>> de | en | fr  N° 51-2007 / 22.11.2007
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007

AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

Das Leistungsnachweisverfahren ermöglicht es Beamten der Funktionsgruppe AST, die sich mindestens in der Besoldungsgruppe AST5 befinden, auf eine Stelle als Administrator ernannt zu werden, und somit zu einem Mitglied der Funktionsgruppe AD zu werden.

Um "zertifiziert" zu werden, muss der Beamte zur Teilnahme an einem Fortbildungsprogramm ausgewählt werden, und dieses Fortbildungsprogramm mit Erfolg abschließen. Die "zertifizierten" Beamten sind berechtigt, sich auf freie AD Stellen entsprechend ihrer Besoldungsgruppe zu bewerben.

Das Auswahlverfahren ist im Jahr 2007 verändert worden und die vorliegende Verwaltungsmitteilung gilt als Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen und Eröffnung des Leistungsnachweisverfahrens 2007. Die Bewerbungsfrist ist der 14. Dezember 2007.

MODIFIKATION DES AUSWAHLVERFAHRENS DER KOMMISSION

Das Leistungsnachweisverfahren wurde mit Artikel 45 a des Statuts errichtet, und die ersten beiden Verfahren wurden von der Kommission auf Grundlage der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Jahres 2005 durchgeführt. Eine kritische Überprüfung hat die Notwendigkeit gezeigt, das Auswahlverfahren zu verändern.

Als Folge der Ergebnisse dieser Überprüfung wurden am 20. November 2007   von der Kommission neue Allgemeine Durchführungsbestimmungen beschlossen (1).

Die Generaldirektionen und Dienststellen werden sich in die Auswahlphase einschalten, indem sie eine begründete Stellungnahme zu einer begrenzten Anzahl von Bewerbern abgeben, die vorläufig in die Vorauswahl gekommen sind auf Grundlage einer mathematischen Vergabe von Punkten. Diese vertiefte Analyse der GD und Dienststellen wird es ermöglichen, die geeignetsten Kandidaten zu identifizieren, das heißt diejenigen, die das Potenzial und die Bereitschaft gezeigt haben, mehr Verantwortung wahrzunehmen und ihre Karriereperspektiven zu erweitern. Um eine gerechte Behandlung der Bewerber durch alle Dienststellen zu gewährleisten, werden allgemein gültige Bewertungsbögen und Richtlinien erstellt und den Generaldirektionen und Dienststellen übermittelt.

ERÖFFNUNG DES LEISTUNGSNACHWEISVERFAHRENS 2007

Die Anstellungsbehörde legt jedes Jahr die detaillierten Bestimmungen bezüglich der Anwendung der Zulassungskriterien, der Aufstellung der Rangfolge und der Vorauswahl der Bewerber sowie die Anzahl der Kandidaten fest, die berechtigt sind, an dem verpflichtenden Fortbildungsprogramm teilzunehmen, und veröffentlicht diese. Am 20. November 2007 hat die Anstellungsbehörde die Durchführungsbestimmungen für das Leistungsnachweisverfahren 2007 festgelegt und die Anzahl der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr 2008 berechtigten Beamten auf 110 festgelegt.

Die vorliegende Verwaltungsmitteilung leitet das Leistungsnachweisverfahren 2007 ein. Sie erläutert, was das Leistungsnachweisverfahren ist (Punkt 1), präzisiert die einzelnen Phasen und Kriterien des neuen Verfahrens (Punkte 2 bis 6), erklärt, wie eine Bewerbung auszufüllen ist und stellt den Zeitablauf für das Verfahren 2007 vor (Punkt 8).

Bewerbungsfrist ist der 14. Dezember 2007.

MITTEILUNGEN:

  • Es besteht keine Verbindung zwischen Bewerbungen aus verschiedenen Leistungsnachweisverfahren. Es müssen daher alle Rubriken aufs Neue ausgefüllt werden.
     

  • Das Leistungsnachweisverfahren wurde modifiziert und das Verfahren 2007 ist das Erste, das auf Grundlage der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des Jahres 2007 durchgeführt wird. Betroffene Beamte sind aufgefordert, von den ihnen zur Verfügung gestellten Anweisungen Kenntnis zu nehmen, um ihre Bewerbung korrekt erstellen zu können.
     

  • Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie fristgerecht in Sysper2 validiert wurde.
     

  • Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können nach der Validierung nicht mehr berichtigt werden.

  1. ALLGEMEINE PRINZIPIEN

    1.1. Für wen kommt das Leistungsnachweisverfahren in Frage

    Das Leistungsnachweisverfahren steht ausschließlich Beamten der Funktionsgruppe "Assistenz" ohne Beschränkung der Laufbahn (ex-B*) ab der Besoldungsgruppe 5 offen.

    Bewerben können sich Beamte, die am Tag der Bekanntgabe des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen im aktiven Dienst stehen, sich in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.

    Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Beamte, die 2006 oder 2007 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, für welche die Kommission eine Verfügung erlassen hat, die zum endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst führt, oder denen die Kommission Invalidengeld zugesprochen hat.

    1.2. Phasen der neuen Prozedur zum Leistungsnachweisverfahren

    Die 7 Phasen des Leistungsnachweisverfahren wurden mit Beschluss der Kommission vom 20. November 2007 wie folgt festgelegt:
     
    1. Festlegung der Zahl der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen, sowie Veröffentlichung eines Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen;
       
    2. Aufstellung der Liste der zugelassenen Bewerber und der Liste der vorausgewählten Beamten durch die Anstellungsbehörde;
       
    3. Aufstellung der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen, durch die Anstellungsbehörde;
       
    4. Teilnahme am Fortbildungsprogramm, das von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführt wird (EAS);
       
    5. Organisation der schriftlichen und mündlichen Prüfungen und Aufstellung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden und damit das Fortbildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben;
       
    6. Veröffentlichung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden haben, durch die Anstellungsbehörde;
       
    7. Ernennung auf Planstellen der Funktionsgruppe AD.
      Vorliegende Verwaltungsmitteilung bezieht sich auf die ersten drei Phasen.

