BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2007
AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN
Durch das Bescheinigungsverfahren können Beamte der Funktionsgruppe
Assistenz (AST), die derzeit der Laufbahnschiene ex-C* (AST1-7) und ex-D*
(AST1-5) angehören, Zugang zur Laufbahn ex-B* erhalten und damit als
keinen Einschränkungen unterliegendes Mitglied der Funktionsgruppe
Assistenz (im Folgenden: Funktionsgruppe AST) eingestuft werden, in der
Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 möglich sind. Dieses
Verfahren wurde mit Artikel 10 Absatz 3 des Anhangs XIII zum Statut
eingeführt.
Vereinfachte Durchführungsbestimmungen zum Bescheinigungsverfahren wurden
mit Kommissionsbeschluss vom 29. November 2006 festgelegt . Das
Bescheinigungsverfahren 2007 ist das zweite Verfahren, das nur noch eine
Etappe umfasst: die Zulassung: allen Bewerbern, die die
Zulassungsbedingungen erfüllen ("die bescheinigungsfähigen Beamten"), kann
ohne zeitliche Begrenzung die Bescheinigung erteilt werden, sofern sie auf
einen Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" ernannt werden (ihnen
wird dadurch eine "Bescheinigung erteilt").
Die Anstellungsbehörde hat am 18. Oktober 2007 (IA 45-2007) nach Anhörung
des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren die
Vorschriften für die Anwendung der Kriterien für die Zulassung zum
Bescheinigungsverfahren 2007 im Einzelnen festgelegt.
Mit dieser Verwaltungsmitteilung ergeht die Aufforderung zur
Einreichung von Bewerbungen. Sie leitet das Bescheinigungsverfahren für
das Jahr 2007 ein, gibt Aufschluss darüber, was die Bescheinigung ist,
wie das Verfahren abläuft, und wie sich der geplante Ablauf des Verfahrens
2007 gestaltet.
HINWEIS
-
Die 1450 zum Bescheinigungsverfahren 2006
zugelassenen Beamten brauchen sich nicht für das
Bescheinigungsverfahren zu bewerben (siehe endgültige Liste –
VM 30-2007 –). Die Anwartschaft
darauf, die bereits erworbene Bescheinigung in Anspruch zu nehmen,
ist zeitlich unbegrenzt.
-
NEU: Der Nachweis der Fähigkeit wird nicht
mehr in den Beurteilungen der beruflichen Entwicklung bewertet. Sie
wird im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens bewertet und ist
Gegenstand einer neuen Rubrik der Bewerbung.
-
Zwischen den Bewerbungen ein und desselben
Beamten um die Teilnahme an verschiedenen Bescheinigungsverfahren
wird keine Verbindung hergestellt. Somit sind alle Rubriken erneut
auszufüllen.
-
Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie in
Sysper2 fristgerecht vom Bewerber unterschrieben wurde.
-
Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte
Bewerbungen können nach der Unterzeichnung nicht mehr berichtigt
werden.
-
Die Angaben in den Bewerbungen der zum
Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber werden von der GD
ADMIN anhand der Personalakte systematisch überprüft. Diese
systematische Überprüfung der Übereinstimmung erfolgt nach
Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen Bewerber
(und spätestens bei der Bearbeitung der Anträge auf Bescheinigung).
Es ist daher nicht möglich, eine Information, die der Bewerber unter
Umständen zu erwähnen versäumt hat, hinzuzufügen.
|
- ALLGEMEINES
1.1. Für wen kommt das Bescheinigungsverfahren infrage?
Das Bescheinigungsverfahren betrifft ausschließlich Beamte der
Laufbahngruppen ex-C* oder ex-D*, die vor dem 1. Mai 2004 bei den
europäischen Organen tätig waren.
Kolleginnen und Kollegen der Laufbahngruppen ex-C* oder ex-D*, die nach
dem 30. April 2004 zu Beamten ernannt wurden, sind somit nicht
betroffen. Diese Kolleginnen und Kollegen sind von vorneherein keinen
Einschränkungen unterliegende Mitglieder der Funktionsgruppe AST (in der
Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe AST11 möglich sind).
1.2. Wozu dient das Bescheinigungsverfahren?
Beamte der Laufbahngruppen ex-C* und ex-D*, die bereits vor dem 1.
Mai 2004 eingestellt wurden, gehören zwei unterschiedlichen
Laufbahnschienen an, in denen Beförderungen lediglich bis zur
Besoldungsgruppe AST7 (ex- C*7) bzw. AST5 (ex-D*5) möglich sind.
