LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2006 - AUFRUF ZUR EINREICHUNG
VON BEWERBUNGEN
Durch das Bescheinigungsverfahren können Beamte der Funktionsgruppe
"Assistenz" (AST), die der Laufbahnschiene ohne Beschränkung angehören
(AST1-11 entsprechend der Laufbahnschiene ex-B*) und die sich mindestens
in der Besoldungsgruppe AST5 befinden, auf einen Dienstposten als
Administrator ernannt werden und damit Mitglied der Funktionsgruppe AD.
Um "zertifiziert" zu werden, muss der Beamte/die Beamtin zur
Teilnahme an einem verpflichtenden Fortbildungsprogramm ausgewählt
worden sein und dieses Programm erfolgreich absolviert haben. Das
Leistungsnachweisverfahren (Zertifikationsverfahren) wurde durch Artikel
45a des Statuts eingeführt, dessen allgemeine Durchführungsbestimmungen
von der Kommission am 22/06/2005 verabschiedet wurden (I.A.
Nr. 51-2005).
Die Anstellungsbehörde veröffentlicht jedes Jahr Wert, Inhalt und
Gewichtung der Kriterien zur Erstellung einer Rangordnung der Beamten,
die die Vorauswahl bestanden haben sowie die Anzahl der zur Teilnahme am
Fortbildungsprogramm berechtigten Kandidaten. Am 02. Februar 2007 hat
die Anstellungsbehörde die für das Leistungsnachweisverfahren 2006
geltenden Bestimmungen verabschiedet und die Zahl der
Kommissionsbeamten, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr
2007 berechtigt sind, auf 110 festgelegt. (IA
Nr. 9-2007)
Mit dieser Verwaltungsmitteilung ergeht die Aufforderung zur
Einreichung von Bewerbungen; sie leitet das Leistungsnachweisverfahren
für das Jahr 2006 ein, deren Grundlagen dieselben sind wie im Vorjahr.
Sie gibt Aufschluss darüber, was das Leistungsnachweisverfahren ist, aus
welchen verschiedenen Etappen das Verfahren besteht und wie sich der
geplante Ablauf des Verfahrens 2006 gestaltet.
Bewerbungsschluss ist der 21. Februar 2007.
HINWEIS
-
Die Bewerbungen, die für das
Leistungsnachweisverfahren 2005 eingereicht wurden,
besitzen keinerlei Gültigkeit für das
Leistungsnachweisverfahren 2006.
-
Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn
sie fristgerecht in Sysper2 validiert wurde.
-
Fehlerhaft oder unvollständig
ausgefüllte Bewerbungen können nach der Validierung
nicht mehr berichtigt werden.
|
- FÜR WEN KOMMT DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN IN FRAGE?
Das Leistungsnachweisverfahren steht ausschließlich Beamten der
Funktionsgruppe "Assistenz" ohne Beschränkung der Laufbahn (ex-B*)
ab der Besoldungsgruppe 5 offen.
Im Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2005 (I.A.
Nr. 51-2005)
werden die genauen Teilnahmevoraussetzungen genannt:
- Bewerben können sich Beamte, die am Tag der Bekanntgabe des
Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen im aktiven Dienst
stehen, sich in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen
befinden oder im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.
- Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Beamte, die 2006
oder 2007 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, für
welche die Kommission eine Verfügung erlassen hat, die zum
endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst führt, oder denen die
Kommission Invalidengeld zugesprochen hat.
Weitere Informationen sind der folgenden Intracomm-Seite zu
entnehmen: (http://www.cc.cec/pers_admin/certification/index_fr.html).
- PHASEN DER AUSWAHL DER ZUM FORTBILDUNGSPROGRAMM ZUGELASSENEN
BEAMTEN
Im Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2005 wird festgelegt,
welche Phasen das Leistungsnachweisverfahren umfasst
(1) Bekanntgabe eines Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen;
(2) Aufstellung der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm
teilnehmen dürfen;
(3) Teilnahme am Fortbildungsprogramm, das von der Europäischen
Verwaltungsakademie durchgeführt wird (EAS);
(4) Aufstellung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden
und damit das Fortbildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben
Vorliegende Verwaltungsmitteilung bezieht sich auf die ersten beiden
Phasen.
- BEWERBUNG
3.1. Bis wann kann eine Bewerbung eingereicht werden?
Bewerbungen können bis einschliesslich 21. Februar 2007 eingereicht
werden.
