LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007
AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON
BEWERBUNGEN
Das Leistungsnachweisverfahren ermöglicht es Beamten der
Funktionsgruppe AST, die sich mindestens in der Besoldungsgruppe AST5
befinden, auf eine Stelle als Administrator ernannt zu werden, und somit
zu einem Mitglied der Funktionsgruppe AD zu werden.
Um "zertifiziert" zu werden, muss der Beamte zur Teilnahme an einem
Fortbildungsprogramm ausgewählt werden, und dieses Fortbildungsprogramm
mit Erfolg abschließen. Die "zertifizierten" Beamten sind berechtigt,
sich auf freie AD Stellen entsprechend ihrer Besoldungsgruppe zu
bewerben.
Das Auswahlverfahren ist im Jahr 2007 verändert worden und die
vorliegende Verwaltungsmitteilung gilt als Aufruf zur Einreichung von
Bewerbungen und Eröffnung des Leistungsnachweisverfahrens 2007. Die
Bewerbungsfrist ist der 14. Dezember 2007.
MODIFIKATION DES AUSWAHLVERFAHRENS DER KOMMISSION
Das Leistungsnachweisverfahren wurde mit Artikel 45 a des Statuts
errichtet, und die ersten beiden Verfahren wurden von der Kommission
auf Grundlage der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Jahres
2005 durchgeführt. Eine kritische Überprüfung hat die Notwendigkeit
gezeigt, das Auswahlverfahren zu verändern.
Als Folge der Ergebnisse dieser Überprüfung wurden
am 20. November
2007
von der Kommission neue Allgemeine Durchführungsbestimmungen
beschlossen (1).
Die Generaldirektionen und Dienststellen werden sich in die
Auswahlphase einschalten, indem sie eine begründete Stellungnahme zu
einer begrenzten Anzahl von Bewerbern abgeben, die vorläufig in die
Vorauswahl gekommen sind auf Grundlage einer mathematischen Vergabe
von Punkten. Diese vertiefte Analyse der GD und Dienststellen
wird es ermöglichen, die geeignetsten Kandidaten zu identifizieren,
das heißt diejenigen, die das Potenzial und die Bereitschaft gezeigt
haben, mehr Verantwortung wahrzunehmen und ihre Karriereperspektiven
zu erweitern. Um eine gerechte Behandlung der Bewerber durch alle
Dienststellen zu gewährleisten, werden allgemein gültige
Bewertungsbögen und Richtlinien erstellt und den Generaldirektionen
und Dienststellen übermittelt.
ERÖFFNUNG DES LEISTUNGSNACHWEISVERFAHRENS 2007
Die Anstellungsbehörde legt jedes Jahr die detaillierten
Bestimmungen bezüglich der Anwendung der Zulassungskriterien, der
Aufstellung der Rangfolge und der Vorauswahl der Bewerber sowie die
Anzahl der Kandidaten fest, die berechtigt sind, an dem
verpflichtenden Fortbildungsprogramm teilzunehmen, und
veröffentlicht diese. Am 20. November 2007 hat die Anstellungsbehörde
die Durchführungsbestimmungen für das Leistungsnachweisverfahren
2007 festgelegt und die Anzahl der zur Teilnahme am
Fortbildungsprogramm im Jahr 2008 berechtigten Beamten auf 110
festgelegt.
Die vorliegende Verwaltungsmitteilung leitet das
Leistungsnachweisverfahren 2007 ein. Sie erläutert, was das
Leistungsnachweisverfahren ist (Punkt 1), präzisiert die einzelnen
Phasen und Kriterien des neuen Verfahrens (Punkte 2 bis 6), erklärt,
wie eine Bewerbung auszufüllen ist und stellt den Zeitablauf für das
Verfahren 2007 vor (Punkt 8).
Bewerbungsfrist ist der 14. Dezember 2007.
MITTEILUNGEN:
-
Es besteht keine Verbindung zwischen
Bewerbungen aus verschiedenen
Leistungsnachweisverfahren. Es müssen daher alle
Rubriken aufs Neue ausgefüllt werden.
-
Das Leistungsnachweisverfahren wurde
modifiziert und das Verfahren 2007 ist das Erste, das
auf Grundlage der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen
des Jahres 2007 durchgeführt wird. Betroffene Beamte
sind aufgefordert, von den ihnen zur Verfügung
gestellten Anweisungen Kenntnis zu nehmen, um ihre
Bewerbung korrekt erstellen zu können.
-
Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn
sie fristgerecht in Sysper2 validiert wurde.
-
Fehlerhaft oder unvollständig
ausgefüllte Bewerbungen können nach der Validierung
nicht mehr berichtigt werden.
|
- ALLGEMEINE PRINZIPIEN
1.1. Für wen kommt das Leistungsnachweisverfahren in Frage
Das Leistungsnachweisverfahren steht ausschließlich Beamten der
Funktionsgruppe "Assistenz" ohne Beschränkung der Laufbahn (ex-B*)
ab der Besoldungsgruppe 5 offen.
Bewerben können sich Beamte, die am Tag der Bekanntgabe des Aufrufs
zur Einreichung von Bewerbungen im aktiven Dienst stehen, sich in
Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im
dienstlichen Interesse abgeordnet sind.
Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Beamte, die 2006 oder 2007
von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, für welche die
Kommission eine Verfügung erlassen hat, die zum endgültigen
Ausscheiden aus dem Dienst führt, oder denen die Kommission
Invalidengeld zugesprochen hat.
1.2. Phasen der neuen Prozedur zum Leistungsnachweisverfahren
Die 7 Phasen des Leistungsnachweisverfahren wurden mit Beschluss der
Kommission vom 20.
November
2007
wie folgt festgelegt:
- Festlegung der Zahl der Beamten, die an dem
Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen, sowie Veröffentlichung
eines Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen;
- Aufstellung der Liste der zugelassenen Bewerber und der
Liste der vorausgewählten Beamten durch die Anstellungsbehörde;
- Aufstellung der Liste der Beamten, die am
Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen, durch die
Anstellungsbehörde;
- Teilnahme am Fortbildungsprogramm, das von der Europäischen
Verwaltungsakademie durchgeführt wird (EAS);
- Organisation der schriftlichen und mündlichen Prüfungen und
Aufstellung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden
und damit das Fortbildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen
haben;
- Veröffentlichung der Liste der Beamten, die die Prüfungen
bestanden haben, durch die Anstellungsbehörde;
- Ernennung auf Planstellen der Funktionsgruppe AD.
