Brüssel, den 6.6.2007
MITTEILUNG AN DAS PERSONAL
VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE
AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG-JAHR 2007
Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für das
Jahr 2007 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der
Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.
Rechtsrahmen
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 von Anhang VIII zum Statut und Artikel 39 der
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten kann jedes Jahr
eine begrenzte Anzahl von Beamten oder Bediensteten auf Zeit ohne Kürzung
der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand eintreten.
Am 28. April 2004 hat die Kommission die Durchführungsbestimmungen einer
vorzeitigen Ruhestandregelung ohne Kürzung der Ansprüche mit Beschluss
C(2004) 1588, veröffentlicht in der Verwaltungsmitteilung
Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004,
erlassen. Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen (DGE) sind unter
folgender Adresse abrufbar:
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2004/ia04063_de.html
Mit Beschluss vom 10. August 2006 hat die Kommission diese
Durchführungsbestimmungen geändert. Der Wortlaut der neuen Bestimmungen
ist in der Verwaltungsmitteilung Nr.
56-2006 vom 20. November 2006 unter folgender Adresse abrufbar:
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2006/ia06056_de.html
Voraussichtliche Anzahl der Beamten, die im Jahr 2007 ohne Kürzung
der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten könnten
Die Kommission kann im Laufe des Jahres 2007 einer Höchstzahl von 42
(zweiundvierzig) Beamten und Bediensteten auf Zeit gestatten, ohne Kürzung
ihrer Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand einzutreten. Diese
Zahl entspricht der Quote, die der Kommission nach interinstitutionellen
Verhandlungen zugewiesen wurde.
Wer kann einen Antrag stellen?
Um für das Jahr 2007 ihren Antrag stellen zu können, müssen die Beamteten
und Zeitbediensteten:
- zum 1. Januar 2008 zumindest 55 Jahre alt sein
- ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche im Jahr 2007 nicht in den
Ruhestand treten können
- zum 1. Januar 20081 zumindest
10 Dienstjahre vollendet haben
- Beamte bei der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. zum 8.
Juli 2007:
- im aktiven Dienst, für den Wehrdienst beurlaubt, oder auf Eltern-
oder Familienurlaub gemäß Artikel 35 des Statuts oder
- im Interesse des Dienstes gemäß Artikel 37a des Statuts abgeordnet
sein.
- Zeitbedienstete bei der Frist zur Stellung des Antrags, d.h.
zum 8. Juli 2007, im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder
Familienurlaub sein.
Zur Bestimmung der Dienstzeit werden nur die Zeiträume der aktiven
Dienstzeit, der Beurlaubung im Interesse des Dienstes, der Freistellung
für den Wehrdienst und des Eltern- und Familienurlaubs berücksichtigt.
Wann können die ausgewählten Bewerber in den Ruhestand eintreten?
Die für den vorzeitigen Ruhestand ausgewählten Bewerber müssen im Verlauf
des Kalenderjahres 2007, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2008
ihren Dienst beendet haben. Angesichts der kurzen Fristen kann dieses
Datum ausnahmsweise verlängert werden, sofern es mit dem dienstlichen
Interesse zu vereinbaren ist.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Jeder Bewerber muss spätestens bis 8. Juli 2007 seinen Antrag
ausgefüllt haben, der in elektronischer Fassung unter folgender Adresse
abrufbar ist:
http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
Von außerhalb:
https://intracomm.cec.eu.int/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
Dieser elektronische Vordruck muss ausgefüllt und validiert sein, damit
die Anträge berücksichtigt werden können.
Antragsteller der vorangehenden Jahre, die nicht in den vorzeitigen
Ruhestand eintreten konnten, müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie
im Jahr 2007 berücksichtigt werden wollen. Hierbei ist zu bedenken, dass
bereits erstellte Bewertungen bei den Anträgen dieses Jahres nicht
berücksichtigt werden.
Alle Interessenten sind gebeten, den Abschnitt "Häufig gestellte Fragen"
(FQA) unter folgender Adresse zu konsultieren:
http://www.cc.cec/pers_admin/early_retirement/index_fr.html
Im Falle nicht zufriedenstellender Antworten und bei Fragen
persönlicher Art ist es möglich, eine E-Mail an folgende Adresse zu
senden:
ADMIN A4 Early Retirement.
Interessierte Beamtete und Zeitbedienstete
sind aufgerufen:
-
die allgemeinen Durchführungsbestimmungen
vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilung
Nr. 63-2004 vom 11. Juni
2004) und den Änderungsbeschluss vom 10. August 2006
(Verwaltungsmitteilung Nr.
56-2006 vom 20. November 2006) sowie Artikel 9 Absatz 2 von
Anhang VIII zum Statut und Artikel 39 der
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten
aufmerksam zu lesen;
-
sich zu vergewissern, ob sie die
Voraussetzungen erfüllen (Artikel 2 des Beschlusses der Kommission
vom 10. August 2006 zur Änderung von Artikel 4 des Beschlusses der
Kommission vom 28. April 2004);
-
die Kriterien für die Auswahl der Bewerber
zur Kenntnis zu nehmen (Artikel 5 des Beschlusses der Kommission
vom 28. April 2004 geändert durch Artikel 3 des Beschlusses der
Kommission vom 10. August 2006);
-
ihren Antrag durch Ausfüllung des in
elektronischer Version unter folgender Adresse verfügbaren
Vordrucks:
http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
Von außerhalb:
https://intracomm.cec.eu.int/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
bis spätestens 8. Juli 2007 zu
stellen und zu validieren
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Zur Durchführung des Verfahrens ist folgender Richtzeitplan vorgesehen:
- Juli 2007: Die Generaldirektionen und Dienststellen werten die
elektronisch gestellten Anträge aus und übermitteln der GD ADMIN eine
Liste der Bewerber, die je nachdem, ob ihr Antrag für den Dienst von
hohem, geringem oder keinem Interesse ist, in drei Gruppen unterteilt
werden. Die der ersten und zweiten Gruppe zugeordneten Bewerber sind
gemäß dieser Reihenfolge aufgeführt.
- September 2007: Die GD ADMIN erstellt eine Liste von höchstens 42
Bewerbern und den Entwurf einer Reserveliste;
- Oktober 2007: Der Paritätische Ausschuss (COPAR) bezieht zu den
Listenentwürfen Stellung;
- November 2007: Die Einstellungsbehörde AIPN nimmt die Liste der
ausgewählten Personen an, veröffentlicht sie mit einer Reserveliste in
den Verwaltungsmitteilungen. Zum Schutz personenbezogener Daten wird die
Reserveliste nach der Stellungnahme des europäischen
Datenschutzbeauftragten nicht veröffentlicht. Die Antragsteller werden
schriftlich von der sie betreffenden Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Die ausgewählten Kandidaten können ihren Antrag innerhalb von zehn
Arbeitstagen nach dem Datum der Antragstellung zurückziehen.
Die Behandlung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Maßnahme
wurde von der GD ADMIN dem Datenschutzbeauftragten gemeldet. Weitere
Informationen zu dieser Frage sind der Mitteilung zu entnehmen, die unter
folgender Adresse, die den Zugang zu den Antragsvordrucken ermöglicht,
aufgeführt ist:
http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
Von außerhalb:
https://intracomm.cec.eu.int/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC
(Unterschrift)
Claude CHÊNE
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Footnotes
(1) Für die Berechnung dieser 10
Jahre werden die Dienstjahre nicht berücksichtigt, für die ein Abgangsgeld
gezahlt worden ist. |