Für diese Beamten gilt diese Einschränkung nicht mehr, wenn sie eine
Bescheinigung erhalten haben. Als vollwertige Mitglieder der
Funktionsgruppe AST kommen sie je nach individueller Leistung,
Dienstalter und Besoldungsgruppe für Beförderungen bis zur
Besoldungsgruppe AST11 infrage.
Der Übergang von einer Laufbahnschiene in eine andere erfolgt horizontal
(gleiche Besoldungsgruppe und gleiche Dienstaltersstufe), ohne Änderung
des Grundgehalts. Das in der ehemaligen Laufbahnschiene erreichte
Dienstalter wird beibehalten. Das Punkteguthaben wird neu berechnet,
damit der gleiche Abstand zur Beförderungsschwelle erhalten bleibt (gilt
nicht für ex-C*7 und ex-D*5).
1.3. Ablauf des Verfahrens
Ab 2006 läuft das Bescheinigungsverfahren wie folgt ab:
- Bekanntgabe eines Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen;
- Aufstellung einer Liste der gemäß den Zulassungskriterien zum
Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber;
- Bescheinigung der für Dienstposten der Ebene
„Verwaltungsassistent" zugelassenen Beamten (Dienstposten, deren
sämtliche Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen).
- ZULASSUNGSKRITERIEN
Nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, überprüft die GD ADMIN, ob
Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die im Kommissionsbeschluss
vom 29. November 2006 und ergänzend im Beschluss der
Anstellungsbehörde vom 18. Oktober 2007 (IA 45-2007) festgelegt sind.
Zugelassen wird, wer die nachstehenden Voraussetzungen ausnahmslos
erfüllt:
2.1. Dienstrechtliche Stellung
Sie können sich um die Erteilung der Bescheinigung bewerben,
- wenn Sie vor dem 1. Mai 2004 als Beamter der Laufbahngruppe C*
oder D* tätig waren;
- wenn Sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs zur
Einreichung von Bewerbungen in eine Dauerplanstelle der Kommission
eingewiesen sind und sich im aktiven Dienst, im Elternurlaub oder
Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im dienstlichen Interesse
abgeordnet sind.
Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie im Laufe des Jahres 2007 von
Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, wenn Sie aufgrund eines
Beschlusses der Kommission endgültig aus dem Dienst ausscheiden oder
wenn Sie von der Kommmission mit Wirkung 2007 Invalidengeld erhalten.
2.2. Mindestdienstalter in der Laufbahnschiene C/C* oder D/D*
Ihr Dienstalter in der Laufbahngruppe C/C* oder D/D* - oder einer
höheren Laufbahngruppe – muss am 16. Januar 2008 mindestens fünf
Jahre betragen. Wenn Ihr Dienstalter weniger als fünf Jahre beträgt,
wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.
Bei der Anwendung dieses Kriteriums wird das in der Laufbahngruppe C/C*
oder D/D* erworbene Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit
berücksichtigt. Das Dienstalter als Bediensteter auf Zeit wird selbst
dann berücksichtigt, wenn es zwischen den als Bediensteter auf Zeit und
als Beamter abgeleisteten Dienstzeiten Unterbrechungen gegeben hat.
Die Dienstzeiten, die Sie in der dienstrechtlichen Stellung der
Abordnung im dienstlichen Interesse oder auf Antrag (bei einem anderen
Gemeinschaftsorgan, einer Gemeinschafts- oder Durchführungsagentur oder
Gemeinschaftseinrichtung) abgeleistet haben, werden berücksichtigt.
Die Zeiten, in denen Sie sich in Urlaubs aus persönlichen Gründen
befanden, werden nicht berücksichtigt.
Das oben beschriebene Dienstalter in den Laufbahnschienen C/C* oder D/D*
wird im Folgenden und in Ihrer Bewerbung als "Berufserfahrung Typ 1"
bezeichnet.
2.3. Mindestanforderung in Bezug auf die Ausbildung
Sie müssen ein Ausbildungsniveau nachweisen, das dem in Artikel 5
Absatz 3 Buchstabe a) Unterabsatz i) des Statuts für die Einweisung in
eine Planstelle für Beamte der Funktionsgruppe AST verlangten zumindest
entspricht, d.h. einen "postsekundären Bildungsabschluss,
bescheinigt durch ein Diplom" (postsekundäre nichtuniversitäre
Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang mit einer
Mindestregelstudienzeit von zwei Jahren). Dieses Ausbildungsniveau
entspricht Spalte d) der als Anhang 1
beigefügten Übersicht über die
Ausbildungsniveaus.
