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>> de | en | fr | N° 80-2005 / 28.10.2005 |
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BESCHLUSS Der Generaldirektor für Personal und Verwaltung - Artikel 1 Die Befugnisse, die dem Generaldirektor für Personal durch den
Beschluss der Kommission C(2005) 1792 vom 16. Juni 2005 übertragen sind,
werden durch vorliegenden Beschluss auf die Direktoren und Referatsleiter
der Generaldirektion für Personal und Verwaltung weiter übertragen; es
gelten die in beigefügtem Anhang
Artikel 2 Der Beschluss des Generaldirektors der Generaldirektion Personal und Verwaltung über die Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde (Einstellungsbehörde) vom 14. Mai 2004(2) wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am 1. November 2005 wirksam. _____________________ (1) C(2005)1792; Verwaltungsmitteilung Nr. 47-2005 vom 24. Juni 2005 (2) Verwaltungsmitteilung Nr. 47-2004 vom 26. Mai 2004 |
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