LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007
VORLÄUFIGE LISTE DER ZUGELASSENEN
KANDIDATEN UND VORLÄUFIGE LISTE DER VORAUSGEWÄHLTEN KANDIDATEN
In Folge des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das
Leistungsnachweisverfahren des Jahres 2007, veröffentlicht mit
Verwaltungsmitteilung Nr. 51-2007,
wurden 880 unterzeichnete
Bewerbungen registriert. Beamte, die sich um die Teilnahme am
Leistungsnachweisverfahren 2007 beworben haben, sind aufgefordert, von
den folgenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen.
WICHTIGE HINWEISE AN DIE BEWERBER
-
Als Grundlage für die Zulassung und
Vorauswahl der Bewerber dienen die in den
Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben. Zum jetzigen
Zeitpunkt des Verfahrens wurden diese Angaben noch keiner
Überprüfung unterzogen.
-
Wie unter Punkt 7.9 des Aufrufs zur
Einreichung von Bewerbungen erläutert, wird die GD ADMIN für
alle Beamten, die zur Teilnahme am verpflichtenden
Fortbildungsprogramm zugelassen werden, systematisch die in
den Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben überprüfen. Im
Falle von Nicht-Übereinstimmung dieser Angaben mit in der
Personalakte vorhandenen Dokumenten gilt die Bewerbung als
nicht zulässig.
-
Beamte, die ihre Nicht-Zulassung oder
Nicht-Vorauswahl anfechten, verfügen über Einspruchsrecht.
Nach Prüfung möglicher Einsprüche können die Anzahl der
zugelassenen Bewerber sowie die vorläufige Rangfolge
gegebenenfalls verändert werden.
-
Die im Anhang beigefügten Verzeichnisse
sind daher VORLÄUFIG und werden vorbehaltlich der
oben beschriebenen Überprüfung sowie möglicherweise
stattgegebenen Einsprüchen veröffentlicht.
|
- VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER ZUM LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN
2007 ZUGELASSENEN BEWERBER
Die vorläufige Liste der 835
Beamten, deren Bewerbung als zugelassen gilt, ist in
Anhang 1
beigefügt.
Beamte der Funktionsgruppe AST ab der Besoldungsgruppe 5, die auf
eine Dauerplanstelle bei der Kommission ernannt sind, und die zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von
Bewerbungen für das Leistungsnachweisverfahren 2007 in dienstlichem
Interesse abgeordnet sind, sich in aktivem Dienst, Elternurlaub oder
Familienurlaub befinden, und sich um Teilnahme zum
Leistungsnachweisverfahren 2007 bewerben, werden in das vorläufige
Verzeichnis der zugelassen Beamten aufgenommen, sofern sie die
beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
- ein Mindestdienstalter von 3 Jahren in der Laufbahnschiene
ex-B/B* und der Besoldungsgruppe AST5 oder höher am 16. Januar
2008.
- eine positive Beurteilung ihres Potenzials, Aufgaben eines
Administrators wahrzunehmen, in mindestens einer jährlichen
Beurteilung der beruflichen Entwicklung für die Zeiträume 2004,
2005 und 2006.
- VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
Die zugelassenen Bewerber haben Punkte erhalten und zwei Rangfolgen
wurden wie folgt erstellt:
2.1. Punkte gemäß Verdiensten
Für die zugelassenen Bewerber wurde aus den in den fünf letzten
jährlichen Beurteilungen der beruflichen Entwicklung – dh. der Jahre
2001-02, 2003, 2004, 2005 und 2006 in der Laufbahnschiene ex-B/B* - enthaltenen Gesamtnoten der
Mittelwert errechnet (ohne anteilige Berechnung).
2.2. Punkte gemäß Ausbildungsniveau
Gemäß dem durch einen staatlich anerkannten Titel/ein staatlich
anerkanntes Diplom bestätigten Ausbildungsniveau wurden den
zugelassenen Bewerbern wie folgt Punkte erteilt:
Höchstes vom Bewerber erworbenes
Ausbildungsniveau |
Punkte |
a) |
Grundschule |
0 |
b) |
Realschulabschluss |
c) |
Abitur, Hochschulreife |
2 |
d) |
Fachschule/Grundstudium von mindestens
2-jähriger Dauer |
4 |
e) |
Fachhochschulabschluss von mindestens
3-jähriger Dauer |
6 |
f) |
Hochschulabschluss von mindestens
4-jähriger Dauer |
8 |
g) |
Promotion |
10 |
2.3. Punkte gemäß Berufserfahrung, die in jüngerer Zeit bei
den Institutionen in den Schwerpunktbereichen erworben wurde
Punkte wurden denjenigen zugelassenen Beamten zugeteilt, die während
der letzten 10 Jahre bei den Gemeinschaftsorganen über
Berufserfahrung in mindestens zwei der 17 Schwerpunktbereiche(1)
verfügen. Die Zuteilung erfolgte gemäß der folgenden Modalitäten:
- 2 Punkte wurden für jedes vollständige Jahr an
Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31.