Ein darunter liegendes Ausbildungsniveau kann jedoch durch
Berufserfahrung ausgeglichen werden, die Sie (ggf. auch ohne Beamten-
oder Zeitbedienstetenstatus) bei den Gemeinschaftsorganen oder
anderweitig erworben haben. Die zusätzliche Berufserfahrung, mit der das
Ausbildungsniveau ausgeglichen werden kann, wird im Folgenden und in
Ihrer Bewerbung als "Berufserfahrung Typ 2" bezeichnet.
Der Ausgleich für die Ausbildungsniveaus im Sinne der Buchstaben a) bis
c) erfolgt nach folgendem Ansatz:
BILDUNGSABSCHLÜSSE
Höchster Bildungsabschluss
(siehe Anhang 1) |
Mindest-dienstalter C/C* D/D*
(Berufs-erfahrungTyp 1) |
Sonstige
Berufs-erfahrung
(Berufser-fahrung Typ 2) |
|
a) Grundschule |
5 Jahre |
+ 9 Jahre |
b) Realschulabschluss |
+ 5 Jahre |
c) Abitur/Hochschulreife |
+ 2 Jahre |
d) Fachschule/Grundstudium |
0 |
e) Fachhochschulabschluss (Dauer mindestens 3
Jahre) |
f) Hochschulabschluss (Dauer mindestens 4 Jahre)
|
g) Promotion |
Es werden ausschließlich Ausbildungen berücksichtigt, bei denen ein
Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der
Ausstellung staatlich anerkannt ist.
In Anhang 1
ist ein indikatives und nicht erschöpfendes Verzeichnis der
Abschlüsse für die verschiedenen Ausbildungsniveaus beigefügt.
Wenn Sie nicht die zum Ausgleich für einen unter d) liegenden
Bildungsabschluss geforderte Berufserfahrung nachweisen können, wird
Ihre Bewerbung nicht zugelassen.
2.4. Nachweis der Fähigkeit, Aufgaben oder Funktionen des Niveaus
“Verwaltungsassistent” (ex-B*) auszuüben
Der Nachweis Ihrer Befähigung, Aufgaben der Ebene
"Verwaltungsassistent" wahrzunehmen, muss positiv beurteilt worden sein.
Dies bedeutet, dass Ihre Vorgesetzten bestätigen müssen, dass Sie
während des gesamten (oder eines Teils dieses) Zeitraums zwischen dem
1. Oktober 2004 und dem 30. September 2007 tatsächlich Aufgaben oder
Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" zufrieden- stellend
wahrgenommen haben.
Falls Ihre Befähigung, Aufgaben der nächsthöheren Ebene wahrzunehmen,
nicht positiv beurteilt wurde, wird Ihre Bewerbung nicht zugelassen.
Bis zum Beurteilungsverfahren 2006 stellte die Beurteilung des
Nachweises der Befähigung eine eigene Rubrik in der Beurteilung der
beruflichen Entwicklung dar. Dies ist nicht mehr der Fall. Der Nachweis
Ihrer Befähigung, Aufgaben und/oder Funktionen der nächsthöheren Ebene
wahrzunehmen, wird in Zukunft im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens von
Ihren Vorgesetzten beurteilt, wenn Sie sich bewerben.
2.5. Qualität der Leistung
Sie werden zum Bescheinigungsverfahren 2007 nicht zugelassen, wenn die
Qualität Ihrer fachlichen Leistungen in der Beurteilung 2006 als
ungenügend oder unzulänglich beurteilt wird.
Gemäß Kommissionsbeschluss K(2004) 1597 vom 28.4.2004 zur Sicherung des
Leistungsniveaus wird bei unzulänglicher fachlicher Leistung die
Leistungsnote 9,5 oder darunter vergeben. Bei ungenügender Beschäftigung
enthält eine der drei Rubriken der Beurteilung den Zusatz "unzureichend"
bzw. "schwach".
- WIE IST DIE BEWERBUNG EINZUREICHEN?
