LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007
VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER
BESTPLATZIERTEN VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
Die vorliegende Verwaltungsmitteilung betrifft diejenigen Beamten,
die im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens 2007 die Vorauswahl
erfolgreich bestanden haben.
Die Auswahl der Beamten, die berechtigt sind, im Jahr 2008 an dem von
der Europäischen Verwaltungsakademie (EVA) durchgeführten
Fortbildungsprogramm teilzunehmen, umfasst drei Etappen: Zulassung;
Vorauswahl; Bewertung der vorausgewählten Bewerbungen und Platzierung
auf einer Rangfolge. Die vorliegende Verwaltungsmitteilung präsentiert
das vorläufige Ergebnis der dritten Etappe.
WICHTIGE HINWEISE AN DIE BEWERBER
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Das im Anhang veröffentliche
vorläufige Verzeichnis basiert auf der
vorläufigen Rangfolge der vorausgewählten Bewerber.
Der paritätische Ausschuss für das
Leistungsnachweisverfahren könnte hierzu Änderungen
vorschlagen (siehe hierzu Punkte 3 und 5).
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Das Erscheinen auf der vorläufigen
Liste stellte daher keine Garantie dar zur Berechtigung der
Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr 2008.
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- ANZAHL DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
Das endgültige Verzeichnis der vorausgewählten Bewerber wurde von
der Anstellungsbehörde am 13. Februar 2008 verabschiedet und im
Anhang der Verwaltungsmitteilung Nr.
11-2008 vom 15. Februar 2008 veröffentlicht. Die
Anstellungsbehörde hat im Anschluss daran beschlossen, zwei weitere
Bewerber in das Verzeichnis der vorausgewählten Kandidaten
aufzunehmen (Fernando Cordeiro Raposo und Konstantinos Kalossakas).
- BEURTEILUNG DER VORAUSGEWÄHLTEN BEAMTEN DURCH DIE
GENERALDIREKTIONEN UND DIENSTSTELLEN
Die Generaldirektionen und Dienststellen der vorausgewählten
Bewerber (entsprechend der Stelleneinweisung am Tag der
Unterzeichnung der Bewerbung) haben eine Stellungnahme abgegeben auf
Grundlage einer Analyse der Bewerbungen.
Diese Stellungnahme ist mit Gründen versehen und findet in Form von
Punkten statt, die den vorausgewählten Bewerbern erteilt werden auf
Grundlage einer Analyse der Bewerbungen und des Potentials, AD zu
werden. Diese Analyse durch die Generaldirektionen und Dienststellen
bezog sich auf die Erfordernisse der Dienststellen und insbesondere
die 3 in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 20. November
2007 festgelegten Kriterien (siehe Verwaltungsmitteilung
Nr. 54-2007):
- Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den
vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren
Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten
hervorgehen, sowie die Art und Weise, mit der die Bewerber diese
Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
- Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf
Grundlage der verschiedenen Funktionen und
Zuständigkeitsbereiche, die von den Bewerbern innerhalb der
Europäischen Institutionen wahrgenommen wurden;
- Relevante Fortbildung, wie sie aus dem Fortbildungspass
hervorgeht; Fähigkeit, in den Amtssprachen zu arbeiten, wie von
der Dienststelle gefordert; Fähigkeit, an einem
Fortbildungsprogramm in Englischer oder Französischer Sprache
teilzunehmen (da es den Bewerbern nicht gestattet ist, das
verpflichtende Fortbildungsprogramm bei der Europäischen
Verwaltungsakademie in ihrer Hauptsprache zu absolvieren).
Allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Richtlinien für die
Zuteilung der Punkte und der Erstellung der Rangfolge sind von der
Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses
für das Leistungsnachweisverfahren erarbeitet worden. Sie stehen den
Bewerbern auf der
PersAdmin-Seite zum Thema Zertifikation zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass die während der Vorauswahlphase erhaltenen
Punkte und Rangfolge, in diesem Stadium der Beurteilung nicht mehr
berücksichtigt werden.
Jeder vorausgewählte Bewerber kann von der Stellungsnahme seiner
Dienststelle sowie den ihm zugeteilten Punkten im Dossier «
Leistungsnachweisverfahren » in Sysper2 Kenntnis nehmen (Rubrik
"Berechnungen" / "Selection").
- VORLÄUFIGE RANGFOLGE DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER
Auf Grundlage der durch die Generaldirektionen und Dienststellen
zugeteilten Punkte hat die GD ADMIN eine Rangfolge der
vorausgewählten Bewerber erstellt in Reihenfolge der erhaltenen
Punkte.
Das vorläufige Verzeichnis der 117 bestplatzierten Bewerber
ist dieser Verwaltungsmitteilung im Anhang beigefügt. Das
Verzeichnis beinhaltet die Stellenzuweisung sowie die Anzahl der
erhaltenen Punkte.
Wie vorstehend erörtert, ist diese Rangfolge vorläufig und
könnte vom paritätischen Ausschuss für das
Leistungsnachweisverfahren verändert werden. Das Erscheinen auf der
vorläufigen Liste stellt daher keine Garantie dar zur Berechtigung
der Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr 2008.
- EINSPRUCH VOR DEM PARITÄTISCHEN AUSSCHUSS FÜR DAS
LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN
Jeder vorausgewählte Bewerber kann von der Stellungsnahme seiner
Dienststelle, den ihm zugeteilten Punkten sowie seiner Platzierung
innerhalb der Rangfolge im Dossier « Leistungsnachweisverfahren » in
Sysper2 Kenntnis nehmen (Rubrik "Berechnungen" / "Selection").