    1.3. Zusammenhang zu der Rubrik der Beurteilung der beruflichen Entwicklung (BBE), die sich auf das Potenzial bezieht, Aufgaben der Funktionsgruppe AD wahrzunehmen

    Wenn Sie während einer der letzten Beurteilungsverfahren Ihren Beurteiler und gegenzeichnenden Beamten gebeten haben, die Rubrik 'Potenzial' auszufüllen, die zum Zweck des Leistungsnachweisverfahren erstellt wurde, müssen Sie trotzdem auch eine Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren einreichen.

    Die Rubrik "Potenzial" Ihrer Leistungsbeurteilung stellt nur einen Teil der Informationen bereit, die für das Leistungsnachweisfahren nötig sind: die Beurteilung Ihrer Fähigkeit, Aufgaben der Funktionsgruppe AD wahrzunehmen.

    Mit Ihrer Bewerbung bestätigen Sie ihr Interesse am Leistungsnachweisverfahren. Der Bewerbungsbogen ermöglicht es zudem, weitere notwendige Informationen zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu erhalten.
     

  2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN

    Die Teilnahmevoraussetzungen sind in Artikel 1 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr 2007 festgelegt (siehe Punkt 1.1), die Zulassungskriterien in Artikel 5 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen. Die Modalitäten für die Durchführung des Leistungsnachweisverfahrens 2007 wurde im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 20 November 2007 festgelegt.

    Bewerber für das Leistungsnachweisverfahren 2007, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, gelten als zugelassene Bewerber, wenn sie die beiden folgenden Zulassungskriterien erfüllen:

    2.1. Dienstalter

    Bewerber müssen am 16. Januar 2008 ein Mindestdienstalter von 3 Jahren in der Besoldungsgruppe AST5 oder höher erreicht haben.

    Dienstalter, da als Bediensteter auf Zeit erworben wurde, wird berücksichtigt, wenn es keine Unterbrechung zwischen den Beschäftigungszeiten als Bediensteter auf Zeit und als Beamter gegeben hat.

    Im Hinblick auf den Bedarf der Dienststellen, wird Dienstalter, das in der Laufbahnschiene AST mit Laufbahnbeschränkung erworben wurde (Laufbahnschiene ex-C/C* und ex-D/D*) nicht berücksichtigt.

    Zeiträume von Urlaub aus persönlichen Gründen (CCP) werden nicht berücksichtigt.

    2.2. Potenzial, Aufgaben eines Administrators wahrzunehmen

    In mindestens einer jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004, 2005 oder 2006 muss bestätigt worden sein, dass der Bewerber das Potential besitzt, Aufgaben der Funktionsgruppe "Administrator" wahrzunehmen.

    Eine jährliche Beurteilung der beruflichen Entwicklung umfasst einen Zeitraum, der am 31. Dezember des betreffenden Jahres endet.
     
  3. KRITERIEN ZUR ERSTELLUNG EINER RANGFOLGE ZWISCHEN DEN ZUGELASSENENEN BEAMTEN

    Die Kriterien zur Erstellung einer Rangfolge unter den zugelassenen Bewerbern sind in Artikel 5 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr 2007 festgelegt. Die Modalitäten bezüglich ihrer Anwendung für das Leistungsnachweisverfahren 2007 sind im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 20. November 2007 festgelegt.

    Mit Hinblick auf Ihre Rangfolge erhalten Bewerber, die zum Leistungsnachweisverfahren 2007 zugelassen wurden, wie folgt Punkte:

    3.1. Punkte auf Grund von Verdiensten

    Es wird der Mittelwert der fünf letzten jährlichen Beurteilungen der beruflichen Entwicklung - d.h. der Beurteilungen für die Jahre 2001-02, 2003, 2004, 2005 und 2006 – erhaltenen Gesamtnoten errechnet. Die Gesamtnoten werden ohne anteilige Berechnungen berücksichtigt.

    Unter "jährlichem" Bericht ist ein Bericht zu verstehen, der einen Zeitraum umfasst, der mit dem 31. Dezember endet. Zwischenberichte ("REC intermédiaire") werden nicht berücksichtigt.

    3.2. Punkte auf Grund von Ausbildungsniveau

    Bewerben erhalten Punkte entsprechend Ihres Ausbildungsniveaus, abgeschlossenen mit einem staatlich anerkannten Titel/Diplom, der/das von den Behörden des Mitgliedsstaates oder eines Drittlandes ausgestellt wurde:
     

    Höchstes vom Kandidaten erreichtes Ausbildungsniveau

    Punkte
    a) Grundschule 0
    b) Realschulabschluss
    c) Abitur, Hochschulreife 2
    d) Fachschule/Grundstudium von mindestens 2- jähriger Dauer 4
    e) Fachhochschulabschluss von mindestens 3-jähriger Dauer 6
    f) Hochschulabschluss von mindestens 4-jähriger Dauer 8
    g) Promotion 10

    Bewerber erhalten Punkte gemäß dem höchsten Abschluss, den sie erreicht haben und nicht entsprechend der Anzahl der erhaltenen Diplome (keine Kumulation im Falle mehrerer Diplome).