Ist es nötig, eine Bewerbung einzureichen, wenn Sie während des
letzten Beurteilungsverfahren Ihren Beurteiler gebeten haben, die
Rubrik 'Potenzial' auszufüllen, die zum Zweck des
Leistungsnachweisverfahren erstellt wurde?Sie müssen in der Tat eine Bewerbung einreichen. Die Rubrik
"Potenzial" Ihrer Leistungsbeurteilung stellt nur einen Teil der Informationen
bereit, die für das Leistungsnachweisfahren nötig sind: die
Beurteilung Ihrer Fähigkeit, Aufgaben der Funktionsgruppe AD
wahrzunehmen.
Mit Ihrer Bewerbung bestätigen Sie ihr Interesse am
Leistungsnachweisverfahren. Der Bewerbungsbogen ermöglicht es der
Generaldirektion ADMIN zudem, notwendige Informationen zu Ihrem
Ausbildungsniveau und Ihrer Berufserfahrung zu erhalten.
3.2. Wie ist eine Bewerbung einzureichen?
Dies geschieht über Sysper2. Hierzu ist das Modul
"Leistungsnachweisverfahren" entwickelt worden. Um es aufzurufen,
klicken Sie im Sysper2-Menü das Feld „Meine bisherige Teilnahme an
diesen Verfahren“ unter „Bescheinigungs- und
Leistungsnachweisverfahren“ an. Danach haben Sie das Feld „Bewerbung
für das Leistungsnachweisverfahren 2006“ anzuklicken.
3.3. Welche Angaben sind zu machen?
Es sind die Angaben zu machen, die erforderlich sind, um Ihre
Bewerbung anhand der Vorauswahl- und Auswahlkriterien zu beurteilen.
Zunächst haben Sie sich für einen der 7 Schwerpunktbereiche zu
entscheiden,
Diese Bereiche sind im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 2.
Februar 2007 enthalten (I.A.
Nr. 09-2007). Die zu besetzenden
Planstellen sind auf verschiedene Bereiche aufgeteilt: 15 auf den
Bereich „Politik externer Kommunikation“; 15 auf den Bereich
„Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und Bearbeitung von Verstößen“;
15 auf den Bereich „Haushalt, Finanzen und Verträge“; 20 auf den
Bereich „Projekt- und Programmverwaltung“; 15 auf den Bereich
„Audit“; 15 auf den Bereich „Personalverwaltung und entwicklung“ und
15 auf den Bereich „Informationstechnologien“.
Um einen dieser Bereiche auszuwählen, müssen Sie das Feld „Einen
Schwerpunktbereich auswählen“ in der Rubrik „Basisdaten“ anklicken.
Danach müssen Sie Angaben zu Ihrer Berufsbildung machen.Unter der Rubrik „Studien“ sind Hochschulabschlüsse sowie
gleichwertige Abschlüsse anzugeben, die Sie im Rahmen der
beruflichen Ausbildung erworben haben. Bei jedem dieser Abschlüsse
sind anzugeben:
- Titel des Abschlusses
- Niveau des Abschlusses (zur Bestimmung dieses Niveaus benutzen Sie
bitte die beigefügte Tabelle)
- Datum der Erlangung des Abschlusses
- Stelle, die den Abschluss erteilt hat
- der dem Abschluss entsprechende Studienzeitraum.
Außerdem ist anzugeben, ob der Abschluss mit einem der oben
aufgeführten Schwerpunktbereiche in Beziehung steht (unabhängig
davon, ob es sich um den von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich
handelt oder nicht).
Es ist nicht sinnvoll, auch Sekundarschulabschlüsse oder niedrigere
Abschlüsse anzugeben. Diese werden im Rahmen des Auswahlverfahrens
nicht berücksichtigt.
Berücksichtigt werden ausschließlich Ausbildungen, bei denen ein
Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland
der Ausstellung staatlich anerkannt ist.
Zuletzt sind die Rubriken zu Ihrer Berufserfahrung als Beamter oder
Zeitbediensteter auszufüllen.Unter dem Titel „Berufserfahrung“ sind zwei Kategorien von Angaben
zu machen:
- Die einen beziehen sich auf Ihre Berufserfahrung als Beamter oder
Zeitbediensteter der Laufbahngruppe ex-B* oder ex-A* in anderen
Gemeinschaftsorganen, Gemeinschaftsagenturen/Durchführungsagenturen
sowie gemeinschaftlichen Einrichtungen (Berufserfahrung des Typs 1).
Sie haben im Einzelnen anzugeben, in welchem Zeitraum Sie im Dienst
gestanden haben, und zwar jeweils unter Angabe des
Gemeinschaftsorgans oder der Gemeinschaftseinrichtung, der
Generaldirektion und des Referats, in denen Sie tätig waren, Ihre
dienstrechtliche Stellung (Zeitbediensteter oder Beamter) und Ihre
Besoldungsgruppe. Diese Informationen werden herangezogen zur
Berechnung Ihres Dienstalters.
