>> de | en | fr  N° 1-2008 / 08.01.2008
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007

VORLÄUFIGE LISTE DER ZUGELASSENEN KANDIDATEN UND VORLÄUFIGE LISTE DER VORAUSGEWÄHLTEN KANDIDATEN

In Folge des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das Leistungsnachweisverfahren des Jahres 2007, veröffentlicht mit Verwaltungsmitteilung Nr. 51-2007, wurden 880 unterzeichnete Bewerbungen registriert. Beamte, die sich um die Teilnahme am Leistungsnachweisverfahren 2007 beworben haben, sind aufgefordert, von den folgenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen.
 

WICHTIGE HINWEISE AN DIE BEWERBER

  • Als Grundlage für die Zulassung und Vorauswahl der Bewerber dienen die in den Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben. Zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens wurden diese Angaben noch keiner Überprüfung unterzogen.
     

  • Wie unter Punkt 7.9 des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen erläutert, wird die GD ADMIN für alle Beamten, die zur Teilnahme am verpflichtenden Fortbildungsprogramm zugelassen werden, systematisch die in den Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben überprüfen. Im Falle von Nicht-Übereinstimmung dieser Angaben mit in der Personalakte vorhandenen Dokumenten gilt die Bewerbung als nicht zulässig.
     

  • Beamte, die ihre Nicht-Zulassung oder Nicht-Vorauswahl anfechten, verfügen über Einspruchsrecht. Nach Prüfung möglicher Einsprüche können die Anzahl der zugelassenen Bewerber sowie die vorläufige Rangfolge gegebenenfalls verändert werden.
     

  • Die im Anhang beigefügten Verzeichnisse sind daher VORLÄUFIG und werden vorbehaltlich der oben beschriebenen Überprüfung sowie möglicherweise stattgegebenen Einsprüchen veröffentlicht.

  1. VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUM LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007 ZUGELASSENEN BEWERBER

    Die vorläufige Liste der 835 Beamten, deren Bewerbung als zugelassen gilt, ist in Anhang 1 beigefügt.

    Beamte der Funktionsgruppe AST ab der Besoldungsgruppe 5, die auf eine Dauerplanstelle bei der Kommission ernannt sind, und die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das Leistungsnachweisverfahren 2007 in dienstlichem Interesse abgeordnet sind, sich in aktivem Dienst, Elternurlaub oder Familienurlaub befinden, und sich um Teilnahme zum Leistungsnachweisverfahren 2007 bewerben, werden in das vorläufige Verzeichnis der zugelassen Beamten aufgenommen, sofern sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
     
    • ein Mindestdienstalter von 3 Jahren in der Laufbahnschiene ex-B/B* und der Besoldungsgruppe AST5 oder höher am 16. Januar 2008.
       
    • eine positive Beurteilung ihres Potenzials, Aufgaben eines Administrators wahrzunehmen, in mindestens einer jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung für die Zeiträume 2004, 2005 und 2006.
       
  2. VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER

    Die zugelassenen Bewerber haben Punkte erhalten und zwei Rangfolgen wurden wie folgt erstellt:

    2.1. Punkte gemäß Verdiensten

    Für die zugelassenen Bewerber wurde aus den in den fünf letzten jährlichen Beurteilungen der beruflichen Entwicklung – dh. der Jahre 2001-02, 2003, 2004, 2005 und 2006 in der Laufbahnschiene ex-B/B* - enthaltenen Gesamtnoten der Mittelwert errechnet (ohne anteilige Berechnung).

    2.2. Punkte gemäß Ausbildungsniveau

    Gemäß dem durch einen staatlich anerkannten Titel/ein staatlich anerkanntes Diplom bestätigten Ausbildungsniveau wurden den zugelassenen Bewerbern wie folgt Punkte erteilt:
     

    Höchstes vom Bewerber erworbenes Ausbildungsniveau

    Punkte
    a) Grundschule 0
    b) Realschulabschluss
    c) Abitur, Hochschulreife 2
    d) Fachschule/Grundstudium von mindestens 2-jähriger Dauer 4
    e) Fachhochschulabschluss von mindestens 3-jähriger Dauer 6
    f) Hochschulabschluss von mindestens 4-jähriger Dauer 8
    g) Promotion 10

    2.3. Punkte gemäß Berufserfahrung, die in jüngerer Zeit bei den Institutionen in den Schwerpunktbereichen erworben wurde

    Punkte wurden denjenigen zugelassenen Beamten zugeteilt, die während der letzten 10 Jahre bei den Gemeinschaftsorganen über Berufserfahrung in mindestens zwei der 17 Schwerpunktbereiche(1) verfügen. Die Zuteilung erfolgte gemäß der folgenden Modalitäten:
     

    • 2 Punkte wurden für jedes vollständige Jahr an Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2007 erworben wurde, erteilt; entsprach die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so wurden für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben.
       
