>> de | en | fr  N° 46-2007 / 23.10.2007
 

BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2007
AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

Durch das Bescheinigungsverfahren können Beamte der Funktionsgruppe Assistenz (AST), die derzeit der Laufbahnschiene ex-C* (AST1-7) und ex-D* (AST1-5) angehören, Zugang zur Laufbahn ex-B* erhalten und damit als keinen Einschränkungen unterliegendes Mitglied der Funktionsgruppe Assistenz (im Folgenden: Funktionsgruppe AST) eingestuft werden, in der Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 möglich sind. Dieses Verfahren wurde mit Artikel 10 Absatz 3 des Anhangs XIII zum Statut eingeführt.

Vereinfachte Durchführungsbestimmungen zum Bescheinigungsverfahren wurden mit Kommissionsbeschluss vom 29. November 2006 festgelegt . Das Bescheinigungsverfahren 2007 ist das zweite Verfahren, das nur noch eine Etappe umfasst: die Zulassung: allen Bewerbern, die die Zulassungsbedingungen erfüllen ("die bescheinigungsfähigen Beamten"), kann ohne zeitliche Begrenzung die Bescheinigung erteilt werden, sofern sie auf einen Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" ernannt werden (ihnen wird dadurch eine "Bescheinigung erteilt").

Die Anstellungsbehörde hat am 18. Oktober 2007 (IA 45-2007) nach Anhörung des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren die Vorschriften für die Anwendung der Kriterien für die Zulassung zum Bescheinigungsverfahren 2007 im Einzelnen festgelegt.

Mit dieser Verwaltungsmitteilung ergeht die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen. Sie leitet das Bescheinigungsverfahren für das Jahr 2007 ein, gibt Aufschluss darüber, was die Bescheinigung ist, wie das Verfahren abläuft, und wie sich der geplante Ablauf des Verfahrens 2007 gestaltet.

HINWEIS

  • Die 1450 zum Bescheinigungsverfahren 2006 zugelassenen Beamten brauchen sich nicht für das Bescheinigungsverfahren zu bewerben (siehe endgültige Liste – VM 30-2007 –). Die Anwartschaft darauf, die bereits erworbene Bescheinigung in Anspruch zu nehmen, ist zeitlich unbegrenzt.
     

  • NEU: Der Nachweis der Fähigkeit wird nicht mehr in den Beurteilungen der beruflichen Entwicklung bewertet. Sie wird im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens bewertet und ist Gegenstand einer neuen Rubrik der Bewerbung.
     

  • Zwischen den Bewerbungen ein und desselben Beamten um die Teilnahme an verschiedenen Bescheinigungsverfahren wird keine Verbindung hergestellt. Somit sind alle Rubriken erneut auszufüllen.
     

  • Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie in Sysper2 fristgerecht vom Bewerber unterschrieben wurde.
     

  • Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können nach der Unterzeichnung nicht mehr berichtigt werden.
     

  • Die Angaben in den Bewerbungen der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber werden von der GD ADMIN anhand der Personalakte systematisch überprüft. Diese systematische Überprüfung der Übereinstimmung erfolgt nach Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen Bewerber (und spätestens bei der Bearbeitung der Anträge auf Bescheinigung). Es ist daher nicht möglich, eine Information, die der Bewerber unter Umständen zu erwähnen versäumt hat, hinzuzufügen.

  1. ALLGEMEINES

    1.1. Für wen kommt das Bescheinigungsverfahren infrage?

    Das Bescheinigungsverfahren betrifft ausschließlich Beamte der Laufbahngruppen ex-C* oder ex-D*, die vor dem 1. Mai 2004 bei den europäischen Organen tätig waren.

    Kolleginnen und Kollegen der Laufbahngruppen ex-C* oder ex-D*, die nach dem 30. April 2004 zu Beamten ernannt wurden, sind somit nicht betroffen. Diese Kolleginnen und Kollegen sind von vorneherein keinen Einschränkungen unterliegende Mitglieder der Funktionsgruppe AST (in der Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 möglich sind).

    1.2. Wozu dient das Bescheinigungsverfahren?

    Beamte der Laufbahngruppen ex-C* und ex-D*, die bereits vor dem 1. Mai 2004 eingestellt wurden, gehören zwei unterschiedlichen Laufbahnschienen an, in denen Beförderungen lediglich bis zur Besoldungsgruppe AST7 (ex- C*7) bzw. AST5 (ex-D*5) möglich sind.

