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>> de | en | fr | N° 17-2008 / 02.04.2008 |
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BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2007 ENDGÜLTIGE LISTE DER ZUGELASSENEN BEAMTEN
Die vorliegende Verwaltungsmitteilung bildet den Abschluss der Zulassungsphase
der Kandidaten und erteilt den zugelassenen Beamten das Recht, im Rahmen des
Bescheinigungsverfahrens 2007 ohne zeitliche Begrenzung von der Bescheinigung
Gebrauch zu machen.
Diejenigen Beamten, die sich beworben haben in der Annahme, die Zulassungskriterien zu erfüllen, und deren Name nicht auf der vorläufigen Liste der zugelassenen Beamten erschien (Verwaltungsmitteilung Nr. 7-2008), hatten die Möglichkeit, beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch einzulegen. In seiner Sitzung vom 11. März 2008 hat der Paritätische Ausschuss eine Stellungnahme zu jedem dieser Einsprüche abgegeben. Auf dieser Grundlage hat die Anstellungsbehörde am 14. März 2008 entschieden, folgende Beamte in das Verzeichnis der zugelassenen Beamten aufzunehmen:
Das endgültige Verzeichnis der 532 zum Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Beamten wurde von der Anstellungsbehörde am 14. März 2008 verabschiedet und wird im Anhang ![]() 2.1. Gültigkeit der Liste Seit dem Bescheinigungsverfahren 2006 ist das Recht auf Bescheinigung, das von den zugelassenen Beamten erworben wurde, zeitlich nicht begrenzt. Es gibt somit keine Verpflichtung mehr für diese Beamten, vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres auf eine Stelle des Niveaus "Verwaltungsassistent" ernannt zu werden, wie das noch während des ersten Bescheinigungsverfahrens der Fall war. Ein Beamter, dessen Name auf der beigefügten Liste erscheint, kann es jederzeit vorziehen, ein oder mehrere Jahre zu warten, bevor er/sie sich auf einen Stelle des Niveaus "Verwaltungsassistent" bewirbt. Er gilt nach wie vor als "attestable". 2.2. Bedingungen für die Bescheinigung Um als "attestiert" zu gelten, muss ein zugelassener Beamter eine Stelle des Niveaus "Verwaltungsassistent" besetzen oder auf eine solche ernannt worden, dh. auf einen Posten, dessen Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen. In der Tat beinhaltet die Bescheinigung, dass alle vom "attestierten" Beamten ausgeführten Tätigkeiten dem Niveau ex-B* entsprechen, und dass die Stelle als Niveau "Verwaltungsassistent " anerkannt ist, dh. eine Stelle, deren Stellenbeschreibung vom Typ "Assistent", "Verwaltungsassistent" oder "Gruppenleiter" ist. Zu diesem Zweck können sich zugelassene Beamte auf alle von Dienststellen der Kommission ausgeschriebenen Stellen des Niveaus "Verwaltungsassistent" bewerben. Die Bescheinigung wird von der Dienststelle für Personalfragen der zuständigen Generaldirektion oder Dienststelle beantragt. Die Bescheinigung wird erst nach Überprüfung der von dem Beamten in seinem Bewerbungsbogen gemachten Angaben erteilt. Diese Überprüfung erfolgt durch die GD ADMIN spätestens zum dem Zeitpunkt, wo ein den Beamten betreffender Antrag auf Bescheinigung ergeht. Im Falle einer Nicht-Übereinstimmung der gemachten Angaben mit den Unterlagen der Personalakte, kann die Bescheinigung nicht erteilt werden. Um es den zugelassenen Beamten zu ermöglichen, die Kompetenzen zu erwerben oder zu vervollständigen, die erforderlich sind zur Ausübung der Aufgaben des Niveaus "Verwaltungsassistent", werden diese Beamte ermutigt, an den in der beigefügten Liste aufgeführten Fortbildungsmassnahmen teilzunehmen. Hierbei sind der individuelle Fortbildungsbedarf sowie der Bedarf der Dienststelle zu berücksichtigen. Die Teilnahme an den Fortbildungsmassnahmen ist keine Vorbedingung für die Bescheinigung.
Jeder Beamte ist aufgefordert, in Übereinstimmung mit seinem Vorgesetzten
den Nutzen einer Teilnahme an einer oder mehrerer dieser Fortbildungsmassnahmen
zu prüfen. Fortbildungsmassnahmen, die schon absolviert wurden sowie die Erfordernisse
der Dienststelle sind hierbei zu berücksichtigen. Der Beamte wird aufgefordert,
diesen Dialog mit seinem Vorgesetzten durch Aufnahme dieser Fortbildungsmassnahmen
in seinen Fortbildungsplan in Syslog zu formalisieren. Sollte schon
zu einem früheren Zeitpunkt ein Fortbildungsplan validiert worden sein, muss
der Beamte eine neue Version seines Fortbildungsplans erstellen. Hierbei ist
folgende Begründung für die Änderung anzugeben: "Modification de l'offre de
formation/Modification in the training proposal". Diese Zuordnung ermöglicht
es der Abteilung "Lernen und Entwicklung " der Generaldirektion Personal und
Verwaltung (ADMIN/A.3) den benötigten Bedarf zu ermitteln und davon ausgehend
die Anzahl der zu organisierenden Kurse, unter Berücksichtigung der vorhandenen
Ressourcen. Der Paritätische Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren wird auf monatlicher Basis über die Zahl der attestierten Beamten informiert (Profil, dienstliche Verwendung, etc.) sowie die beantragten und wahrgenommenen Fortbildungsmassnahmen (siehe Punkt 3). Der Paritätische Ausschuss kann gegebenenfalls Empfehlungen an die Anstellungsbehörde übermitteln. Die Durchführungsbestimmungen zum Bescheinigungsverfahren bei der Kommission wurde im November 2006 verändert the Administrative notice No 55-2007. Das vereinfachte Verfahren sollte für die nächsten Verfahren, die von der Institution durchgeführt werden, beibehalten werden. Das vierte Verfahren – das Bescheinigungsverfahren 2008 – wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 mit einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen eingeleitet. Dort finden sich alle Informationen zur Durchführung des Verfahrens sowie den Zulassungskriterien. Fragen zum Bescheinigungsverfahren können an die funktionale Mailbox ADMIN PROCEDURE D'ATTESTATION gerichtet werden, die von der Abteilung ADMIN/A.6 verwaltet wird. Weitere Information hierzu finden Sie auf der Seite "Attestation" d'Intracomm *** Anhang: Endgültiges Verzeichnis der zum
Bescheinigungsverfahren 2007 zugelassenen Beamten
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