    3.3. Punkte auf Grund von Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen, die bei den Gemeinschaftsorganen erworben wurde

    Die Kommission hat besonderen Bedarf in den folgenden 17 Bereichen festgestellt - – nachfolgend "Schwerpunktbereiche ":
     

    1. Planung, Qualitätsmanagement und Evaluierung;
    2. Politiken;
    3. Juristischer Bereich;
    4. Interinstitutionnelle Beziehungen;
    5. Auswärtige Beziehungen;
    6. Information, Kommunikation und Veröffentlichungen;
    7. Haushalt, Finanzen und Verträge;
    8. Programme, Projekte, Maßnahmen und Fonds;
    9. Kontrolle der Übereinstimmung und Bearbeitung von Verstößen;
    10. Statistik;
    11. Kontrolle und Inspektion;
    12. Audit;
    13. Analyse und Beratung;
    14. Wissenschaftliche Forschung;
    15. Personalverwaltung;
    16. Linguistischer Bereich;
    17. Informationstechnologie.

    Punkte werden denjenigen Beamten zugeteilt, die während der letzten 10 Jahre bei den Gemeinschaftsorganen über Berufserfahrung in mindestens zwei der oben genannten Bereiche verfügen. Die Zuteilung erfolgt gemäß der folgenden Modalitäten:
     

    • 2 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2007 erworben wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben
       
    • 1,25 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 1998 und dem 31. Dezember 2001 erworben wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 1,25/12 Punkte vergeben
       
    • Diese Punkte werden nur dann vergeben, wenn der Kandidat zwischen dem 1. Januar 1998 und 31. Dezember 2007 Berufserfahrung in mindestens 2 der 17 Schwerpunktreiche erworben hat.
       
    • Es wird nur die Berufserfahrung berücksichtigt, die als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der Laufbahngruppe ex-B* oder höher erworben wurde – und das unabhängig davon, ob es zwischen den Dienstzeiten als Bediensteter auf Zeit und als Beamter Unterbrechungen gegeben hat
       
    • Die Berufserfahrung kann in der Kommission erworben worden sein, in einer anderen Europäischen Institution, einer Gemeinschaftsagentur/Exekutivagentur oder einer Einrichtung mit gemeinschaftspolitischer Zielsetzung.
       
  4. ERSTELLUNG EINER RANGFOLGE UND VORAUSWAHL DER ZUGELASSENEN BEWERBER

    Artikel 5 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr 2007 legt die Erstellung von 2 Listen fest, die die 3 Kriterien für die Rangfolge miteinander verbinden. Die Umsetzungsbestimmungen für das Leistungsnachweisverfahren 2007 wurden im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 20. November 2007 festgelegt.

    Für die Vorauswahl der zum Leistungsnachweisverfahren zugelassenen Bewerber werden wie folgt 2 Listen erstellt:

    4.1. Zwei Endergebnisse je zugelassenem Kandidaten

    Jeder zum Leistungsnachweisverfahren 2007 zugelassene Beamte erhält 2 Endergebnisse entsprecht der unter Punkt 3 festgelegten Vorgaben und gemäß der folgenden Gewichtung:
     
    Endergebnis 1 Kombination von zugeteilten Punkten gemäß Verdiensten/Leistungen (mit einer Gewichtung von 60%) und den aus Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen resultierenden Punkten (mit einer Gewichtung von 40%).
    Endergebnis 2 Kombination von zugeteilten Punkten gemäß Verdiensten/Leistungen (mit einer Gewichtung von 60%) und den sich aus dem durch einen anerkannten Titel/ein anerkanntes Diplom bescheinigte Ausbildungsniveau ergebenden Punkten (mit einer Gewichtung von 40%).

    4.2. Erstellung von 2 Listen durch die Anstellungsbehörde

    Die Anstellungsbehörde stellt die Rangfolge der zugelassenen Kandidaten auf und erstellt die zwei folgenden Verzeichnisse:
     

    Liste 1

    Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß Endergebnis 1 (Kombination aus Punkten nach Verdiensten und Punkten nach Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen)

    Liste 2 Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß Endergebnis 2 (Kombination aus Punkten nach Verdiensten und Punkten nach Bildungsabschluss)

    4.3. Anzahl der zugelassenen Kandidaten zur Vorauswahl

    Die Anzahl der vorauszuwählenden Kandidaten entspricht der 2-fachen Anzahl der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren 2007 teilnehmen werden dürfen (festgelegt auf 110). Dies entspricht einer Vorauswahl von mindestens 220 zugelassenen Kandidaten.

    4.4. Vorauswahl der bestplatzierten der beiden Listen

    Diejenigen Bewerber werden vorausgewählt, die auf den beiden Listen am besten platziert sind. Dies geschieht wie folgt:
     

    • die 132 (d.h. 60% von 220) Bewerber, die auf Liste 1 am besten platziert sind; und
       
    • die 88 (d.h. 40% von 220) Bewerber, die auf Liste 2 am besten platziert sind.

    Die Namen der vorausgewählten Bewerber erscheinen auf einer einzigen Liste, unabhängig davon, von welcher Rangfolge sie ausgewählt wurden.

    Sollten mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Punkten haben wie die Bewerber auf Platz 132 bzw. 88, haben all diese die Vorauswahl erfolgreich abgeschlossen.
    Wenn ein Bewerber die Vorauswahl entsprechend der beiden Rangfolgen erfolgreich bestanden hat – das heißt, es sich um einen Kandidaten handelt, der sich mindestens auf Position 132 bzw. 88 befindet – wird er in das vorläufige Verzeichnis der vorausgewählten Bewerber aufgenommen. Die Anstellungsbehörde berücksichtigt hierbei der Anzahl der Bewerber um sicherzustellen, dass die Gesamtzahl der Kandidaten, die die Vorauswahl erfolgreich besteht, mindestens 220 beträgt. Gegebenenfalls würde der Name desjenigen Kandidaten in die Liste aufgenommen, der sich unmittelbar auf der nächsten Position hinter dem letzten Bewerber befindet, der als vorläufig die Vorauswahl bestand gilt. Hierbei wird die oben genannte Aufteilung berücksichtigt.
     