    • 1,25 Punkte wurden für jedes vollständige Jahr an Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 1998 und dem 31. Dezember 2001 erworben wurde, erteilt; entsprach die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so wurden für jeden vollständigen Monat 1,25/12 Punkte vergeben

    2.4. Zwei Endergebnisse je zugelassenem Bewerber

    Jeder Beamte, der zum Leistungsnachweisverfahren 2007 zugelassen wurde, hat 2 Endergebnisse erhalten entsprechend der oben genannten Vorgaben und gemäß der folgenden Gewichtung:

    Endergebnis 1 Kombination von zugeteilten Punkten gemäß Verdiensten/Leistungen (mit einer Gewichtung von 60%) und der aus Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen resultierenden Punkten (mit einer Gewichtung von 40%).
    Endergebnis 2 Kombination von zugeteilten Punkten gemäß Verdiensten/Leistungen (mit einer Gewichtung von 60%) und den sich aus dem durch einen anerkannten Titel/ein anerkanntes Diplom bescheinigte Ausbildungsniveau ergebenden Punkten (mit einer Gewichtung von 40%).

    2.5. Zwei Verzeichnisse

    Eine vorläufige Rangfolge der zugelassenen Beamten wurde wie folgt erstellt:

    Liste 1 Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß Endergebnis 1 (Kombination aus Punkten nach Verdiensten und Punkten nach Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen)
    Liste 2 Rangfolge der zugelassenen Kandidaten gemäß Endergebnis 2 (Kombination aus Punkten nach Verdiensten und Punkten nach Bildungsabschluss)

    2.6. Anzahl und Verzeichnis der vorläufig vorausgewählten Bewerber

    Mit Hinblick darauf, mindestens 220 Bewerber vorauszuwählen – die entspricht der 2-fachen Anzahl der Beamten, die berechtigt sein werden, am Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren 2007 teilzunehmen -, wurden die Namen der 220 zugelassenen Kandidaten, die am besten platziert sind, in die vorläufige Liste der vorausgewählten Kandidaten aufgenommen. Diese Gesamtliste ist in Anhang 2 veröffentlicht.

    Bei den vorläufig vorausgewählten Bewerbern handelt es sich um diejenigen zugelassenen Kandidaten, die wie folgt auf den beiden Listen platziert wurden:
     

    • die am besten platzierten Bewerber bis zur Position 120 (einschließlich) auf Liste 1; und
       
    • die am besten platzierten Bewerber bis zur Position 85 (einschließlich) auf Liste 2.
       
  3. EINSPRUCHSMÖGLICHKEITEN

    Jeder Bewerber kann überprüfen, wie seine Bewerbung behandelt wurde und sehen, welches Ergebnis er bezüglich Zulassung und Rangfolge erhalten hat. Die zugeteilten Punkte sowie die Position innerhalb der beiden Rangfolgen sind im Dossier « Zertifikation » in Sysper2 zugänglich.

    Nicht-Zugelassene Bewerber, die glauben, die Zulassungskriterien zu erfüllen, sowie Bewerber, die die erhaltenen Punkte und ihre Position auf der Rangfolge anfechten, können innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung einen mit Gründen versehen Einspruch beim paritätischen Ausschuss einreichen.

    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis" einzulegen, indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken. Der Einspruch ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht hierfür zur Verfügung; Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind beizufügen (Titel „Anlagen“).

    Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 « Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren »
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel
    Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
     
  4. NÄCHSTE ETAPPEN DES VERFAHRENS

    Nach Prüfung der Einsprüche durch den paritätischen Ausschuss veröffentlich die Anstellungsbehörde (AIPN) das endgültige Verzeichnis der zugelassenen Bewerber sowie das endgültige Verzeichnis der vorausgewählten Bewerber.