Dezember 2007 erworben wurde, erteilt; entsprach die
erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so wurden
für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben.
- 1,25 Punkte wurden für jedes vollständige Jahr an
Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 1998 und dem 31.
Dezember 2001 erworben wurde, erteilt; entsprach die
erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so wurden
für jeden vollständigen Monat 1,25/12 Punkte vergeben
2.4. Zwei Endergebnisse je zugelassenem Bewerber
Jeder Beamte, der zum Leistungsnachweisverfahren 2007 zugelassen
wurde, hat 2 Endergebnisse erhalten entsprechend der oben genannten
Vorgaben und gemäß der folgenden Gewichtung:
Endergebnis 1 |
Kombination von zugeteilten Punkten
gemäß Verdiensten/Leistungen (mit einer Gewichtung von 60%)
und der aus Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen
resultierenden Punkten (mit einer Gewichtung von 40%). |
Endergebnis 2 |
Kombination von zugeteilten Punkten
gemäß Verdiensten/Leistungen (mit einer Gewichtung von 60%)
und den sich aus dem durch einen anerkannten Titel/ein
anerkanntes Diplom bescheinigte Ausbildungsniveau ergebenden
Punkten (mit einer Gewichtung von 40%). |
2.5. Zwei Verzeichnisse
Eine vorläufige Rangfolge der zugelassenen Beamten wurde wie folgt
erstellt:
Liste 1 |
Rangfolge der zugelassenen Kandidaten
gemäß Endergebnis 1 (Kombination aus Punkten nach
Verdiensten und Punkten nach Berufserfahrung in den
Schwerpunktbereichen) |
Liste 2 |
Rangfolge der zugelassenen Kandidaten
gemäß Endergebnis 2 (Kombination aus Punkten nach
Verdiensten und Punkten nach Bildungsabschluss) |
2.6. Anzahl und Verzeichnis der vorläufig vorausgewählten
Bewerber
Mit Hinblick darauf, mindestens 220 Bewerber vorauszuwählen – die
entspricht der 2-fachen Anzahl der Beamten, die berechtigt sein
werden, am Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren
2007 teilzunehmen -, wurden die Namen der
220 zugelassenen
Kandidaten, die am besten platziert sind, in die vorläufige
Liste der vorausgewählten Kandidaten aufgenommen. Diese Gesamtliste
ist in Anhang 2
veröffentlicht.
Bei den vorläufig vorausgewählten Bewerbern handelt es sich um
diejenigen zugelassenen Kandidaten, die wie folgt auf den beiden
Listen platziert wurden:
- die am besten platzierten Bewerber bis zur Position
120
(einschließlich) auf Liste 1; und
- die am besten platzierten Bewerber bis zur Position
85
(einschließlich) auf Liste 2.
- EINSPRUCHSMÖGLICHKEITEN
Jeder Bewerber kann überprüfen, wie seine Bewerbung behandelt wurde
und sehen, welches Ergebnis er bezüglich Zulassung und Rangfolge
erhalten hat. Die zugeteilten Punkte sowie die Position innerhalb
der beiden Rangfolgen sind im Dossier « Zertifikation » in Sysper2
zugänglich.
Nicht-Zugelassene Bewerber, die glauben, die Zulassungskriterien zu
erfüllen, sowie Bewerber, die die erhaltenen Punkte und ihre
Position auf der Rangfolge anfechten, können innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung
einen mit Gründen versehen Einspruch beim paritätischen Ausschuss
einreichen.
Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis"
einzulegen, indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken. Der Einspruch
ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht
hierfür zur Verfügung; Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind
beizufügen (Titel „Anlagen“).
Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen
Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten
ist:
Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6 « Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren »
MO 34 5/15
B-1049 Brüssel
Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist
übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
- NÄCHSTE ETAPPEN DES VERFAHRENS
Nach Prüfung der Einsprüche durch den paritätischen Ausschuss
veröffentlich die Anstellungsbehörde (AIPN) das endgültige
Verzeichnis der zugelassenen Bewerber sowie das endgültige
Verzeichnis der vorausgewählten Bewerber.
