>> de | en | fr  N° 13-2007 / 08.02.2007
 

Neuverteilung der Zuständigkeiten in der GD ADMIN

Nachfolgend wird der Beschluss des Generaldirektors für Personal und Verwaltung veröffentlicht, mit dem die Verteilung der Zuständigkeiten in der GD ADMIN im Anschluss an Änderungen bei den Bescheinigungs- und Zertifizierungsverfahren sowie bei der Organisation der Dienststellen der Generaldirektion mit Wirkung vom 1. Februar 2007 festgelegt wird.

Da der Generaldirektor der GD ADMIN dafür zuständig ist, bestimmte Rechtsakte betreffend die Personalverwaltung zu erlassen, betrifft dieser Beschluss alle Beamten und sonstigen Bediensteten der Kommission mit Ausnahme der örtlichen Bediensteten. In dem Beschluss wird festgelegt, wer - der Generaldirektor der GD ADMIN selbst oder die nach seiner Weisung handelnden Dienststellen – zuständig ist,

  • die im Statut vorgesehenen Beschlüsse in Bezug auf die Beamten zu fassen (dies sind Beschlüsse der Anstellungsbehörde (AIPN)
  • die in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten vorgesehenen Beschlüsse in Bezug auf die Zeitbediensteten, Hilfskräfte, Vertragsbediensteten und Sonderberater zu fassen (dies sind Beschlüsse der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde (AHCC)).

BESCHLUSS
DES GENERALDIREKTORS FÜR PERSONAL UND VERWALTUNG
ÜBER
DIE AUSÜBUNG DER BEFUGNISSE, DIE DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE (AIPN) UND DER ZUM ABSCHLUSS VON DIENSTVERTRÄGEN ERMÄCHTIGTEN BEHÖRDE (AHCC) ÜBERTRAGEN SIND

Der Generaldirektor für Personal und Verwaltung -

gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 16. Juni 2005(1) , zuletzt geändert durch den Beschluss vom 13. Juni 2006(2) , über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde (AIPN) im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde (AHCC) in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

  1. Die Bescheinigungs- und Zertifizierungsverfahren haben sich geändert. Deshalb ist es erforderlich, den gegenwärtig anwendbaren Beschluss des Generaldirektors für Personal und Verwaltung über die Weiterübertragung der Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, zu ändern.
     
  2. Im Interesse der Klarheit müssen die Zuständigkeiten für die Krankenversicherung und die Sicherung im Invaliditätsfall für Beamte, Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete in einigen Punkten angepasst werden -

beschließt:

Artikel 1

Die dem Generaldirektor für Personal und Verwaltung durch den Beschluss der Kommmission C(2005) 1792 vom 16. Juni 2005 in der geänderten Fassung übertragenen Befugnisse werden mit diesem Beschluss unter den im Anhang festgelegten Bedingungen auf die Direktoren und Referatsleiter der Generaldirektion Personal und Verwaltung weiterübertragen.

Artikel 2

Der Beschluss des Generaldirektors für Personal und Verwaltung vom 29. September 2006(3) über die Weiterübertragung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut der Beamten und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind, wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.


Brüssel, den 1. Februar 2007


(Unterschrift)
Claude Chêne
______________________
FOOTNOTES

(1) C(2005) 1792; Verwaltungsmitteilung Nr. 47-2005 vom 24. Juni 2005.
(2) C(2006) 2318; Verwaltungsmitteilung Nr. 38-2006 vom 25. Juli 2006.
(3) Verwaltungsmitteilung Nr. 49-2006 vom 4. Oktober 2006.

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   Verfasser: ADMIN B1