>> de | en | fr  N° 34-2007 / 18.06.2007
 

Brüssel, den 6.6.2007

MITTEILUNG AN DAS PERSONAL

VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE
AUFRUF ZUR ANTRAGSTELLUNG-JAHR 2007

Mit dieser Mitteilung werden alle Interessenten aufgerufen, für das Jahr 2007 den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche zu beantragen.

Rechtsrahmen

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 von Anhang VIII zum Statut und Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten kann jedes Jahr eine begrenzte Anzahl von Beamten oder Bediensteten auf Zeit ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand eintreten.

Am 28. April 2004 hat die Kommission die Durchführungsbestimmungen einer vorzeitigen Ruhestandregelung ohne Kürzung der Ansprüche mit Beschluss C(2004) 1588, veröffentlicht in der Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004, erlassen. Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen (DGE) sind unter folgender Adresse abrufbar:

http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2004/ia04063_de.html

Mit Beschluss vom 10. August 2006 hat die Kommission diese Durchführungsbestimmungen geändert. Der Wortlaut der neuen Bestimmungen ist in der Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006 vom 20. November 2006 unter folgender Adresse abrufbar:

http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2006/ia06056_de.html

Voraussichtliche Anzahl der Beamten, die im Jahr 2007 ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand treten könnten

Die Kommission kann im Laufe des Jahres 2007 einer Höchstzahl von 42 (zweiundvierzig) Beamten und Bediensteten auf Zeit gestatten, ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche vorzeitig in den Ruhestand einzutreten. Diese Zahl entspricht der Quote, die der Kommission nach interinstitutionellen Verhandlungen zugewiesen wurde.

Wer kann einen Antrag stellen?

Um für das Jahr 2007 ihren Antrag stellen zu können, müssen die Beamteten und Zeitbediensteten:

- zum 1. Januar 2008 zumindest 55 Jahre alt sein

- ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche im Jahr 2007 nicht in den Ruhestand treten können

- zum 1. Januar 20081 zumindest 10 Dienstjahre vollendet haben

- Beamte bei der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. zum 8. Juli 2007:

  1. im aktiven Dienst, für den Wehrdienst beurlaubt, oder auf Eltern- oder Familienurlaub gemäß Artikel 35 des Statuts oder
     
  2. im Interesse des Dienstes gemäß Artikel 37a des Statuts abgeordnet sein.

- Zeitbedienstete bei der Frist zur Stellung des Antrags, d.h. zum 8. Juli 2007, im aktiven Dienst oder auf Eltern- oder Familienurlaub sein.

Zur Bestimmung der Dienstzeit werden nur die Zeiträume der aktiven Dienstzeit, der Beurlaubung im Interesse des Dienstes, der Freistellung für den Wehrdienst und des Eltern- und Familienurlaubs berücksichtigt.

Wann können die ausgewählten Bewerber in den Ruhestand eintreten?

Die für den vorzeitigen Ruhestand ausgewählten Bewerber müssen im Verlauf des Kalenderjahres 2007, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2008 ihren Dienst beendet haben. Angesichts der kurzen Fristen kann dieses Datum ausnahmsweise verlängert werden, sofern es mit dem dienstlichen Interesse zu vereinbaren ist.

Wie ist der Antrag zu stellen?

Jeder Bewerber muss spätestens bis 8. Juli 2007 seinen Antrag ausgefüllt haben, der in elektronischer Fassung unter folgender Adresse abrufbar ist:

http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC

Von außerhalb:

https://intracomm.cec.eu.int/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC

Dieser elektronische Vordruck muss ausgefüllt und validiert sein, damit die Anträge berücksichtigt werden können.

Antragsteller der vorangehenden Jahre, die nicht in den vorzeitigen Ruhestand eintreten konnten, müssen einen neuen Antrag stellen, wenn sie im Jahr 2007 berücksichtigt werden wollen. Hierbei ist zu bedenken, dass bereits erstellte Bewertungen bei den Anträgen dieses Jahres nicht berücksichtigt werden.