Die Generaldirektionen und Dienststellen der vorausgewählten
Bewerber (gemäß Stellenzuweisung am Tag der Unterzeichnung Ihrer
Bewerbung) müssen auf Grundlage einer vergleichenden Analyse der
vorausgewählten Bewerbungen, eine begründete Stellungnahme abgeben.
Diese Analyse durch die Generaldirektionen und Dienststellen bezieht
sich auf die Erfordernisse der Dienststellen und insbesondere die 3
in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 20/11/07
festgelegten Kriterien(2):
- Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den
vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren
Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten
hervorgehen, sowie die Art und Weise, mit der die Bewerber diese
Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
- Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf
Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche,
die von den Bewerbern innerhalb der Europäischen Institutionen
wahrgenommen wurden;
- Relevante Fortbildung, wie sie aus dem Fortbildungspass
hervorgeht; Fähigkeit, in den Amtssprachen zu arbeiten, wie von der
Dienststelle gefordert; Fähigkeit, an einem Fortbildungsprogramm in
Englischer oder Französischer Sprache teilzunehmen (da es den
Bewerbern nicht gestattet ist, das verpflichtende
Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie in
ihrer Hauptsprache zu absolvieren).
Allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Richtlinien für die
Zuteilung der Punkte und der Erstellung der Rangfolge sind von der
Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses
für das Leistungsnachweisverfahren erarbeitet worden. Sie stehen den
Bewerbern auf der
PersAdmin-Seite zum Thema Zertifikation
zur Verfügung
Auf Grundlage der von den Generaldirektionen und Dienststellen
zugeteilten Punkte erstellt die GD ADMIN eine Rangfolge und
veröffentlicht das vorläufige Verzeichnis der 110 bestplatzierten
Bewerber. Die vorausgewählten Beamten haben die Möglichkeit, beim
paritätischen Ausschuss einen mit Gründen versehen Einspruch
einzulegen.
- DAS VERPFLICHTENDE FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"
Die Kurse und Abschlussprüfungen finden in Französischer und
Englischer Sprache statt. Ausreichende Sprachkenntnisse sind
unabdingbar, und ein Beamter kann nicht in seiner Hauptamtssprache
an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen. Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2008 wie folgt starten:
- 1. Fortbildungsblock: Dienstag, 27. Mai bis Freitag, 20. Juni 2008
(jeden Tag außer Mittwoch, den 04., 11. und 18. Juni.);
- 2. Fortbildungsblock: Montag, 29. September bis Freitag, 17.
Oktober 2008 (jeden Tag außer Mittwoch, den 1., 8. und 15. Oktober);
- Abschnitte individueller Arbeit zwischen den Fortbildungsblöcken.
Die Europäische Verwaltungsakademie führt vorab
Informationsveranstaltungen durch für die Beamten, die berechtigt
sind, an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Diese
Veranstaltungen finde Anfang Mai 2008 in Brüssel und Luxemburg
statt. Genauere Hinweise zum Terminablauf und Inhalt der Fortbildung sind
auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS)
verfügbar.
- NÜTZLICHE ADRESSEN
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ADMIN/A.6 Tel.: 93640 oder 93936 E-mail: ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION Site PersAdmin / Zertifikation:
http://www.cc.cec/pers_admin/certification/index_fr.html
Anhänge:
1/ Vorläufiges Verzeichnis der zum
Leistungsnachweisverfahren 2007 zugelassenen Bewerber (835)
2/
Vorläufiges Verzeichnis der unter den zugelassenen Bewerbern
vorausgewählten Kandidaten (220)
___________________
Footnotes
(1) Die Kommission hat besonderen Bedarf in
den 17 folgenden Bereichen – nachfolgend "Schwerpunktbereiche" -
ermittelt: Planung, Qualitätsmanagement und Evaluierung; Politiken;
Juristischer Bereich; Interinstitutionnelle Beziehungen; Auswärtige
Beziehungen; Information, Kommunikation und Veröffentlichungen;
Haushalt, Finanzen und Verträge; Programme, Projekte, Maßnahmen und
Fonds; Kontrolle der Übereinstimmung und Bearbeitung von Verstößen;
Statistik; Kontrolle und Inspektion; Audit; Analyse und Beratung;
Wissenschaftliche Forschung; Personalverwaltung; Linguistischer Bereich;
Informationstechnologie.
(2) Beschluss K(2007)5694 vom 20. November
2007 bezüglich der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45
(a) des Statuts. |