>> de | en | fr  N° 88-2005 / 07.12.2005
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2005

ENTWURF DER LISTE DER BEAMTEN, DIE DIE VORAUSWAHL BESTANDEN HABEN

Diese Verwaltungsmitteilung richtet sich an Beamte der Laufbahngruppe B*, die sich im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens 2005 beworben haben.

Auf die Verwaltungsmitteilung Nr. 82-2005 mit einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen sind 1189 unterzeichnete Bewerbungen eingegangen.

Die Auswahl der Beamten, die zu dem Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie zugelassen sind, erfolgt in zwei Phasen:

  • einer ersten Phase der Vorauswahl und
     
  • einer zweiten Phase, in der die in die engere Wahl gekommenen Beamten in eine Rangliste eingestuft werden.

Anhang II   enthält den Entwurf der Liste der Beamten, die sich beworben und die die Vorauswahl (erste Phase) bestanden haben.

Sollten Sie sich für dieses Verfahren beworben haben, so empfehlen wir Ihnen dringend, die beiliegenden Ausführungen zu lesen, um sich vollständig über die Vorauswahlkriterien, das Verfahren für die Vorauswahl der Bewerber und die Ihnen offen stehenden Rechtsmittel zu informieren.

ANHANG 1
DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN

Mit dem neuen Beamtenstatut wurde das so genannte Leistungsnachweisverfahren (certification) eingeführt, welches Beamten der Laufbahngruppe B* ab der Besoldungsgruppe 5 die Möglichkeit eröffnet, in einen Dienstposten der Laufbahngruppe A* ernannt zu werden, sofern sie zur Teilnahme an einem obligatorischen Fortbildungsprogramm ausgewählt wurden und diese Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Das Leistungsnachweisverfahren tritt an die Stelle der internen Auswahlverfahren zum Aufstieg aus der Laufbahngruppe B* in die Laufbahngruppe A* (concours de passage de catégorie). Es wird ab 2005 einmal jährlich durchgeführt.

Nähere Auskünfte sind über folgende Website erhältlich: http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_fr.html

Die Auswahl der Beamten, die zu dem Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie zugelassen sind, erfolgt in zwei Phasen, einer ersten Phase der Vorauswahl und einer zweiten Phase, in der die in die engere Wahl gekommenen Beamten in eine Rangliste eingestuft werden.

Kriterien der Vorauswahl

In dem Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2005 sind folgende Vorauswahlkriterien vorgesehen:

  • In der jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004 muss bestätigt sein, dass der Beamte fähig ist, die Aufgaben eines AD-Beamten auszuüben.
     
  • Der Beamte muss in der Besoldungsgruppe 5 oder einer höheren Besoldungsgruppe ein Dienstalter von mindestens drei Jahren haben, wenn er einen Hochschulabschluss im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i des Statuts besitzt, bzw. ein Dienstalter von mindestens sechs Jahren in der Besoldungsgruppe 5 oder einer höheren Besoldungsgruppe, wenn er keinen solchen Abschluss besitzt. Das Mindestdienstalter muss zum 31. Dezember 2005 erreicht sein. Das Dienstalter als Zeitbediensteter, das in der Besoldungsgruppe 5 oder einer höheren Besoldungsgruppe erworben wurde, wird berücksichtigt, sofern es zwischen dem aktiven Dienst als Zeitbediensteter und dem aktiven Dienst als Beamter keine Unterbrechung gegeben hat.

Beide Kriterien müssen erfüllt sein.

WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BEWERBER

Ob die Vorauswahlkriterien erfüllt sind, wurde aufgrund der Angaben der Beamten in ihrer Bewerbung geprüft. In diesem Verfahrensstadium wurden die betreffenden Angaben noch nicht nachgeprüft.

Wie in der Verwaltungsmitteilung Nr. 82-2005 erwähnt, werden die Angaben, die die zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten in ihrer Bewerbung gemacht haben, systematisch anhand der Bestandteile der Personalakte und der Bescheinigung der im Zeitraum 1. Oktober 1999 bis 30. September 2005 in den Schwerpunktbereichen erworbenen Berufserfahrung überprüft werden.

Stehen die Angaben nicht mit Unterlagen in der Personalakte im Einklang oder ist die Personalakte unvollständig, so wird die Bewerbung als nicht zulässig betrachtet.

Die beiliegende Liste wird daher vorbehaltlich der genannten Überprüfung veröffentlicht.

Verfahren für die Vorauswahl der Bewerbungen

Sie können nach Unterzeichnung Ihrer Bewerbung in Sysper2 in der Rubrik „Leistungsnachweis“ („certification“) (über „Calculs“, „Valorisation“ und „Présélection“) nachprüfen, wie und mit welchem Ergebnis die Angaben in Ihrer Bewerbung im Rahmen der Vorauswahl berücksichtigt worden sind.

Beschwerde beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren

Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihre Bewerbung nicht in die engere Wahl gekommen ist, können Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren einen begründeten Einspruch dagegen einlegen.

Der Einspruch ist über Sysper2 in der Leistungsnachweis-Rubrik („certification“) einzulegen. Er muss mit Gründen versehen sein: Hierfür steht, nachdem Sie auf „Aller en appel/Launch an appeal“ geklickt haben, ein Feld für einen beliebig langen Freitext zur Verfügung; amtliche Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind beizufügen (klicken Sie auf „Annexes“) (1).

Sollten Sie aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 haben, so können Sie mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:

Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6 „Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren“
MO 34 5/15
B-1049 Brüssel

Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.

Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss veröffentlicht die Anstellungsbehörde gegebenenfalls eine geänderte Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben.

Footnotes

(1) Sysper2 ist kein Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Einspruch im Textverarbeitungssystem Word zu verfassen und ihn dann in das entsprechende Feld in Sysper2 zu kopieren.

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   Verfasser: ADMIN A6