>> de | en | fr  N° 23-2007 / 10.04.2007
 

Bescheinigungsverfahren für das Jahr 2006

Vorläufiges Verzeichnis der zugelassenen Beamten

Nach der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für das Bescheinigungsverfahren des Jahres 2006 wurden 1747 unterzeichnete Bewerbungen registriert. Die 1747 Beamten und Beamtinnen, die sich für das Bescheinigungsverfahren 2006 beworben haben, sind aufgefordert, von den folgenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen:

  1. Vorläufiges Verzeichnis der Beamten und Beamtinnen, die als zum Bescheinigungsverfahren zugelassen gelten.

    Die vorläufige Liste der 1446 Beamten , deren Bewerbung als zulässig gilt, ist beigefügt. Diese vorläufige Liste wurde dem Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren zur Stellungnahme vorgelegt.

    Die zugelassenen Bewerber sind jene Kandidaten, die jedes der vier folgenden Kriterien erfüllen:
     
    1. Sie verfügen zum 16. Januar 2007 über ein Mindestdienstalter von 5 Jahren in der Laufbahngruppe C/C* oder D/D* (oder höher).
       
    2. Ihr Ausbildungsniveau entspricht mindestens einem "postsekundären Bildungsabschluss bescheinigt durch ein Diplom" (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang mit einer Mindestregelstudienzeit von 2 Jahren). Ein darunter liegendes Ausbildungsniveau kann jedoch durch Berufserfahrung ausgeglichen werden, die bei den Gemeinschaftsorganen oder anderweitig erworben wurde.
       
    3. Das Potenzial, Aufgaben der Ebene "Verwaltungsassistent" wahrzunehmen, ist in der Beurteilung für den Beurteilungszeitraum 2005 positiv beurteilt worden. Die Beurteilung muss sich auf einen Beurteilungszeitraum von mindestens 6 Monaten beziehen.
       
    4. In der jährlichen Beurteilung für das Jahr 2005 wurde die fachliche Leistung nicht als ungenügend oder unzulänglich bewertet.

    Zur Erinnerung: die Zulassungskriterien sind in Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses der Kommission vom 29. November 2006 festgelegt. Die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen für das Bescheinigungsverfahren 2006 wurden im Einzelnen in einer Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. Dezember 2006 festgelegt.

     

    WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BEWERBERINNEN UND BEWERBER

    Sie werden darauf hingewiesen, dass die Zulassung auf Grundlage der Angaben im Bewerbungsbogen erfolgt ist. Im derzeitigen Verfahrensstadium sind diese Angaben noch nicht überprüft worden.

    Wie aus dem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen unter Punkt 3.4 (link to IA Nr. 60-2006) hervorgeht, werden die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben von der GD ADMIN systematisch überprüft für jene Bewerber, deren Name auf der endgültigen Liste der zugelassenen Kandidaten erscheint. Diese Überprüfung erfolgt nach der Veröffentlichung des endgültigen Verzeichnisses der zugelassenen Bewerber, spätestens aber bei der Bearbeitung der Anträge auf Bescheinigung. Wird dabei festgestellt, dass diese Angaben nicht mit den Einträgen in der Personalakte übereinstimmen oder dass die Personalakte unvollständig ist, kann dem Antrag auf Erteilung der Bescheinigung nicht stattgegeben werden.


  2. Verfahren für die Zulassung einer Bewerbung

    Jeder Beamte, der seine Bewerbung unterzeichnet hat, kann in der Rubrik „Bescheinigungsverfahren“ in Sysper2 (über „Berechnungen“ und danach „Rechnungsbasis“ sowie „Zulassung“) überprüfen, inwieweit die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben berücksichtigt wurden und zu welchem Ergebnis dies geführt hat.
     
  3. Einspruch beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren

    Beamte, die sich beworben haben und ihrer Meinung nach die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, jedoch nicht auf der im Anhang beigefügten Liste erscheinen, können binnen zehn Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorliegenden Verwaltungsmitteilung beim Paritätischen Ausschuss für das Bescheinigungsverfahren Einspruch einlegen.

    Dieser Einspruch muss über Sysper2 im Dossier „Bescheinigungsverfahren“ erfolgen. Der Einspruch ist zu begründen. Zu diesem Zweck müssen Sie auf „Einspruch erheben“ klicken, woraufhin ein freies Feld erscheint, in das Sie alle Ihre Bemerkungen eintragen können. Zur weiteren Begründung des Einspruchs müssen Unterlagen beigefügt werden („Anlagen“ anklicken)(1).

    Hat der Beamte dauerhaft keinen Zugriff auf Sysper2, so kann er seinen Einspruch mittels eines mit Begründung versehenen Vermerks an folgende Anschrift senden:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 « Einspruch – Bescheinigungsverfahren »
    MO 34 5/15
    B-1049 Bruxelles
    Dieser Vermerk ist innerhalb von zehn Arbeitstagen (siehe oben) einzusenden; maßgebend ist das Datum des Poststempels.

    Nach Prüfung der Einsprüche durch den Paritätischen Ausschuss gibt die Anstellungsbehörde eine gegebenenfalls geänderte Liste der zum Bescheinigungsverfahren zugelassenen Beamten bekannt.

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Footnotes

(1) Sysper2 ist kein Textverarbeitungssystem. Wir empfehlen deshalb, den Text des Einspruchs in Word zu verfassen und ihn in Sysper2 mittels der „copy/paste“-Funktion in das entsprechende Feld zu kopieren.

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   Verfasser: ADMIN A6