>> de | en | fr  N° 10-2007 / 05.02.2007
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2006 - AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

Durch das Bescheinigungsverfahren können Beamte der Funktionsgruppe "Assistenz" (AST), die der Laufbahnschiene ohne Beschränkung angehören (AST1-11 entsprechend der Laufbahnschiene ex-B*) und die sich mindestens in der Besoldungsgruppe AST5 befinden, auf einen Dienstposten als Administrator ernannt werden und damit Mitglied der Funktionsgruppe AD.

Um "zertifiziert" zu werden, muss der Beamte/die Beamtin zur Teilnahme an einem verpflichtenden Fortbildungsprogramm ausgewählt worden sein und dieses Programm erfolgreich absolviert haben. Das Leistungsnachweisverfahren (Zertifikationsverfahren) wurde durch Artikel 45a des Statuts eingeführt, dessen allgemeine Durchführungsbestimmungen von der Kommission am 22/06/2005 verabschiedet wurden (I.A. Nr. 51-2005).

Die Anstellungsbehörde veröffentlicht jedes Jahr Wert, Inhalt und Gewichtung der Kriterien zur Erstellung einer Rangordnung der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben sowie die Anzahl der zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm berechtigten Kandidaten. Am 02. Februar 2007 hat die Anstellungsbehörde die für das Leistungsnachweisverfahren 2006 geltenden Bestimmungen verabschiedet und die Zahl der Kommissionsbeamten, die zur Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr 2007 berechtigt sind, auf 110 festgelegt. (IA Nr. 9-2007)

Mit dieser Verwaltungsmitteilung ergeht die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen; sie leitet das Leistungsnachweisverfahren für das Jahr 2006 ein, deren Grundlagen dieselben sind wie im Vorjahr. Sie gibt Aufschluss darüber, was das Leistungsnachweisverfahren ist, aus welchen verschiedenen Etappen das Verfahren besteht und wie sich der geplante Ablauf des Verfahrens 2006 gestaltet.

Bewerbungsschluss ist der 21. Februar 2007.
 

HINWEIS

  • Die Bewerbungen, die für das Leistungsnachweisverfahren 2005 eingereicht wurden, besitzen keinerlei Gültigkeit für das Leistungsnachweisverfahren 2006.
     

  • Eine Bewerbung ist nur gültig, wenn sie fristgerecht in Sysper2 validiert wurde.
     

  • Fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können nach der Validierung nicht mehr berichtigt werden.

  1. FÜR WEN KOMMT DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN IN FRAGE?

    Das Leistungsnachweisverfahren steht ausschließlich Beamten der Funktionsgruppe "Assistenz" ohne Beschränkung der Laufbahn (ex-B*) ab der Besoldungsgruppe 5 offen.

    Im Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2005 (I.A. Nr. 51-2005) werden die genauen Teilnahmevoraussetzungen genannt:
     
    • Bewerben können sich Beamte, die am Tag der Bekanntgabe des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen im aktiven Dienst stehen, sich in Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen befinden oder im dienstlichen Interesse abgeordnet sind.
       
    • Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Beamte, die 2006 oder 2007 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt werden, für welche die Kommission eine Verfügung erlassen hat, die zum endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst führt, oder denen die Kommission Invalidengeld zugesprochen hat.

    Weitere Informationen sind der folgenden Intracomm-Seite zu entnehmen: (http://www.cc.cec/pers_admin/certification/index_fr.html).
     

  2. PHASEN DER AUSWAHL DER ZUM FORTBILDUNGSPROGRAMM ZUGELASSENEN BEAMTEN

    Im Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2005  wird festgelegt, welche Phasen das Leistungsnachweisverfahren umfasst

    (1) Bekanntgabe eines Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen;

    (2) Aufstellung der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen;

    (3) Teilnahme am Fortbildungsprogramm, das von der Europäischen Verwaltungsakademie durchgeführt wird (EAS);

    (4) Aufstellung der Liste der Beamten, die die Prüfungen bestanden und damit das Fortbildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben

    Vorliegende Verwaltungsmitteilung bezieht sich auf die ersten beiden Phasen.
     