    Für diese Beamten gilt diese Einschränkung nicht mehr, wenn sie eine Bescheinigung erhalten haben. Als vollwertige Mitglieder der Funktionsgruppe AST kommen sie je nach individueller Leistung, Dienstalter und Besoldungsgruppe für Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 infrage.
     
    Der Übergang von einer Laufbahnschiene in eine andere erfolgt horizontal (gleiche Besoldungsgruppe und gleiche Dienstaltersstufe), ohne Änderung des Grundgehalts. Das in der ehemaligen Laufbahnschiene erreichte Dienstalter wird beibehalten. Das Punkteguthaben wird neu berechnet, damit der gleiche Abstand zur Beförderungsschwelle erhalten bleibt (gilt nicht für ex-C*7 und ex-D*5).

    1.3. Ablauf des Verfahrens

    Ab 2006 läuft das Bescheinigungsverfahren wie folgt ab:
     
    • Bekanntgabe eines Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen;
       
    • Aufstellung einer Liste der gemäß den Zulassungskriterien zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber;
       
    • Bescheinigung der für Dienstposten der Ebene „Verwaltungsassistent" zugelassenen Beamten (Dienstposten, deren sämtliche Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen).
       
  2. ZULASSUNGSKRITERIEN

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, überprüft die GD ADMIN, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die im Kommissionsbeschluss vom 29. November 2006 und ergänzend im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 18. Oktober 2007 (IA 45-2007) festgelegt sind.

    Zugelassen wird, wer die nachstehenden Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt:

    2.1. Dienstrechtliche Stellung

    Sie können sich um die Erteilung der Bescheinigung bewerben,
     
    • wenn Sie vor dem 1. Mai 2004 als Beamter der Laufbahngruppe C* oder D* tätig waren;
       
    • wenn Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen in eine Dauerplanstelle der Kommission eingewiesen sind und sich im aktiven Dienst, im Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.

    Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie im Laufe des Jahres 2007 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie aufgrund eines Beschlusses der Kommission endgültig aus dem Dienst ausscheiden oder wenn Sie von der Kommmission mit Wirkung 2007 Invalidengeld erhalten.

    2.2. Mindestdienstalter in der Laufbahnschiene C/C* oder D/D*

    Ihr Dienstalter in der Laufbahngruppe C/C* oder D/D* - oder einer höheren Laufbahngruppe – muss am 16. Januar 2008 mindestens fünf Jahre betragen. Wenn Ihr Dienstalter weniger als fünf Jahre beträgt, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    Bei der Anwendung dieses Kriteriums wird das in der Laufbahngruppe C/C* oder D/D* erworbene Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit berücksichtigt. Das Dienstalter als Bediensteter auf Zeit wird selbst dann berücksichtigt, wenn es zwischen den als Bediensteter auf Zeit und als Beamter abgeleisteten Dienstzeiten Unterbrechungen gegeben hat.

    Die Dienstzeiten, die Sie in der dienstrechtlichen Stellung der Abordnung im dienstlichen Interesse oder auf Antrag (bei einem anderen Gemeinschaftsorgan, einer Gemeinschafts- oder Durchführungsagentur oder Gemeinschaftseinrichtung) abgeleistet haben, werden berücksichtigt.
     
    Die Zeiten, in denen Sie sich in Urlaubs aus persönlichen Gründen befanden, werden nicht berücksichtigt.

    Das oben beschriebene Dienstalter in den Laufbahnschienen C/C* oder D/D* wird im Folgenden und in Ihrer Bewerbung als "Berufserfahrung Typ 1" bezeichnet.

    2.3. Mindestanforderung in Bezug auf die Ausbildung

    Sie müssen ein Ausbildungsniveau nachweisen, das dem in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a) Unterabsatz i) des Statuts für die Einweisung in eine Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe AST verlangten zumindest entspricht, d.h. einen "postsekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Diplom" (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang mit einer Mindestregelstudienzeit von zwei Jahren). Dieses Ausbildungsniveau entspricht Spalte d) der als Anhang 1 beigefügten Übersicht über die Ausbildungsniveaus.