- Die anderen Informationen beziehen sich auf die oben genannten
Schwerpunktbereiche (Berufserfahrung des Typs 2) und betrifft Ihre
Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter der Laufbahngruppe
ex-B* und ex-A* ab dem 1. Januar 1997 in Gemeinschaftsorganen
(einschliesslich der Kommission),
Gemeinschaftsagenturen/Durchführungsagenturen sowie
gemeinschaftlichen Einrichtungen in den 7 Schwerpunktbereichen. Sie
müssen für jede Berufserfahrung die folgenden Angaben machen:
betreffender Schwerpunktbereich; ausgeübte Funktionen; Dauer der
Tätigkeit; Generaldirektion und Referat, in denen Sie tätig waren;
Ihre dienstrechtliche Stellung sowie Ihre Besoldungsgruppe.
Diese Information wird herangezogen zur Berechnung Ihrer Punkte im
Bereich der Berufserfahrung. Achten Sie daher bitte darauf,
gegebenenfalls Erfahrung aufzuführen, die Sie schon unter
Berufserfahrung des Typs 1 angegeben haben.
3.4 Wie validiert man seine Bewerbung?
Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer vollständigen Bewerbungsakte,
die die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die in Sysper2
gespeicherten Daten enthält. Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben
sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder zu
löschen (indem Sie auf "Meine Bewerbung löschen" klicken).
Ihre Bewerbung wird erst registriert und berücksichtigt, nachdem Sie
sie elektronisch unterzeichnet ("validiert") haben (die
elektronische Unterzeichnung erfolgt, indem Sie auf "Bewerbung
validieren und abschicken" klicken). Ihre Bewerbung befindet sich
dann in der Verfahrensstufe "Bewerbung unterzeichnet und
übermittelt": dies ist der Beleg, dass Ihre Bewerbung registriert
wurde.
Wenn Sie wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes zwischen dem
Datum der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem
Bewerbungsschluss keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie Ihre
Bewerbung auf Papier (siehe hierzu das Muster in Anhang 2) an
folgende Anschrift senden: Europäische Kommission Referat ADMIN/A.6 - Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren MO 34 5/15 B-1049 Bruxelles Diese Bewerbung ist bis 21. Februar 2007 zu übermitteln; maßgebend
ist das Datum des Poststempels.
3.5. Überprüfung der Angaben der Bewerber im Bewerbungsbogen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Angaben, die von den zum
Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS)
zugelassenen Beamten in ihrer Bewerbung gemacht werden, von der GD
ADMIN anhand der Personalakte systematisch überprüft werden.
Sollten die Angaben mit Ihrer Personalakte nicht übereinstimmen oder
Ihre Personalakte unvollständig sein, wird ihre Bewerbung als nicht
zulässig betrachtet.
Sollten Dokumente in Ihrer Personalakte fehlen, sind diese durch das
Original oder eine beglaubigte Kopie zu ergänzen. Zuständig für die
Verwaltung der Personalakten ist das Referat ADMIN/B.3 (MO-34
MEZ/38, Tel. 53790).
- VORAUSWAHLPHASE
4.1. Vorauswahlkriterien
Nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, überprüft die GD ADMIN,
ob diese den Vorauswahlkriterien nach Artikel 4 des Beschlusses der
Kommission vom 22. Juni 2005 entspricht (I.A.
Nr. 51-2005).
- In Ihrer jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung für
das Jahr 2004 oder 2005 muss bestätigt worden sein, dass Sie das
Potential besitzen, Aufgaben der Funktionsgruppe "Administrateur"
wahrzunehmen. Unter "jährlicher" Beurteilung ist eine Beurteilung zu
verstehen, die einen Zeitraum umfasst, dessen Endpunkt der 31.
Dezember des betreffenden Jahres ist.
- Entsprechend Ihrem Ausbildungsniveau müssen Sie ein
bestimmtes Dienstalter als Beamter oder Zeitbediensteter in der
Besoldungsgruppe AST5 oder höher nachweisen.
Ausbildungsniveau
|
Erforderliches
Mindestdienstalter |
Universitätsabschluss
(mit einer Mindestdauer von 3 Jahren) |
3 Jahre |
Niedrigerer Bildungsabschluss |
6 Jahre |
Berücksichtigt wird Dienstalter, das bis spätestens 31/12/2007
erreicht wird.
Das in der Dienstzeit als Zeitbediensteter erworbene Dienstalter
wird berücksichtigt, sofern es zwischen den Dienstzeiten als Beamter
und als Zeitbediensteter keine Unterbrechung gab.