  3. BEWERBUNG

    3.1. Bis wann kann eine Bewerbung eingereicht werden?

    Bewerbungen können bis einschliesslich 21. Februar 2007 eingereicht werden.

    Ist es nötig, eine Bewerbung einzureichen, wenn Sie während des letzten Beurteilungsverfahren Ihren Beurteiler gebeten haben, die Rubrik 'Potenzial' auszufüllen, die zum Zweck des Leistungsnachweisverfahren erstellt wurde?
    Sie müssen in der Tat eine Bewerbung einreichen. Die Rubrik "Potenzial"
    Ihrer Leistungsbeurteilung stellt nur einen Teil der Informationen bereit, die für das Leistungsnachweisfahren nötig sind: die Beurteilung Ihrer Fähigkeit, Aufgaben der Funktionsgruppe AD wahrzunehmen.

    Mit Ihrer Bewerbung bestätigen Sie ihr Interesse am Leistungsnachweisverfahren. Der Bewerbungsbogen ermöglicht es der Generaldirektion ADMIN zudem, notwendige Informationen zu Ihrem Ausbildungsniveau und Ihrer Berufserfahrung zu erhalten.
    3.2. Wie ist eine Bewerbung einzureichen?

    Dies geschieht über Sysper2. Hierzu ist das Modul "Leistungsnachweisverfahren" entwickelt worden. Um es aufzurufen, klicken Sie im Sysper2-Menü das Feld „Meine bisherige Teilnahme an diesen Verfahren“ unter „Bescheinigungs- und Leistungsnachweisverfahren“ an. Danach haben Sie das Feld „Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren 2006“ anzuklicken.

    3.3. Welche Angaben sind zu machen?

    Es sind die Angaben zu machen, die erforderlich sind, um Ihre Bewerbung anhand der Vorauswahl- und Auswahlkriterien zu beurteilen.

    Zunächst haben Sie sich für einen der 7 Schwerpunktbereiche zu entscheiden,

    Diese Bereiche sind im Beschluss der Anstellungsbehörde vom 2. Februar 2007 enthalten (I.A. Nr. 09-2007). Die zu besetzenden Planstellen sind auf verschiedene Bereiche aufgeteilt: 15 auf den Bereich „Politik externer Kommunikation“; 15 auf den Bereich „Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und Bearbeitung von Verstößen“; 15 auf den Bereich „Haushalt, Finanzen und Verträge“; 20 auf den Bereich „Projekt- und Programmverwaltung“; 15 auf den Bereich „Audit“; 15 auf den Bereich „Personalverwaltung und entwicklung“ und 15 auf den Bereich „Informationstechnologien“.

    Um einen dieser Bereiche auszuwählen, müssen Sie das Feld „Einen Schwerpunktbereich auswählen“ in der Rubrik „Basisdaten“ anklicken.

    Danach müssen Sie Angaben zu Ihrer Berufsbildung machen.
    Unter der Rubrik „Studien“ sind Hochschulabschlüsse sowie gleichwertige Abschlüsse anzugeben, die Sie im Rahmen der beruflichen Ausbildung erworben haben. Bei jedem dieser Abschlüsse sind anzugeben:
     
    • Titel des Abschlusses
       
    • Niveau des Abschlusses (zur Bestimmung dieses Niveaus benutzen Sie bitte die beigefügte Tabelle)
       
    • Datum der Erlangung des Abschlusses
       
    • Stelle, die den Abschluss erteilt hat
       
    • der dem Abschluss entsprechende Studienzeitraum.

    Außerdem ist anzugeben, ob der Abschluss mit einem der oben aufgeführten Schwerpunktbereiche in Beziehung steht (unabhängig davon, ob es sich um den von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich handelt oder nicht).

    Es ist nicht sinnvoll, auch Sekundarschulabschlüsse oder niedrigere Abschlüsse anzugeben. Diese werden im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt.