    Ein darunter liegendes Ausbildungsniveau kann jedoch durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, die Sie (ggf. auch ohne Beamten- oder Zeitbedienstetenstatus) bei den Gemeinschaftsorganen oder anderweitig erworben haben. Die zusätzliche Berufserfahrung, mit der das Ausbildungsniveau ausgeglichen werden kann, wird im Folgenden und in Ihrer Bewerbung als "Berufserfahrung Typ 2" bezeichnet.

    Der Ausgleich für die Ausbildungsniveaus im Sinne der Buchstaben a) bis c) erfolgt nach folgendem Ansatz:

    BILDUNGSABSCHLÜSSE
    Höchster Bildungsabschluss
    (siehe Anhang 1)
    Mindest-dienstalter C/C* D/D*
    (Berufs-erfahrungTyp 1)
    Sonstige Berufs-erfahrung
    (Berufser-fahrung Typ 2)
     
    a) Grundschule 5 Jahre + 9 Jahre
    b) Realschulabschluss + 5 Jahre
    c) Abitur/Hochschulreife + 2 Jahre
    d) Fachschule/Grundstudium 0
    e) Fachhochschulabschluss (Dauer mindestens 3 Jahre)
    f) Hochschulabschluss (Dauer mindestens 4 Jahre)
    g) Promotion

    Es werden ausschließlich Ausbildungen berücksichtigt, bei denen ein Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.

    In Anhang 1 ist ein indikatives und nicht erschöpfendes Verzeichnis der Abschlüsse für die verschiedenen Ausbildungsniveaus beigefügt.
    Wenn Sie nicht die zum Ausgleich für einen unter d) liegenden Bildungsabschluss geforderte Berufserfahrung nachweisen können, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    2.4. Nachweis der Fähigkeit, Aufgaben oder Funktionen des Niveaus “Verwaltungsassistent” (ex-B*) auszuüben

    Der Nachweis Ihrer Befähigung, Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" wahrzunehmen, muss positiv beurteilt worden sein. Dies bedeutet, dass Ihre Vorgesetzten bestätigen müssen, dass Sie während des gesamten (oder eines Teils dieses) Zeitraums zwischen dem 1. Oktober 2004 und dem 30. September 2007 tatsächlich Aufgaben oder Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" zufrieden- stellend wahrgenommen haben.
     
    Falls Ihre Befähigung, Aufgaben der nächsthöheren Ebene wahrzunehmen, nicht positiv beurteilt wurde, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.

    Bis zum Beurteilungsverfahren 2006 stellte die Beurteilung des Nachweises der Befähigung eine eigene Rubrik in der Beurteilung der beruflichen Entwicklung dar. Dies ist nicht mehr der Fall. Der Nachweis Ihrer Befähigung, Aufgaben und/oder Funktionen der nächsthöheren Ebene wahrzunehmen, wird in Zukunft im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens von Ihren Vorgesetzten beurteilt, wenn Sie sich bewerben.

    2.5. Qualität der Leistung

    Sie werden zum Bescheinigungsverfahren 2007 nicht zugelassen, wenn die Qualität Ihrer fachlichen Leistungen in der Beurteilung 2006 als ungenügend oder unzulänglich beurteilt wird.
    Gemäß Kommissionsbeschluss K(2004) 1597 vom 28.4.2004 zur Sicherung des Leistungsniveaus wird bei unzulänglicher fachlicher Leistung die Leistungsnote 9,5 oder darunter vergeben. Bei ungenügender Beschäftigung enthält eine der drei Rubriken der Beurteilung den Zusatz "unzureichend" bzw. "schwach".
     