  5. ERSTELLUNG DER LISTE DER ZUGELASSENEN KANDIDATEN UND DER LISTE DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER

    5.1. Veröffentlichung der vorläufigen Listen

    Die Anstellungsbehörde veröffentlicht ein vorläufige Liste der zugelassenen Bewerber (gemäß der unter Punkt 2 erläuterten Kriterien) und eine vorläufige Liste der vorausgewählten Bewerbers (gemäß der beiden erstellten Rangfolgen, wie unter Punkt 4 detailliert dargestellt).

    5.2. Einspruchsmöglichkeiten

    Nach Bekanntgabe dieser Listen können die Bewerber überprüfen, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis die Angaben in Ihrer Bewerbung im Rahmen der Zulassung und Erstellung einer Rangfolge analysiert wurden. Die zugeteilten Punkte sowie ihre Position innerhalb der beiden erstellten Rangfolgen sind in ihrem Dossier « Leistungsnachweisverfahren » in Sysper2 einsehbar.

    Nicht-zugelassene Bewerber, die glauben, die Zulassungskriterien zu erfüllen, sowie Bewerber, die die ihnen zugeteilten Punkte und ihre Position in der Rangfolge anfechten, können innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorläufigen Listen einen mit Gründen versehenen Einspruch beim paritätischen Ausschuss einreichen.

    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis" einzulegen, indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken. Der Einspruch ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht hierfür zur Verfügung; Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind beizufügen (Titel „Anlagen“).

    Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 « Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren »
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel
    Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.

    5.3. Veröffentlichung der endgültigen Listen

    Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss veröffentlicht die Anstellungsbehörde die endgültige Liste der zugelassenen Beamten und die endgültige Liste der vorausgewählten Bewerber.
     
  6. BEURTEILUNG UND RANGFOLGE DER BEAMTEN, DIE DIE VORAUSWAHL BESTANDEN HABEN

    Die 110 Bewerber, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigt sind, werden unter denen ausgewählt, die die Vorauswahl bestanden haben (und deren Anzahl mindestens 220 beträgt). Die Anzahl der Punkte sowie die Rangfolge, die während der Vorauswahl erreicht wurden, werden für diese Phase der Beurteilung nicht mehr berücksichtigt.

    6.1. Beurteilung durch die Generaldirektionen und Dienststellen

    Artikel 6 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen aus dem Jahr 2007 legt die Mitsprache der Generaldirektionen und Dienststellen der vorausgewählten Bewerber fest (entsprechend ihrer Stellenzuweisung am Tag der Unterzeichnung ihrer Bewerbung). Die zuständigen Generaldirektoren und Dienststellenleiter geben zu jedem vorausgewählten Beamten eine Stellungnahme ab. Diese Stellungnahme muss begründet sein und sieht die Zuteilung von Punkten für die vorausgewählten Bewerber vor. Dies geschieht auf Grundlage einer Analyse der Bewerbungen und eines Vergleichs des Potentials jedes vorausgewählten Bewerbers, AD zu werden. Die Analyse durch die Generaldirektionen und Dienststellen beruht auf den Erfordernissen der Dienststellen und insbesondere auf den 3 Kriterien, die in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind:
     
    • Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten hervorgehen, sowie die Art und Weise, mit der die Bewerber diese Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
       
    • Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche, die von den Bewerbern innerhalb der Europäischen Institutionen wahrgenommen wurden;
       
    • Relevante Fortbildung, wie sie aus dem Fortbildungspass hervorgeht; Fähigkeit, in den Amtssprachen zu arbeiten, wie von der Dienststelle gefordert; Fähigkeit, an einem Fortbildungsprogramm in Englischer oder Französischer Sprache teilzunehmen (da es den Bewerbern nicht gestattet ist, das verpflichtende Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie in ihrer Hauptsprache zu absolvieren).

    Allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Richtlinien für die Zuteilung der Punkte und der Erstellung der Rangfolge sind von der Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren erarbeitet worden. Sie stehen den Bewerbern auf der PersAdmin-Seite zum Thema Zertifikation zur Verfügung.

    Wie den Richtlinien zu entnehmen ist, wird den Generaldirektoren, Dienstellenleitern und Personalreferatsleitern ein erweiterter Zugang zu Informationen über die vorausgewählten Bewerber eingeräumt. Ausschlaggebend ist hierbei die Stellenzuweisung am Tag der Unterzeichnung der Bewerbung. Dieses Recht gibt ihnen Zugang zu den folgenden in Sysper2 und Syslog enthaltenen Informationen: Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren 2007; Stellenbeschreibungen; Beurteilungen über die berufliche Entwicklung; Fortbildungspass.

    6.2. Vorläufige Rangfolge der vorausgewählten Bewerber

    Auf Grundlage der von den Generaldirektionen und Dienststellen zugeteilten Punkten erstellt die GD ADMIN eine Rangfolge und veröffentlicht ein vorläufiges Verzeichnis der Bewerber, die die Punkteschwelle erreicht oder überschritten haben, (d.h. die Mindestpunktzahl, die nötig ist, um Fortbildungsprogramm teilnehmen zu dürfen). Die Schwelle entspricht der Anzahl an Punkten, die der Beamte aufweist, der Platz 110 der Rangliste belegt – die Anzahl der Beamten, die berechtigt ist, am Fortbildungsprogramm im Rahmen des laufenden Leistungsnachweisverfahrens teilzunehmen.

    Das vorläufige Verzeichnis umfasst die Stellenzuweisung für jeden aufgeführten Beamten sowie die zugeteilten Punkte.

    Ab der Veröffentlichung der vorläufigen Liste kann jeder vorausgewählte Beamte in Sypser2 sein Dossier 'Leistungsnachweisverfahren' einsehen und insbesondere die Stellungnahme seiner Generaldirektion, die ihm zugeteilten Punkte und seine Position innerhalb der erstellten Rangfolge.