Die Bewerbung muss über das Modul "Attestation" in Sysper2 erfolgen. Sie
gelangen zu diesem Modul, indem Sie das Menu von Sysper2 aufrufen und
dort in der Schaltfläche "Bescheinigungs- und
Leistungsnachweisverfahren" auf " Meine bisherige Teilnahme an diesem
Verfahren" klicken. Klicken Sie sodann auf "Bewerbung für das
Bescheinigungsverfahren 2007"
Die Bewerbungsfrist läuft am 30. November 2007 ab. Wenn Sie wegen eines
dauerhaften Hinderungsgrundes zwischen dem Datum der Veröffentlichung
dieser Verwaltungsmitteilung und dem Bewerbungsschluss keinen Zugang zu
Sysper2 haben, können Sie Ihre Bewerbung auf Papier (siehe hierzu das
Muster in Anhang 2)
an folgende Anschrift senden:
Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6
"Bewerbung für das Bescheinigungsverfahren"
MO 34 5/15
200, rue de la Loi
B-1049 Bruxelles
Ihre Bewerbung ist vor dem 30. November 2007 zu versenden. Es gilt
das Datum des Poststempels. Bewerbungen auf Papier, die nach diesem
Datum eingehen, werden nur angenommen, wenn der Bewerber nachweisen
kann, dass er während des gesamten Bewerbungszeitraums, d.h. zwischen
dem Tag der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Tag
des Bewerbungsschlusses, abwesend war.
- WELCHE ANGABEN SIND ZU MACHEN?
Manche Angaben sind bereits in Sysper2 gespeichert, insbesondere Ihre
Berufserfahrung bei der Kommission, Ihre dienstrechtliche Stellung und
Ihre Besoldungsgruppe. Darüber hinaus müssen Sie noch weitere Angaben in
Ihre Bewerbung eintragen. Sie betreffen folgende Punkte:
4.1. Ihr Ausbildungsniveau
Anzugeben sind der höchste Bildungsabschluss unter Bezugnahme auf die
Tabelle im Anhang 1
dieser Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen,
die Bezeichnung des Abschlusses sowie der Tag der Ausstellung und der
Name der ausstellenden Einrichtung.
Unabhängig vom Niveau werden ausschließlich Ausbildungen berücksichtigt,
bei denen ein Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder
Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.
Sie müssen mindestens einen Abschluss unter der Rubrik "Ausbildung"
Ihrer Bewerbung nennen. Diese Angabe wird benötigt, um festzustellen, ob
Sie mehr als fünf Dienstjahre nachweisen müssen (siehe Punkt 2.3).
4.2. Berufserfahrung außerhalb der Kommission
Um Ihr Gesamtdienstalter genau berechnen und Ihr Ausbildungsniveau
gegebenenfalls ausgleichen zu können, bitten wir Sie, Ihre
Berufserfahrung "Typ 1" bzw. "Typ 2" folgendermaßen anzugeben: Ihre
Erfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter der Kommission ist nicht
anzugeben. Sie wird automatisch in Sysper2 erfasst und berücksichtigt.
4.2.1. Ihre Berufserfahrung bei anderen europäischen Organen,
Gemeinschafts-/Exekutivagenturen und gemeinschaftlichen Einrichtungen
("Berufserfahrung Typ 1")
Anzugeben ist Ihre Berufserfahrung in den Laufbahnen C/C*/D/D* oder
höher als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in anderen
Gemeinschaftsorganen (als der Kommission),
Gemeinschafts-/Exekutivagenturen und gemeinschaftlichen Einrichtungen.
Diese Zeiten werden dem Dienstalter, das Sie bei der Kommission
erworben haben, hinzugerechnet (siehe Punkt 2.2).
Die Angaben zu Ihrer Laufbahn als Beamter oder Bediensteter auf Zeit
bei der Kommission sind bereits in Sysper2 gespeichert. Folglich
brauchen Sie diese Angaben nicht erneut in Ihre Bewerbung aufzunehmen.
Anzugeben sind hingegen Ihre Zeiten als Beamter oder Bediensteter auf
Zeit bei den übrigen Gemeinschaftsorganen und –einrichtungen. Dabei
ist für jeden Zeitraum anzugeben, bei welchem Organ, in welcher
Generaldirektion und in welchem Referat Sie tätig waren, in welchem
Dienstverhältnis Sie standen (Bediensteter auf Zeit oder Beamter), und
welcher Besoldungsgruppe Sie angehörten.
4.2.2. Sonstige Berufserfahrung ("Berufserfahrung Typ 2")
Anzugeben sind die gesamte Berufserfahrung, die außerhalb der
Gemeinschaftsorgane erworben wurde, sowie die Berufserfahrung bei
Gemeinschaftsorganen, die nicht in der dienstrechtlichen Stellung
eines Beamten oder eines Bediensteten auf Zeit erworben wurde. Dabei
sind der Zeitraum der Tätigkeit, die Art der Tätigkeit, der Name und
die Anschrift des Arbeitgebers genau anzugeben.