    Berücksichtigt werden ausschließlich Ausbildungen, bei denen ein Abschluss erworben wurde, der in dem Mitgliedstaat oder Drittland der Ausstellung staatlich anerkannt ist.

    Zuletzt sind die Rubriken zu Ihrer Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter auszufüllen.
    Unter dem Titel „Berufserfahrung“ sind zwei Kategorien von Angaben zu machen:
     
    • Die einen beziehen sich auf Ihre Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter der Laufbahngruppe ex-B* oder ex-A* in anderen Gemeinschaftsorganen, Gemeinschaftsagenturen/Durchführungsagenturen sowie gemeinschaftlichen Einrichtungen (Berufserfahrung des Typs 1). Sie haben im Einzelnen anzugeben, in welchem Zeitraum Sie im Dienst gestanden haben, und zwar jeweils unter Angabe des Gemeinschaftsorgans oder der Gemeinschaftseinrichtung, der Generaldirektion und des Referats, in denen Sie tätig waren, Ihre dienstrechtliche Stellung (Zeitbediensteter oder Beamter) und Ihre Besoldungsgruppe. Diese Informationen werden herangezogen zur Berechnung Ihres Dienstalters.
       
    • Die anderen Informationen beziehen sich auf die oben genannten Schwerpunktbereiche (Berufserfahrung des Typs 2) und betrifft Ihre Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter der Laufbahngruppe ex-B* und ex-A* ab dem 1. Januar 1997 in Gemeinschaftsorganen (einschliesslich der Kommission), Gemeinschaftsagenturen/Durchführungsagenturen sowie gemeinschaftlichen Einrichtungen in den 7 Schwerpunktbereichen. Sie müssen für jede Berufserfahrung die folgenden Angaben machen: betreffender Schwerpunktbereich; ausgeübte Funktionen; Dauer der Tätigkeit; Generaldirektion und Referat, in denen Sie tätig waren; Ihre dienstrechtliche Stellung sowie Ihre Besoldungsgruppe.

      Diese Information wird herangezogen zur Berechnung Ihrer Punkte im Bereich der Berufserfahrung. Achten Sie daher bitte darauf, gegebenenfalls Erfahrung aufzuführen, die Sie schon unter Berufserfahrung des Typs 1 angegeben haben.
    3.4 Wie validiert man seine Bewerbung?

    Sie haben jederzeit Zugang zu Ihrer vollständigen Bewerbungsakte, die die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die in Sysper2 gespeicherten Daten enthält. Wir bitten Sie daher, Ihre Angaben sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen oder zu löschen (indem Sie auf "Meine Bewerbung löschen" klicken).

    Ihre Bewerbung wird erst registriert und berücksichtigt, nachdem Sie sie elektronisch unterzeichnet ("validiert") haben (die elektronische Unterzeichnung erfolgt, indem Sie auf "Bewerbung validieren und abschicken" klicken). Ihre Bewerbung befindet sich dann in der Verfahrensstufe "Bewerbung unterzeichnet und übermittelt": dies ist der Beleg, dass Ihre Bewerbung registriert wurde.

    Wenn Sie wegen eines dauerhaften Hinderungsgrundes zwischen dem Datum der Veröffentlichung dieser Verwaltungsmitteilung und dem Bewerbungsschluss keinen Zugang zu Sysper2 haben, können Sie Ihre Bewerbung auf Papier (siehe hierzu das Muster in Anhang 2) an folgende Anschrift senden:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN/A.6 - Bewerbung für das Leistungsnachweisverfahren
    MO 34 5/15
    B-1049 Bruxelles
    Diese Bewerbung ist bis 21. Februar 2007 zu übermitteln; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

    3.5. Überprüfung der Angaben der Bewerber im Bewerbungsbogen

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Angaben, die von den zum Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) zugelassenen Beamten in ihrer Bewerbung gemacht werden, von der GD ADMIN anhand der Personalakte systematisch überprüft werden.