    6.3. Einspruchsmöglichkeit

    Ein vorausgewählter Kandidat, der die Anzahl der ihm zugeteilten Punkte bestreitet, kann beim Paritätischen Ausschuss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorläufigen Liste einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.

    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis" einzulegen, unter denselben Bedingungen wie bei der vorausgehenden Etappe (siehe Punkt 5.2).

    6.4. Endgültige Liste der Bewerber, die berechtigt sind, am Fortbildungsprogramm im Jahr 2008 teilzunehmen

    Der Paritätische Ausschuss gibt zu jedem Einspruch eine Stellungnahme ab, und schlägt gegebenenfalls eine Änderung der Rangfolge und der zugeteilten Punkte vor. Dies kann selbst jene vorausgewählten Bewerber betreffen, die keinen Einspruch einlegt haben.

    Sollte die Anzahl der vorausgewählten Beamten, die die Punkteschwelle erreichen oder überschreiten, mehr als 110 betragen, verabschiedet der Paritätische Ausschuss einen begründeten Vorschlag mit dem Ziel, zwischen den Beamten auszuwählen, deren Punktzahl genau der Punkteschwelle entspricht (Gruppe ex-aequo). Zu diesem Zweck berücksichtigt der Ausschuss nachrangige Kriterien wie das Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der Besoldungsgruppe 5 oder höher – mit Ausnahme der Laufbahnschiene ex-C/C* oder ex-D/D* – und, im Falle gleichen Dienstalters, das Prinzip der Chancengleichheit.

    Nach der Stellungnahme durch den Paritätischen Ausschuss entscheidet die Anstellungsbehörde über jeden Einspruch und verabschiedet und veröffentlicht danach die endgültige Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm im Jahr 2008 teilnehmen dürfen.
     

  7. BEWERBUNG FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007
     

    Falls Sie sich für das Leistungsnachweisverfahren 2007 bewerben möchten, Sind sie aufgefordert, die nachfolgenden Anweisungen aufmerksam zu lesen.

    7.1. Wann und wie muss ich die Bewerbung einreichen und welche Angaben sind zu machen?

    Die Bewerbung ist in Sysper2 einzureichen. Das Modul « Leistungsnachweis » wurde zu diesem Zweck entwickelt. Um dort hinzugelangen, müssen Sie die Schaltfläche « Meine bisherige Teilnahme an diesen Verfahren » in der Rubrik « Bescheinigungs- und Leistungsnachweisverfahren » betätigen. Danach klicken Sie auf die Schaltfläche « Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren 2007 ».

    Frist für die Eingabe und Unterzeichnung der Bewerbung ist der 14. Dezember 2007.

    Falls Sie aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie mit einem mit Gründen versehenen Schreiben (siehe Vorlage in Anhang 2) Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:

    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 « Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren »
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel
    Dieses Schreiben muss vor dem 14. Dezember2007 übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.

    Die im Bewerbungsbogen zu übermittelnden Informationen sind jene, die notwendig sind, um Ihre Bewerbung im Hinblick auf die Zulassung, die Vorauswahl und die Bewertung zu prüfen.

    Die folgenden Angaben werden unmittelbar aus Sysper2 übernommen: Name, Vorname, Personalnummer, Besoldungsgruppe, Stellenzuweisung, Gesamtnoten der Beurteilungen zur beruflichen Entwicklung, Beurteilung der Nachweises des Potentials (Rubrik der Beurteilung zur beruflichen Entwicklung), Dienstalter bei der Kommission (ausschließlich bei der Kommission).

    Ihre Bewerbung enthält auch Rubriken, die Sie wie folgt vervollständigen müssen:

    7.2. Die Rubrik "Studien"

    Anzugeben ist das Niveau Ihrer Studien, wobei für jedes erhaltene Diplom folgende Angaben gemacht werden müssen:
     
    • Titel des Diploms;
       
    • Niveau (von "a" bis "g" – zur Feststellung des Niveaus ziehen Sie bitte die Tabelle in Anhang 1 heran);
       
    • Erteilung oder Nichterteilung des Diploms;
       
    • Ausstellungsbehörde;
       
    • die entsprechenden Ausbildungszeiten.

    Berücksichtigt werden ausschließlich Ausbildungen, bei denen ein Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.

    Gegebenenfalls ist Ihre Personalakte um das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres Diploms zu vervollständigen. Kandidaten, die verschiedene Diplome erworben habe – sei es auf gleichem oder unterschiedlichem Niveau – erhalten nur diejenigen Punkte, die dem höchsten erworbenen Bildungsabschluss entsprechen.

    Nutzung dieser Informationen: in der Vorauswahlphase werden Ihnen Punkte zugeteilt für das höchste Ausbildungsniveau, das Sie erreicht haben – bestätigt durch einen staatlich anerkannten Abschluss. Siehe Details unter Punkt 3.2.
    7.3. Rubrik "Berufserfahrung " – Erfahrung Typ 1 (für das Dienstalter)

    Hier müssen Sie Ihre Erfahrung als Beamter oder Bediensteter auf Zeit anführen, die Sie in der Laufbahngruppe ex-B* (AST ohne Laufbahnbeschränkung) oder ex-A* (AD) bei anderen Europäischen Institutionen als der Kommission, in Gemeinschaftsagenturen/Exekutivagenturen und Einrichtungen mit gemeinschaftspolitischer Zielsetzung erworben haben. Sie müssen im Detail die Zeiträume Ihrer dortigen Beschäftigung aufführen unter Angabe der jeweiligen Institution, Generaldirektion und des Referates, wo Sie tätig waren, Ihres Status (Bediensteter auf Zeit oder Beamter) sowie Ihrer Besoldungsgruppe.
    Nutzung dieser Information: zu belegen sind mindestens 3 Dienstjahre (siehe Punkt 2.1), um zum Verfahren zugelassen zu werden. Zu der an dieser Stelle aufgeführten Erfahrung wird Ihre Erfahrung als Beamter oder Bediensteter auf Zeit bei der Kommission hinzugefügt (Quelle: Sysper2).
    7.4. Rubrik "Berufserfahrung" – Erfahrung Typ 2 (in den Schwerpunktbereichen)

