NEUEINSTUFUNG DER VERTRAGSBEDIENSTETEN i. S. v. ART. 3a
IM JAHR 2009 -
LISTE DER 2009 NEU EINGESTUFTEN
VERTRAGSBEDIENSTETEN
Diese Verwaltungsmitteilung knüpft an die
Verwaltungsmitteilung N° 66-2009 / 23.10.2009 an.
Die Entscheidung der Anstellungsbehörde
Die Anstellungsbehörde hat gemäß Artikel 87 Absatz 3 der
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine Abwägung der
jeweiligen Verdienste vorgenommen. Diese Abwägung der Verdienste erfolgte
auf einer einheitlichen Grundlage unter Heranziehung bestehender
Beurteilungsberichte und anderer relevanter sowie vergleichbarer
Informationen.
Es sei daran erinnert, dass in der Vorbereitungsphase hinsichtlich der
Abwägung der Verdienste die Anstellungsbehörde auf eigene Initiative hin
auf die Unterstützung seitens zweier beratender Instanzen zurückgegriffen
hat, nämlich auf die Unterstützung der Generaldirektionen und Dienste
sowie des paritätischen Ausschusses für die Neueinstufung.
Nach Abschluss der Arbeiten des paritätischen Ausschusses für die
Neueinstufung der Vertragsbediensteten i.S.v. Artikel 3a hat die
Anstellungsbehörde eine Entscheidung bezüglich der Neueinstufung der
Vertragsbedienteten im Jahr 2009 getroffen.
Die Listen im Anhang
zur
vorliegenden Verwaltungsmitteilung geben, aufgeschlüsselt nach jeweiliger
Besoldungsgruppe, die Namen der im Jahr 2009 neu eingestuften
Vertragsbediensteten i.S.v. Artikel 3a wieder.
Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts
Vertragsbedienstete, deren Name nicht in der Liste der neu eingestuften
Vertragsbediensteten aufgeführt ist, können gegen den Beschluss der
Anstellungsbehörde, sie nicht neu einzustufen, eine Beschwerde gemäß
Artikel 46 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten
und Artikel 90 Absatz 2 des Beamtenstatuts, der entsprechend gilt,
einlegen. Um dies zu tun, verfügen sie über eine Frist von 3 Monaten,
gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden
Verwaltungsmitteilung und der Liste der neu eingestuften
Vertragsbediensteten.
Die Einzelheiten über die Einlegung von Beschwerden sind in
Verwaltungsmitteilung N° 28-2006 vom
18.06.2006 oder auf folgender Website
http://www.cc.cec/pers_admin/appeals/complaints/index_de.html
erläutert.
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