  3. WIE IST DIE BEWERBUNG EINZUREICHEN?

    Die Bewerbung muss über das Modul "Attestation" in Sysper2 erfolgen. Sie gelangen zu diesem Modul, indem Sie das Menu von Sysper2 aufrufen und dort in der Schaltfläche "Bescheinigungs- und Leistungsnachweisverfahren" auf " Meine bisherige Teilnahme an diesem Verfahren" klicken. Klicken Sie sodann auf "Bewerbung für das Bescheinigungsverfahren 2007"

    Die Bewerbungsfrist läuft am 30. November 2007 ab. Wenn Sie wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes zwischen dem Datum der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Bewerbungsschluss keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie Ihre Bewerbung auf Papier (siehe hierzu das Muster in Anhang 2) an folgende Anschrift senden:

Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6
"Bewerbung für das Bescheinigungsverfahren"
MO 34 5/15
200, rue de la Loi
B-1049 Bruxelles

Ihre Bewerbung ist vor dem 30. November 2007 zu versenden. Es gilt das Datum des Poststempels. Bewerbungen auf Papier, die nach diesem Datum eingehen, werden nur angenommen, wenn der Bewerber nachweisen kann, dass er während des gesamten Bewerbungszeitraums, d.h. zwischen dem Tag der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Tag des Bewerbungsschlusses, abwesend war.

  1. WELCHE ANGABEN SIND ZU MACHEN?

    Manche Angaben sind bereits in Sysper2 gespeichert, insbesondere Ihre Berufserfahrung bei der Kommission, Ihre dienstrechtliche Stellung und Ihre Besoldungsgruppe. Darüber hinaus müssen Sie noch weitere Angaben in Ihre Bewerbung eintragen. Sie betreffen folgende Punkte:

    4.1. Ihr Ausbildungsniveau

    Anzugeben sind der höchste Bildungsabschluss unter Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang 1 dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen, die Bezeichnung des Abschlusses sowie der Tag der Ausstellung und der Name der ausstellenden Einrichtung.

    Unabhängig vom Niveau werden ausschließlich Ausbildungen berücksichtigt, bei denen ein Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.

    Sie müssen mindestens einen Abschluss unter der Rubrik "Ausbildung" Ihrer Bewerbung nennen. Diese Angabe wird benötigt, um festzustellen, ob Sie mehr als fünf Dienstjahre nachweisen müssen (siehe Punkt 2.3).

    4.2. Berufserfahrung außerhalb der Kommission

    Um Ihr Gesamtdienstalter genau berechnen und Ihr Ausbildungsniveau gegebenenfalls ausgleichen zu können, bitten wir Sie, Ihre Berufserfahrung "Typ 1" bzw. "Typ 2" folgendermaßen anzugeben: Ihre Erfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter der Kommission ist nicht anzugeben. Sie wird automatisch in Sysper2 erfasst und berücksichtigt.

4.2.1. Ihre Berufserfahrung bei anderen europäischen Organen, Gemeinschafts-/Exekutivagenturen und gemeinschaftlichen Einrichtungen ("Berufserfahrung Typ 1")

Anzugeben ist Ihre Berufserfahrung in den Laufbahnen C/C*/D/D* oder höher als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in anderen Gemeinschaftsorganen (als der Kommission), Gemeinschafts-/Exekutivagenturen und gemeinschaftlichen Einrichtungen. Diese Zeiten werden dem Dienstalter, das Sie bei der Kommission erworben haben, hinzugerechnet (siehe Punkt 2.2).

Die Angaben zu Ihrer Laufbahn als Beamter oder Bediensteter auf Zeit bei der Kommission sind bereits in Sysper2 gespeichert. Folglich brauchen Sie diese Angaben nicht erneut in Ihre Bewerbung aufzunehmen. Anzugeben sind hingegen Ihre Zeiten als Beamter oder Bediensteter auf Zeit bei den übrigen Gemeinschaftsorganen und –einrichtungen. Dabei ist für jeden Zeitraum anzugeben, bei welchem Organ, in welcher Generaldirektion und in welchem Referat Sie tätig waren, in welchem Dienstverhältnis Sie standen (Bediensteter auf Zeit oder Beamter), und welcher Besoldungsgruppe Sie angehörten.

4.2.2. Sonstige Berufserfahrung ("Berufserfahrung Typ 2")

Anzugeben sind die gesamte Berufserfahrung, die außerhalb der Gemeinschaftsorgane erworben wurde, sowie die Berufserfahrung bei Gemeinschaftsorganen, die nicht in der dienstrechtlichen Stellung eines Beamten oder eines Bediensteten auf Zeit erworben wurde. Dabei sind der Zeitraum der Tätigkeit, die Art der Tätigkeit, der Name und die Anschrift des Arbeitgebers genau anzugeben.

