>> de | en | fr  N° 19-2009 / 26.02.2009
 

BESCHEINIGUNGSVERFAHREN 2008

ENDGÜLTIGE LISTE DER ZUGELASSENEN BEAMTEN

Die vorliegende Verwaltungsmitteilung bildet den Abschluss der Zulassungsphase der Kandidaten und erteilt den zugelassenen Beamten das Recht, im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens 2008 ohne zeitliche Begrenzung von der Bescheinigung Gebrauch zu machen.

Durch das Bescheinigungsverfahren können Beamte und Beamtinnen, die derzeit der Laufbahnschiene ex-C* (AST1-7) und ex-D* (AST1-5) angehören, in die Laufbahnschiene ex-B* gelangen. Indem sie Mitglieder der Funktionsgruppe "Assistenz" ohne Laufbahnbeschränkung werden (nachfolgend Funktionsgruppe AST genannt), können sie von Laufbahnentwicklungen profitieren, die eine Entwicklung bis Besoldungsgruppe AST11 ermöglichen. Dieses Verfahren wurde mit Artikel 10 Absatz 3 des Anhangs XIII zum Statut eingeführt. Das Verfahren 2008 ist das dritte Verfahren, das auf Grundlage der vereinfachten Durchführungsbestimmungen durchgeführt wird, die im Jahr 2006 verabschiedet wurden.(1) Verwaltungsmitteilung No 55-2007

In Folge des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für das Bescheinigungsverfahren 2008 (veröffentlicht laut Verwaltungsmitteilung Nr. 41-2008 ), wurden 530 Bewerbungen registriert. Die vorläufige Liste der 371 Beamten, deren Bewerbung als zulässig eingestuft wurde, wurde am 23. Januar 2009 veröffentlicht (Verwaltungsmitteilung Nr. 8-2009).

Die Beamten, deren Namen auf der vorläufigen Liste der zugelassenen Kandidaten erscheint, sowie diejenigen, die Einspruch gegen ihre Nichtzulassung eingereicht haben, sind aufgefordert, von folgendem Kenntnis zu nehmen:

  1. Beantwortung der Einsprüche gegen Nichtzulassung

    Diejenigen Beamten, die sich beworben haben in der Annahme, die Zulassungskriterien zu erfüllen, und deren Name nicht auf der vorläufigen Liste der zugelassenen Beamten erschien (Verwaltungsmitteilung Nr. 8-2009), hatten die Möglichkeit, beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren einen mit Gründen versehenen Einspruch einzulegen.

    In seiner Sitzung vom 18. Februar 2009 hat der Paritätische Ausschuss eine Stellungnahme zu jedem dieser Einsprüche abgegeben. Auf dieser Grundlage hat die Anstellungsbehörde am 23. Februar 2009 entschieden, folgende Beamte in das Verzeichnis der zugelassenen Beamten aufzunehmen:

BONGI Lilia; DE LUCA Laurence; GLIBERT Sylvie; MINNEBO Erwin; MUNOZ RUBIO Vicente; PADAZI Panagiota; PAPADAKIS Georges; PARIS Sergio; PUTZ Jean; RAFFAULT Eric; SCHWEITZER Marie-Jose; STEGER-ANTON Bettina; SUOMELA Outi; SWAGEMAKERS Cornelia; TYTGAT-SCHMIT Patricia; VAN APERS Vinciane; VEGRO Stefania

Beamte, die Einspruch eingelegt haben, sind aufgefordert, ihr Dossier "Bescheinigungsverfahren" in Sysper2 einzusehen, und von der Entscheidung der Anstellungsbehörde Kenntnis zu nehmen. Diese Information ist einsehbar, indem Sie auf die Schaltfläche "Zusammenfassung" in der Rubrik "Vorgeschichte dieser Datei" klicken.

Laut Statut (Artikel 90 Absatz 2) kann eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde eingereicht werden. Die konkreten Details entnehmen Sie bitte der folgenden Adresse: http://www.cc.cec/pers_admin/appeals/complaints/index_de.html

Zur Erinnerung: die Zulassungskriterien sind in Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses der Kommission vom 29. November 2006 festgelegt (Verwaltungsmitteilung No 55-2007). Die detaillierten Durchführungsbestimmungen für das Bescheinigungsverfahren 2008 wurden in einer Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 25. September 2008 festgelegt (Verwaltungsmitteilung Nr. 40-2008).

  1. Endgültiges Verzeichnis der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Beamten

    Das endgültige Verzeichnis der 388 zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Beamten wurde von der Anstellungsbehörde am 23. Februar 2009 verabschiedet und wird im Anhang zu dieser Mitteilung veröffentlicht . Den zugelassenen Beamten – den "attestables" – wird damit das Recht eingeräumt, von der Bescheinigung Gebrauch zu machen und dadurch Mitglieder der Funktionsgruppe AST ohne Laufbahnbeschränkung zu werden.