    Sollten die Angaben mit Ihrer Personalakte nicht übereinstimmen oder Ihre Personalakte unvollständig sein, wird ihre Bewerbung als nicht zulässig betrachtet.

    Sollten Dokumente in Ihrer Personalakte fehlen, sind diese durch das Original oder eine beglaubigte Kopie zu ergänzen. Zuständig für die Verwaltung der Personalakten ist das Referat ADMIN/B.3 (MO-34 MEZ/38, Tel. 53790).
     
  4. VORAUSWAHLPHASE

    4.1. Vorauswahlkriterien

    Nachdem Sie Ihre Bewerbung validiert haben, überprüft die GD ADMIN, ob diese den Vorauswahlkriterien nach Artikel 4 des Beschlusses der Kommission vom 22. Juni 2005 entspricht (I.A. Nr. 51-2005).
     
    • In Ihrer jährlichen Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004 oder 2005 muss bestätigt worden sein, dass Sie das Potential besitzen, Aufgaben der Funktionsgruppe "Administrateur" wahrzunehmen. Unter "jährlicher" Beurteilung ist eine Beurteilung zu verstehen, die einen Zeitraum umfasst, dessen Endpunkt der 31. Dezember des betreffenden Jahres ist.
       
    • Entsprechend Ihrem Ausbildungsniveau müssen Sie ein bestimmtes Dienstalter als Beamter oder Zeitbediensteter in der
      Besoldungsgruppe AST5 oder höher nachweisen.
       
      Ausbildungsniveau Erforderliches Mindestdienstalter
      Universitätsabschluss
      (mit einer Mindestdauer von 3 Jahren)
      3 Jahre
      Niedrigerer Bildungsabschluss 6 Jahre

      Berücksichtigt wird Dienstalter, das bis spätestens 31/12/2007 erreicht wird.

      Das in der Dienstzeit als Zeitbediensteter erworbene Dienstalter wird berücksichtigt, sofern es zwischen den Dienstzeiten als Beamter und als Zeitbediensteter keine Unterbrechung gab.

      Dienstalter, das gegebenenfalls in der Laufbahnschiene AST mit Laufbahnbeschränkung (ex-C* oder ex-D*) oder während eines Urlaubs aus persönlichen Gründen (CCP) erworben wurde, wird nicht berücksichtigt.

    4.2. Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?

    Die Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben, wird von der Anstellungsbehörde veröffentlicht.

    Nach Bekanntgabe dieser Liste können Sie überprüfen, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis die Angaben in Ihrer Bewerbung im Rahmen der Vorauswahl analysiert wurden. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihr Dossier "Leistungsnachweisverfahren" in SYSPER2 konsultieren (über „Berechnung“, „Valorisation“ und „Vorauswahl“).

    Sollten Sie die Vorauswahl nicht bestehen, so können Sie innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der entsprechenden Liste beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren Einspruch einlegen.

    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis" einzulegen, indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken. Der Einspruch ist zu begründen: ein Feld für einen beliebig langen Freitext steht hierfür zur Verfügung; amtliche Unterlagen zur Stützung des Einspruchs sind beizufügen (Titel „Anlagen“).

    Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:

    Europäische Kommission
    Referat ADMIN/A.6 - Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren
    MO 34 5/15
    B-1049 Brüssel
    Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.

    Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss veröffentlicht die Anstellungsbehörde eine - gegebenenfalls geänderte - Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben.
     
  5. ERSTELLUNG EINER RANGORDNUNG DER BEAMTEN, DIE DIE VORAUSWAHL BESTANDEN HABEN

    Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses der Kommission vom 22. Juni 2005 handelt es sich um folgende Kriterien: In den Organen erworbene Berufserfahrung in den Schwerpunktbereichen; Niveau der Berufsbildung in den Schwerpunktbereichen; Gesamtnoten in den letzten jährlichen Beurteilungen der beruflichen Entwicklung. Der Wert dieser Kriterien und ihre Gewichtung sind per Beschluss der Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren festgelegt worden (I.A. Nr. 09-2007).