    Aufzulisten sind die Details Ihrer Berufserfahrung:
     
    • Ab dem 1. Januar 1998
       
    • Als Beamter oder Bediensteter auf Zeit in der Laufbahngruppe ex-B* oder ex-A*
       
    • Im Rahmen einer der 17 Schwerpunktbereiche (siehe Punkt 3.3)
       
    • Bei einer der Europäischen Institutionen (einschließlich der Kommission), den Gemeinschaftsagenturen/Exekutivagenturen und Einrichtungen mit gemeinschaftspolitischer Zielsetzung

    Für jede Berufserfahrung müssen Sie folgende Angaben machen:
     

    • Aktivitätsperiode
       
    • Institution und Dienststelle
       
    • Bezeichnung der Stelle
       
    • Hauptfunktionen, Zuständigkeitsbereiche und Ergebnissen
       
    • Dienstverhältnis und Laufbahngruppe
       
    • Im Rahmen einer der 17 Schwerpunktbereiche

    Gegebenfalls ist an dieser Stelle Berufserfahrung anzuführen, die Sie schon unter Typ 1 aufgelistet haben.

    Sollte Ihre Erfahrung während einer Aktivitätsperiode in Zusammenhang mit mehreren Schwerpunktbereichen stehen, wählen Sie den Angemessensten.

    Bewerbern, deren Name in die vorläufige Liste derjenigen Kandidaten aufgenommen wurde, die berechtigt sind, am Fortbildungsprogramm teilzunehmen (siehe Punkt 6.2 zur vorläufigen Rangfolge der vorausgewählten Bewerber), sind aufgefordert, für die zwischen dem 1. Januar 2002 und 31. Dezember 2007 erworbene Berufserfahrung eine vom Personalabteilungsleiter der Dienststelle, bei der die Berufserfahrung gemacht wurde, unterzeichnete Bescheinigung zu erbringen, die die Korrektheit der gemachten Angaben bestätigt. Es hat keinen Nutzen, diese Bescheinigungen vor Veröffentlichung des vorläufigen Verzeichnisses der bestplatzierten Kandidaten bereitstellen zu lassen.

    Nutzung dieser Informationen:
    1/ In der Vorauswahlphase werden Punkte zugeteilt für Berufserfahrung, die in jüngerer Zeit in mindestens zwei der Schwerpunktbreiche erworben wurde (siehe Punkt 3.3).
    2/ Während der Bewertung der Bewerbung der vorausgewählten Kandidaten tragen die Dienststellen insbesondere diesen Informationen Rechnung, um die Vielseitigkeit sowie das Niveau der Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben des Kandidaten zu beurteilen (siehe Punkt 6.1 sowie die Richtlinien zur Bewertung der Bewerbungen durch die Dienststellen).
    7.5. Rubrik "Vielseitigkeit"

    In dieser Rubrik sind jene Elemente ihrer Laufbahn bei den Institutionen herauszustellen, die Ihre Vielseitigkeit zeigen. Im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens versteht man unter Vielseitigkeit einen Wechsel des Bereiches und/oder der Aufgaben und/oder der Funktionen und/oder des Verantwortungsniveaus im Laufe der beruflichen Laufbahn bei den Institutionen – in der Laufbahnschiene ex-B* oder höher.
    Nutzung dieser Informationen: während der Bewertung der Bewerbungen der vorausgewählten Kandidaten berücksichtigen die Generaldirektionen und Dienststellen die Vielseitigkeit der Kandidaten, demonstriert durch die Ausübung verschiedener Funktionen und Verantwortungsbereiche bei den Institutionen (siehe Punkt 6.1 sowie die Richtlinien zur Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).
    7.6. Rubrik "Sprachen"

    Diese Rubrik dient der Bereitstellung folgender Informationen: (1) Niveau Ihrer Kenntnis verschiedener Gemeinschaftssprachen und Nutzung von Gemeinschaftssprachen bei Ausübung Ihrer Tätigkeit gemäß den Erfordernissen Ihrer Dienststelle; (2) Ihre Hauptsprache; (3) Sprache, in der Sie an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen würden, in dem Fall, dass Sie die Berechtigung dazu erhalten.
    Nutzung dieser Informationen:
    (1) Während der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten Kandidaten berücksichtigen die Dienststellen die Fähigkeit der Kandidaten, in verschiedenen Gemeinschaftssprachen zu arbeiten, die an ihrer Dienststelle relevant sind (siehe Punkt 6.1 sowie die Richtlinien zur Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).
    (2 & 3) Während der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten Kandidaten berücksichtigen die Dienststellen die Fähigkeit der Kandidaten, dem Fortbildungsprogramm in Englischer oder Französischer Sprache zu folgen, und dies unter Ausschluss ihrer Hauptsprache (siehe Punkt 6.1 sowie die Richtlinien zur Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).
    (2 & 3) Die ausgewählten Bewerber nehmen an dem von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführten Fortbildungsprogramm in Englischer oder Französischer Sprache teil, und dies unter Ausschluss ihrer Hauptsprache.
    (1) Ihre Sprachkenntnisse
    Sie müssen das Niveau Ihrer Kenntnisse in den verschiedenen Gemeinschaftssprachen angeben und präzisieren, welche davon Sie gemäß den Erfordernissen Ihrer Dienststelle bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit anwenden.