Dieser Typ Berufserfahrung kann gegebenenfalls das Niveau des
Bildungsabschlusses ausgleichen (siehe Punkt 2.3). Selbst wenn Sie das
Niveau Ihres Bildungsabschlusses nicht auszugleichen brauchen, bitten
wir Sie, jede Form von Berufserfahrung zu erwähnen, die berücksichtigt
werden kann.
4.3. Nachweis Ihrer Fähigkeit, Aufgaben oder Funktionen der Ebene
“Verwaltungsassistent” (ex-B*) auszuüben
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, bei welcher
Gelegenheit/welchen Gelegenheiten Sie die Befähigung, Funktionen
und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" entsprechend der
Zusammenstellung der Aufgaben und Funktionen, die hauptsächlich von
Beamten der Laufbahngruppe ex-B* wahrgenommen werden (Anhang 3)
, während
des gesamten (oder eines Teils des) Bezugszeitraums (1. Oktober 2004 bis
30. September 2007) Ihrer Meinung nach unter Beweis gestellt haben. Jede
wahrgenommene Aufgabe oder Funktion ist Gegenstand einer neuen Angabe
unter der entsprechenden Rubrik des Bewerbungsbogens ("Einen neuen
Eintrag unter der Rubrik 'Darlegung des Potenzials' anlegen"). In dieser
Rubrik ist mindestens eine Angabe zu machen.
Für jeden Eintrag ist folgendes genau anzugeben: Zeitraum (der zumindest
einen Teil des Bezugszeitraums umfassen muss), Organ, GD/Dienst,
Bezeichnung der Stelle, Laufbahngruppe, dienstrechtliche Stellung,
Funktion oder Aufgabe, genaue Beschreibung, Kontaktperson(en).
Der am Tag der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung für Sie zuständige
beurteilende und der gegenzeichnende Beamte bewerten den Nachweis Ihrer
Befähigung anhand der Funktionen und/oder Aufgaben, die Sie in Ihrer
Bewerbung anführen, sowie anhand der hierauf verwendeten Arbeitszeit,
der Qualität Ihrer Leistungen, des Grads an Verantwortung und Ihrer
Fähigkeit, selbstständig zu handeln und zu reagieren. Wir weisen darauf
hin, dass es hierbei nicht auf die Anzahl der wahrgenommenen Funktionen
und/oder Aufgaben ankommt, sondern vielmehr auf die Qualität und die
Einschlägigkeit der Berufserfahrung und der gemachten Angaben.
Die einschlägige Berufserfahrung kann bei der Kommission, bei einem
anderen Gemeinschaftsorgan, einer Agentur oder einer
Gemeinschaftseinrichtung erworben worden sein. Bei Berufserfahrung
außerhalb der Kommission können Sie entsprechende Unterlagen beifügen.
Wir bitten Sie jedoch, nur wirklich einschlägige Unterlagen beizufügen
und deren Inhalt deutlich in dem Kästchen "Bezeichnung der beigefügten
Unterlage" anzugeben.
4.4. Eventuell Ihrerseits beigefügte Unterlagen
Unterlagen, die Sie möglicherweise beifügen, um dem Nachweis Ihrer
Befähigung Nachdruck zu verleihen, sind streng zu begrenzen, da die
Qualität und die Genauigkeit der von Ihnen gemachten Angaben bei der
Beurteilung des Nachweises Ihrer Befähigung berücksichtigt werden. Bitte
achten Sie darauf, den Inhalt aller Anlagen deutlich in dem Kästchen
"Bezeichnung der beigefügten Unterlage" anzugeben.
Es hat keinen Sinn, vollständige oder Teile von innerhalb der Kommission
erstellten Beurteilungen beizufügen, da Ihre Vorgesetzten diese Berichte
über Sysper2 abrufen können.
Bitte fügen Sie eventuelle Anlagen möglichst im PDF-Format bei. Wir
erinnern daran, dass Sie durch Versenden eines Schriftstücks an die
funktionale E-Mailbox EC PDF CODE WEB rasch eine PDF-Version erhalten
können.
- WIE IST DIE BEWERBUNG ZU UNTERZEICHNEN?
Solange Sie Ihre Bewerbung in Sysper2 noch nicht unterschrieben haben,
können Sie
- die Bewerbung löschen (indem Sie auf "Meine Bewerbung löschen"
klicken) oder
- Ihre Bewerbung mehrfach ergänzen, wobei jede Eingabe neuer
Informationen jedes Mal einzeln abgespeichert werden muss.
Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrem vollständigen Bewerbungsbogen,
der die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die in Sysper2
gespeicherten Daten enthält. Wir bitten Sie, Ihre Angaben sorgfältig zu
prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen, bevor Sie Ihre Bewerbung
unterschreiben.
Ihre Bewerbung wird nur dann registriert und berücksichtigt, wenn Sie
sie (durch Anklicken der Schaltfläche "unterschreiben und meine
Bewerbung abschicken") elektronisch unterschrieben haben. Das Datum, an
dem Sie Ihre Bewerbung unterschrieben haben, erscheint nun unter dem
Reiter "Zusammenfassung" Ihrer Bewerbung. Dort erscheinen ebenfalls der
Name des beurteilenden sowie der des gegenzeichnenden Beamten. Die
beiden letztgenannten beurteilen den Nachweis Ihrer Befähigung.
- ERSTELLUNG DER LISTE DER ZUM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN ZUGELASSENEN
BEWERBER
6.1. Beurteilung des Nachweises Ihrer Befähigung durch Ihren
beurteilenden und durch Ihren gegenzeichnenden Beamten
Nachdem Sie Ihre Bewerbung unterschrieben haben, werden der am Tag der
Unterzeichnung Ihrer Bewerbung für Sie zuständige beurteilende und der
gegenzeichnende Beamte aufgefordert, den Nachweis Ihrer Befähigung,
Aufgaben und/oder Funktionen der Ebene "Verwaltungsassistent" auszuüben,
zu beurteilen. Eine positive Beurteilung ihrerseits ist eine der
Zulassungsvoraussetzungen zum Bescheinigungsverfahren (siehe Punkt 2.4).
Diese Beurteilung erfolgt anhand der von Ihnen angeführten Funktionen
und/oder Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" sowie anhand der
hierauf verwendeten Arbeitszeit, der Qualität Ihrer Leistungen, des
Grads an Verantwortung und Ihrer Fähigkeit, selbstständig zu handeln und
zu reagieren. Hierbei kommt es nicht auf die Anzahl der angeführten
Funktionen und/oder Aufgaben an, sondern vielmehr auf die Qualität und
die Einschlägigkeit der Berufserfahrung und der von Ihnen gemachten
Angaben.
Zunächst wird Ihr beurteilender Beamter gebeten, zu den von Ihnen in
Ihrer Bewerbung gemachten Angaben Stellung zu nehmen. In der Folge wird
Ihr gegenzeichnender Beamter gebeten, den Nachweis Ihrer Befähigung
während des Bezugszeitraums positiv oder negativ zu beurteilen. Bei
einer Abweichung von der Stellungnahme Ihres beurteilenden Beamten
begründet er seine Beurteilung.
Ihr beurteilender Beamter, Ihr gegenzeichnender Beamter und der
Personalchef Ihrer GD bzw. Ihres Dienstes haben einen auf die folgenden
beiden Rubriken beschränkten Zugang zu Ihrer Bewerbung 2007: die Rubrik
betreffend den Nachweis Ihrer Befähigung und die Rubrik betreffend
mögliche Anlagen. Diese Zugangsmöglichkeit wird erst nach dem 30.
November 2007 aktiviert.
Die Kommentare Ihres beurteilenden Beamten und die Beurteilung durch
Ihren gegenzeichnenden Beamten können Sie über Sysper2 in Ihrem Dossier
"Bescheinigungsverfahren" einsehen, sobald die vorläufige Liste der zum
Bescheinigungsverfahren zugelassenen Bewerber veröffentlicht wird.
6.2. Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Bewerber, die zum
Bescheinigungsverfahren zugelassen werden
Anhand der Angaben in den Bewerbungen erstellt die GD ADMIN eine
vorläufige Liste der Bewerber, die die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Diese Liste wird dem Paritätischen Ausschuss zur Stellungnahme vorgelegt
und danach von der Anstellungsbehörde in Form einer
Verwaltungsmitteilung veröffentlicht.
Nach dieser Bekanntmachung können Sie in Sysper2 in Ihrem Dossier
„Bescheinigungsverfahren“ die Bewertung der von Ihnen in Ihrer Bewerbung
gemachten Angaben, die Beurteilung des Nachweises Ihrer Befähigung durch
Ihre Vorgesetzten sowie den Grund für Ihre mögliche Nichtzulassung
einsehen. Auf der Grundlage der Zulassungskriterien (siehe Punkte 2.1
bis 2.5) können diese Gründe folgendermaßen lauten: unzureichendes
Dienstalter, unzureichender Bildungsabschluss, negative Beurteilung des
Nachweises der Befähigung, unzureichende Leistungen.