    Die Anzahl der zum Fortbildungsprogramm 2007 zugelassenen Beamten wurde auf 110 festgelegt. Desweiteren wurden 7 Schwerpunktbereiche bestimmt. Gemäss der Rangordnung der zum Leistungsnachweisverfahren zugelassenen Bewerber wird eine Liste je Schwerpunktbereich erstellt werden. In diese Verzeichnisse werden jeweils die bestplazierten Bewerber des Schwerpunktbereiches aufgenommen, das zum Zeitpunkt der Bewerbung gewählt wurde. Die Mindestpunktzahl zur Aufnahme in eine Rangliste kann zwischen den verschiedenen Schwerpunktbereichen variieren, da sich sowohl die Anzahl der Stellen als auch die Anzahl der Bewerber je Schwerpunktbereich unterscheiden.

    5.1 In den Organen erworbene Berufserfahrung in einem der Schwerpunktbereiche

    Beamte, die während der letzten 10 Jahren in den Organen in einem der 7 Schwerpunktbereiche Berufserfahrung erworben haben, erhalten dafür wie folgt Punkte:
     
    • 2 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2006 erworben wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 2/12 Punkte vergeben.
       
    • 1,25 Punkte für jedes vollständige Jahr bei Berufserfahrung, die zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000 erworben wurde. Entspricht die erworbene Berufserfahrung keinem vollständigen Jahr, so werden für jeden vollständigen Monat 1,25/12 Punkte vergeben.

    Es wird nur Berufserfahrung als Beamter oder Zeitbediensteter in der Laufbahngruppe B* oder höher berücksichtigt. Die als Zeitbediensteter erworbene Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn es zwischen den Dienstzeiten als Beamter und als Zeitbediensteter keine Unterbrechung gab.

    Für die im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2006 erworbene Berufserfahrung müssen Kandidaten, deren Name in das vorläufige Verzeichnis der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten aufgenommen wurde (siehe Artikel 4(4) Absatz 1 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen) eine Bescheinigung beibringen, die vom Leiter des Personalreferats der Dienststelle(n) unterzeichnet ist, wo sie die Berufserfahrung erworben haben. Ein Muster für die zu unterzeichnende Bescheinigung wird den betreffenden Kandidaten zugestellt.

    5.2. Niveau der Berufsbildung in einem der Schwerpunktbereiche

    3 zusätzliche Punkte erhalten Beamte, die mindestens einen Fachschul- bzw. Grundstudiumabschluss mit einer Mindestdauer von 2 Jahren in einem der genannten 7 Schwerpunktbereiche nachweisen können.

    5.3. Gesamtnoten der vier letzten jährlichen Beurteilungen der beruflichen Entwicklung

    Es wird der Mittelwert der in den vier letzten jährlichen Beurteilungen der beruflichen Entwicklung – d.h. der Beurteilungen für die Jahre 2001-2002, 2003, 2004 und 2005 - erhaltenen Gesamtnoten errechnet. Unter "jährlichem" Bericht ist ein Bericht zu verstehen, der einen Zeitraum mit Endpunkt 31. Dezember umfasst.

    Die Gesamtnoten werden ohne anteilige Berechnungen berücksichtigt.

    5.4. Wie kann man sehen, wie man eingestuft wurde?

    Das vorläufige Verzeichnis der Beamten, die zu dem von der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS) durchgeführten Fortbildungsprogramm für das Jahr 2007 zugelassen wurden, wird von der Anstellungsbehörde veröffentlicht.

    Im Anschluss an diese Veröffentlichung fordert die DG ADMIN jeden zugelassenen Beamten auf, seine Akte "Leistungsnachweisverfahren" in SYSPER2 einzusehen (via "Berechnung", "Rangliste"), um von seiner Einstufung im gewählten Schwerpunktbereich Kenntnis zu nehmen, den nach den obenstehenden Kriterien zugeteilten Punkten sowie angewandten Berechnungsmethode.

