>> de | en | fr  N° 15-2008 / 14.03.2008
 

LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN 2007

VORLÄUFIGES VERZEICHNIS DER BESTPLATZIERTEN VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER

Die vorliegende Verwaltungsmitteilung betrifft diejenigen Beamten, die im Rahmen des Leistungsnachweisverfahrens 2007 die Vorauswahl erfolgreich bestanden haben.

Die Auswahl der Beamten, die berechtigt sind, im Jahr 2008 an dem von der Europäischen Verwaltungsakademie (EVA) durchgeführten Fortbildungsprogramm teilzunehmen, umfasst drei Etappen: Zulassung; Vorauswahl; Bewertung der vorausgewählten Bewerbungen und Platzierung auf einer Rangfolge. Die vorliegende Verwaltungsmitteilung präsentiert das vorläufige Ergebnis der dritten Etappe.

WICHTIGE HINWEISE AN DIE BEWERBER

  • Das im Anhang veröffentliche vorläufige Verzeichnis basiert auf der vorläufigen Rangfolge der vorausgewählten Bewerber. Der paritätische Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren könnte hierzu Änderungen vorschlagen (siehe hierzu Punkte 3 und 5).
     

  • Das Erscheinen auf der vorläufigen Liste stellte daher keine Garantie dar zur Berechtigung der Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr 2008.

  1. ANZAHL DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER

    Das endgültige Verzeichnis der vorausgewählten Bewerber wurde von der Anstellungsbehörde am 13. Februar 2008 verabschiedet und im Anhang der Verwaltungsmitteilung Nr. 11-2008 vom 15. Februar 2008 veröffentlicht. Die Anstellungsbehörde hat im Anschluss daran beschlossen, zwei weitere Bewerber in das Verzeichnis der vorausgewählten Kandidaten aufzunehmen (Fernando Cordeiro Raposo und Konstantinos Kalossakas).
     
  2. BEURTEILUNG DER VORAUSGEWÄHLTEN BEAMTEN DURCH DIE GENERALDIREKTIONEN UND DIENSTSTELLEN

    Die Generaldirektionen und Dienststellen der vorausgewählten Bewerber (entsprechend der Stelleneinweisung am Tag der Unterzeichnung der Bewerbung) haben eine Stellungnahme abgegeben auf Grundlage einer Analyse der Bewerbungen.

    Diese Stellungnahme ist mit Gründen versehen und findet in Form von Punkten statt, die den vorausgewählten Bewerbern erteilt werden auf Grundlage einer Analyse der Bewerbungen und des Potentials, AD zu werden. Diese Analyse durch die Generaldirektionen und Dienststellen bezog sich auf die Erfordernisse der Dienststellen und insbesondere die 3 in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 20. November 2007 festgelegten Kriterien (siehe Verwaltungsmitteilung Nr. 54-2007):
     
    • Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben, die derzeit von den vorausgewählten Bewerbern wahrgenommen werden, wie sie aus ihren Stellenbeschreibungen oder anderen aussagekräftigen Dokumenten hervorgehen, sowie die Art und Weise, mit der die Bewerber diese Verantwortung und ihre Aufgaben wahrnehmen;
       
    • Vielseitigkeit des vorausgewählten Bewerbers, bewertet auf Grundlage der verschiedenen Funktionen und Zuständigkeitsbereiche, die von den Bewerbern innerhalb der Europäischen Institutionen wahrgenommen wurden;
       
    • Relevante Fortbildung, wie sie aus dem Fortbildungspass hervorgeht; Fähigkeit, in den Amtssprachen zu arbeiten, wie von der Dienststelle gefordert; Fähigkeit, an einem Fortbildungsprogramm in Englischer oder Französischer Sprache teilzunehmen (da es den Bewerbern nicht gestattet ist, das verpflichtende Fortbildungsprogramm bei der Europäischen Verwaltungsakademie in ihrer Hauptsprache zu absolvieren).
       

    Allgemein gültige Bewertungsbögen sowie Richtlinien für die Zuteilung der Punkte und der Erstellung der Rangfolge sind von der Anstellungsbehörde nach Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses für das Leistungsnachweisverfahren erarbeitet worden. Sie stehen den Bewerbern auf der PersAdmin-Seite zum Thema Zertifikation zur Verfügung.

    Zu beachten ist, dass die während der Vorauswahlphase erhaltenen Punkte und Rangfolge, in diesem Stadium der Beurteilung nicht mehr berücksichtigt werden.

    Jeder vorausgewählte Bewerber kann von der Stellungsnahme seiner Dienststelle sowie den ihm zugeteilten Punkten im Dossier « Leistungsnachweisverfahren » in Sysper2 Kenntnis nehmen (Rubrik "Berechnungen" / "Selection").
     

  3. VORLÄUFIGE RANGFOLGE DER VORAUSGEWÄHLTEN BEWERBER

    Auf Grundlage der durch die Generaldirektionen und Dienststellen zugeteilten Punkte hat die GD ADMIN eine Rangfolge der vorausgewählten Bewerber erstellt in Reihenfolge der erhaltenen Punkte.

