>> de | en | fr  N° 13-2010 / 09.02.2010
 

BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 19.1.2010

EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.1.2010
K(2010) 184 endgültig

zur Änderung des Beschlusses der Kommission K(2007) 5730 vom 30. November 2007 über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION -

gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,

gestützt auf Artikel 6 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften,

in Erwägung nachstehender Gründe:
 

  1. Mit dem Beschluss vom 30. November 2007(1) hat die Kommission die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, geregelt.
     
  2. Die Übertragung von Befugnissen hinsichtlich der Zeitbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle bedarf einer Anpassung. Insbesondere sollten die Generaldirektionen JRC und HR entsprechend einer gemeinsamen Erklärung des für Wissenschaft und Forschung zuständigen Mitglieds der Kommission und des für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung zuständigen Mitglieds der Kommission vom 22. September 2009 bestimmte Befugnisse der vertragsschließenden Behörde gemeinsam ausüben -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In dem Beschluss der Kommission K(2007) 5730 vom 30. November 2007 über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, zuletzt geändert durch den Kommissionsbeschluss K(2009)3074(2), wird Übersicht XI des Anhangs „Übersicht über die Anstellungsbehörden/Forschungsmittel/GFS“ durch die Anlage zu diesem Beschluss ersetzt.


Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Brüssel, den 19.1.2010

Für die Kommission

Siim Kallas
Vizepräsident

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Footnotes

(1) Veröffentlicht in den Verwaltungsmitteilungen 57-2007 vom 6. Dezember 2007.

(2)Veröffentlicht in den Verwaltungsmitteilungen 33-2009 vom 8. Mai 2009.

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   Verfasser: HR.D.1