Neuverteilung der Zuständigkeiten in der GD ADMIN
Nachfolgend wird der Beschluss des Generaldirektors für Personal und
Verwaltung veröffentlicht, mit dem die Verteilung der Zuständigkeiten in
der GD ADMIN im Anschluss an Änderungen bei den Bescheinigungs- und
Zertifizierungsverfahren sowie bei der Organisation der Dienststellen der
Generaldirektion mit Wirkung vom 1. Februar 2007 festgelegt wird.
Da der Generaldirektor der GD ADMIN dafür zuständig ist, bestimmte
Rechtsakte betreffend die Personalverwaltung zu erlassen, betrifft dieser
Beschluss alle Beamten und sonstigen Bediensteten der Kommission mit
Ausnahme der örtlichen Bediensteten. In dem Beschluss wird festgelegt, wer
- der Generaldirektor der GD ADMIN selbst oder die nach seiner Weisung
handelnden Dienststellen – zuständig ist,
- die im Statut vorgesehenen Beschlüsse in Bezug auf die Beamten zu
fassen (dies sind Beschlüsse der Anstellungsbehörde (AIPN)
- die in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten
vorgesehenen Beschlüsse in Bezug auf die Zeitbediensteten, Hilfskräfte,
Vertragsbediensteten und Sonderberater zu fassen (dies sind Beschlüsse
der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde (AHCC)).
BESCHLUSS
DES GENERALDIREKTORS FÜR PERSONAL UND VERWALTUNG
ÜBER
DIE AUSÜBUNG DER BEFUGNISSE, DIE DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE (AIPN) UND DER ZUM
ABSCHLUSS VON DIENSTVERTRÄGEN ERMÄCHTIGTEN BEHÖRDE (AHCC) ÜBERTRAGEN SIND
Der Generaldirektor für Personal und Verwaltung -
gestützt auf den Beschluss der Kommission vom 16. Juni 2005(1)
, zuletzt geändert durch den Beschluss vom 13. Juni 2006(2)
, über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde (AIPN) im
Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde
(AHCC) in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten
übertragen sind, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- Die Bescheinigungs- und Zertifizierungsverfahren haben sich
geändert. Deshalb ist es erforderlich, den gegenwärtig anwendbaren
Beschluss des Generaldirektors für Personal und Verwaltung über die
Weiterübertragung der Ausübung der Befugnisse, die der
Anstellungsbehörde im Statut und der zum Abschluss von Dienstverträgen
ermächtigten Behörde in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen
Bediensteten übertragen sind, zu ändern.
- Im Interesse der Klarheit müssen die Zuständigkeiten für die
Krankenversicherung und die Sicherung im Invaliditätsfall für Beamte,
Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete in einigen Punkten angepasst
werden -
beschließt:
Artikel 1
Die dem Generaldirektor für Personal und Verwaltung durch den Beschluss
der Kommmission C(2005) 1792 vom 16. Juni 2005 in der geänderten Fassung
übertragenen Befugnisse werden mit diesem Beschluss unter den im
Anhang
festgelegten Bedingungen auf die Direktoren und Referatsleiter der
Generaldirektion Personal und Verwaltung weiterübertragen.
Artikel 2
Der Beschluss des Generaldirektors für Personal und Verwaltung vom 29.
September 2006(3) über die
Weiterübertragung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde im Statut der
Beamten und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde in
den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen
sind, wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 1. Februar 2007 in Kraft.
Brüssel, den 1. Februar 2007
(Unterschrift)
Claude Chêne
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FOOTNOTES
(1) C(2005) 1792;
Verwaltungsmitteilung Nr. 47-2005 vom 24. Juni 2005.
(2) C(2006) 2318;
Verwaltungsmitteilung Nr. 38-2006 vom 25. Juli 2006.
(3)
Verwaltungsmitteilung Nr.
49-2006 vom 4. Oktober 2006. |