Vorliegende Verwaltungsmitteilung bezieht sich auf die ersten
drei Phasen.
1.3. Zusammenhang zu der Rubrik der Beurteilung der
beruflichen Entwicklung (BBE), die sich auf das Potenzial bezieht,
Aufgaben der Funktionsgruppe AD wahrzunehmen
Wenn Sie während einer der letzten Beurteilungsverfahren Ihren
Beurteiler und gegenzeichnenden Beamten gebeten haben, die Rubrik
'Potenzial' auszufüllen, die zum Zweck des
Leistungsnachweisverfahren erstellt wurde, müssen Sie trotzdem auch
eine Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren einreichen.
Die Rubrik "Potenzial" Ihrer Leistungsbeurteilung stellt nur einen
Teil der Informationen bereit, die für das Leistungsnachweisfahren
nötig sind: die Beurteilung Ihrer Fähigkeit, Aufgaben der
Funktionsgruppe AD wahrzunehmen.
Mit Ihrer Bewerbung bestätigen Sie ihr Interesse am
Leistungsnachweisverfahren. Der Bewerbungsbogen ermöglicht es zudem,
weitere notwendige Informationen zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu
erhalten.
- TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN
Die Teilnahmevoraussetzungen sind in Artikel 1 der Allgemeinen
Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr 2007 festgelegt (siehe Punkt
1.1), die Zulassungskriterien in Artikel 5 der Allgemeinen
Durchführungsbestimmungen. Die Modalitäten für die Durchführung des
Leistungsnachweisverfahrens 2007 wurde im Beschluss der
Anstellungsbehörde vom 20 November 2007 festgelegt.
Bewerber für das Leistungsnachweisverfahren 2007, die die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, gelten als zugelassene Bewerber,
wenn sie die beiden folgenden Zulassungskriterien erfüllen:
2.1. Dienstalter
Bewerber müssen am 16. Januar 2008 ein Mindestdienstalter von 3
Jahren in der Besoldungsgruppe AST5 oder höher erreicht haben.
Dienstalter, da als Bediensteter auf Zeit erworben wurde, wird
berücksichtigt, wenn es keine Unterbrechung zwischen den
Beschäftigungszeiten als Bediensteter auf Zeit und als Beamter
gegeben hat.
Im Hinblick auf den Bedarf der Dienststellen, wird Dienstalter, das
in der Laufbahnschiene AST mit Laufbahnbeschränkung erworben wurde
(Laufbahnschiene ex-C/C* und ex-D/D*) nicht berücksichtigt.
Zeiträume von Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP) werden nicht
berücksichtigt.
2.2. Potenzial, Aufgaben eines Administrators wahrzunehmen
In mindestens einer jährlichen Beurteilung der beruflichen
Entwicklung für das Jahr 2004, 2005 oder 2006 muss bestätigt worden
sein, dass der Bewerber das Potential besitzt, Aufgaben der
Funktionsgruppe "Administrator" wahrzunehmen.
Eine jährliche Beurteilung der beruflichen Entwicklung umfasst einen
Zeitraum, der am 31. Dezember des betreffenden Jahres endet.
- KRITERIEN ZUR ERSTELLUNG EINER RANGFOLGE ZWISCHEN DEN
ZUGELASSENENEN BEAMTEN
Die Kriterien zur Erstellung einer Rangfolge unter den zugelassenen
Bewerbern sind in Artikel 5 der Allgemeinen
Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr 2007 festgelegt. Die
Modalitäten bezüglich ihrer Anwendung für das
Leistungsnachweisverfahren 2007 sind im Beschluss der
Anstellungsbehörde vom 20. November 2007 festgelegt.
Mit Hinblick auf Ihre Rangfolge erhalten Bewerber, die zum
Leistungsnachweisverfahren 2007 zugelassen wurden, wie folgt Punkte:
3.1. Punkte auf Grund von Verdiensten
Es wird der Mittelwert der fünf letzten jährlichen Beurteilungen der
beruflichen Entwicklung - d.h. der Beurteilungen für die Jahre
2001-02, 2003, 2004, 2005 und 2006 – erhaltenen Gesamtnoten
errechnet. Die Gesamtnoten werden ohne anteilige Berechnungen
berücksichtigt.
Unter "jährlichem" Bericht ist ein Bericht zu verstehen, der einen
Zeitraum umfasst, der mit dem 31. Dezember endet. Zwischenberichte
("REC intermédiaire") werden nicht berücksichtigt.
3.2. Punkte auf Grund von Ausbildungsniveau
Bewerben erhalten Punkte entsprechend Ihres Ausbildungsniveaus,
abgeschlossenen mit einem staatlich anerkannten Titel/Diplom,
der/das von den Behörden des Mitgliedsstaates oder eines Drittlandes
ausgestellt wurde:
Höchstes vom
Kandidaten erreichtes Ausbildungsniveau |
Punkte |
a) |
Grundschule |
0 |
b) |
Realschulabschluss |
c) |
Abitur, Hochschulreife |
2 |
d) |
Fachschule/Grundstudium von mindestens
2- jähriger Dauer |
4 |
e) |
Fachhochschulabschluss von mindestens
3-jähriger Dauer |
6 |
f) |
Hochschulabschluss von mindestens
4-jähriger Dauer |
8 |
g) |
Promotion |
10 |
Bewerber erhalten Punkte gemäß dem höchsten Abschluss, den sie
erreicht haben und nicht entsprechend der Anzahl der erhaltenen
Diplome (keine Kumulation im Falle mehrerer Diplome).