    2.1. Gültigkeit der Liste

    Seit dem Bescheinigungsverfahren 2006 ist das Recht auf Bescheinigung, das von den zugelassenen Beamten erworben wurde, zeitlich nicht begrenzt.

    Es gibt somit keine Verpflichtung mehr für diese Beamten, vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres auf eine Stelle des Niveaus "Verwaltungsassistent" ernannt zu werden, wie das noch während des ersten Bescheinigungsverfahrens der Fall war. Ein Beamter, dessen Name auf der beigefügten Liste erscheint, kann es jederzeit vorziehen, ein oder mehrere Jahre zu warten, bevor er/sie sich auf einen Stelle des Niveaus "Verwaltungsassistent" bewirbt. Er gilt nach wie vor als "attestable".

    2.2. Bedingungen für die Bescheinigung

    Um als "attestiert" zu gelten, muss ein zugelassener Beamter eine Stelle des Niveaus "Verwaltungsassistent" besetzen oder auf eine solche ernannt worden, dh. auf einen Posten, dessen Funktionen denen der Laufbahngruppe ex-B* entsprechen. In der Tat beinhaltet die Bescheinigung, dass alle vom "attestierten" Beamten ausgeführten Tätigkeiten dem Niveau ex-B* entsprechen, und dass die Stelle als Niveau "Verwaltungsassistent " anerkannt ist, dh. eine Stelle, deren Stellenbeschreibung vom Typ "Assistent", "Verwaltungsassistent" oder "Gruppenleiter" ist.

    Zu diesem Zweck können sich zugelassene Beamte auf alle von Dienststellen der Kommission ausgeschriebenen Stellen des Niveaus "Verwaltungsassistent" bewerben.

    Die Bescheinigung wird von der Dienststelle für Personalfragen der zuständigen Generaldirektion oder Dienststelle beantragt.

    Die Bescheinigung wird erst nach Überprüfung der von dem Beamten in seinem Bewerbungsbogen gemachten Angaben erteilt. Diese Überprüfung erfolgt durch die GD ADMIN spätestens zum dem Zeitpunkt, wo ein den Beamten betreffender Antrag auf Bescheinigung ergeht. Im Falle einer Nicht-Übereinstimmung der gemachten Angaben mit den Unterlagen der Personalakte, kann die Bescheinigung nicht erteilt werden.
     
  2. Liste der empfohlenen Fortbildungsmassnahmen für Beamte, die zum Bescheinigungsverfahren zugelassen sind

    Um es den zugelassenen Beamten zu ermöglichen, die Kompetenzen zu erwerben oder zu vervollständigen, die erforderlich sind zur Ausübung der Aufgaben des Niveaus "Verwaltungsassistent", werden diese Beamte ermutigt, an den in der beigefügten Liste aufgeführten Fortbildungsmassnahmen teilzunehmen. Hierbei sind der individuelle Fortbildungsbedarf sowie der Bedarf der Dienststelle zu berücksichtigen.

    Die Teilnahme an den Fortbildungsmassnahmen ist keine Vorbedingung für die Bescheinigung.
    Verzeichnis empfohlener Fortbild

    Verzeichnis empfohlener Fortbildungsmassnahmen für die zum
    Bescheinigungsverfahren zugelassenen Beamten

    Titel der Fortbildung
    (et lien direct vers Syslog), FR

    Titel der Fortbildung
    (et lien direct vers Syslog), EN

    Dauer

    Code Syslog

    Résolution de problèmes

    Problem solving techniques

    2 Tage

    CTO_RESOL_PROB

    Maîtriser votre technique de Communication

    Mastering your Communication Skills

    2 Tage

    CTO_SKILLS

    Présider et conduire les réunions

    Chairing and conducting meetings

    2 Tage

    CTO_REUNIONS-2

    Rédaction claire

    Fight the fog - clear writing

    2 Tage

    CTO_REDACTION 

    Techniques de rédaction administrative

    Administrative drafting

    2 Tage

    CTO_ADMINDRAFT

    Parler en public

    Public speaking

    2 Tage

    CTO_PUBL_SPEAK

    Initiation à la gestion des projets

    Initiation to project management

    2 Tage

    CTO_GEST_PROJET

    Cycle de la dépense : Introduction à la gestion financière

    Expenditure Life Cycle : Introduction to financial management

    1 Tag

    CTO_CYC_INTROGES

    Prise de notes et rédaction de comptes rendus

    Taking notes and writing minutes

    3 Tage

    CTO_PRISE_NOTES


    Jeder Beamte ist aufgefordert, in Übereinstimmung mit seinem Vorgesetzten den Nutzen einer Teilnahme an einer oder mehrerer dieser Fortbildungsmassnahmen zu prüfen. Fortbildungsmassnahmen, die schon absolviert wurden sowie die Erfordernisse der Dienststelle sind hierbei zu berücksichtigen. Der Beamte wird aufgefordert, diesen Dialog mit seinem Vorgesetzten durch Aufnahme dieser Fortbildungsmassnahmen in seinen Fortbildungsplan in Syslog zu formalisieren. Sollte schon zu einem früheren Zeitpunkt ein Fortbildungsplan validiert worden sein, muss der Beamte eine neue Version seines Fortbildungsplans erstellen. Hierbei ist folgende Begründung für die Änderung anzugeben: "Modification de l'offre de formation/Modification in the training proposal". Diese Zuordnung ermöglicht es der Abteilung "Lernen und Entwicklung " der Generaldirektion Personal und Verwaltung (ADMIN/A.3) den benötigten Bedarf zu ermitteln und davon ausgehend die Anzahl der zu organisierenden Kurse, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen.

