>> de | en | fr  N° 10-2009 / 28.01.2009
 

ERINNNERUNG - ZUSÄTZLICHE RUHEGEHALTSANSPRÜCHE FÜR BEAMTE UND ZEITBEDIENSTETE, DIE VOR DEM 1. MAI 2004 IHREN DIENST ANGETRETEN HABEN

Diese Verwaltrungsmitteilung Sichtet die Möglichkeit zussätzliche Ruhegehaltsansprüche für Beamte und Zeitbedienstete, die ihren Dienst vor dem 1.Mai 2004 angetreten haben und wichtige Informationen über die Möglichkeit zusätzliche Ruhegehaltsansprüche zu erwerben wünschen.

Gemäß Artikel 22 Ziffer 4 des Anhangs XIII des Statuts können Beamte und Zeitbedienstete, die vor dem 1. Mai 2004 ihren Dienst angetreten haben und nicht in der Lage sind, im Alter von 65 Jahren (Statuts Artikel 77 Absatz 2) für das Ruhegehalt vorgesehenen Höchstsatz zu erreichen, unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Ruhegehaltsansprüche bis zum Erreichen dieses Höchstsatzes erwerben. Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel können unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2004/ia04059_de.html

Der Antrag ist SCHRIFTLICH

bei der zuständigen Dienststelle

BIS SPÄTESTENS 30. APRIL 2009 einzureichen,

und zwar unter Verwendung des für diesen Zweck vorgesehenen Formulars, das im Intranet unter folgender Adresse abgerufen werden kann:

http://www.cc.cec/pers_admin/pension/transf/in_en.html#autre

Anträge, die nicht vor Ablauf dieser Frist eingereicht wurden, können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist das Datum der Eingangsbestätigung des Einschreibens durch die zuständige Dienststelle bzw. das Datum der Registrierung des Antrags bei der zuständigen Dienststelle.

Unter „zuständige Dienststelle“ ist zu verstehen:

  • PMO-4 – Abteilung Versorgungsbezüge – GUIM 6/32, für das Personal der Kommission unabhängig von ihrem Dienstort;
     
  • das Referat „Personal“ der Agentur, der er angehört, in den anderen Fällen.

AUSKUNFTSSTELLE:

Für alle Fragen allgemeiner Art im Zusammenhang mit dem Erwerb von Altersversorgungsansprüchen:

PMO Contact (Auskunfts- und Betreuungsstelle des PMO)
E-Mail: pmo-contact@ec.europa.eu
Tel.: 97777

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   Verfasser: PMO