3.3. Punkte auf Grund von Berufserfahrung in den
Schwerpunktbereichen, die bei den Gemeinschaftsorganen erworben
wurde
Die Kommission hat besonderen Bedarf in den folgenden 17 Bereichen
festgestellt - – nachfolgend "Schwerpunktbereiche ":
- Planung, Qualitätsmanagement und Evaluierung;
- Politiken;
- Juristischer Bereich;
- Interinstitutionnelle Beziehungen;
- Auswärtige Beziehungen;
- Information, Kommunikation und Veröffentlichungen;
- Haushalt, Finanzen und Verträge;
- Programme, Projekte, Maßnahmen und Fonds;
- Kontrolle der Übereinstimmung und Bearbeitung von Verstößen;
- Statistik;
- Kontrolle und Inspektion;
- Audit;
- Analyse und Beratung;
- Wissenschaftliche Forschung;
- Personalverwaltung;
- Linguistischer Bereich;
- Informationstechnologie.
Punkte werden denjenigen Beamten zugeteilt, die während der
letzten 10 Jahre bei den Gemeinschaftsorganen über Berufserfahrung
in mindestens zwei der oben genannten Bereiche verfügen. Die
Zuteilung erfolgt gemäß der folgenden Modalitäten:
- 2 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung,
die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2007
erworben wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem
vollständigen Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 2/12
Punkte vergeben
- 1,25 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung,
die zwischen dem 1. Januar 1998 und dem 31. Dezember 2001
erworben wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem
vollständigen Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat
1,25/12 Punkte vergeben
- Diese Punkte werden nur dann vergeben, wenn der Kandidat
zwischen dem 1. Januar 1998 und 31. Dezember 2007
Berufserfahrung in mindestens 2 der 17 Schwerpunktreiche
erworben hat.
- Es wird nur die Berufserfahrung berücksichtigt, die als
Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der Laufbahngruppe ex-B*
oder höher erworben wurde – und das unabhängig davon, ob es
zwischen den Dienstzeiten als Bediensteter auf Zeit und als
Beamter Unterbrechungen gegeben hat
- Die Berufserfahrung kann in der Kommission erworben worden
sein, in einer anderen Europäischen Institution, einer
Gemeinschaftsagentur/Exekutivagentur oder einer Einrichtung mit
gemeinschaftspolitischer Zielsetzung.
- ERSTELLUNG EINER RANGFOLGE UND VORAUSWAHL DER ZUGELASSENEN
BEWERBER
Artikel 5 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr
2007 legt die Erstellung von 2 Listen fest, die die 3 Kriterien für
die Rangfolge miteinander verbinden. Die Umsetzungsbestimmungen für
das Leistungsnachweisverfahren 2007 wurden im Beschluss der
Anstellungsbehörde vom 20. November 2007 festgelegt.
Für die Vorauswahl der zum Leistungsnachweisverfahren zugelassenen
Bewerber werden wie folgt 2 Listen erstellt:
4.1. Zwei Endergebnisse je zugelassenem Kandidaten
Jeder zum Leistungsnachweisverfahren 2007 zugelassene Beamte erhält
2 Endergebnisse entsprecht der unter Punkt 3 festgelegten Vorgaben
und gemäß der folgenden Gewichtung:
Endergebnis 1 |
Kombination von zugeteilten Punkten
gemäß Verdiensten/Leistungen (mit einer Gewichtung von 60%)
und den aus Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen
resultierenden Punkten (mit einer Gewichtung von 40%). |
Endergebnis 2 |
Kombination von zugeteilten Punkten
gemäß Verdiensten/Leistungen (mit einer Gewichtung von 60%)
und den sich aus dem durch einen anerkannten Titel/ein
anerkanntes Diplom bescheinigte Ausbildungsniveau ergebenden
Punkten (mit einer Gewichtung von 40%). |
4.2. Erstellung von 2 Listen durch die Anstellungsbehörde
Die Anstellungsbehörde stellt die Rangfolge der zugelassenen
Kandidaten auf und erstellt die zwei folgenden Verzeichnisse:
Liste 1 |
Rangfolge der zugelassenen
Kandidaten gemäß Endergebnis 1 (Kombination aus Punkten nach
Verdiensten und Punkten nach Berufserfahrung in den
Schwerpunktbereichen) |
Liste 2 |
Rangfolge der zugelassenen
Kandidaten gemäß Endergebnis 2 (Kombination aus Punkten nach
Verdiensten und Punkten nach Bildungsabschluss) |
4.3. Anzahl der zugelassenen Kandidaten zur Vorauswahl
Die Anzahl der vorauszuwählenden Kandidaten entspricht der 2-fachen
Anzahl der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm für das
Leistungsnachweisverfahren 2007 teilnehmen werden dürfen (festgelegt
auf 110). Dies entspricht einer Vorauswahl von mindestens 220
zugelassenen Kandidaten.
4.4. Vorauswahl der bestplatzierten der beiden Listen
Diejenigen Bewerber werden vorausgewählt, die auf den beiden Listen
am besten platziert sind. Dies geschieht wie folgt:
- die 132 (d.h. 60% von 220) Bewerber, die auf Liste 1 am besten
platziert sind; und
- die 88 (d.h. 40% von 220) Bewerber, die auf Liste 2 am besten
platziert sind.
Die Namen der vorausgewählten Bewerber erscheinen auf einer
einzigen
Liste, unabhängig davon, von welcher Rangfolge sie ausgewählt
wurden.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Punkten haben wie die
Bewerber auf Platz 132 bzw. 88, haben all diese die Vorauswahl
erfolgreich abgeschlossen. Wenn ein Bewerber die Vorauswahl entsprechend der beiden Rangfolgen
erfolgreich bestanden hat – das heißt, es sich um einen Kandidaten
handelt, der sich mindestens auf Position 132 bzw. 88 befindet –
wird er in das vorläufige Verzeichnis der vorausgewählten Bewerber
aufgenommen. Die Anstellungsbehörde berücksichtigt hierbei der
Anzahl der Bewerber um sicherzustellen, dass die Gesamtzahl der
Kandidaten, die die Vorauswahl erfolgreich besteht, mindestens 220
beträgt. Gegebenenfalls würde der Name desjenigen Kandidaten in die
Liste aufgenommen, der sich unmittelbar auf der nächsten Position
hinter dem letzten Bewerber befindet, der als vorläufig die
Vorauswahl bestand gilt. Hierbei wird die oben genannte Aufteilung
berücksichtigt.