    5.5. Welche Einspruchsmöglichkeiten gibt es?

    Sollten Sie die Vorauswahl bestanden haben, aber nicht auf der Liste der zum Fortbildungsprogramm zugelassenen Beamten erscheinen, so können beim Paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren einen begründeten Einspruch einlegen. Ihnen stehen für diesen Einspruch 10 Tage nach Veröffentlichung der Liste zur Verfügung.

    Der Einspruch ist über Sysper2 in der Rubrik "Leistungsnachweis" einzulegen, wie unter Punkt 4b) (Vorauswahlphase) beschrieben.
    Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss trifft die Anstellungsbehörde eine Entscheidung zu jedem Einspruch und veröffentlicht die endgültige Liste der Beamten, die zum Fortbildungsprogramm zugelassen sind.
     

  6. TERMINPLAN FÜR DEN ABLAUF DER AUSWAHL DER BEAMTEN, DIE AM AUSBILDUNGSPROGRAMM TEILNEHMEN DÜRFEN

    Folgender Terminplan ist vorgesehen:
     
    • 21. Februar 2007: letzter Tag für den Eingang der Bewerbungen
       
    • Anfang März 2007: Bekanntgabe des Entwurfs der Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben
       
    • Ende März 2007: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren
       
    • Anfang April 2007: Bekanntgabe der Liste der Beamten, die die Vorauswahl bestanden haben, und des Entwurfs der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm teilnehmen dürfen
       
    • Ende April 2007: Sitzung des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren
       
    • Anfang Mai 2007: Bekanntgabe der Liste der Beamten, die am Fortbildungsprogramm der Europäischen Verwaltungsakademie teilnehmen dürfen
       
    • Ende Mai 2007: Beginn des Fortbildungsprogramms bei der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS)
       
  7. VERPFLICHTENDES FORTBILDUNGSPROGRAMM "ZERTIFIKATION"

    Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2007 anlaufen. Informationen zum Terminplan und Inhalt der Fortbildung finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie (EAS): (http://intracomm.cec.eu-admin.net/home/dgserv/eas/training/certification/index_fr.html)

    Die Kurse finden in französischer und englischer Sprache statt. Um jegliche Benachteiligung aus sprachlichen Gründen zu vermeiden, ist es dem teilnehmenden Beamten nicht gestattet, die Kurse in der eigenen Hauptsprache zu belegen.

    Bei der Hauptsprache handelt es sich um die erste Sprache, die vom Beamten angegeben wurde zum Zeitpunkt seiner Bewerbung für das Auswahlverfahren, auf Grundlage dessen er/sie rekrutiert wurde.

    Aufgrund der im Fortbildungsprogramm 2006 gemachten Erfahrungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gute schriftliche und mündliche Kenntnisse der Sprache, in dem das Fortbildungsprogramm absolviert wird, nötig sind.
     
  8. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001:
     
    • Zuständigkeit: Referat ADMIN/A.6
       
    • Zweck der Verarbeitung: Leistungsnachweisverfahren
       
    • Empfänger: Referat ADMIN/A.6, Anstellungsbehörde, Mitglieder des Paritätischen Ausschusses für das Bescheinigungsverfahren, Leiter der Personalreferate
       
    • Die im Bewerbungsformular mit einem Asterix (*) gekennzeichneten Fragen müssen verbindlich beantwortet werden.
       
    • Zugangsrechte und Befugnis zur Berichtigung der Daten: Ab der Erstellung der Bewerbung hat der Bewerber Zugang zu sämtlichen darin enthaltenen Angaben Diese Angaben können bis zum Ablauf der Frist für die Validierung der Bewerbungen berichtigt werden, danach ist eine Berichtigung nicht mehr möglich.
       
    • Sonstige Angaben, die in der Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten (DPO) bezüglich Sysper2 enthalten sind – Modul „Beurteilung“ (REC/CDR)
       
    • Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden.


Anhang 1

Übersicht über die Schul- und Berufsbildungsabschlüsse




Anhang 2

Bewerbung
LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2006



 

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   Verfasser: ADMIN A6