LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN FÜR DAS JAHR 2005
LISTE DER 110 BEAMTEN, DIE AM
FORTBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN
Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die Beamten der Laufbahngruppe
B*, die im Leistungsnachweisverfahren (certification) die
Vorauswahl bestanden haben.
Die Anstellungsbehörde hat am 17. März 2006 die Liste der Beamten
aufgestellt, die am Fortbildungsprogramm für das
Leistungsnachweisverfahren 2005 teilnehmen dürfen.
Diese Liste ist in Anhang 1 enthalten.
Die Beamten, die auf der Liste stehen, sind aufgefordert, nachstehende
Informationen über die obligatorische Fortbildung zur Kenntnis zu nehmen.
Informationen über die Entscheidungen über Einsprüche gegen die
vergebene Gesamtpunktezahl und über das Verfahren zur Einreichung einer
Beschwerde sind Anhang 2 zu entnehmen; dort können Sie auch Näheres
erfahren über das Verfahren zur Aufstellung der endgültigen Liste der 110
Beamten, die an der Fortbildung teilnehmen dürfen.
DAS OBLIGATORISCHE FORTBILDUNGSPROGRAMM
Die 110 in Anhang 1 namentlich aufgeführten Beamten dürfen an dem
Ausbildungsprogramm teilnehen, das 2006 von der Europäischen
Verwaltungsakademie durchgeführt wird; dieser hat die Kommission
Festlegung und Organisation des interinstitutionellen Ausbildungsprogramms
übertragen. Die Fortbildung umfasst einen allgemeinen und einen
fachspezifischen Teil.
Um Beamten, die außerhalb Brüssels und Luxemburgs Dienst tun oder eine
Teilzeitregelung in Anspruch nehmen, die Teilnahme zu ermöglichen, hat die
Europäische Verwaltungsakademie vor, die gemeinsame Ausbildung in einem
einzigen Unterrichtsblock von etwa fünf Wochen ab dem 29. Mai 2006
durchzuführen (1); die fachspezifischen Unterrichtseinheiten sollen in einem
weiteren zehn- bis zwölftägigen Block in der ersten Hälfte des Monats
Oktober 2006 stattfinden.
Die Wahl des fachspezifischen Moduls erfolgt im Anschluss an ein Gespräch
zwischen dem Beamten, seinem Beurteilenden und dem Personalleiter der
Generaldirektion des Beamten. Dabei wird dem Schwerpunktbereich Rechnung
getragen, für den sich der Beamte bei seiner Bewerbung zur Teilnahme am
Leistungsnachweisverfahren entschieden hatte. Die Entscheidung über das
gewählte fachspezifische Modul wird der Europäischen Verwaltungsakademie
übermittelt, die sich dann mit dem Teilnehmer in Verbindung setzt.
Weitere Einzelheiten können Sie der Website der Europäischen
Verwaltungsakademie entnehmen:
http://www.cc.cec/home/dgserv/eas/index_fr.html.
Nimmt ein Beamter bzw. eine Beamtin, der/die auf der Liste in Anhang 1
steht, vor oder während der Durchführung des Fortbildungsprogramms
Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts, Urlaub aus familiären Gründen
gemäß Artikel 42b des Statuts oder Mutterschaftsurlaub gemäß Artikel 58
des Statuts, so darf er/sie auf eigenen Wunsch im folgenden Jahr an der
Ausbildung teilnehmen, ohne sich erneut dafür bewerben zu müssen.
ANHANG 1
LISTE DER 110 BEAMTEN
, DIE AN DEM FORTBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN
ANHANG 2
ZUR BEACHTUNG BEI EINSPRUCH GEGEN DIE ERHALTENE GESAMTPUNKTZAHL
ZUR ERINNERUNG: VERFAHREN ZUR AUFSTELLUNG DER ENDGÜLTIGEN LISTE DER 110
BEAMTEN, DIE AM FORTBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN
- Zur Beachtung bei Einspruch gegen die erhaltene Gesamtpunktzahl
Nach der Veröffentlichung der Liste der Beamten, die in den sieben
verschiedenen, von der Anstellungsbehörde festgelegten
Schwerpunktbereichen am höchsten eingestuft waren, hatten die
betreffenden Beamten (siehe Verwaltungsmitteilung
Nr. 10-2006 vom
7.2.2006) die mit der Punktezahl, die sie erhalten hatten, nicht
einverstanden waren, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Arbeitstagen
beim Paritätischen Ausschuss Einspruch einzulegen.
Auf seiner Sitzung vom 15. März 2006 nahm der Paritätische Ausschuss zu
den einzelnen Einsprüchen Stellung.
Die Beamten, die Einspruch eingelegt haben, sind aufgefordert, in
Sysper2 ihr Dossier „Leistungsnachweisverfahren“ einzusehen, um von der
Entscheidung der Anstellungsbehörde über ihren Einspruch Kenntnis zu
nehmen. Die entsprechende Information ist über „Historique du dossier“
und „Résumé“ zugänglich.
Gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts kann gegen die Entscheidung der
Anstellungsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Wie hierbei vorzugehen
ist, wird auf folgender Webseite beschrieben:
http://www.cc.cec/pers_admin/appeals/complaints/index_de.html
- Zur Erinnerung: Verfahren zur Aufstellung der endgültigen Liste
der 110 Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen
Gemäß der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005 (http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05078_de.html)
setzt sich die Liste der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm
teilnehmen dürfen, zusammen aus:
- den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Externe
Kommunikation“ gewählt haben;
- den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Einhaltung des
Gemeinschaftsrechts und Verfahren bei Verstößen“ gewählt haben;
- den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Haushalt,
Finanzen und Verträge“ gewählt haben;
- den 20 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Programm- und
Projektverwaltung“ gewählt haben;
- den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Audit“ gewählt
haben;
- den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich
„Personalverwaltung“ gewählt haben; und
- den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich
„Informationstechnologie“ gewählt haben.
Um diese Zusammensetzung zu gewährleisten, hat der Paritätische
Ausschuss jeweils den Entwurf der Liste der bestplatzierten Beamten in
den sieben Schwerpunktbereichen geprüft. Der Ausschuss hat der
Anstellungsbehörde einen Vorschlag zur Auswahl unter den Beamten mit
gleicher Punktezahl unterbreitet.
Wie in der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005
angegeben, waren dabei zunächst das Dienstalter in der Laufbahngruppe
und dann, bei gleichem Dienstalter, Erwägungen der Chancengleichheit
ausschlaggebend. Die Anstellungsbehörde ist dem Vorschlag des
Paritätischen Ausschusses gefolgt.
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Footnotes (1) Mit Ausnahme des
Moduls „Haushalt/Entscheidungsprozess“, welches soweit möglich in Echtzeit
dem Haushaltsverfahren folgt (für Teilnehmer außerhalb Brüssels und
Luxemburgs wird dieses Modul ganz oder teilweise im Fernunterricht
durchgeführt). |