- ERSTELLUNG DER LISTE DER ZUGELASSENEN KANDIDATEN UND DER LISTE
DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
5.1. Veröffentlichung der vorläufigen Listen
Die Anstellungsbehörde veröffentlicht ein vorläufige Liste der
zugelassenen Bewerber (gemäß der unter Punkt 2 erläuterten
Kriterien) und eine vorläufige Liste der vorausgewählten Bewerbers
(gemäß der beiden erstellten Rangfolgen, wie unter Punkt 4
detailliert dargestellt).
5.2. Einspruchsmöglichkeiten
Nach Bekanntgabe dieser Listen können die Bewerber überprüfen, auf
welche Weise und mit welchem Ergebnis die Angaben in Ihrer Bewerbung
im Rahmen der Zulassung und Erstellung einer Rangfolge analysiert
wurden. Die zugeteilten Punkte sowie ihre Position innerhalb der
beiden erstellten Rangfolgen sind in ihrem Dossier «
Leistungsnachweisverfahren » in Sysper2 einsehbar.
Nicht-zugelassene Bewerber, die glauben, die Zulassungskriterien zu
erfüllen, sowie Bewerber, die die ihnen zugeteilten Punkte und ihre
Position in der Rangfolge anfechten, können innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorläufigen Listen einen mit
Gründen versehenen Einspruch beim paritätischen Ausschuss
einreichen.
Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis"
einzulegen, indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken. Der Einspruch
ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht
hierfür zur Verfügung; Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind
beizufügen (Titel „Anlagen“).
Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen
Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten
ist:
Europäische Kommission Referat ADMIN A/6 « Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren »
MO 34 5/15 B-1049 Brüssel Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist
übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
5.3. Veröffentlichung der endgültigen Listen
Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss
veröffentlicht die Anstellungsbehörde die endgültige Liste der
zugelassenen Beamten und die endgültige Liste der vorausgewählten
Bewerber.
- BEURTEILUNG UND RANGFOLGE DER BEAMTEN, DIE DIE VORAUSWAHL
BESTANDEN HABEN
Die 110 Bewerber, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm
berechtigt sind, werden unter denen ausgewählt, die die Vorauswahl
bestanden haben (und deren Anzahl mindestens 220 beträgt). Die
Anzahl der Punkte sowie die Rangfolge, die während der Vorauswahl
erreicht wurden, werden für diese Phase der Beurteilung nicht mehr
berücksichtigt.
6.1. Beurteilung durch die Generaldirektionen und Dienststellen
Artikel 6 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr
2007 legt die Mitsprache der Generaldirektionen und Dienststellen
der vorausgewählten Bewerber fest (entsprechend ihrer
Stellenzuweisung am Tag der Unterzeichnung ihrer Bewerbung). Die
zuständigen Generaldirektoren und Dienststellenleiter geben zu jedem
vorausgewählten Beamten eine Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme
muss begründet sein und sieht die Zuteilung von Punkten für die
vorausgewählten Bewerber vor. Dies geschieht auf Grundlage einer
Analyse der Bewerbungen und eines Vergleichs des Potentials jedes
vorausgewählten Bewerbers, AD zu werden. Die Analyse durch die
Generaldirektionen und Dienststellen beruht auf den Erfordernissen
der Dienststellen und insbesondere auf den 3 Kriterien, die in den
Allgemeinen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind:
- Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den
vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren
Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten
hervorgehen, sowie die Art und Weise, mit der die Bewerber diese
Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
- Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf
Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche,
die von den Bewerbern innerhalb der Europäischen Institutionen
wahrgenommen wurden;
- Relevante Fortbildung, wie sie aus dem Fortbildungspass
hervorgeht; Fähigkeit, in den Amtssprachen zu arbeiten, wie von der
Dienststelle gefordert; Fähigkeit, an einem Fortbildungsprogramm in
Englischer oder Französischer Sprache teilzunehmen (da es den
Bewerbern nicht gestattet ist, das verpflichtende
Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie in
ihrer Hauptsprache zu absolvieren).
Allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Richtlinien für die
Zuteilung der Punkte und der Erstellung der Rangfolge sind von der
Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses
für das Leistungsnachweisverfahren erarbeitet worden. Sie stehen den
Bewerbern auf der PersAdmin-Seite zum Thema Zertifikation zur
Verfügung.
Wie den Richtlinien zu entnehmen ist, wird den Generaldirektoren,
Dienstellenleitern und Personalreferatsleitern ein erweiterter
Zugang zu Informationen über die vorausgewählten Bewerber
eingeräumt. Ausschlaggebend ist hierbei die Stellenzuweisung am Tag
der Unterzeichnung der Bewerbung. Dieses Recht gibt ihnen Zugang zu
den folgenden in Sysper2 und Syslog enthaltenen Informationen:
Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren 2007;
Stellenbeschreibungen; Beurteilungen über die berufliche
Entwicklung; Fortbildungspass.
6.2. Vorläufige Rangfolge der vorausgewählten Bewerber
Auf Grundlage der von den Generaldirektionen und Dienststellen
zugeteilten Punkten erstellt die GD ADMIN eine Rangfolge und
veröffentlicht ein vorläufiges Verzeichnis der Bewerber, die die
Punkteschwelle erreicht oder überschritten haben, (d.h. die
Mindestpunktzahl, die nötig ist, um Fortbildungsprogramm teilnehmen
zu dürfen). Die Schwelle entspricht der Anzahl an Punkten, die der
Beamte aufweist, der Platz 110 der Rangliste belegt – die Anzahl der
Beamten, die berechtigt ist, am Fortbildungsprogramm im Rahmen des
laufenden Leistungsnachweisverfahrens teilzunehmen.
Das vorläufige Verzeichnis umfasst die Stellenzuweisung für jeden
aufgeführten Beamten sowie die zugeteilten Punkte.
Ab der Veröffentlichung der vorläufigen Liste kann jeder
vorausgewählte Beamte in Sypser2 sein Dossier
'Leistungsnachweisverfahren' einsehen und insbesondere die
Stellungnahme seiner Generaldirektion, die ihm zugeteilten Punkte
und seine Position innerhalb der erstellten Rangfolge.