Dieser Typ Berufserfahrung kann gegebenenfalls das Niveau des Bildungsabschlusses ausgleichen (siehe Punkt 2.3). Selbst wenn Sie das Niveau Ihres Bildungsabschlusses nicht auszugleichen brauchen, bitten wir Sie, jede Form von Berufserfahrung zu erwähnen, die berücksichtigt werden kann.

4.3. Nachweis Ihrer Fähigkeit, Aufgaben oder Funktionen der Ebene “Verwaltungsassistent” (ex-B*) auszuüben

Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, bei welcher Gelegenheit/welchen Gelegenheiten Sie die Befähigung, Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" entsprechend der Zusammenstellung der Aufgaben und Funktionen, die hauptsächlich von Beamten der Laufbahngruppe ex-B* wahrgenommen werden (Anhang 3) , während des gesamten (oder eines Teils des) Bezugszeitraums (1. Oktober 2004 bis 30. September 2007) Ihrer Meinung nach unter Beweis gestellt haben. Jede wahrgenommene Aufgabe oder Funktion ist Gegenstand einer neuen Angabe unter der entsprechenden Rubrik des Bewerbungsbogens ("Einen neuen Eintrag unter der Rubrik 'Darlegung des Potenzials' anlegen"). In dieser Rubrik ist mindestens eine Angabe zu machen.

Für jeden Eintrag ist folgendes genau anzugeben: Zeitraum (der zumindest einen Teil des Bezugszeitraums umfassen muss), Organ, GD/Dienst, Bezeichnung der Stelle, Laufbahngruppe, dienstrechtliche Stellung, Funktion oder Aufgabe, genaue Beschreibung, Kontaktperson(en).

Der am Tag der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung für Sie zuständige beurteilende und der gegenzeichnende Beamte bewerten den Nachweis Ihrer Befähigung anhand der Funktionen und/oder Aufgaben, die Sie in Ihrer Bewerbung anführen, sowie anhand der hierauf verwendeten Arbeitszeit, der Qualität Ihrer Leistungen, des Grads an Verantwortung und Ihrer Fähigkeit, selbstständig zu handeln und zu reagieren. Wir weisen darauf hin, dass es hierbei nicht auf die Anzahl der wahrgenommenen Funktionen und/oder Aufgaben ankommt, sondern vielmehr auf die Qualität und die Einschlägigkeit der Berufserfahrung und der gemachten Angaben.
 
Die einschlägige Berufserfahrung kann bei der Kommission, bei einem anderen Gemeinschaftsorgan, einer Agentur oder einer Gemeinschaftseinrichtung erworben worden sein. Bei Berufserfahrung außerhalb der Kommission können Sie entsprechende Unterlagen beifügen. Wir bitten Sie jedoch, nur wirklich einschlägige Unterlagen beizufügen und deren Inhalt deutlich in dem Kästchen "Bezeichnung der beigefügten Unterlage" anzugeben.

4.4. Eventuell Ihrerseits beigefügte Unterlagen

Unterlagen, die Sie möglicherweise beifügen, um dem Nachweis Ihrer Befähigung Nachdruck zu verleihen, sind streng zu begrenzen, da die Qualität und die Genauigkeit der von Ihnen gemachten Angaben bei der Beurteilung des Nachweises Ihrer Befähigung berücksichtigt werden. Bitte achten Sie darauf, den Inhalt aller Anlagen deutlich in dem Kästchen "Bezeichnung der beigefügten Unterlage" anzugeben.

Es hat keinen Sinn, vollständige oder Teile von innerhalb der Kommission erstellten Beurteilungen beizufügen, da Ihre Vorgesetzten diese Berichte über Sysper2 abrufen können.

Bitte fügen Sie eventuelle Anlagen möglichst im PDF-Format bei. Wir erinnern daran, dass Sie durch Versenden eines Schriftstücks an die funktionale E-Mailbox EC PDF CODE WEB rasch eine PDF-Version erhalten können.

  1. WIE IST DIE BEWERBUNG ZU UNTERZEICHNEN?

    Solange Sie Ihre Bewerbung in Sysper2 noch nicht unterschrieben haben, können Sie
     
    • die Bewerbung löschen (indem Sie auf "Meine Bewerbung löschen" klicken) oder
       
    • Ihre Bewerbung mehrfach ergänzen, wobei jede Eingabe neuer Informationen jedes Mal einzeln abgespeichert werden muss.

    Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrem vollständigen Bewerbungsbogen, der die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die in Sysper2 gespeicherten Daten enthält. Wir bitten Sie, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen, bevor Sie Ihre Bewerbung unterschreiben.

    Ihre Bewerbung wird nur dann registriert und berücksichtigt, wenn Sie sie (durch Anklicken der Schaltfläche "unterschreiben und meine Bewerbung abschicken") elektronisch unterschrieben haben. Das Datum, an dem Sie Ihre Bewerbung unterschrieben haben, erscheint nun unter dem Reiter "Zusammenfassung" Ihrer Bewerbung. Dort erscheinen ebenfalls der Name des beurteilenden sowie der des gegenzeichnenden Beamten. Die beiden letztgenannten beurteilen den Nachweis Ihrer Befähigung.
     

  2. ERSTELLUNG DER LISTE DER ZUM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN ZUGELASSENEN BEWERBER

    6.1. Beurteilung des Nachweises Ihrer Befähigung durch Ihren beurteilenden und durch Ihren gegenzeichnenden Beamten

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung unterschrieben haben, werden der am Tag der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung für Sie zuständige beurteilende und der gegenzeichnende Beamte aufgefordert, den Nachweis Ihrer Befähigung, Aufgaben und/oder Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" auszuüben, zu beurteilen. Eine positive Beurteilung ihrerseits ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zum Bescheinigungsverfahren (siehe Punkt 2.4).

    Diese Beurteilung erfolgt anhand der von Ihnen angeführten Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" sowie anhand der hierauf verwendeten Arbeitszeit, der Qualität Ihrer Leistungen, des Grads an Verantwortung und Ihrer Fähigkeit, selbstständig zu handeln und zu reagieren. Hierbei kommt es nicht auf die Anzahl der angeführten Funktionen und/oder Aufgaben an, sondern vielmehr auf die Qualität und die Einschlägigkeit der Berufserfahrung und der von Ihnen gemachten Angaben.

    Zunächst wird Ihr beurteilender Beamter gebeten, zu den von Ihnen in Ihrer Bewerbung gemachten Angaben Stellung zu nehmen. In der Folge wird Ihr gegenzeichnender Beamter gebeten, den Nachweis Ihrer Befähigung während des Bezugszeitraums positiv oder negativ zu beurteilen. Bei einer Abweichung von der Stellungnahme Ihres beurteilenden Beamten begründet er seine Beurteilung.

    Ihr beurteilender Beamter, Ihr gegenzeichnender Beamter und der Personalchef Ihrer GD bzw. Ihres Dienstes haben einen auf die folgenden beiden Rubriken beschränkten Zugang zu Ihrer Bewerbung 2007: die Rubrik betreffend den Nachweis Ihrer Befähigung und die Rubrik betreffend mögliche Anlagen. Diese Zugangsmöglichkeit wird erst nach dem 30. November 2007 aktiviert.

    Die Kommentare Ihres beurteilenden Beamten und die Beurteilung durch Ihren gegenzeichnenden Beamten können Sie über Sysper2 in Ihrem Dossier "Bescheinigungsverfahren" einsehen, sobald die vorläufige Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber veröffentlicht wird.

    6.2. Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Bewerber, die zum Bescheinigungsverfahren zugelassen werden

    Anhand der Angaben in den Bewerbungen erstellt die GD ADMIN eine vorläufige Liste der Bewerber, die die Zulassungsbedingungen erfüllen. Diese Liste wird dem Paritätischen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt und danach von der Anstellungsbehörde in Form einer Verwaltungsmitteilung veröffentlicht.

    Nach dieser Bekanntmachung können Sie in Sysper2 in Ihrem Dossier „Bescheinigungsverfahren“ die Bewertung der von Ihnen in Ihrer Bewerbung gemachten Angaben, die Beurteilung des Nachweises Ihrer Befähigung durch Ihre Vorgesetzten sowie den Grund für Ihre mögliche Nichtzulassung einsehen. Auf der Grundlage der Zulassungskriterien (siehe Punkte 2.1 bis 2.5) können diese Gründe folgendermaßen lauten: unzureichendes Dienstalter, unzureichender Bildungsabschluss, negative Beurteilung des Nachweises der Befähigung, unzureichende Leistungen.