    Die Generaldirektionen und Dienststellen der vorausgewählten Bewerber (gemäß Stellenzuweisung am Tag der Unterzeichnung Ihrer Bewerbung) müssen auf Grundlage einer vergleichenden Analyse der vorausgewählten Bewerbungen, eine begründete Stellungnahme abgeben. Diese Analyse durch die Generaldirektionen und Dienststellen bezieht sich auf die Erfordernisse der Dienststellen und insbesondere die 3 in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 20/11/07 festgelegten Kriterien(2):
     
    • Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten hervorgehen, sowie die Art und Weise, mit der die Bewerber diese Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
       
    • Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche, die von den Bewerbern innerhalb der Europäischen Institutionen wahrgenommen wurden;
       
    • Relevante Fortbildung, wie sie aus dem Fortbildungspass hervorgeht; Fähigkeit, in den Amtssprachen zu arbeiten, wie von der Dienststelle gefordert; Fähigkeit, an einem Fortbildungsprogramm in Englischer oder Französischer Sprache teilzunehmen (da es den Bewerbern nicht gestattet ist, das verpflichtende Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie in ihrer Hauptsprache zu absolvieren).

    Allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Richtlinien für die Zuteilung der Punkte und der Erstellung der Rangfolge sind von der Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren erarbeitet worden. Sie stehen den Bewerbern auf der PersAdmin-Seite zum Thema Zertifikation zur Verfügung

    Auf Grundlage der von den Generaldirektionen und Dienststellen zugeteilten Punkte erstellt die GD ADMIN eine Rangfolge und veröffentlicht das vorläufige Verzeichnis der 110 bestplatzierten Bewerber. Die vorausgewählten Beamten haben die Möglichkeit, beim paritätischen Ausschuss einen mit Gründen versehen Einspruch einzulegen.
     

  5. DAS VERPFLICHTENDE FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"

    Die Kurse und Abschlussprüfungen finden in Französischer und Englischer Sprache statt. Ausreichende Sprachkenntnisse sind unabdingbar, und ein Beamter kann nicht in seiner Hauptamtssprache an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen.
    Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2008 wie folgt starten:
     
    • 1. Fortbildungsblock: Dienstag, 27. Mai bis Freitag, 20. Juni 2008 (jeden Tag außer Mittwoch, den 04., 11. und 18. Juni.);
       
    • 2. Fortbildungsblock: Montag, 29. September bis Freitag, 17. Oktober 2008 (jeden Tag außer Mittwoch, den 1., 8. und 15. Oktober);
       
    • Abschnitte individueller Arbeit zwischen den Fortbildungsblöcken.

    Die Europäische Verwaltungsakademie führt vorab Informationsveranstaltungen durch für die Beamten, die berechtigt sind, an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Diese Veranstaltungen finde Anfang Mai 2008 in Brüssel und Luxemburg statt.
    Genauere Hinweise zum Terminablauf und Inhalt der Fortbildung sind auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) verfügbar.
     

  6. NÜTZLICHE ADRESSEN

    Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ADMIN/A.6
    Tel.: 93640 oder 93936
    E-mail: ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION
    Site PersAdmin / Zertifikation: http://www.cc.cec/pers_admin/certification/index_fr.html

Anhänge:
1/ Vorläufiges Verzeichnis der zum Leistungsnachweisverfahren 2007 zugelassenen Bewerber (835)
2/ Vorläufiges Verzeichnis der unter den zugelassenen Bewerbern vorausgewählten Kandidaten (220)

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Footnotes

(1) Die Kommission hat besonderen Bedarf in den 17 folgenden Bereichen – nachfolgend "Schwerpunktbereiche" - ermittelt: Planung, Qualitätsmanagement und Evaluierung; Politiken; Juristischer Bereich; Interinstitutionnelle Beziehungen; Auswärtige Beziehungen; Information, Kommunikation und Veröffentlichungen; Haushalt, Finanzen und Verträge; Programme, Projekte, Maßnahmen und Fonds; Kontrolle der Übereinstimmung und Bearbeitung von Verstößen; Statistik; Kontrolle und Inspektion; Audit; Analyse und Beratung; Wissenschaftliche Forschung; Personalverwaltung; Linguistischer Bereich; Informationstechnologie.

(2) Beschluss K(2007)5694 vom 20. November 2007 bezüglich der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 (a) des Statuts.

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   Verfasser: ADMIN A6