6.3. Einspruchsmöglichkeit
Ein vorausgewählter Kandidat, der die Anzahl der ihm zugeteilten
Punkte bestreitet, kann beim Paritätischen Ausschuss innerhalb von
10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorläufigen Liste einen
mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis"
einzulegen, unter denselben Bedingungen wie bei der vorausgehenden
Etappe (siehe Punkt 5.2).
6.4. Endgültige Liste der Bewerber, die berechtigt sind, am
Fortbildungsprogramm im Jahr 2008 teilzunehmen
Der Paritätische Ausschuss gibt zu jedem Einspruch eine
Stellungnahme ab, und schlägt gegebenenfalls eine Änderung der
Rangfolge und der zugeteilten Punkte vor. Dies kann selbst jene
vorausgewählten Bewerber betreffen, die keinen Einspruch einlegt
haben.
Sollte die Anzahl der vorausgewählten Beamten, die die
Punkteschwelle erreichen oder überschreiten, mehr als 110 betragen,
verabschiedet der Paritätische Ausschuss einen begründeten Vorschlag
mit dem Ziel, zwischen den Beamten auszuwählen, deren Punktzahl
genau der Punkteschwelle entspricht (Gruppe ex-aequo). Zu diesem
Zweck berücksichtigt der Ausschuss nachrangige Kriterien wie das
Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der
Besoldungsgruppe 5 oder höher – mit Ausnahme der Laufbahnschiene
ex-C/C* oder ex-D/D* – und, im Falle gleichen Dienstalters, das
Prinzip der Chancengleichheit.
Nach der Stellungnahme durch den Paritätischen Ausschuss entscheidet
die Anstellungsbehörde über jeden Einspruch und verabschiedet und
veröffentlicht danach die endgültige Liste der Beamten, die am
Fortbildungsprogramm im Jahr 2008 teilnehmen dürfen.
- BEWERBUNG FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007
Falls Sie sich für das Leistungsnachweisverfahren 2007 bewerben
möchten, Sind sie aufgefordert, die nachfolgenden Anweisungen
aufmerksam zu lesen. |
7.1. Wann und wie muss ich die Bewerbung einreichen und welche
Angaben sind zu machen?
Die Bewerbung ist in Sysper2 einzureichen. Das Modul «
Leistungsnachweis » wurde zu diesem Zweck entwickelt. Um dort
hinzugelangen, müssen Sie die Schaltfläche « Meine bisherige
Teilnahme an diesen Verfahren » in der Rubrik « Bescheinigungs- und
Leistungsnachweisverfahren » betätigen. Danach klicken Sie auf die
Schaltfläche « Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren 2007 ».
Frist für die Eingabe und Unterzeichnung der Bewerbung ist der 14.
Dezember 2007.
Falls Sie aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang
zu Sysper2 haben, können Sie mit einem mit Gründen versehenen
Schreiben (siehe Vorlage in Anhang 2) Einspruch einlegen, das an
folgende Anschrift zu richten ist:
Europäische Kommission Referat ADMIN A/6
« Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren »
MO 34 5/15 B-1049 Brüssel Dieses Schreiben muss vor dem 14. Dezember2007 übermittelt werden;
es gilt das Datum des Poststempels.
Die im Bewerbungsbogen zu übermittelnden Informationen sind jene,
die notwendig sind, um Ihre Bewerbung im Hinblick auf die Zulassung,
die Vorauswahl und die Bewertung zu prüfen.
Die folgenden Angaben werden unmittelbar aus Sysper2 übernommen:
Name, Vorname, Personalnummer, Besoldungsgruppe, Stellenzuweisung,
Gesamtnoten der Beurteilungen zur beruflichen Entwicklung,
Beurteilung der Nachweises des Potentials (Rubrik der Beurteilung
zur beruflichen Entwicklung), Dienstalter bei der Kommission
(ausschließlich bei der Kommission).
Ihre Bewerbung enthält auch Rubriken, die Sie wie folgt
vervollständigen müssen:
7.2. Die Rubrik "Studien"
Anzugeben ist das Niveau Ihrer Studien, wobei für jedes erhaltene
Diplom folgende Angaben gemacht werden müssen:
- Titel des Diploms;
- Niveau (von "a" bis "g" – zur Feststellung des Niveaus ziehen Sie
bitte die Tabelle in Anhang 1 heran);
- Erteilung oder Nichterteilung des Diploms;
- Ausstellungsbehörde;
- die entsprechenden Ausbildungszeiten.
Berücksichtigt werden ausschließlich Ausbildungen, bei denen ein
Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland
der Ausstellung staatlich anerkannt ist.
Gegebenenfalls ist Ihre Personalakte um das Original oder eine
beglaubigte Kopie Ihres Diploms zu vervollständigen. Kandidaten, die
verschiedene Diplome erworben habe – sei es auf gleichem oder
unterschiedlichem Niveau – erhalten nur diejenigen Punkte, die dem
höchsten erworbenen Bildungsabschluss entsprechen.
Nutzung dieser Informationen: in der Vorauswahlphase werden Ihnen
Punkte zugeteilt für das höchste Ausbildungsniveau, das Sie erreicht
haben – bestätigt durch einen staatlich anerkannten Abschluss. Siehe
Details unter Punkt 3.2. 7.3. Rubrik "Berufserfahrung " – Erfahrung Typ 1
(für das
Dienstalter)
Hier müssen Sie Ihre Erfahrung als Beamter oder Bediensteter auf
Zeit anführen, die Sie in der Laufbahngruppe ex-B* (AST ohne
Laufbahnbeschränkung) oder ex-A* (AD) bei anderen Europäischen
Institutionen als der Kommission, in
Gemeinschaftsagenturen/Exekutivagenturen und Einrichtungen mit
gemeinschaftspolitischer Zielsetzung erworben haben. Sie müssen im
Detail die Zeiträume Ihrer dortigen Beschäftigung aufführen unter
Angabe der jeweiligen Institution, Generaldirektion und des
Referates, wo Sie tätig waren, Ihres Status (Bediensteter auf Zeit
oder Beamter) sowie Ihrer Besoldungsgruppe.