    6.3. Rechtsbehelf

    Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind, können Sie beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.

    Der Einspruch muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bekanntgabe des vorgenannten Verzeichnisses über Sysper2 (durch Drücken der Schaltfläche "Einspruch einlegen") erfolgen.

    Für die Begründung Ihres Einspruchs steht Ihnen ein (in Bezug auf den Textumfang nicht begrenztes) freies Eingabefeld zur Verfügung, in das Sie zudem durch Anklicken der Schaltfläche "Anlagen" weitere Dokumente einfügen können.

    Falls ein Beamter wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, kann er mit einem mit Gründen versehenen Vermerk Einspruch einlegen, der an folgende Anschrift zu richten ist:

Europäische Kommission
Referat ADMIN A 6
"Einspruch – Bescheinigungsverfahren"
MO 34 5/15
200, rue de la Loi
B-1049 Bruxelles

Dieser Vermerk ist innerhalb der oben genannten Frist einzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels.

Nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses entscheidet die Anstellungsbehörde über den Einspruch.

6.4. Erstellung der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber

Nach Bearbeitung der Beschwerdefälle wird die endgültige Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Bewerber (im Folgenden "die bescheinigungsfähigen Beamten") von der Anstellungsbehörde angenommen und veröffentlicht.

  1. BESCHEINIGUNG DER IM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2007 ZUGELASSENEN BEWERBER

    7.1. Gültigkeitsdauer der Liste

    Beamte, deren Name auf der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Bewerber geführt wird, können die Bescheinigung –vorbehaltlich der Überprüfung der in der Bewerbung enthaltenen Angaben - zeitlich unbegrenzt in Anspruch nehmen (siehe Punkt 8). Die Anzahl der pro Jahr, pro GD/Dienst und Bescheinigungsverfahren erteilten Bescheinigungen ist nicht begrenzt.

    7.2. Wie kann ich die Bescheinigung in Anspruch nehmen?

    Die Bescheinigung besagt, dass alle von ihrem Inhaber ausgeübten Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen. Um die Bescheinigung in Anspruch zu nehmen, müssen die Beamten, deren Name auf der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Bewerber geführt wird, auf einen Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" und damit auf einen Dienstposten ernannt werden, dessen Funktionen ausnahmslos der Ebene ex-B* entsprechen.

    Im Hinblick darauf wird den betreffenden Beamten gestattet, sich auf alle Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" zu bewerben, die von den Kommissionsdiensten veröffentlicht werden.

    Wenn die Stellenbeschreibung des von einem dieser Beamten besetzten Dienstpostens bereits als der Ebene "Verwaltungsassistent" zugehörig anerkannt ist oder geändert wurde und nunmehr ausschließlich Funktionen der Ebene ex-B* umfasst, kann dem Beamten die Bescheinigung für diesen Dienstposten erteilt werden, so dass sich der Wechsel auf einen anderen Dienstposten erübrigt.

    7.3. Empfohlene Schulungen für zum Bescheinigungsverfahren zugelassene Beamte

    Um ihre Fähigkeiten zur Ausübung von Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" zu festigen, werden die bescheinigungsfähigen Beamten ermutigt, - soweit die Erfordernisse der jeweiligen Dienststelle, der sie zugewiesen sind, dies zulassen - Schulungen zu besuchen, die es ihnen ermöglichen, die zur Ausübung solcher Funktionen notwendigen Kompetenzen zu erwerben oder zu vervollständigen. Die Teilnahme an diesen Schulungen ist keine Vorbedingung für die Erteilung der Bescheinigung.

    Die Liste der empfohlenen Schulungen wird bei der Veröffentlichung der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Bewerber bekannt gegeben.
     
  2. ÜBERPRÜFUNG DER VON IHNEN IM BEWERBUNGSBOGEN GEMACHTEN ANGABEN

    Die Angaben in den Bewerbungen der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber werden von der GD ADMIN anhand der Personalakte systematisch überprüft. Diese Überprüfung erfolgt nach der Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses der zugelassenen Bewerber, spätestens aber bei der Bearbeitung der Anträge auf Bescheinigung. Der einzige Grund für diese Kontrolle ist die Überprüfung der Übereinstimmung der vom Bewerber gemachten Angaben mit den in seiner Personalakte befindlichen Unterlagen. Aufgrund dieser Kontrolle ist es nicht möglich, eine Information oder eine Berufserfahrung, die der Bewerber unter Umständen zu erwähnen versäumt hat, hinzuzufügen.