Dienstalter, das gegebenenfalls in der Laufbahnschiene AST mit
Laufbahnbeschränkung (ex-C* oder ex-D*) oder während eines Urlaubs
aus persönlichen Gründen (CCP) erworben wurde, wird nicht
berücksichtigt.
4.2. Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?
Die Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben, wird von
der Anstellungsbehörde veröffentlicht.
Nach Bekanntgabe dieser Liste können Sie überprüfen, auf welche
Weise und mit welchem Ergebnis die Angaben in Ihrer Bewerbung im
Rahmen der Vorauswahl analysiert wurden. Zu diesem Zweck müssen Sie
Ihr Dossier "Leistungsnachweisverfahren" in SYSPER2 konsultieren
(über „Berechnung“, „Valorisation“ und „Vorauswahl“).
Sollten Sie die Vorauswahl nicht bestehen, so können Sie innerhalb
von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der entsprechenden Liste beim
Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren Einspruch
einlegen.
Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis"
einzulegen, indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken. Der Einspruch
ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht
hierfür zur Verfügung; amtliche Unterlagen zur Stützung des
Einspruchs sind beizufügen (Titel „Anlagen“).
Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen
Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten
ist:
Europäische Kommission Referat ADMIN/A.6 - Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren
MO 34 5/15 B-1049 Brüssel Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist
übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss
veröffentlicht die Anstellungsbehörde eine - gegebenenfalls
geänderte - Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben.
- ERSTELLUNG EINER RANGORDNUNG DER BEAMTEN, DIE DIE VORAUSWAHL
BESTANDEN HABEN
Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses der Kommission vom 22. Juni
2005 handelt es sich um folgende Kriterien: In den Organen erworbene
Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen; Niveau der
Berufsbildung in den Schwerpunktbereichen; Gesamtnoten in den
letzten jährlichen Beurteilungen der beruflichen Entwicklung. Der
Wert dieser Kriterien und ihre Gewichtung sind per Beschluss der
Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses
für das Leistungsnachweisverfahren festgelegt worden (I.A.
Nr. 09-2007).
Die Anzahl der zum Fortbildungsprogramm 2007 zugelassenen Beamten
wurde auf 110 festgelegt. Desweiteren wurden 7 Schwerpunktbereiche
bestimmt. Gemäss der Rangordnung der zum Leistungsnachweisverfahren
zugelassenen Bewerber wird eine Liste je Schwerpunktbereich erstellt
werden. In diese Verzeichnisse werden jeweils die bestplazierten
Bewerber des Schwerpunktbereiches aufgenommen, das zum Zeitpunkt der
Bewerbung gewählt wurde. Die Mindestpunktzahl zur Aufnahme in eine
Rangliste kann zwischen den verschiedenen Schwerpunktbereichen
variieren, da sich sowohl die Anzahl der Stellen als auch die Anzahl
der Bewerber je Schwerpunktbereich unterscheiden.
5.1 In den Organen erworbene Berufserfahrung in einem der
Schwerpunktbereiche
Beamte, die während der letzten 10 Jahren in den Organen in einem
der 7 Schwerpunktbereiche Berufserfahrung erworben haben, erhalten
dafür wie folgt Punkte:
- 2 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die
zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2006 erworben
wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen
Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben.
- 1,25 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die
zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000 erworben
wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen
Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 1,25/12 Punkte
vergeben.
Es wird nur Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter in der
Laufbahngruppe B* oder höher berücksichtigt. Die als
Zeitbediensteter erworbene Berufserfahrung wird nur dann
berücksichtigt, wenn es zwischen den Dienstzeiten als Beamter und
als Zeitbediensteter keine Unterbrechung gab.
Für die im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2006
erworbene Berufserfahrung müssen Kandidaten, deren Name in das
vorläufige Verzeichnis der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen
Beamten aufgenommen wurde (siehe Artikel 4(4) Absatz 1 der
allgemeinen Durchführungsbestimmungen) eine Bescheinigung
beibringen, die vom Leiter des Personalreferats der Dienststelle(n)
unterzeichnet ist, wo sie die Berufserfahrung erworben haben. Ein
Muster für die zu unterzeichnende Bescheinigung wird den
betreffenden Kandidaten zugestellt.
5.2. Niveau der Berufsbildung in einem der Schwerpunktbereiche
3 zusätzliche Punkte erhalten Beamte, die mindestens einen
Fachschul- bzw. Grundstudiumabschluss mit einer Mindestdauer von 2
Jahren in einem der genannten 7 Schwerpunktbereiche nachweisen
können.