    Sollten Sie schon die Rubrik "Sprachen" in Ihrem eCV ausgefüllt haben, werden die dort gemachten Angaben automatisch in die Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse für Ihre Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren übernommen. Sie können die Angaben abändern, falls nötig.

    Hinweis: vergessen Sie nicht die Spalte auszufüllen, die für das Leistungsnachweisverfahren hinzugefügt wurde, und die die Bestimmung der Sprachen zum Zweck hat, die Sie bei Ihrer Dienststelle anwenden. Zur Erinnerung: der e-CV ist über das Modul "Mein elektronischer Lebenslauf" in der Rubrik "Angaben zur Person und zur Laufbahn " in Sysper2 zugänglich.

    Wenn Sie die Rubrik "Sprachen" Ihres eCV nicht ausgefüllt haben, müssen Sie die Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse direkt in Ihrer Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren vervollständigen.

    Hinweise zur Beurteilung Ihrer Sprachkenntnisse erhalten Sie auf der folgenden Seite: "Comment remplir le niveau de connaissance en langues dans mon eCV" de la documentation liée à eCV (siehe http://www.cc.cec/sysper2/ecv/documentation_generale/remplir_langues.htm). Folgende Angaben sind für jede von Ihnen deklarierte Gemeinschaftssprache zu machen:
    • Verschiedene Aspekte der Kenntnis einer Sprache: "Verständnis", "gesprochen", "lesen" et "schreiben".
       
    • Niveau der Kenntnis: "Grundkenntnis", "gut", "sehr gut" oder "exzellent"
       
    • Anwendung dieser Sprache bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit entsprechend den Erfordernissen Ihrer Dienststelle ("ja"/"nein"). Sie haben hier die Möglichkeit eines Kommentars zu diesem Thema.

    (2) Ihre Hauptsprache

    Im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens ist das Konzept der Hauptsprache wichtig. Hierunter ist die erste Sprache zu verstehen, die von dem Kandidaten bei der Bewerbung zum Auswahlverfahren/Ausleseverfahren angegeben wurde, auf dessen Grundlage er rekrutiert wurde.

    Sysper2 enthält eine Information bezüglich Ihrer Hauptsprache. Diese Information wird automatisch in Ihre Bewerbung übertragen. Wenn Sie glauben, dass diese Information falsch ist, haben Sie die Möglichkeit, sie zu ändern.
    (3) Zur Teilnahme am verpflichtenden Fortbildungsprogramm gewählte Sprache
    Das von der Europäischen Verwaltungsakademie bereitgestellte Fortbildungsprogramm wird in Englischer und Französischer Sprache durchgeführt. Sie müssen angeben, in welcher Sprache Sie an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen möchten, falls Sie ausgewählt werden.

    Die Bewerber können zwischen Französisch und Englisch wählen – außer jene Kandidaten, deren Hauptsprache Französisch oder Englisch ist: um jede Diskriminierung aus sprachlichen Gründen zu vermeiden, dürfen diese Bewerber an dem Fortbildungsprogramm nicht in ihrer Hauptsprache teilnehmen und müssen jeweils Englisch oder Französisch wählen.

    Aufgrund der Erfahrung, die bei der während der beiden ersten Fortbildungsprogramme gemacht wurde,, stellt es sich als unabdingbar heraus, dass die Bewerber über ein ausreichendes Niveau der Sprache verfügen, in der sie dem Programm folgen werden und die Prüfungen ablegen. Das Mindestniveau im Mündlichem und Schriftlichen der Englischen und/oder Französischen Sprache, das nötig ist, um an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen und die Prüfungen abzulegen, ist das eines "independent user" – d.h. ein "sehr gutes" Niveau.
     

    Systematische Überprüfung durch die GD ADMIN

    Zum Zeitpunkt der Erstellung der vorausgewählten Bewerber und vor Beginn der Bewertung durch die Generaldirektionen und Dienststellen, überprüft die GD ADMIN systematisch – anhand der Personalakte –, ob es sich bei der Hauptsprache, wie in der Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren angegeben, um die Sprache handelt, die der Kandidat in seiner Bewerbung zum Auswahl- oder Ausleseverfahren angegeben hat, auf dessen Grundlage er rekrutiert wurde. Im Falle der Nicht-Übereinstimmung modifiziert die GD ADMIN die Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren und gibt die tatsächliche Hauptsprache des Bewerbers an. Sollte es sich bei dieser Sprache um diejenige handeln, die der Bewerber für die Teilnahme am verpflichtenden Fortbildungsprogramm gewählt hat, wird diese Wahl ebenfalls von der GD ADMIN in der Bewerbung zum Leistungsnachweisverfahren abgeändert.

    7.7. Mögliche Anlagen

    Sie haben die Möglichkeit, gegebenenfalls Dokumente als Anlage beizufügen. Diese Anlagen sind jedoch unbedingt auf solche Dokumente zu beschränken, die Sie als relevant für die Beurteilung der vorausgewählten Bewerber durch die Generaldirektionen und Dienststellen erachten (siehe Punkt 6.1 und Richtlinien zur Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen).

    Bitte achten Sie darauf, den Inhalt der Anlage in dem Feld ""Titel des Attachments" deutlich aufzuführen. Vorzugsweise sind die Dokumente im Format PDF beizufügen. Zur Erinnerung: wenn Sie ein Dokument an die funktionale mailbox EC PDF CODE WEB schicken, erhalten Sie rasch eine PDF Version Ihres Dokuments.

    Es ist unnötig, Teile eines Beurteilungsberichtes oder einen gesamten Beurteilungsbericht, der von einer Dienststelle der Kommission erstellt wurde, als Anlage beizufügen, da diese Berichte in Sysper2 zur Verfügung stehen.

    7.8. Wie validiere ich meine Bewerbung?

    Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer Bewerbung und den Angaben, die sie dort gemacht haben. Sie werden gebeten, den Inhalt zu überprüfen, und gegebenenfalls abzuändern oder zu annullieren (durch Betätigen der Schaltfläche « Bewerbung abbrechen »).