    Wenn die Angaben mit Ihrer Personalakte nicht übereinstimmen oder diese unvollständig ist, wird der in der Bewerbung angegebene Bildungsabschluss bzw. die dort angegebene Berufserfahrung nicht berücksichtigt, und die Bescheinigung wird nicht erteilt.

    Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen, bevor Sie Ihre Bewerbung validieren, und Ihre Personalakte gegebenenfalls zu vervollständigen. Die Personalakte enthält insbesondere:
     
    • das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusses, bei dem es sich um einen in dem Mitgliedstaat oder Drittland, in dem er ausgestellt wurde, staatlich anerkannten Abschluss handeln muss.
       
    • das Original oder eine beglaubigte Kopie der Arbeitgeberbescheinigungen, mit denen die Berufserfahrung nachgewiesen wird, die Sie außerhalb der Gemeinschaftsorgane erworben haben.
      Zuständig für die Verwaltung der Personalakten ist das Referat ADMIN/B.3 (MO-34 MEZ/38, Tel. 53790).
       
  3. ROLLE DES PARITÄTISCHEN AUSSCHUSSES IM WEITEREN VERLAUF DES VERFAHRENS

    Die Rolle des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren wird durch das neue Bescheinigungsverfahren gestärkt.
     
    • Dem Ausschuss werden der Entwurf der Liste der Beamten, deren Bewerbung als zulässig angesehen wird, sowie etwaige Einsprüche nicht zugelassener Bewerber zur Stellungnahme vorgelegt.
       
    • Der Ausschuss wird regelmäßig von der Durchführung des Verfahrens, von der Anzahl der Bescheinigungen, vom Profil der Beamten mit Bescheinigung sowie von der Inanspruchnahme des Schulungsangebots unterrichtet.
       
    • Der Ausschuss gibt alljährlich eine Stellungnahme zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens durch, die gegebenenfalls auch Empfehlungen für die Anstellungsbehörde enthält.
       
  4. NÜTZLICHE ADRESSEN

    Bei Fragen oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen Ihrer Bewerbung können Sie sich an das Referat l'ADMIN/A.6 wenden:
    Tel.: 93640 und 93936 - E-Mail: ADMIN PROCEDURE D'ATTESTATION - Seite "Attestation" auf Intracomm - http://www.cc.cec/pers_admin/attestation/index_fr.html
     
  5. ZEITPLAN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2007

    Das Verfahren wird voraussichtlich wie folgt ablaufen:
     
    • 30. November 2007: Bewerbungsschluss
       
    • Dezember 2007: Konsultationen der beurteilenden und gegenzeichnenden Beamten im Hinblick auf die Beurteilung des Nachweises der Befähigung der Bewerber, diese Funktionen und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" auszuüben
       
    • Januar 2008: Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren zugelassen sind, nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses
       
    • Februar 2008: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Einsprüche wegen Nichtzulassung
       
    • Ende Februar 2008: Veröffentlichung der endgültigen Liste der Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassen sind
       
  6. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001:
     
    • Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
       
    • Zweck der Verarbeitung: Bescheinigungsverfahren
       
    • Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren, Leiter der Personalreferate; beurteilende und gegenzeichnende Beamte (nur Rubrik Nachweis der Befähigung und Anhänge)
       
    • Die im Bewerbungsformular mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Fragen sind verbindlich zu beantworten.
       
    • Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin enthaltenen Angaben. Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden. Danach ist eine Berichtigung nicht mehr möglich.
       
    • Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind – Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
       
    • Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.
Anhänge: 1.) Übersicht über die Schul- und Berufsbildungsabschlüsse
2.) Bewerbungsformular im Format "Word".
3.) Zusammenstellung der Aufgaben und Funktionen, die hauptsächlich von Beamten der Laufbahngruppe ex-B* wahrgenommen werden

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   Verfasser: ADMIN A6