LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2005
ENTWURF DER LISTE DER BEAMTEN, DIE DIE
VORAUSWAHL BESTANDEN HABEN
Diese Verwaltungsmitteilung richtet sich an Beamte der
Laufbahngruppe B*, die sich im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens 2005
beworben haben.
Auf die Verwaltungsmitteilung Nr. 82-2005
mit einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen sind 1189 unterzeichnete
Bewerbungen eingegangen.
Die Auswahl der Beamten, die zu dem Fortbildungsprogramm der Europäischen
Verwaltungsakademie zugelassen sind, erfolgt in zwei Phasen:
- einer ersten Phase der Vorauswahl und
- einer zweiten Phase, in der die in die engere Wahl gekommenen
Beamten in eine Rangliste eingestuft werden.
Anhang II
enthält den Entwurf der Liste der Beamten, die sich beworben
und die die Vorauswahl (erste Phase) bestanden haben.
Sollten Sie sich für dieses Verfahren beworben haben, so empfehlen wir
Ihnen dringend, die beiliegenden Ausführungen zu lesen, um sich
vollständig über die Vorauswahlkriterien, das Verfahren für die Vorauswahl
der Bewerber und die Ihnen offen stehenden Rechtsmittel zu informieren.
ANHANG 1
DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN
Mit dem neuen Beamtenstatut wurde das so genannte
Leistungsnachweisverfahren (certification) eingeführt, welches Beamten der
Laufbahngruppe B* ab der Besoldungsgruppe 5 die Möglichkeit eröffnet, in
einen Dienstposten der Laufbahngruppe A* ernannt zu werden, sofern sie zur
Teilnahme an einem obligatorischen Fortbildungsprogramm ausgewählt wurden
und diese Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Das Leistungsnachweisverfahren tritt an die Stelle der internen
Auswahlverfahren zum Aufstieg aus der Laufbahngruppe B* in die
Laufbahngruppe A* (concours de passage de catégorie). Es wird ab 2005
einmal jährlich durchgeführt.
Nähere Auskünfte sind über folgende Website erhältlich:
http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_fr.html
Die Auswahl der Beamten, die zu dem Fortbildungsprogramm der Europäischen
Verwaltungsakademie zugelassen sind, erfolgt in zwei Phasen, einer ersten
Phase der Vorauswahl und einer zweiten Phase, in der die in die engere
Wahl gekommenen Beamten in eine Rangliste eingestuft werden.
Kriterien der Vorauswahl
In dem Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2005 sind folgende
Vorauswahlkriterien vorgesehen:
- In der jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das
Jahr 2004 muss bestätigt sein, dass der Beamte fähig ist, die Aufgaben
eines AD-Beamten auszuüben.
- Der Beamte muss in der Besoldungsgruppe 5 oder einer höheren
Besoldungsgruppe ein Dienstalter von mindestens drei Jahren haben, wenn
er einen Hochschulabschluss im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b
Ziffer i des Statuts besitzt, bzw. ein Dienstalter von mindestens sechs
Jahren in der Besoldungsgruppe 5 oder einer höheren Besoldungsgruppe,
wenn er keinen solchen Abschluss besitzt. Das Mindestdienstalter muss
zum 31. Dezember 2005 erreicht sein. Das Dienstalter als
Zeitbediensteter, das in der Besoldungsgruppe 5 oder einer höheren
Besoldungsgruppe erworben wurde, wird berücksichtigt, sofern es zwischen
dem aktiven Dienst als Zeitbediensteter und dem aktiven Dienst als
Beamter keine Unterbrechung gegeben hat.
Beide Kriterien müssen erfüllt sein.
WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BEWERBER
Ob die Vorauswahlkriterien erfüllt sind, wurde aufgrund der Angaben
der Beamten in ihrer Bewerbung geprüft. In diesem Verfahrensstadium
wurden die betreffenden Angaben noch nicht nachgeprüft.
Wie in der Verwaltungsmitteilung Nr. 82-2005 erwähnt, werden die
Angaben, die die zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten in
ihrer Bewerbung gemacht haben, systematisch anhand der Bestandteile
der Personalakte und der Bescheinigung der im Zeitraum 1. Oktober 1999
bis 30. September 2005 in den Schwerpunktbereichen erworbenen
Berufserfahrung überprüft werden.
Stehen die Angaben nicht mit Unterlagen in der Personalakte im
Einklang oder ist die Personalakte unvollständig, so wird die
Bewerbung als nicht zulässig betrachtet.
Die beiliegende Liste wird daher vorbehaltlich der genannten
Überprüfung veröffentlicht. |
Verfahren für die Vorauswahl der Bewerbungen
Sie können nach Unterzeichnung Ihrer Bewerbung in Sysper2 in der Rubrik
„Leistungsnachweis“ („certification“) (über „Calculs“, „Valorisation“ und
„Présélection“) nachprüfen, wie und mit welchem Ergebnis die Angaben in
Ihrer Bewerbung im Rahmen der Vorauswahl berücksichtigt worden sind.
Beschwerde beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren
Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihre Bewerbung nicht in
die engere Wahl gekommen ist, können Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen
nach Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung beim Paritätischen
Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren einen begründeten Einspruch
dagegen einlegen.
Der Einspruch ist über Sysper2 in der Leistungsnachweis-Rubrik
(„certification“) einzulegen. Er muss mit Gründen versehen sein: Hierfür
steht, nachdem Sie auf „Aller en appel/Launch an appeal“ geklickt haben,
ein Feld für einen beliebig langen Freitext zur Verfügung; amtliche
Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind beizufügen (klicken Sie auf
„Annexes“) (1).
Sollten Sie aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu
Sysper2 haben, so können Sie mit einem mit Gründen versehenen Schreiben
Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist: Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6 „Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren“
MO 34 5/15
B-1049 Brüssel Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt
werden; es gilt das Datum des Poststempels.
Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss
veröffentlicht die Anstellungsbehörde gegebenenfalls eine geänderte Liste
der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben.
Footnotes
(1) Sysper2 ist kein
Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Einspruch im
Textverarbeitungssystem Word zu verfassen und ihn dann in das
entsprechende Feld in Sysper2 zu kopieren. |