    Ihre Bewerbung wird erst im Moment der elektronischen Unterschrift registriert und berücksichtigt (Betätigen der Schaltfläche « Bewerbung validieren und abschicken »). Ihre Bewerbung gelangt damit in den Status « Application form signed and submitted/candidature signée et soumise »: dies ist die Bestätigung, dass ihre Bewerbung registriert wurde.

    7.9. Verknüpfung mit der Personalakte und dem Fortbildungspass

    Wir weisen Sie darauf hin, dass die Angaben, die Sie in der Bewerbung gemacht haben, anhand der Personalakten für diejenigen Bewerber, die zum von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführten Fortbildungsprogramm zugelassen sind, systematisch überprüft werden. Sollten diese Angaben nicht den Unterlagen Ihrer Personalakte entsprechen, oder sollte Ihre Personalakte unvollständig sein, gilt Ihre Bewerbung als ungültig. Sollten derzeit Unterlagen in Ihrer Personalakte fehlen, müssen Sie diese mit den Originalen oder beglaubigten Kopien der entsprechenden Dokumente vervollständigen.

    Die Personalakten werden von ADMIN/B.3 (MO-34 MEZ/38, Tel. 53790) verwaltet.

    Wie unter Punkt 6.1 erläutert, berücksichtigen die Generaldirektionen und Dienststellen relevante Fortbildungsmassnahmen bei der Beurteilung der Bewerbungen der vorausgewählten Kandidaten (vgl. die Richtlinien zur Beurteilung der Bewerbungen durch die Dienststellen). Als für das Leistungsnachweisverfahren "relevant" sind jene Fortbildungen zu betrachten, die in Zusammenhang stehen mit den Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnissen, die als unabdingbar gelten für die effiziente Ausübung der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche des Niveaus AD. Hiervon sind jene durch Titel/Diplom bescheinigte Studien auszunehmen, die schon in der Phase der Vorauswahl berücksichtigt wurden (siehe Punkt 3.2).

    Ob von der Kommission durchgeführt oder anderweitig, Fortbildungsmassnahmen, die im Interesse der Dienststelle wahrgenommen wurden, sind im Fortbildungspass aufgeführt. Falls Sie vorausgewählt werden, werden die Generaldirektionen/Dienstellen auf Grundlage Ihres Fortbildungspasses die relevanten Fortbildungen identifizieren. Für Informationen oder zur Vervollständigung Ihres Fortbildungspasses wenden Sie sich bitte an den "Coordonnateur de formation"(CoFo) Ihrer Generaldirektion oder Dienststelle.
     

  8. TERMINPLAN FÜR DEN ABLAUF DER AUSWAHL DER BEAMTEN, DIE AM AUSBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN:
     
    – 14. Dezember 2007: Abgabefrist für Bewerbungen
    – Ende Dezember 2007: Veröffentlichung der vorläufigen Liste der zugelassenen Beamten und der vorläufigen Liste der vorausgewählten Beamten
    – Ende Januar 2008:  Sitzung der Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren zur Prüfung der Einsprüche gegen Nicht-Zulassung und Nicht-Vorauswahl
    – Ende Januar 2008: Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen Beamten und der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben
    – Januar/Februar 2008: Beurteilung der vorausgewählten Bewerbungen durch die Generaldirektionen und Dienststellen
    – Ende Februar 2008: Veröffentlichung der vorläufigen Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen (auf Grundlage einer vorläufigen Rangfolge der vorausgewählten Bewerber)
    – Ende März 2008: Sitzung der Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren zur Prüfung der Einsprüche gegen die Rangfolge der vorausgewählten Bewerber
    – Ende März/
    Anfang April 2008:
    Veröffentlichung der endgültigen Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen (auf Grundlage der definitiven Rangfolge der vorausgewählten Bewerber)

  9. VERPFLICHTENDES FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"

    Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2008 anlaufen. Die Europäische Verwaltungsakademie veranstaltet vorab Informationsveranstaltungen für die Bewerber, die am Programm teilnehmen dürfen. Diese Veranstaltungen werden in Brüssel und Luxemburg im April/Mai 2008 stattfinden.

    Die Kurse und Prüfungen finden in Französischer und Englischer Sprache statt. Ein ausreichendes sprachliches Niveau ist unabdingbar und ein Beamter darf dem Programm nicht in seiner Hauptsprache folgen (siehe Punkt 7.7).

    Genauere Angaben zum Terminplan und Inhalt des Fortbildungsprogrammes sind zu gegebener Zeit auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie verfügbar.
     
  10. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001:
     
    • Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
       
    • Zweck der Verarbeitung: Leistungsnachweisverfahren
       
    • Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren; teilweiser Zugang für die Leiter der Personalreferate, Generaldirektoren und Dienststellenleiter
       
    • Die im Bewerbungsformular mit einem Asterix (*) gekennzeichneten Fragen müssen verbindlich beantwortet werden.
       
    • Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin enthaltenen Angaben Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden, danach ist eine Berichtigung nicht mehr möglich.
       
    • Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind – Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
       
    • Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.
       
  11. NÜTZLICHE ADRESSEN

    Wenn Sie Fragen haben oder Schwierigkeiten auftreten beim Erstellen Ihrer Bewerbung, können Sie sich an das Referat ADMIN/A.6 wenden:
    Tel.: 93640 oder 93936
    E-mail: ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION
    Seite PersAdmin / Certification

    Anlagen: 1/ Übersicht über die Schul- und Berufsbildungsabschlüsse  2/ Bewerbungsformular im Format "Word"

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Footnotes

(1) Beschluss K(2007) 5694 vom 20. November 2007 bezüglich der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 a des Statuts.

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   Verfasser: ADMIN A6