Nutzung dieser Information: zu belegen sind mindestens 3 Dienstjahre
(siehe Punkt 2.1), um zum Verfahren zugelassen zu werden. Zu der an
dieser Stelle aufgeführten Erfahrung wird Ihre Erfahrung als Beamter
oder Bediensteter auf Zeit bei der Kommission hinzugefügt (Quelle:
Sysper2). 7.4. Rubrik "Berufserfahrung" – Erfahrung Typ 2 (in den
Schwerpunktbereichen)
Aufzulisten sind die Details Ihrer Berufserfahrung:
- Ab dem 1. Januar 1998
- Als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der Laufbahngruppe ex-B*
oder ex-A*
- Im Rahmen einer der 17 Schwerpunktbereiche (siehe Punkt 3.3)
- Bei einer der Europäischen Institutionen (einschließlich der
Kommission), den Gemeinschaftsagenturen/Exekutivagenturen und
Einrichtungen mit gemeinschaftspolitischer Zielsetzung
Für jede Berufserfahrung müssen Sie folgende Angaben machen:
- Aktivitätsperiode
- Institution und Dienststelle
- Bezeichnung der Stelle
- Hauptfunktionen, Zuständigkeitsbereiche und Ergebnissen
- Dienstverhältnis und Laufbahngruppe
- Im Rahmen einer der 17 Schwerpunktbereiche
Gegebenfalls ist an dieser Stelle Berufserfahrung anzuführen, die
Sie schon unter Typ 1 aufgelistet haben.
Sollte Ihre Erfahrung während einer Aktivitätsperiode in
Zusammenhang mit mehreren Schwerpunktbereichen stehen, wählen Sie
den Angemessensten.
Bewerbern, deren Name in die vorläufige Liste derjenigen Kandidaten
aufgenommen wurde, die berechtigt sind, am Fortbildungsprogramm
teilzunehmen (siehe Punkt 6.2 zur vorläufigen Rangfolge der
vorausgewählten Bewerber), sind aufgefordert, für die zwischen dem
1. Januar 2002 und 31. Dezember 2007 erworbene Berufserfahrung eine
vom Personalabteilungsleiter der Dienststelle, bei der die
Berufserfahrung gemacht wurde, unterzeichnete Bescheinigung zu
erbringen, die die Korrektheit der gemachten Angaben bestätigt. Es
hat keinen Nutzen, diese Bescheinigungen vor Veröffentlichung des
vorläufigen Verzeichnisses der bestplatzierten Kandidaten
bereitstellen zu lassen.
Nutzung dieser Informationen: 1/ In der
Vorauswahlphase werden Punkte zugeteilt für
Berufserfahrung, die in jüngerer Zeit in mindestens zwei der
Schwerpunktbreiche erworben wurde (siehe Punkt 3.3). 2/ Während der
Bewertung der Bewerbung der vorausgewählten
Kandidaten tragen die Dienststellen insbesondere diesen
Informationen Rechnung, um die Vielseitigkeit sowie das Niveau der
Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben des Kandidaten zu beurteilen
(siehe Punkt 6.1 sowie die Richtlinien zur Bewertung der Bewerbungen
durch die Dienststellen). 7.5. Rubrik "Vielseitigkeit"
In dieser Rubrik sind jene Elemente ihrer Laufbahn bei den
Institutionen herauszustellen, die Ihre Vielseitigkeit zeigen. Im
Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens versteht man unter
Vielseitigkeit einen Wechsel des Bereiches und/oder der Aufgaben
und/oder der Funktionen und/oder des Verantwortungsniveaus im Laufe
der beruflichen Laufbahn bei den Institutionen – in der
Laufbahnschiene ex-B* oder höher.
Nutzung dieser Informationen: während der
Bewertung der Bewerbungen
der vorausgewählten Kandidaten berücksichtigen die
Generaldirektionen und Dienststellen die Vielseitigkeit der
Kandidaten, demonstriert durch die Ausübung verschiedener Funktionen
und Verantwortungsbereiche bei den Institutionen (siehe Punkt 6.1
sowie die Richtlinien zur Beurteilung der Bewerbungen durch die
Dienststellen). 7.6. Rubrik "Sprachen"
Diese Rubrik dient der Bereitstellung folgender Informationen: (1)
Niveau Ihrer Kenntnis verschiedener Gemeinschaftssprachen und
Nutzung von Gemeinschaftssprachen bei Ausübung Ihrer Tätigkeit gemäß
den Erfordernissen Ihrer Dienststelle; (2) Ihre Hauptsprache; (3)
Sprache, in der Sie an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen würden,
in dem Fall, dass Sie die Berechtigung dazu erhalten.
Nutzung dieser Informationen:
(1) Während der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten
Kandidaten berücksichtigen die Dienststellen die Fähigkeit der
Kandidaten, in verschiedenen Gemeinschaftssprachen zu arbeiten, die
an ihrer Dienststelle relevant sind (siehe Punkt 6.1 sowie die
Richtlinien zur Beurteilung der Bewerbungen durch die
Dienststellen). (2 & 3) Während der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten
Kandidaten berücksichtigen die Dienststellen die Fähigkeit der
Kandidaten, dem Fortbildungsprogramm in Englischer oder
Französischer Sprache zu folgen, und dies unter Ausschluss ihrer
Hauptsprache (siehe Punkt 6.1 sowie die Richtlinien zur Beurteilung
der Bewerbungen durch die Dienststellen). (2 & 3) Die ausgewählten Bewerber nehmen an dem von der
Europäischen
Verwaltungsakademie durchgeführten Fortbildungsprogramm in
Englischer oder Französischer Sprache teil, und dies unter
Ausschluss ihrer Hauptsprache. (1) Ihre Sprachkenntnisse
Sie müssen das Niveau Ihrer Kenntnisse in den verschiedenen
Gemeinschaftssprachen angeben und präzisieren, welche davon Sie
gemäß den Erfordernissen Ihrer Dienststelle bei der Ausübung Ihrer
Tätigkeit anwenden.