Alle Interessenten sind gebeten, den Abschnitt "Häufig gestellte Fragen" (FQA) unter folgender Adresse zu konsultieren:

http://www.cc.cec/pers_admin/early_retirement/index_fr.html

Im Falle nicht zufriedenstellender Antworten und bei Fragen persönlicher Art ist es möglich, eine E-Mail an folgende Adresse zu senden:

ADMIN A4 Early Retirement.

Interessierte Beamtete und Zeitbedienstete sind aufgerufen:

  • die allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 28. April 2004 (Verwaltungsmitteilung Nr. 63-2004 vom 11. Juni 2004) und den Änderungsbeschluss vom 10. August 2006 (Verwaltungsmitteilung Nr. 56-2006 vom 20. November 2006) sowie Artikel 9 Absatz 2 von Anhang VIII zum Statut und Artikel 39 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten aufmerksam zu lesen;
     

  • sich zu vergewissern, ob sie die Voraussetzungen erfüllen (Artikel 2 des Beschlusses der Kommission vom 10. August 2006 zur Änderung von Artikel 4 des Beschlusses der Kommission vom 28. April 2004);
     

  • die Kriterien für die Auswahl der Bewerber zur Kenntnis zu nehmen (Artikel 5 des Beschlusses der Kommission vom 28. April 2004 geändert durch Artikel 3 des Beschlusses der Kommission vom 10. August 2006);
     

  • ihren Antrag durch Ausfüllung des in elektronischer Version unter folgender Adresse verfügbaren Vordrucks:

    http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC

    Von außerhalb:

    https://intracomm.cec.eu.int/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC

    bis spätestens 8. Juli 2007 zu stellen und zu validieren

Zur Durchführung des Verfahrens ist folgender Richtzeitplan vorgesehen:

  • Juli 2007: Die Generaldirektionen und Dienststellen werten die elektronisch gestellten Anträge aus und übermitteln der GD ADMIN eine Liste der Bewerber, die je nachdem, ob ihr Antrag für den Dienst von hohem, geringem oder keinem Interesse ist, in drei Gruppen unterteilt werden. Die der ersten und zweiten Gruppe zugeordneten Bewerber sind gemäß dieser Reihenfolge aufgeführt.
     
  • September 2007: Die GD ADMIN erstellt eine Liste von höchstens 42 Bewerbern und den Entwurf einer Reserveliste;
     
  • Oktober 2007: Der Paritätische Ausschuss (COPAR) bezieht zu den Listenentwürfen Stellung;
     
  • November 2007: Die Einstellungsbehörde AIPN nimmt die Liste der ausgewählten Personen an, veröffentlicht sie mit einer Reserveliste in den Verwaltungsmitteilungen. Zum Schutz personenbezogener Daten wird die Reserveliste nach der Stellungnahme des europäischen Datenschutzbeauftragten nicht veröffentlicht. Die Antragsteller werden schriftlich von der sie betreffenden Entscheidung in Kenntnis gesetzt. Die ausgewählten Kandidaten können ihren Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Datum der Antragstellung zurückziehen.

Die Behandlung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Maßnahme wurde von der GD ADMIN dem Datenschutzbeauftragten gemeldet. Weitere Informationen zu dieser Frage sind der Mitteilung zu entnehmen, die unter folgender Adresse, die den Zugang zu den Antragsvordrucken ermöglicht, aufgeführt ist:

http://www.cc.cec/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC

Von außerhalb:

https://intracomm.cec.eu.int/cvonline/index.cfm?fuseaction=CV_RETR_ANTIC

(Unterschrift)
Claude CHÊNE

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Footnotes

(1) Für die Berechnung dieser 10 Jahre werden die Dienstjahre nicht berücksichtigt, für die ein Abgangsgeld gezahlt worden ist.

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   Verfasser: ADMIN A4