LISTE DER BEAMTEN, DENEN GESTATTET WIRD, OHNE KÜRZUNG DER
RUHEGEHALTSANSPRÜCHE IN DEN VORRUHESTAND ZU TRETEN - VERFAHREN 2006
Am 10. Mai 2007 hat die Anstellungsbehörde (AIPN) folgendes genehmigt:
- Liste der 33 Beamten,
in alphabetischer Reihenfolge, denen gestattet wird, ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche in den Vorruhestand zu treten, für das Verfahren
2006
- Reserveliste mit 10 Namen, in der Reihenfolge ihrer Priorität, die
im Fall des Rücktritts eines oder mehrerer der 33 ausgewählten Beamten
berücksichtigt werden könnten. Nach der Stellungnahme des Europäischen
Datenschutzbeauftragten wird die Reserveliste in diesem Jahr entgegen
der Praxis der vergangenen Jahre aufgrund des Schutzes personenbezogener
Daten nicht veröffentlicht.
Dieser Beschluss ergeht gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs VIII des
Statuts und den Durchführungsbestimmungen, die im Beschluss der Kommission
vom 10. August 2006 zur Änderung des Beschlusses der Kommission C(2004)
1588 vom 28. April 2004 enthalten sind.
Bezugnahmen: Verwaltungsmitteilungen n°
56-2006 vom 20. November 2006 und n°
63-2004 vom 11. Juni 2004. |