Sollten Sie schon die Rubrik "Sprachen" in Ihrem eCV ausgefüllt
haben, werden die dort gemachten Angaben automatisch in die
Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse für Ihre Bewerbung zum
Leistungsnachweisverfahren übernommen. Sie können die Angaben
abändern, falls nötig.
Hinweis: vergessen Sie nicht die Spalte auszufüllen, die für das
Leistungsnachweisverfahren hinzugefügt wurde, und die die Bestimmung
der Sprachen zum Zweck hat, die Sie bei Ihrer Dienststelle anwenden.
Zur Erinnerung: der e-CV ist über das Modul "Mein elektronischer
Lebenslauf" in der Rubrik "Angaben zur Person und zur Laufbahn " in
Sysper2 zugänglich.
Wenn Sie die Rubrik "Sprachen" Ihres eCV nicht ausgefüllt haben,
müssen Sie die Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse direkt in
Ihrer Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren vervollständigen.
Hinweise zur Beurteilung Ihrer Sprachkenntnisse erhalten Sie auf der
folgenden Seite: "Comment remplir le niveau de connaissance en
langues dans mon eCV" de la documentation liée à eCV (siehe
http://www.cc.cec/sysper2/ecv/documentation_generale/remplir_langues.htm).
Folgende Angaben sind für jede von Ihnen deklarierte
Gemeinschaftssprache zu machen:
- Verschiedene Aspekte der Kenntnis einer Sprache: "Verständnis",
"gesprochen", "lesen" et "schreiben".
- Niveau der Kenntnis: "Grundkenntnis", "gut", "sehr gut" oder
"exzellent"
- Anwendung dieser Sprache bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit
entsprechend den Erfordernissen Ihrer Dienststelle ("ja"/"nein").
Sie haben hier die Möglichkeit eines Kommentars zu diesem Thema.
(2) Ihre Hauptsprache
Im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens ist das Konzept der
Hauptsprache wichtig. Hierunter ist die erste Sprache zu verstehen,
die von dem Kandidaten bei der Bewerbung zum
Auswahlverfahren/Ausleseverfahren angegeben wurde, auf dessen
Grundlage er rekrutiert wurde.
Sysper2 enthält eine Information bezüglich Ihrer Hauptsprache. Diese
Information wird automatisch in Ihre Bewerbung übertragen. Wenn Sie
glauben, dass diese Information falsch ist, haben Sie die
Möglichkeit, sie zu ändern. (3) Zur Teilnahme am verpflichtenden Fortbildungsprogramm gewählte
Sprache
Das von der Europäischen Verwaltungsakademie bereitgestellte
Fortbildungsprogramm wird in Englischer und Französischer Sprache
durchgeführt. Sie müssen angeben, in welcher Sprache Sie an dem
Fortbildungsprogramm teilnehmen möchten, falls Sie ausgewählt
werden.
Die Bewerber können zwischen Französisch und Englisch wählen – außer
jene Kandidaten, deren Hauptsprache Französisch oder Englisch ist:
um jede Diskriminierung aus sprachlichen Gründen zu vermeiden,
dürfen diese Bewerber an dem Fortbildungsprogramm nicht in ihrer
Hauptsprache teilnehmen und müssen jeweils Englisch oder Französisch
wählen.
Aufgrund der Erfahrung, die bei der während der beiden ersten
Fortbildungsprogramme gemacht wurde,, stellt es sich als unabdingbar
heraus, dass die Bewerber über ein ausreichendes Niveau der Sprache
verfügen, in der sie dem Programm folgen werden und die Prüfungen
ablegen. Das Mindestniveau im Mündlichem und Schriftlichen der
Englischen und/oder Französischen Sprache, das nötig ist, um an dem
Fortbildungsprogramm teilzunehmen und die Prüfungen abzulegen, ist
das eines "independent user" – d.h. ein "sehr gutes" Niveau.
Systematische Überprüfung durch die GD ADMIN
Zum Zeitpunkt der Erstellung der vorausgewählten Bewerber und vor
Beginn der Bewertung durch die Generaldirektionen und Dienststellen,
überprüft die GD ADMIN systematisch – anhand der Personalakte –, ob
es sich bei der Hauptsprache, wie in der Bewerbung zum
Leistungsnachweisverfahren angegeben, um die Sprache handelt, die
der Kandidat in seiner Bewerbung zum Auswahl- oder Ausleseverfahren
angegeben hat, auf dessen Grundlage er rekrutiert wurde. Im Falle
der Nicht-Übereinstimmung modifiziert die GD ADMIN die Bewerbung zum
Leistungsnachweisverfahren und gibt die tatsächliche Hauptsprache
des Bewerbers an. Sollte es sich bei dieser Sprache um diejenige
handeln, die der Bewerber für die Teilnahme am verpflichtenden
Fortbildungsprogramm gewählt hat, wird diese Wahl ebenfalls von der
GD ADMIN in der Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren abgeändert. |
7.7. Mögliche Anlagen
Sie haben die Möglichkeit, gegebenenfalls Dokumente als Anlage
beizufügen. Diese Anlagen sind jedoch unbedingt auf solche Dokumente
zu beschränken, die Sie als relevant für die Beurteilung der
vorausgewählten Bewerber durch die Generaldirektionen und
Dienststellen erachten (siehe Punkt 6.1 und Richtlinien zur
Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).
Bitte achten Sie darauf, den Inhalt der Anlage in dem Feld ""Titel
des Attachments" deutlich aufzuführen. Vorzugsweise sind die
Dokumente im Format PDF beizufügen. Zur Erinnerung: wenn Sie ein
Dokument an die funktionale mailbox EC PDF CODE WEB schicken,
erhalten Sie rasch eine PDF Version Ihres Dokuments.
Es ist unnötig, Teile eines Beurteilungsberichtes oder einen
gesamten Beurteilungsbericht, der von einer Dienststelle der
Kommission erstellt wurde, als Anlage beizufügen, da diese Berichte
in Sysper2 zur Verfügung stehen.
7.8. Wie validiere ich meine Bewerbung?
Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer Bewerbung und den Angaben, die
sie dort gemacht haben. Sie werden gebeten, den Inhalt zu
überprüfen, und gegebenenfalls abzuändern oder zu annullieren (durch
Betätigen der Schaltfläche « Bewerbung abbrechen »).
