>> de | en | fr  N° 15-2006 / 20.03.2006
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN FÜR DAS JAHR 2005

LISTE DER 110 BEAMTEN, DIE AM FORTBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN

Diese Verwaltungsmitteilung betrifft die Beamten der Laufbahngruppe B*, die im Leistungsnachweisverfahren (certification) die Vorauswahl bestanden haben.

Die Anstellungsbehörde hat am 17. März 2006 die Liste der Beamten aufgestellt, die am Fortbildungsprogramm für das Leistungsnachweisverfahren 2005 teilnehmen dürfen.

Diese Liste ist in Anhang 1 enthalten.

Die Beamten, die auf der Liste stehen, sind aufgefordert, nachstehende Informationen über die obligatorische Fortbildung zur Kenntnis zu nehmen.

Informationen über die Entscheidungen über Einsprüche gegen die vergebene Gesamtpunktezahl und über das Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde sind Anhang 2 zu entnehmen; dort können Sie auch Näheres erfahren über das Verfahren zur Aufstellung der endgültigen Liste der 110 Beamten, die an der Fortbildung teilnehmen dürfen.

DAS OBLIGATORISCHE FORTBILDUNGSPROGRAMM

Die 110 in Anhang 1 namentlich aufgeführten Beamten dürfen an dem Ausbildungsprogramm teilnehen, das 2006 von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführt wird; dieser hat die Kommission Festlegung und Organisation des interinstitutionellen Ausbildungsprogramms übertragen. Die Fortbildung umfasst einen allgemeinen und einen fachspezifischen Teil.

Um Beamten, die außerhalb Brüssels und Luxemburgs Dienst tun oder eine Teilzeitregelung in Anspruch nehmen, die Teilnahme zu ermöglichen, hat die Europäische Verwaltungsakademie vor, die gemeinsame Ausbildung in einem einzigen Unterrichtsblock von etwa fünf Wochen ab dem 29. Mai 2006 durchzuführen (1); die fachspezifischen Unterrichtseinheiten sollen in einem weiteren zehn- bis zwölftägigen Block in der ersten Hälfte des Monats Oktober 2006 stattfinden.

Die Wahl des fachspezifischen Moduls erfolgt im Anschluss an ein Gespräch zwischen dem Beamten, seinem Beurteilenden und dem Personalleiter der Generaldirektion des Beamten. Dabei wird dem Schwerpunktbereich Rechnung getragen, für den sich der Beamte bei seiner Bewerbung zur Teilnahme am Leistungsnachweisverfahren entschieden hatte. Die Entscheidung über das gewählte fachspezifische Modul wird der Europäischen Verwaltungsakademie übermittelt, die sich dann mit dem Teilnehmer in Verbindung setzt.

Weitere Einzelheiten können Sie der Website der Europäischen Verwaltungsakademie entnehmen: http://www.cc.cec/home/dgserv/eas/index_fr.html.

Nimmt ein Beamter bzw. eine Beamtin, der/die auf der Liste in Anhang 1 steht, vor oder während der Durchführung des Fortbildungsprogramms Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts, Urlaub aus familiären Gründen gemäß Artikel 42b des Statuts oder Mutterschaftsurlaub gemäß Artikel 58 des Statuts, so darf er/sie auf eigenen Wunsch im folgenden Jahr an der Ausbildung teilnehmen, ohne sich erneut dafür bewerben zu müssen.

ANHANG 1

LISTE DER 110 BEAMTEN , DIE AN DEM FORTBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN

ANHANG 2

ZUR BEACHTUNG BEI EINSPRUCH GEGEN DIE ERHALTENE GESAMTPUNKTZAHL

ZUR ERINNERUNG: VERFAHREN ZUR AUFSTELLUNG DER ENDGÜLTIGEN LISTE DER 110 BEAMTEN, DIE AM FORTBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN

  1. Zur Beachtung bei Einspruch gegen die erhaltene Gesamtpunktzahl

    Nach der Veröffentlichung der Liste der Beamten, die in den sieben verschiedenen, von der Anstellungsbehörde festgelegten Schwerpunktbereichen am höchsten eingestuft waren, hatten die betreffenden Beamten (siehe Verwaltungsmitteilung Nr. 10-2006 vom 7.2.2006) die mit der Punktezahl, die sie erhalten hatten, nicht einverstanden waren, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Arbeitstagen beim Paritätischen Ausschuss Einspruch einzulegen.

    Auf seiner Sitzung vom 15. März 2006 nahm der Paritätische Ausschuss zu den einzelnen Einsprüchen Stellung.

    Die Beamten, die Einspruch eingelegt haben, sind aufgefordert, in Sysper2 ihr Dossier „Leistungsnachweisverfahren“ einzusehen, um von der Entscheidung der Anstellungsbehörde über ihren Einspruch Kenntnis zu nehmen. Die entsprechende Information ist über „Historique du dossier“ und „Résumé“ zugänglich.

    Gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts kann gegen die Entscheidung der Anstellungsbehörde Beschwerde eingelegt werden. Wie hierbei vorzugehen ist, wird auf folgender Webseite beschrieben: http://www.cc.cec/pers_admin/appeals/complaints/index_de.html
     
  2. Zur Erinnerung: Verfahren zur Aufstellung der endgültigen Liste der 110 Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen

    Gemäß der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005 (http://www.cc.cec/guide/publications/infoadm/2005/ia05078_de.html)  setzt sich die Liste der Beamten, die an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen, zusammen aus:
     
    • den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Externe Kommunikation“ gewählt haben;
    • den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und Verfahren bei Verstößen“ gewählt haben;
    • den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Haushalt, Finanzen und Verträge“ gewählt haben;
    • den 20 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Programm- und Projektverwaltung“ gewählt haben;
    • den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Audit“ gewählt haben;
    • den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Personalverwaltung“ gewählt haben; und
    • den 15 bestplatzierten Beamten, die den Bereich „Informationstechnologie“ gewählt haben.

Um diese Zusammensetzung zu gewährleisten, hat der Paritätische Ausschuss jeweils den Entwurf der Liste der bestplatzierten Beamten in den sieben Schwerpunktbereichen geprüft. Der Ausschuss hat der Anstellungsbehörde einen Vorschlag zur Auswahl unter den Beamten mit gleicher Punktezahl unterbreitet.

Wie in der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 17. Oktober 2005 angegeben, waren dabei zunächst das Dienstalter in der Laufbahngruppe und dann, bei gleichem Dienstalter, Erwägungen der Chancengleichheit ausschlaggebend. Die Anstellungsbehörde ist dem Vorschlag des Paritätischen Ausschusses gefolgt.

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Footnotes

(1) Mit Ausnahme des Moduls „Haushalt/Entscheidungsprozess“, welches soweit möglich in Echtzeit dem Haushaltsverfahren folgt (für Teilnehmer außerhalb Brüssels und Luxemburgs wird dieses Modul ganz oder teilweise im Fernunterricht durchgeführt).

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   Verfasser: ADMIN A6