstimmten, hat die GD ADMIN das Dossier 'Leistungsnachweisverfahren' modifiziert und der Rubrik 'Zusammenfassung' eine Erklärung beigefügt. Für diese Dossiers erfolgte daraufhin eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der modifizierten Angaben.

Zur Erinnerung: die Zulassungsbedingungen sind in Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses der Kommission vom 22. Juni 2005 festgelegt  und die detaillierten Durchführungsbestimmungen für das Verfahren des Jahres 2006 wurden von der Anstellungsbehörde in einem Beschluss vom 2. Februar 2007 festgelegt.

  1. Endgültiges Verzeichnis der zugelassenen Beamten

    In Folge der Veröffentlichung des vorläufigen Verzeichnisses der zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassenen Kandidaten vom 5. März 2007 und der beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren eingereichten Einsprüche, hat die Anstellungsbehörde am 30/03/2007 beschlossen, die Liste unter Hinzufügung der folgenden Beamten zu modifizieren:
    Claudio PISANA
    Das endgültige Verzeichnis der 875 zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassenen Kandidaten wurde von der Anstellungsbehörde am 30/03/2007 verabschiedet und wird in Anhang 1 dieser Verwaltungsmitteilung bekannt gegeben.
     
  2. Rangfolge der zugelassenen Beamten gemäß einer Prioritätenfolge

    Mit Hinblick auf die Erstellung einer Rangfolge der zugelassenen Beamten, wurden Punkte wie folgt vergeben:
     
    Berufliche Erfahrung

    –  Bei den Gemeinschaftsorganen
    –  In einem der 7 Schwerpunktbereiche
    –  Vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 2006
    –  Als Beamter oder Zeitbediensteter (selbst bei Unterbrechung zwischen den jeweiligen Zeiträumen)
    –  In der Laufbahngruppe ex-B* oder höher
    –  Maximal 17 Punkte
    –  Quelle: im Bewerbungsbogen gemachte Angaben unter "Erfahrung Typ 2"

      Zwischen dem 01/01/1997 und dem 31/12/2000 1,25 Punkte je vollständigem Jahr
    > (und 1,25/12 je vollständigem Monat)
    Zwischen dem 01/01/2001 und dem 31/12/2006 2 Punkte je vollständigem Jahr
    > (und 2/12 je vollständigem Monat)
    Ausbildungsniveau

    –  In einem der 7 Schwerpunktbereiche
    –  Quelle: im Bewerbungsbogen gemachte Angaben unter "Ausbildung"

      Kurzzeitstudium oder höherer Abschuss 3 Punkte
    Niedrigerer Bildungsabschluss 0 Punkte
    Gesamtnoten der 4 letzten Beurteilungen (REC/CDR)

    –  Quelle: Sysper2

      Jährliche Beurteilung 2001-02

    Durchschnitt
    (ohne anteilige Berechnungen)

    Jährliche Beurteilung 2003
    Jährliche Beurteilung 2004
    Jährliche Beurteilung 2005

    Für jeden der 7 Schwerpunktbereiche wurde eine Rangfolge erstellt gemäß des von den Kandidaten zum Zeitpunkt der Bewerbung gewählten Bereiches.

    Das vorläufige Verzeichnis in Anhang 2 umfasst je Schwerpunktbereich die bestplazierten Beamten, dh. jene, deren Gesamtpunktzahl gleich oder höher derjenigen Punktzahl ist, die von demjenigen Beamten erreicht wurde, der eine Platzierung hat, die der Anzahl der Stellen für den entsprechenden Schwerpunktbereich entspricht. Das bedeutet im Einzelnen:
     

    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Politik externer Kommunikation» gewählt haben;
    • die 15 bestplazierten Beamten, die den Bereich « Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und Verfahren bei Verstößen » gewählt haben;
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Haushalt, Finanzen und Verträge » gewählt haben;
    • die 20 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Programm- und Projektverwaltung » gewählt haben;
    • die15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Audit » gewählt haben;
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Personalverwaltung » gewählt haben;
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich « Informationstechnologie » gewählt haben.
       
  3. Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren

    Jeder Beamten kann in seinem Dossier « Leistungsnachweisverfahren » in Sysper2 (Rubrik "Berechnung", Unterrubrik "Rangfolge") die Punkte einsehen, die er/sie erhalten hat, sowie seine Rangfolge im gewählten Schwerpunktbereich. Er/sie kann außerdem die verwendete Berechnungsmethode überprüfen.

    Zugelassene Beamte, die die Anzahl der erhaltenen Punkte anfechten, können sich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung an den Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren wenden.