6.3. Rechtsbehelf
Wenn Sie mit der Ablehnung Ihrer Bewerbung nicht einverstanden sind,
können Sie beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren
einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.
Der Einspruch muss innerhalb von zehn Arbeitstagen nach
Bekanntgabe des vorgenannten Verzeichnisses über Sysper2 (durch Drücken
der Schaltfläche "Einspruch einlegen") erfolgen.
Für die Begründung Ihres Einspruchs steht Ihnen ein (in Bezug auf den
Textumfang nicht begrenztes) freies Eingabefeld zur Verfügung, in das
Sie zudem durch Anklicken der Schaltfläche "Anlagen" weitere Dokumente
einfügen können.
Falls ein Beamter wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, kann er mit einem mit Gründen versehenen Vermerk
Einspruch einlegen, der an folgende Anschrift zu richten ist:
Europäische Kommission
Referat ADMIN A 6
"Einspruch – Bescheinigungsverfahren"
MO 34 5/15
200, rue de la Loi
B-1049 Bruxelles
Dieser Vermerk ist innerhalb der oben genannten Frist einzusenden. Es
gilt das Datum des Poststempels.
Nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses entscheidet die
Anstellungsbehörde über den Einspruch.
6.4. Erstellung der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren
zugelassenen Bewerber
Nach Bearbeitung der Beschwerdefälle wird die endgültige
Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Bewerber (im
Folgenden "die bescheinigungsfähigen Beamten") von der
Anstellungsbehörde angenommen und veröffentlicht.
- BESCHEINIGUNG DER IM BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2007
ZUGELASSENEN BEWERBER
7.1. Gültigkeitsdauer der Liste
Beamte, deren Name auf der endgültigen Liste der zum
Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Bewerber geführt wird, können
die Bescheinigung –vorbehaltlich der Überprüfung der in der Bewerbung
enthaltenen Angaben - zeitlich unbegrenzt in Anspruch nehmen
(siehe Punkt 8). Die Anzahl der pro Jahr, pro GD/Dienst und
Bescheinigungsverfahren erteilten Bescheinigungen ist nicht begrenzt.
7.2. Wie kann ich die Bescheinigung in Anspruch nehmen?
Die Bescheinigung besagt, dass alle von ihrem Inhaber ausgeübten
Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen. Um die
Bescheinigung in Anspruch zu nehmen, müssen die Beamten, deren Name auf
der endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen
Bewerber geführt wird, auf einen Dienstposten der Ebene
"Verwaltungsassistent" und damit auf einen Dienstposten ernannt werden,
dessen Funktionen ausnahmslos der Ebene ex-B* entsprechen.
Im Hinblick darauf wird den betreffenden Beamten gestattet, sich auf
alle Dienstposten der Ebene "Verwaltungsassistent" zu bewerben, die von
den Kommissionsdiensten veröffentlicht werden.
Wenn die Stellenbeschreibung des von einem dieser Beamten besetzten
Dienstpostens bereits als der Ebene "Verwaltungsassistent" zugehörig
anerkannt ist oder geändert wurde und nunmehr ausschließlich Funktionen
der Ebene ex-B* umfasst, kann dem Beamten die Bescheinigung für diesen
Dienstposten erteilt werden, so dass sich der Wechsel auf einen anderen
Dienstposten erübrigt.
7.3. Empfohlene Schulungen für zum Bescheinigungsverfahren
zugelassene Beamte
Um ihre Fähigkeiten zur Ausübung von Funktionen der Ebene
"Verwaltungsassistent" zu festigen, werden die bescheinigungsfähigen
Beamten ermutigt, - soweit die Erfordernisse der jeweiligen
Dienststelle, der sie zugewiesen sind, dies zulassen - Schulungen zu
besuchen, die es ihnen ermöglichen, die zur Ausübung solcher Funktionen
notwendigen Kompetenzen zu erwerben oder zu vervollständigen. Die
Teilnahme an diesen Schulungen ist keine Vorbedingung für die Erteilung
der Bescheinigung.
Die Liste der empfohlenen Schulungen wird bei der Veröffentlichung der
endgültigen Liste der zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen
Bewerber bekannt gegeben.
