>> de | en | fr  N° 69-2009 / 17.11.2009
 

NEUEINSTUFUNG DER VERTRAGSBEDIENSTETEN i. S. v. ART. 3a IM JAHR 2009 -

LISTE DER 2009 NEU EINGESTUFTEN VERTRAGSBEDIENSTETEN

Diese Verwaltungsmitteilung knüpft an die Verwaltungsmitteilung N° 66-2009 / 23.10.2009 an.

Die Entscheidung der Anstellungsbehörde

Die Anstellungsbehörde hat gemäß Artikel 87 Absatz 3 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine Abwägung der jeweiligen Verdienste vorgenommen. Diese Abwägung der Verdienste erfolgte auf einer einheitlichen Grundlage unter Heranziehung bestehender Beurteilungsberichte und anderer relevanter sowie vergleichbarer Informationen.

Es sei daran erinnert, dass in der Vorbereitungsphase hinsichtlich der Abwägung der Verdienste die Anstellungsbehörde auf eigene Initiative hin auf die Unterstützung seitens zweier beratender Instanzen zurückgegriffen hat, nämlich auf die Unterstützung der Generaldirektionen und Dienste sowie des paritätischen Ausschusses für die Neueinstufung.

Nach Abschluss der Arbeiten des paritätischen Ausschusses für die Neueinstufung der Vertragsbediensteten i.S.v. Artikel 3a hat die Anstellungsbehörde eine Entscheidung bezüglich der Neueinstufung der Vertragsbedienteten im Jahr 2009 getroffen.

Die Listen im Anhang zur vorliegenden Verwaltungsmitteilung geben, aufgeschlüsselt nach jeweiliger Besoldungsgruppe, die Namen der im Jahr 2009 neu eingestuften Vertragsbediensteten i.S.v. Artikel 3a wieder.

Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts

Vertragsbedienstete, deren Name nicht in der Liste der neu eingestuften Vertragsbediensteten aufgeführt ist, können gegen den Beschluss der Anstellungsbehörde, sie nicht neu einzustufen, eine Beschwerde gemäß Artikel 46 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten und Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts, der entsprechend gilt, einlegen. Um dies zu tun, verfügen sie über eine Frist von 3 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verwaltungsmitteilung und der Liste der neu eingestuften Vertragsbediensteten.

Die Einzelheiten über die Einlegung von Beschwerden sind in Verwaltungsmitteilung N° 28-2006 vom 18.06.2006 oder auf folgender Website http://www.cc.cec/pers_admin/appeals/complaints/index_de.html erläutert.

top

   Verfasser: ADMIN A6