>> de | en | fr  N° 10-2006 / 07.02.2006
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2005

ENTWURF DER LISTE DER BEAMTEN, DIE ZU DEM FORTBILDUNGSPROGRAMM ZUGELASSEN SIND

  • DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN ANHANG I
  • ENTWURF DER LISTE DER BEAMTEN, DIE ZU DEM FORTBILDUNGSPROGRAMM ZUGELASSEN SIND ANHANG II

Diese Verwaltungsmitteilung richtet sich an Beamte der Laufbahngruppe B*, deren Bewerbung im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens in die engere Wahl gekommen ist.

Nach der Vorauswahl, die Thema der Verwaltungsmitteilung Nr. 88-2005 war, werden die Beamten, deren Bewerbung in die engere Wahl gekommen ist, in eine Rangliste eingestuft.

Die Bestplatzierten in jedem der sieben von der Anstellungsbehörde festgelegten Schwerpunktbereiche sind zu dem Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie zugelassen.

Der Entwurf der Liste dieser bestplatzierten Beamten findet sich in Anhang II .

Sollten Sie sich für dieses Verfahren beworben haben, so empfehlen wir Ihnen dringend, die beiliegenden Ausführungen zu lesen, um sich vollständig über die Vorauswahlkriterien, das Verfahren für die Vorauswahl der Bewerber und die Ihnen offen stehenden Rechtsmittel zu informieren.

ANHANG I

DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN

Mit dem neuen Beamtenstatut wurde das so genannte Leistungsnachweisverfahren (certification) eingeführt, welches Beamten der Laufbahngruppe B* ab der Besoldungsgruppe 5 die Möglichkeit eröffnet, in einen Dienstposten der Laufbahngruppe A* ernannt zu werden, sofern sie zur Teilnahme an einem obligatorischen Fortbildungsprogramm ausgewählt wurden und diese Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Das Leistungsnachweisverfahren tritt an die Stelle der internen Auswahlverfahren zum Aufstieg aus der Laufbahngruppe B* in die Laufbahngruppe A* (concours de passage de catégorie). Es wird ab 2005 einmal jährlich durchgeführt.

Nähere Auskünfte sind über folgende Website erhältlich: http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_fr.html

Die Auswahl der Beamten, die zu dem Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie zugelassen sind, erfolgt in zwei Phasen: einer ersten Phase der Vorauswahl sowie einer zweiten Phase, in der die in die engere Wahl gekommenen Beamten in eine Rangliste eingestuft werden.

  1. Beamte, deren Bewerbung in die engere Wahl gekommen ist

    Der Entwurf der Liste der Beamten, deren Bewerbung 2005 in die engere Wahl gekommen ist, wurde in der Verwaltungsmitteilung Nr. 88-2005 veröffentlicht.

    Aufgrund der beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren eingegangenen Einsprüche hat am 26. Januar 2006 die Anstellungsbehörde beschlossen, die Liste zu ändern und um folgende Beamte zu ergänzen:

    BUTLER, Margaret
    DANDOIS, Nicolas
    DROULEZ, Hubert
    EMPL, Erich
    FERRALORO, Salvatore
    HENSLEY, Rosemarie

     
  2. Einstufung der zugelassenen Beamten in einer Rangfolge

    Die Einstufung der in die engere Wahl gekommenen Beamten in einer Rangfolge erfolgt nach den Kriterien von Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses der Kommission vom 22. April 2005: in den Organen erworbene Berufserfahrung und Niveau der Berufsausbildung in Bereichen, in denen die Kommission einen besonderen Bedarf hat; Gesamtnoten in den letzten jährlichen Beurteilungen.
    http://www.cc.cec/pers_admin/promotions/cdr/certification_2_leg_fr.html

    Näheres zum Wert dieser Kriterien und ihrer Gewichtung findet sich in einem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005, der nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren erging.

    http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05078_de.html

    Jeder zugelassene Beamte kann sich in der Rubrik „certification“ in Sysper2 (über „Calcul“ und „Classement“) ab Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung über seine Punktezahl und seine Einstufung in dem gewählten Schwerpunktbereich informieren. Desgleichen kann er die Berechnungsmethode überprüfen.
     
