Informations Administratives 21.06.2000 | N° 53-2000 COMMISSION BRUXELLES + GEEL |
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Belgien hat am 27. Januar 1999 ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Union Nr. 94/80/EG vom 19. Dezember 1994 erlassen, das es nichtbelgischen Unionsbürgern mit Wohnsitz in Belgien gestattet, bei den Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht auszuüben. Die nächsten Kommunalwahlen in Belgien finden am 8. Oktober 2000 statt. Unionsbürger, die daran teilnehmen wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Um sich für die Kommunalwahlen in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, muß der aktiv Wahlberechtigte entweder persönlich bei der Verwaltung seiner Wohnsitzgemeinde vorstellig werden und ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen, oder er wendet sich schriftlich oder telefonisch an seine Wohnsitzgemeinde. In letzterem Fall fordert er bei der Verwaltung seiner Wohnsitzgemeinde ein Antragsformular an, das ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden ist. Jede Person, die für die Kommunalwahlen als aktiv Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, kann sich auch für die Wahl in den Gemeinderat aufstellen lassen. Bis auf weiteres können Unionsbürger jedoch erst ab den Wahlen des Jahres 2006 für das Amt des Schöffen kandidieren. Das Amt des Bürgermeisters kann nur von belgischen Staatsbürgern ausgeübt werden. In Belgien besteht Wahlpflicht. Diese Pflicht gilt für alle aktiv Wahlberechtigten, die sich in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. | |
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