Ihre Bewerbung wird erst im Moment der elektronischen Unterschrift
registriert und berücksichtigt (Betätigen der Schaltfläche «
Bewerbung validieren und abschicken »). Ihre Bewerbung gelangt damit
in den Status « Application form signed and submitted/candidature
signée et soumise »: dies ist die Bestätigung, dass ihre Bewerbung
registriert wurde.
7.9. Verknüpfung mit der Personalakte und dem Fortbildungspass
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Angaben, die Sie in der
Bewerbung gemacht haben, anhand der Personalakten für diejenigen
Bewerber, die zum von der Europäischen Verwaltungsakademie
durchgeführten Fortbildungsprogramm zugelassen sind, systematisch
überprüft werden. Sollten diese Angaben nicht den Unterlagen Ihrer
Personalakte entsprechen, oder sollte Ihre Personalakte
unvollständig sein, gilt Ihre Bewerbung als ungültig. Sollten
derzeit Unterlagen in Ihrer Personalakte fehlen, müssen Sie diese
mit den Originalen oder beglaubigten Kopien der entsprechenden
Dokumente vervollständigen.
Die Personalakten werden von ADMIN/B.3 (MO-34 MEZ/38, Tel. 53790)
verwaltet.
Wie unter Punkt 6.1 erläutert, berücksichtigen die
Generaldirektionen und Dienststellen relevante
Fortbildungsmassnahmen bei der Beurteilung der Bewerbungen der
vorausgewählten Kandidaten (vgl. die Richtlinien zur Beurteilung der
Bewerbungen durch die Dienststellen). Als für das
Leistungsnachweisverfahren "relevant" sind jene Fortbildungen zu
betrachten, die in Zusammenhang stehen mit den Kompetenzen,
Fähigkeiten und Kenntnissen, die als unabdingbar gelten für die
effiziente Ausübung der verschiedenen Funktionen und
Zuständigkeitsbereiche des Niveaus AD. Hiervon sind jene durch
Titel/Diplom bescheinigte Studien auszunehmen, die schon in der
Phase der Vorauswahl berücksichtigt wurden (siehe Punkt 3.2).
Ob von der Kommission durchgeführt oder anderweitig,
Fortbildungsmassnahmen, die im Interesse der Dienststelle
wahrgenommen wurden, sind im Fortbildungspass aufgeführt. Falls Sie
vorausgewählt werden, werden die Generaldirektionen/Dienstellen auf
Grundlage Ihres Fortbildungspasses die relevanten Fortbildungen
identifizieren. Für Informationen oder zur Vervollständigung Ihres
Fortbildungspasses wenden Sie sich bitte an den "Coordonnateur de
formation"(CoFo) Ihrer Generaldirektion oder Dienststelle.
- TERMINPLAN FÜR DEN ABLAUF DER AUSWAHL DER BEAMTEN, DIE AM
AUSBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN:
– 14. Dezember 2007: |
Abgabefrist für Bewerbungen |
– Ende Dezember 2007: |
Veröffentlichung der vorläufigen Liste der
zugelassenen Beamten und der vorläufigen Liste der vorausgewählten
Beamten |
– Ende Januar 2008: |
Sitzung der Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren zur Prüfung der Einsprüche gegen
Nicht-Zulassung und Nicht-Vorauswahl |
– Ende Januar 2008: |
Veröffentlichung der endgültigen Liste der
zugelassenen Beamten und der Beamten, die die Vorauswahl bestanden
haben |
– Januar/Februar 2008: |
Beurteilung der vorausgewählten Bewerbungen
durch die Generaldirektionen und Dienststellen |
– Ende Februar 2008:
|
Veröffentlichung der vorläufigen Liste der
Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen (auf
Grundlage einer vorläufigen Rangfolge der vorausgewählten Bewerber) |
– Ende März 2008: |
Sitzung der Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren zur Prüfung der Einsprüche gegen die
Rangfolge der vorausgewählten Bewerber |
– Ende März/
Anfang April 2008: |
Veröffentlichung der endgültigen
Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen
(auf Grundlage der definitiven Rangfolge der vorausgewählten
Bewerber) |
- VERPFLICHTENDES FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"
Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2008 anlaufen. Die
Europäische Verwaltungsakademie veranstaltet vorab
Informationsveranstaltungen für die Bewerber, die am Programm
teilnehmen dürfen. Diese Veranstaltungen werden in Brüssel und
Luxemburg im April/Mai 2008 stattfinden.
Die Kurse und Prüfungen finden in Französischer und Englischer
Sprache statt. Ein ausreichendes sprachliches Niveau ist unabdingbar
und ein Beamter darf dem Programm nicht in seiner Hauptsprache
folgen (siehe Punkt 7.7).
Genauere Angaben zum Terminplan und Inhalt des
Fortbildungsprogrammes sind zu gegebener Zeit auf der
Internetseite
der Europäischen Verwaltungsakademie verfügbar.
- SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr.
45/2001:
- Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
- Zweck der Verarbeitung: Leistungsnachweisverfahren
- Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des
Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren;
teilweiser Zugang für die Leiter der Personalreferate,
Generaldirektoren und Dienststellenleiter
- Die im Bewerbungsformular mit einem Asterix (*) gekennzeichneten
Fragen müssen verbindlich beantwortet werden.
- Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der
Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin
enthaltenen Angaben Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist
für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden, danach ist
eine Berichtigung nicht mehr möglich.
- Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den
Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind –
Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
- Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen
Datenschutzbeauftragten wenden.
- NÜTZLICHE ADRESSEN
Wenn Sie Fragen haben oder Schwierigkeiten auftreten beim Erstellen
Ihrer Bewerbung, können Sie sich an das Referat ADMIN/A.6 wenden:
Tel.: 93640 oder 93936 E-mail: ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION
Seite PersAdmin / Certification
Anlagen: 1/ Übersicht über die Schul- und Berufsbildungsabschlüsse
2/
Bewerbungsformular im Format "Word"
_______________________
Footnotes
(1) Beschluss K(2007)
5694 vom 20. November
2007
bezüglich der
Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 a des Statuts. |