  3. Entwurf der Liste der bestplatzierten Beamten

    Nach dem Beschluss der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005 umfasst die Liste der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten folgende Gruppen:
     
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „externe Kommunikation“ gewählt haben;
       
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und Verfahren bei Verstößen“ gewählt haben;
       
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Haushalt, Finanzen und Verträge“ gewählt haben;
       
    • die 20 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Programm- und Projektverwaltung“ gewählt haben;
       
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Audit“ gewählt haben;
       
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Personalverwaltung“ gewählt haben;
       
    • die 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Informationstechnologie“ gewählt haben;

    Der Listenentwurf in Anhang II enthält, nach Bereichen gegliedert, die Namen der Beamten, deren Gesamtpunktzahl eine Platzierung auf dem Rang, der der Zahl der für den betreffenden Bereich zu berücksichtigenden Beamten entspricht, und darüber erlaubt.

    Diese Liste ist nicht endgültig. Wie aus den Punkten 4 und 5 hervorgeht, muss der paritätische Ausschuss die Einsprüche der Beamten prüfen, die die von ihnen erhaltene Punktzahl anfechten. Der Ausschuss legt ferner der Anstellungsbehörde einen Vorschlag zur Differenzierung der Beamten mit gleicher Punktzahl vor. Erst nach Abschluss der Arbeiten des Ausschusses entscheidet die Anstellungsbehörde über die endgültige Liste der 110 Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen können.

    ÜBERPRÜFUNG DER ANGABEN IN DER BEWERBUNG

    Für die in dem Listenentwurf in Anhang II aufgeführten Beamten erfolgte anhand von Informationen in der Personalakte sowie den Bescheinigungen der Referatsleiter „Humanressourcen“ über die in den Schwerpunktbereichen erworbenen beruflichen Erfahrungen eine Überprüfung der Angaben in den Bewerbungen.

    Falls die Angaben nicht mit den Unterlagen in der Personalakte oder den von den Dienststellen ausgestellten Bescheinigungen übereinstimmten, wurde die Bewerbung entsprechend geändert. Die Betroffenen wurden hierüber ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt. Ausgehend von den geänderten Elementen wurden die Dossiers dann einer erneuten Berechnung unterzogen.
     


  4. Beschwerden beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren

    Die Beamten, deren Bewerbung in die nähere Auswahl gekommen ist und die ihre Punktzahl anfechten möchten, können dies innerhalb von zehn Werktagen nach Veröffentlichung der oben genannten Liste tun, und zwar in Form eines begründeten Einspruchs beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren.


    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Leistungsnachweis-Rubrik („certification“) einzulegen. Er ist zu begründen: Hierfür steht, nachdem Sie auf „Aller en appel/Launch an appeal“ geklickt haben, ein Feld für einen beliebig langen Freitext zur Verfügung; zur weiteren Begründung des Einspruchs sind amtliche Unterlagen beizufügen (klicken Sie auf „Annexes“).

    Sollten Sie dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2 haben, so können Sie mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:

    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 „Beschwerden – Bescheinigungsverfahren“
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel


    Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
     
  5. Liste der 110 Beamten, die zu dem Fortbildungsprogramm zugelassen sind

    Die Liste in Anhang II   wird dem Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren vorgelegt.

    Dieser Ausschuss wird auch zu den Einsprüchen Stellung nehmen.

    Er wird der Anstellungsbehörde einen Vorschlag zur Berücksichtigung der Kandidaten mit gleicher Punktzahl vorlegen. Wie bereits in der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005 dargelegt, wird dabei zunächst dem Dienstalter innerhalb der Laufbahngruppe und dann, bei gleichen Dienstalter, dem Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung getragen.

    Nach Abschluss der Arbeiten des Paritätischen Ausschusses wird die Anstellungsbehörde die Liste der 110 Beamten veröffentlichen, die zur Teilnahme an dem Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie zugelassen sind.

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   Verfasser: ADMIN A6