Ein vorausgewählter Bewerber, der gegen die Punkte, die ihm auf
Grundlage der unter Punkt 2) zugeteilten Kriterien zugeteilt wurden,
Einwände erhebt, kann vor dem paritätischen Ausschuss einen mit
Gründen versehenen Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist über Sysper2 einzulegen (indem Sie „Einspruch
einlegen“ anklicken) innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen
nach Veröffentlichung der vorliegenden Verwaltungsmitteilung. Die
Begründung des Einspruchs ist in einem hierfür vorgesehenen Feld für
einen beliebig langen Freitext einzugeben. Unterlagen zur Stützung
des Einspruchs können beigefügt werden unter dem Titel „Anlagen“.
Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen
Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen
Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten
ist:
Europäische Kommission
Referat ADMIN A/6 « Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren »
MO 34 5/15
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist
übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
- NÄCHSTE ETAPPE DES VERFAHRENS: ERSTELLUNG DER ENDGÜLTIGEN LISTE
DER BEWERBER, DIE AUTORISIERT SIND, AM FORTBILDUNGSPROGRAMM IM JAHR
2008 TEILZUNEHMEN
Der paritätische Ausschuss gibt eine Stellungnahme zu jedem
Einspruch ab und schlägt, falls nötig, Änderungen vor bezüglich der
Rangfolge und der Anzahl der erteilten Punkte, selbst für
vorausgewählte Bewerber, die keinen Einspruch eingelegt haben. Der
Ausschuss könnte gegebenenfalls insbesondere feststellen, dass in
bestimmten Dienststellen mit einer begrenzten Anzahl an
vorausgewählten Kandidaten, das Kontingent zu verteilender Punkte
nicht ausreichend ist, um diesen Kandidaten in angemessener Weise
Priorität zukommen zu lassen. In diesem Fall könnte der Ausschuss
der Anstellungsbehörde vorschlagen, diesen Kandidaten zusätzliche
Punkte zu gewähren.
Der Ausschuss könnte sich also veranlasst sehen, signifikative
Veränderungen des vorläufigen Verzeichnisses vorzuschlagen, das sich
im Anhang der vorliegenden Verwaltungsmitteilung befindet.
Nach Prüfung der Einsprüche und der vorläufigen Liste und auf
Grundlage der der Anstellungsbehörde gemachten Vorschläge
hinsichtlich der Zuteilung von Punkten, stellt der Ausschuss die
Mindestanzahl an Punkten fest, die nötig ist, um sich unter den 110
bestplatzierten Beamten zu befinden. Diese Anzahl an Punkten stellt
die Schwelle dar, die erreicht werden muss. Sollte die Anzahl der
vorausgewählten Beamten, die die Schwelle erreicht oder
überschreitet, größer als 110 sein, verabschiedet der paritätische
Ausschuss eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die zum Ziel hat
zwischen denjenigen Beamten auszuwählen, deren Punktzahl genau der
Punkteschwelle entspricht (Gruppe der "ex aequo"-Bewerber). Zu
diesem Zweck berücksichtigt der Ausschuss zusätzliche Kriterien wie
Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit mindestens in der
Besoldungsgruppe 5 – mit Ausnahme der Laufbahnschienen ex-C/C* oder
ex-D/D* – und, sollte das Dienstalter gleich sein, das Prinzip der
Chancengleichheit.
Im Anschluss an die Stellungnahme durch den paritätischen Ausschuss,
verabschiedet und veröffentlicht die Anstellungsbehörde das
endgültige Verzeichnis der Beamten, die berechtigt sein, am
Fortbildungsprogramm im Jahr 2008 teilzunehmen.
- DAS VERPFLICHTENDE FORTBILDUNGSPROGRAMM "LEISTUNGSBESCHEINIGUNG"
Die Kurse und Abschlussprüfungen werden in Französischer und
Englischer Sprache durchgeführt. Ein Beamter darf an dem
Fortbildungsprogramm nicht in seiner Hauptamtssprache teilnehmen.
Ausreichende Sprachkenntnisse sind unabdingbar in der Sprache, in
der der Beamte am Fortbildungsprogramm teilnehmen wird und die
Prüfungen ablegen wird.
Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2008 wie folgt starten:
- 1. Fortbildungsblock: Dienstag, 27. Mai bis Freitag, 20. Juni 2008
(jeden Tag außer Mittwoch, den 04., 11. und 18. Juni.);
- 2. Fortbildungsblock: Montag, 29. September bis Freitag, 17.
Oktober 2008 (jeden Tag außer Mittwoch, den 1., 8. und 15. Oktober);
- Abschnitte individueller Arbeit zwischen den Fortbildungsblöcken.
Die Europäische Verwaltungsakademie führt vorab
Informationsveranstaltungen durch für die Beamten, die berechtigt
sind, an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Diese
Veranstaltungen finde Anfang Mai 2008 in Brüssel und Luxemburg
statt.
Genauere Hinweise zum Terminablauf und Inhalt der Fortbildung sind
auf der
Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie EAS
verfügbar:
- NÜTZLICHE ADRESSEN
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ADMIN/A.6 Tel.: 93640 oder 93936
E-mail:
ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION
Site PersAdmin / Zertifikation
Anhang: Vorläufiges Verzeichnis der bestplatzierten vorausgewählten
Bewerber |