- ÜBERPRÜFUNG DER VON IHNEN IM BEWERBUNGSBOGEN GEMACHTEN
ANGABEN
Die Angaben in den Bewerbungen der zum Bescheinigungsverfahren
zugelassenen Bewerber werden von der GD ADMIN anhand der Personalakte
systematisch überprüft. Diese Überprüfung erfolgt nach der
Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses der zugelassenen
Bewerber, spätestens aber bei der Bearbeitung der Anträge auf
Bescheinigung. Der einzige Grund für diese Kontrolle ist die Überprüfung
der Übereinstimmung der vom Bewerber gemachten Angaben mit den in seiner
Personalakte befindlichen Unterlagen. Aufgrund dieser Kontrolle ist es
nicht möglich, eine Information oder eine Berufserfahrung, die der
Bewerber unter Umständen zu erwähnen versäumt hat, hinzuzufügen.
Wenn die Angaben mit Ihrer Personalakte nicht übereinstimmen oder diese
unvollständig ist, wird der in der Bewerbung angegebene
Bildungsabschluss bzw. die dort angegebene Berufserfahrung nicht
berücksichtigt, und die Bescheinigung wird nicht erteilt.
Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen, bevor Sie Ihre
Bewerbung validieren, und Ihre Personalakte gegebenenfalls zu
vervollständigen. Die Personalakte enthält insbesondere:
- das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusses, bei
dem es sich um einen in dem Mitgliedstaat oder Drittland, in dem er
ausgestellt wurde, staatlich anerkannten Abschluss handeln muss.
- das Original oder eine beglaubigte Kopie der
Arbeitgeberbescheinigungen, mit denen die Berufserfahrung nachgewiesen
wird, die Sie außerhalb der Gemeinschaftsorgane erworben haben.
Zuständig für die Verwaltung der Personalakten ist das Referat
ADMIN/B.3 (MO-34 MEZ/38, Tel. 53790).
- ROLLE DES PARITÄTISCHEN AUSSCHUSSES IM WEITEREN VERLAUF DES
VERFAHRENS
Die Rolle des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren
wird durch das neue Bescheinigungsverfahren gestärkt.
- Dem Ausschuss werden der Entwurf der Liste der Beamten, deren
Bewerbung als zulässig angesehen wird, sowie etwaige Einsprüche nicht
zugelassener Bewerber zur Stellungnahme vorgelegt.
- Der Ausschuss wird regelmäßig von der Durchführung des Verfahrens,
von der Anzahl der Bescheinigungen, vom Profil der Beamten mit
Bescheinigung sowie von der Inanspruchnahme des Schulungsangebots
unterrichtet.
- Der Ausschuss gibt alljährlich eine Stellungnahme zur Durchführung
des Bescheinigungsverfahrens durch, die gegebenenfalls auch
Empfehlungen für die Anstellungsbehörde enthält.
- NÜTZLICHE ADRESSEN
Bei Fragen oder Schwierigkeiten beim Ausfüllen Ihrer Bewerbung können
Sie sich an das Referat l'ADMIN/A.6 wenden:
Tel.: 93640 und 93936 - E-Mail:
ADMIN PROCEDURE D'ATTESTATION - Seite
"Attestation" auf Intracomm -
http://www.cc.cec/pers_admin/attestation/index_fr.html
- ZEITPLAN FÜR DAS BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2007
Das Verfahren wird voraussichtlich wie folgt ablaufen:
- 30. November 2007: Bewerbungsschluss
- Dezember 2007: Konsultationen der beurteilenden und
gegenzeichnenden Beamten im Hinblick auf die Beurteilung des
Nachweises der Befähigung der Bewerber, diese Funktionen und/oder
Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" auszuüben
- Januar 2008: Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Beamten,
die zum Bescheinigungsverfahren zugelassen sind, nach Stellungnahme
des Paritätischen Ausschusses
- Februar 2008: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das
Bescheinigungsverfahren im Hinblick auf die Prüfung der Einsprüche
wegen Nichtzulassung
- Ende Februar 2008: Veröffentlichung der endgültigen Liste der
Beamten, die zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassen sind
- SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr.
45/2001:
- Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
- Zweck der Verarbeitung: Bescheinigungsverfahren
- Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des
Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren, Leiter der
Personalreferate; beurteilende und gegenzeichnende Beamte (nur Rubrik
Nachweis der Befähigung und Anhänge)
- Die im Bewerbungsformular mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten
Fragen sind verbindlich zu beantworten.
- Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der
Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin
enthaltenen Angaben. Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist für
die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden. Danach ist eine
Berichtigung nicht mehr möglich.
- Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den
Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind – Modul
„Beurteilung“ (REC/CDR)
- Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen
Datenschutzbeauftragten wenden.
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