BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 19.1.2010
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 19.1.2010
K(2010) 184 endgültig
zur Änderung des Beschlusses der Kommission K(2007) 5730 vom 30.
November 2007 über die Ausübung der Befugnisse, die der
Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen
ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen
Bediensteten übertragen sind
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION -
gestützt auf Artikel 2 Absatz 1 des Statuts der Beamten der Europäischen
Gemeinschaften,
gestützt auf Artikel 6 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen
Bediensteten der Gemeinschaften,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- Mit dem Beschluss vom 30. November 2007(1)
hat die Kommission die Ausübung der Befugnisse, die der
Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von
Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen
sind, geregelt.
- Die Übertragung von Befugnissen hinsichtlich der
Zeitbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle bedarf einer
Anpassung. Insbesondere sollten die Generaldirektionen JRC und HR
entsprechend einer gemeinsamen Erklärung des für Wissenschaft und
Forschung zuständigen Mitglieds der Kommission und des für
Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung zuständigen Mitglieds der
Kommission vom 22. September 2009 bestimmte Befugnisse der
vertragsschließenden Behörde gemeinsam ausüben -
BESCHLIESST:
Artikel 1
In dem Beschluss der Kommission K(2007) 5730 vom 30. November 2007
über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut
und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen
sind, zuletzt geändert durch den Kommissionsbeschluss K(2009)3074(2), wird Übersicht XI des Anhangs „Übersicht über die
Anstellungsbehörden/Forschungsmittel/GFS“ durch die
Anlage zu diesem
Beschluss ersetzt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Brüssel, den 19.1.2010
Für die Kommission
Siim Kallas
Vizepräsident
_________
Footnotes
(1) Veröffentlicht in den
Verwaltungsmitteilungen 57-2007 vom 6. Dezember 2007.
(2)Veröffentlicht in den
Verwaltungsmitteilungen 33-2009 vom 8. Mai 2009. |