Bescheinigungsverfahren für das Jahr 2006
Vorläufiges Verzeichnis der zugelassenen Beamten
Nach der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für
das Bescheinigungsverfahren des Jahres
2006 wurden 1747 unterzeichnete Bewerbungen registriert. Die 1747
Beamten und Beamtinnen, die sich für das Bescheinigungsverfahren 2006
beworben haben, sind aufgefordert, von den folgenden Ausführungen
Kenntnis zu nehmen:
- Vorläufiges Verzeichnis der Beamten und Beamtinnen, die als zum
Bescheinigungsverfahren zugelassen gelten.
![](https://intracomm.ec.europa.eu/guide/publications/infoadm/img/top.gif)
Die vorläufige Liste der 1446
Beamten
,
deren Bewerbung als zulässig gilt, ist beigefügt. Diese vorläufige
Liste wurde dem Paritätischen Ausschuss für das
Bescheinigungsverfahren zur Stellungnahme vorgelegt.
Die zugelassenen Bewerber sind jene Kandidaten, die jedes der vier
folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie verfügen zum 16. Januar 2007 über ein Mindestdienstalter
von 5 Jahren in der Laufbahngruppe C/C* oder D/D* (oder höher).
- Ihr Ausbildungsniveau entspricht mindestens einem
"postsekundären Bildungsabschluss bescheinigt durch ein Diplom"
(postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer
Kurzzeitstudiengang mit einer Mindestregelstudienzeit von 2
Jahren). Ein darunter liegendes Ausbildungsniveau kann jedoch
durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, die bei den
Gemeinschaftsorganen oder anderweitig erworben wurde.
- Das Potenzial, Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent"
wahrzunehmen, ist in der Beurteilung für den
Beurteilungszeitraum 2005 positiv beurteilt worden. Die
Beurteilung muss sich auf einen Beurteilungszeitraum von
mindestens 6 Monaten beziehen.
- In der jährlichen Beurteilung für das Jahr 2005 wurde die
fachliche Leistung nicht als ungenügend oder unzulänglich
bewertet.
Zur Erinnerung: die Zulassungskriterien sind in
Artikel 5 Absatz 1 des
Beschlusses der Kommission vom 29. November 2006 festgelegt. Die
diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen für das
Bescheinigungsverfahren 2006 wurden im Einzelnen in einer
Entscheidung der
Anstellungsbehörde vom 14. Dezember 2006 festgelegt.
WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BEWERBERINNEN UND BEWERBER
Sie werden darauf hingewiesen, dass die Zulassung auf Grundlage der
Angaben im Bewerbungsbogen erfolgt ist. Im derzeitigen
Verfahrensstadium sind diese Angaben noch nicht überprüft worden.
Wie aus dem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen unter Punkt 3.4
(link to IA Nr. 60-2006) hervorgeht, werden die im Bewerbungsbogen
gemachten Angaben von der GD ADMIN systematisch überprüft für jene
Bewerber, deren Name auf der endgültigen Liste der zugelassenen
Kandidaten erscheint. Diese Überprüfung erfolgt nach der
Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses der zugelassenen
Bewerber, spätestens aber bei der Bearbeitung der Anträge auf
Bescheinigung. Wird dabei festgestellt, dass diese Angaben nicht mit
den Einträgen in der Personalakte übereinstimmen oder dass die
Personalakte unvollständig ist, kann dem Antrag auf Erteilung der
Bescheinigung nicht stattgegeben werden. |
- Verfahren für die Zulassung einer Bewerbung
![](https://intracomm.ec.europa.eu/guide/publications/infoadm/img/top.gif)
Jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet hat, kann in der
Rubrik „Bescheinigungsverfahren“ in Sysper2 (über „Berechnungen“ und
danach „Rechnungsbasis“ sowie „Zulassung“) überprüfen, inwieweit die
im Bewerbungsbogen gemachten Angaben berücksichtigt wurden und zu
welchem Ergebnis dies geführt hat.
- Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das
Bescheinigungsverfahren
![](https://intracomm.ec.europa.eu/guide/publications/infoadm/img/top.gif)
Beamte, die sich beworben haben und ihrer Meinung nach die in Absatz
1 genannten Voraussetzungen erfüllen, jedoch nicht auf der im Anhang
beigefügten Liste erscheinen, können binnen zehn Arbeitstagen nach
Veröffentlichung der vorliegenden Verwaltungsmitteilung beim
Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren Einspruch
einlegen.
Dieser Einspruch muss über Sysper2 im Dossier
„Bescheinigungsverfahren“ erfolgen. Der Einspruch ist zu begründen.
Zu diesem Zweck müssen Sie auf „Einspruch erheben“ klicken,
woraufhin ein freies Feld erscheint, in das Sie alle Ihre
Bemerkungen eintragen können. Zur weiteren Begründung des Einspruchs
müssen Unterlagen beigefügt werden („Anlagen“ anklicken)(1).
Hat der Beamte dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2, so kann er
seinen Einspruch mittels eines mit Begründung versehenen Vermerks an
folgende Anschrift senden:Europäische Kommission Referat ADMIN A/6 « Einspruch – Bescheinigungsverfahren »
MO 34 5/15 B-1049 Bruxelles Dieser Vermerk ist innerhalb von zehn Arbeitstagen (siehe oben)
einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.
Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss gibt
die Anstellungsbehörde eine gegebenenfalls geänderte Liste der zum
Bescheinigungsverfahren zugelassenen Beamten bekannt.
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Footnotes
(1) Sysper2 ist kein Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen deshalb,
den Text des Einspruchs in Word zu verfassen und ihn in Sysper2
mittels der „copy/paste“-Funktion in das entsprechende Feld zu
kopieren. |