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>> de | en | fr | N° 10-2006 / 07.02.2006 |
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LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2005 ENTWURF DER LISTE DER BEAMTEN, DIE ZU DEM FORTBILDUNGSPROGRAMM ZUGELASSEN SIND
Diese Verwaltungsmitteilung richtet sich an Beamte der
Laufbahngruppe B*, deren Bewerbung im Rahmen des
Leistungsnachweisverfahrens in die engere Wahl gekommen ist. ANHANG I Mit dem neuen Beamtenstatut wurde das so genannte
Leistungsnachweisverfahren (certification) eingeführt, welches Beamten der
Laufbahngruppe B* ab der Besoldungsgruppe 5 die Möglichkeit eröffnet, in
einen Dienstposten der Laufbahngruppe A* ernannt zu werden, sofern sie zur
Teilnahme an einem obligatorischen Fortbildungsprogramm ausgewählt wurden
und diese Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Entwurf der Liste der Beamten, deren Bewerbung 2005 in die engere Wahl gekommen ist, wurde in der Verwaltungsmitteilung Nr. 88-2005 veröffentlicht. Aufgrund der beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren eingegangenen Einsprüche hat am 26. Januar 2006 die Anstellungsbehörde beschlossen, die Liste zu ändern und um folgende Beamte zu ergänzen: BUTLER, Margaret Die Einstufung der in die engere Wahl gekommenen Beamten in einer Rangfolge erfolgt nach den Kriterien von Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses der Kommission vom 22. April 2005: in den Organen erworbene Berufserfahrung und Niveau der Berufsausbildung in Bereichen, in denen die Kommission einen besonderen Bedarf hat; Gesamtnoten in den letzten jährlichen Beurteilungen. http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_leg_fr.html Näheres zum Wert dieser Kriterien und ihrer Gewichtung findet sich in einem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005, der nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren erging. http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05078_de.html Jeder zugelassene Beamte kann sich in der Rubrik „certification“ in Sysper2 (über „Calcul“ und „Classement“) ab Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung über seine Punktezahl und seine Einstufung in dem gewählten Schwerpunktbereich informieren. Desgleichen kann er die Berechnungsmethode überprüfen. Nach dem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005 umfasst die Liste der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten folgende Gruppen: Der Listenentwurf in Anhang II
Die Beamten, deren Bewerbung in die nähere Auswahl gekommen ist und die ihre Punktzahl anfechten möchten, können dies innerhalb von zehn Werktagen nach Veröffentlichung der oben genannten Liste tun, und zwar in Form eines begründeten Einspruchs beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren. Der Einspruch ist über Sysper2 in der Leistungsnachweis-Rubrik („certification“) einzulegen. Er ist zu begründen: Hierfür steht, nachdem Sie auf „Aller en appel/Launch an appeal“ geklickt haben, ein Feld für einen beliebig langen Freitext zur Verfügung; zur weiteren Begründung des Einspruchs sind amtliche Unterlagen beizufügen (klicken Sie auf „Annexes“). Sollten Sie dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2 haben, so können Sie mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist: Europäische Kommission Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels. Die Liste in Anhang II ![]() Dieser Ausschuss wird auch zu den Einsprüchen Stellung nehmen. Er wird der Anstellungsbehörde einen Vorschlag zur Berücksichtigung der Kandidaten mit gleicher Punktzahl vorlegen. Wie bereits in der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005 dargelegt, wird dabei zunächst dem Dienstalter innerhalb der Laufbahngruppe und dann, bei gleichen Dienstalter, dem Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung getragen. Nach Abschluss der Arbeiten des Paritätischen Ausschusses wird die Anstellungsbehörde die Liste der 110 Beamten veröffentlichen, die zur Teilnahme an dem Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie zugelassen sind. |
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