    Ein Einspruch ist über "Sysper2" in der Rubrik "Leistungsnachweisverfahren" einzulegen und er ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht hierfür zur Verfügung nach Betätigung der Schaltfläche "Aller en appel/Launch an appeal"; Unterlagen zur Stützung des Einspruches sind beizufügen (Rubrik "Anlagen")(1).

    Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 "Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren"
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel
    Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
     
  4. Bescheinigungen, die von den auf der vorläufigen Liste bestplatzierten Beamten zu erbringen sind

    Für die im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2006 erworbene Berufserfahrung sind Kandidaten, deren Name in das vorläufige Verzeichnis der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten aufgenommen wurde, aufgefordert, eine Bescheinigung beizubringen, die vom Leiter des Personalreferats der Dienststelle(n) unterzeichnet ist, wo die Berufserfahrung erworben wurde. Ein Muster für die zu unterzeichnende Bescheinigung befindet sich in Anhang 3 .

    Eventuelle Bescheinigungen, die Kandidaten im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens 2005 erstellen lassen haben, bleiben gültig. Alle bei der GD ADMIN eingegangenen Bescheinigungen wurden den Bewerbungsunterlagen für das Jahr 2005 beigefügt. Die betroffenen Kandidaten müssen daher nur für diejenigen Zeiträume eine Bescheinigung erbringen, für die noch keine vorliegt. Es gilt zu beachten, dass der Referenzzeitraum für das Verfahren 2005 am 30/09/2005 endete. Für das Verfahren 2006 erstreckt sich dieser Zeitraum bis zum 31/12/06.

    Neue Bescheinigungen sind im Original von den Kandidaten bis spätestens 25/04/07 an folgende Adresse zu schicken:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 "Leistungsnachweisverfahren"
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel
  5. Nächste Etappe des Verfahrens

    Die in Anhang 2 [lien] enthalte Liste wird dem Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren übermittelt werden. Der Ausschuss wird eine Stellungnahme zu den Einsprüchen abgeben und wird, und falls nötig, der Anstellungsbehörde einen Vorschlag zur Auswahl unter gleichaufliegenden Kandidaten vorlegen. Wie aus dem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 2. Februar 2007 [lien] hervorgeht, wird hierbei an erster Stelle Dienstalter in der Laufbahngruppe berücksichtigt, und an zweiter Stelle – im Falle gleichen Dienstalters – das Prinzip der Chancengleichheit.

    Im Anschluss an die Arbeit des Paritätischen Ausschusses wird die Anstellungsbehörde das Verzeichnis der 110 Beamten und Beamtinnen veröffentlichen, die zur Teilnahme an dem von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführten Fortbildungsprogramm im Jahr 2007 b berechtigt sind.
     
  6. Termine und Sprachen des verpflichtenden Fortbildungsprogramms

    Termine
    Das Fortbildungsprogamm setzt sich aus zwei Blöcken zusammen.
    Kandidaten, die zum Fortbildungsprogramm des Jahres 2007 zugelassen sind, sind zu einer Informationsveranstaltung der Verwaltungsakademie (EAS) eingeladen: am 3. Mai 2007 (Brüssel) und am 4. Mai 2007 (Luxemburg).
    Weitergehende Informationen bezüglich der Termine, Informationsveranstaltungen und dem Inhalt des Fortbildungsprogrammes sind der Internetseite der Europäischen Verwaltungsmitteilung (EAS) zu entnehmen.
    Sprachen des Fortbildungsprogramms
    Die Kurse werden auf Französisch und Englisch abgehalten. Um jegliche Diskriminierung aus sprachlichen Gründen zu vermeiden, ist es dem teilnehmenden Beamten nicht gestattet, die Kurse in der eigenen Hauptsprache zu belegen.
    Auf Grund der im ersten Fortbildungsprogramm im Jahr 2006 gemachten Erfahrungen ist es wichtig, dass die Kandidaten ausreichende Kenntnisse in der Sprache haben, in der sie die Kurse belegen werden und an den Abschlussprüfungen teilnehmen.

Anhänge:

  1. Endgültige Liste der zum Leistungsnachweisverfahren 2006 zugelassenen Kandidaten
  2. Vorläufiges Verzeichnis der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm 2007 zugelassenen Beamten
  3. Musterbescheinigung für zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2006 erworbene Berufserfahrung (ausschließlich für diejenigen Beamten bestimmt, deren Name in Anhang 2 dieser Mitteilung erscheint)

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Footnotes

(1) Sysper2 ist kein Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen deshalb, den Test des Einspruches in Word zu verfassen und ihn mittels der "copy/paste"-Funktion in das entsprechende Feld in Sysper2 zu übertragen.

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   Verfasser: ADMIN A6