    Die Kurse sind über Syslog Web Formation erreichbar, entweder durch direktes Anklicken des links in der obigen Tabelle, oder über das Dossier "Attestation", das im allgemeinen Katalog der zentralen Trainingsmassnahmen unter der Rubrik "Développement de carrière/Career Development" verfügbar ist. Anträge auf Fortbildung sind in Syslog zu erstellen und durchlaufen den üblichen Zustimmungsweg: Freigabe durch den direkten Vorgesetzen sowie den Trainingskoordinator (CoFo), danach Einschreibung durch den zuständigen Sachbearbeiter des betreffenden Kurses. Das Profil der zur Bescheinigung zugelassenen Beamten wurde in Syslog Web Formation aktualisiert, so dass jeder Antrag auf Fortbildung, der für einen dieser Kurse gestellt wird, automatisch mit der Priorität "Bescheinigung" identifiziert wird. Die Kurseinschreibung dieser Anträge durch die Sachbearbeiter der zentralen Trainingsmassnahmen erfolgt mir Priorität.

    Es ist zu beachten, dass die Liste dieser Fortbildungsmassnahmen möglicherweise verändert werden kann, um der Entwicklung des zentralen Angebots an Fortbildungsmassnahmen Rechnung zu tragen. Mögliche Änderungen werden im Dossier "Bescheinigung" in Syslog integriert.

    Fragen bezüglich der Fortbildung können an die funktionale Mailbox der Abteilung "Lernen und Entwicklung" geschickt werden ADMIN LEARNING & DEVELOPMENT , oder an den Sachbearbeiter, dessen Name in Syslog unter dem betreffenden Kurs angegeben ist.
     
  3. Auswirkungen der Bescheinigung auf die Laufbahn

    Die Bescheinigungsurkunde stellt fest, dass der Beamte "attestiert" ist. Seine Laufbahnentwicklung in der Funktionsgruppe "Assistenz" ist somit ohne Beschränkung und kann sich bis AST11 fortsetzen. Der Beamte ist somit nicht mehr auf die Besoldungsgruppe AST7 (für die ex-C*) oder AST5 (für die ex-D*) begrenzt.

    Die Bescheinigung verändert weder den Grad, noch die Stufe, noch den Multiplikationsfaktor. Das Grundgehalt bleibt somit unverändert.

    Beamte, die im Jahr 2009 "attestiert" werden erscheinen für des Beförderungsverfahren 2009 auf der Beförderungsliste der AST/C* oder AST/D* Beamten. Für das Beförderungsverfahren 2010 und alle weiteren Verfahren werden sie in die Beförderungslisten AST ohne Karrierebeschränkung aufgenommen.

    Weitere Details zu den Auswirkungen der Bescheinigung auf die Laufbahn können sie dem "FAQ" (häufig gestellte Fragen) entnehmen, der auf der Intracomm-Seite zum Thema "Attestation" zur Verfügung steht.
     
  4. Follow-up der Durchführung des Bescheinigungsverfahrens

    Der Paritätische Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren wird auf monatlicher Basis über die Zahl der attestierten Beamten informiert (Profil, dienstliche Verwendung, etc.) sowie die beantragten und wahrgenommenen Fortbildungsmassnahmen (siehe Punkt 3). Der Paritätische Ausschuss kann gegebenenfalls Empfehlungen an die Anstellungsbehörde übermitteln.
     
  5. Das nächste Bescheinigungsverfahren

    Die Durchführungsbestimmungen zum Bescheinigungsverfahren bei der Kommission wurde im November 2006 verändert Verwaltungsmitteilung No 55-2007.

    Das fünfte Verfahren – das Bescheinigungsverfahren 2009 – wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 mit einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen eingeleitet. Dort finden sich alle Informationen zur Durchführung des Verfahrens sowie den Zulassungskriterien.

    Fragen zum Bescheinigungsverfahren können an die funktionale Mailbox ADMIN PROCEDURE D'ATTESTATION gerichtet werden, die von der Abteilung ADMIN/A.6 verwaltet wird.
    Weitere Information hierzu finden Sie auf der Seite "Attestation" d'Intracomm 

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Anhang: Endgültiges Verzeichnis der zum Bescheinigungsverfahren 2008 zugelassenen Beamten (388)

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Footnotes 

(1) Beschluss C(2006) 5788 vom 29. November 2006 mit Durchführungsbestimmungen zum Bescheinigungsverfahren.

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   Verfasser: ADMIN A6