5.3. Gesamtnoten der vier letzten jährlichen Beurteilungen der
beruflichen Entwicklung
Es wird der Mittelwert der in den vier letzten jährlichen
Beurteilungen der beruflichen Entwicklung – d.h. der Beurteilungen
für die Jahre 2001-2002, 2003, 2004 und 2005 - erhaltenen
Gesamtnoten errechnet. Unter "jährlichem" Bericht ist ein Bericht zu
verstehen, der einen Zeitraum mit Endpunkt 31. Dezember umfasst.
Die Gesamtnoten werden ohne anteilige Berechnungen berücksichtigt.
5.4. Wie kann man sehen, wie man eingestuft wurde?
Das vorläufige Verzeichnis der Beamten, die zu dem von der
Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) durchgeführten
Fortbildungsprogramm für das Jahr 2007 zugelassen wurden, wird von
der Anstellungsbehörde veröffentlicht.
Im Anschluss an diese Veröffentlichung fordert die DG ADMIN jeden
zugelassenen Beamten auf, seine Akte "Leistungsnachweisverfahren" in
SYSPER2 einzusehen (via "Berechnung", "Rangliste"), um von seiner
Einstufung im gewählten Schwerpunktbereich Kenntnis zu nehmen, den
nach den obenstehenden Kriterien zugeteilten Punkten sowie
angewandten Berechnungsmethode.
5.5. Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?
Sollten Sie die Vorauswahl bestanden haben, aber nicht auf der Liste
der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten erscheinen, so
können beim Paritätischen Ausschuss für das
Leistungsnachweisverfahren einen begründeten Einspruch einlegen.
Ihnen stehen für diesen Einspruch 10 Tage nach Veröffentlichung der
Liste zur Verfügung.
Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis"
einzulegen, wie unter Punkt 4b) (Vorauswahlphase) beschrieben. Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss trifft
die Anstellungsbehörde eine Entscheidung zu jedem Einspruch und
veröffentlicht die endgültige Liste der Beamten, die zum
Fortbildungsprogramm zugelassen sind.
- TERMINPLAN FÜR DEN ABLAUF DER AUSWAHL DER BEAMTEN, DIE AM
AUSBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN
Folgender Terminplan ist vorgesehen:
- 21. Februar 2007: letzter Tag für den Eingang der Bewerbungen
- Anfang März 2007: Bekanntgabe des Entwurfs der Liste der Beamten,
die die Vorauswahl bestanden haben
- Ende März 2007: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren
- Anfang April 2007: Bekanntgabe der Liste der Beamten, die die
Vorauswahl bestanden haben, und des Entwurfs der Liste der Beamten,
die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen
- Ende April 2007: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das
Leistungsnachweisverfahren
- Anfang Mai 2007: Bekanntgabe der Liste der Beamten, die am
Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie teilnehmen
dürfen
- Ende Mai 2007: Beginn des Fortbildungsprogramms bei der
Europäischen Verwaltungsakademie (EAS)
- VERPFLICHTENDES FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"
Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2007 anlaufen.
Informationen zum Terminplan und Inhalt der Fortbildung finden Sie
auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS): (http://intracomm.cec.eu-admin.net/home/dgserv/eas/training/certification/index_fr.html)
Die Kurse finden in französischer und englischer Sprache statt. Um
jegliche Benachteiligung aus sprachlichen Gründen zu vermeiden, ist
es dem teilnehmenden Beamten nicht gestattet, die Kurse in der
eigenen Hauptsprache zu belegen.
Bei der Hauptsprache handelt es sich um die erste Sprache, die
vom Beamten angegeben wurde zum Zeitpunkt seiner Bewerbung für das
Auswahlverfahren, auf Grundlage dessen er/sie rekrutiert wurde.
Aufgrund der im Fortbildungsprogramm 2006 gemachten Erfahrungen wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gute schriftliche und
mündliche Kenntnisse der Sprache, in dem das Fortbildungsprogramm
absolviert wird, nötig sind.
- SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr.
45/2001:
- Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
- Zweck der Verarbeitung: Leistungsnachweisverfahren
- Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des
Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren, Leiter
der Personalreferate
- Die im Bewerbungsformular mit einem Asterix (*) gekennzeichneten
Fragen müssen verbindlich beantwortet werden.
- Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der
Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin
enthaltenen Angaben Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist
für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden, danach ist
eine Berichtigung nicht mehr möglich.
- Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den
Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind –
Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
- Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen
Datenschutzbeauftragten wenden.
Anhang 1
Übersicht über die Schul- und Berufsbildungsabschlüsse
Anhang 2
Bewerbung LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2006
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