    Das vorläufige Verzeichnis der 117 bestplatzierten Bewerber ist dieser Verwaltungsmitteilung im Anhang beigefügt. Das Verzeichnis beinhaltet die Stellenzuweisung sowie die Anzahl der erhaltenen Punkte.

    Wie vorstehend erörtert, ist diese Rangfolge vorläufig und könnte vom paritätischen Ausschuss für das Leistungsnachweisverfahren verändert werden. Das Erscheinen auf der vorläufigen Liste stellt daher keine Garantie dar zur Berechtigung der Teilnahme am Fortbildungsprogramm im Jahr 2008.
     
  4. EINSPRUCH VOR DEM PARITÄTISCHEN AUSSCHUSS FÜR DAS LEISTUNGSNACHWEISVERFAHREN

    Jeder vorausgewählte Bewerber kann von der Stellungsnahme seiner Dienststelle, den ihm zugeteilten Punkten sowie seiner Platzierung innerhalb der Rangfolge im Dossier « Leistungsnachweisverfahren » in Sysper2 Kenntnis nehmen (Rubrik "Berechnungen" / "Selection").

    Ein vorausgewählter Bewerber, der gegen die Punkte, die ihm auf Grundlage der unter Punkt 2) zugeteilten Kriterien zugeteilt wurden, Einwände erhebt, kann vor dem paritätischen Ausschuss einen mit Gründen versehenen Einspruch einlegen.

    Der Einspruch ist über Sysper2 einzulegen (indem Sie „Einspruch einlegen“ anklicken) innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Veröffentlichung der vorliegenden Verwaltungsmitteilung. Die Begründung des Einspruchs ist in einem hierfür vorgesehenen Feld für einen beliebig langen Freitext einzugeben. Unterlagen zur Stützung des Einspruchs können beigefügt werden unter dem Titel „Anlagen“.

    Falls der Beamte aufgrund eines dauerhaften Hinderungsgrundes keinen Zugang zu Sysper2 hat, so kann er mit einem mit Gründen versehenen Schreiben Einspruch einlegen, das an folgende Anschrift zu richten ist:
    Europäische Kommission
    Referat ADMIN A/6 « Einsprüche – Leistungsnachweisverfahren »
    MO 34 5/15
    200, rue de la Loi
    B-1049 Brüssel
    Dieses Schreiben muss innerhalb der genannten Zehntagefrist übermittelt werden; es gilt das Datum des Poststempels.
     
  5. NÄCHSTE ETAPPE DES VERFAHRENS: ERSTELLUNG DER ENDGÜLTIGEN LISTE DER BEWERBER, DIE AUTORISIERT SIND, AM FORTBILDUNGSPROGRAMM IM JAHR 2008 TEILZUNEHMEN

    Der paritätische Ausschuss gibt eine Stellungnahme zu jedem Einspruch ab und schlägt, falls nötig, Änderungen vor bezüglich der Rangfolge und der Anzahl der erteilten Punkte, selbst für vorausgewählte Bewerber, die keinen Einspruch eingelegt haben. Der Ausschuss könnte gegebenenfalls insbesondere feststellen, dass in bestimmten Dienststellen mit einer begrenzten Anzahl an vorausgewählten Kandidaten, das Kontingent zu verteilender Punkte nicht ausreichend ist, um diesen Kandidaten in angemessener Weise Priorität zukommen zu lassen. In diesem Fall könnte der Ausschuss der Anstellungsbehörde vorschlagen, diesen Kandidaten zusätzliche Punkte zu gewähren.

    Der Ausschuss könnte sich also veranlasst sehen, signifikative Veränderungen des vorläufigen Verzeichnisses vorzuschlagen, das sich im Anhang der vorliegenden Verwaltungsmitteilung befindet.

    Nach Prüfung der Einsprüche und der vorläufigen Liste und auf Grundlage der der Anstellungsbehörde gemachten Vorschläge hinsichtlich der Zuteilung von Punkten, stellt der Ausschuss die Mindestanzahl an Punkten fest, die nötig ist, um sich unter den 110 bestplatzierten Beamten zu befinden. Diese Anzahl an Punkten stellt die Schwelle dar, die erreicht werden muss. Sollte die Anzahl der vorausgewählten Beamten, die die Schwelle erreicht oder überschreitet, größer als 110 sein, verabschiedet der paritätische Ausschuss eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die zum Ziel hat zwischen denjenigen Beamten auszuwählen, deren Punktzahl genau der Punkteschwelle entspricht (Gruppe der "ex aequo"-Bewerber). Zu diesem Zweck berücksichtigt der Ausschuss zusätzliche Kriterien wie Dienstalter als Beamter oder Bediensteter auf Zeit mindestens in der Besoldungsgruppe 5 – mit Ausnahme der Laufbahnschienen ex-C/C* oder ex-D/D* – und, sollte das Dienstalter gleich sein, das Prinzip der Chancengleichheit.

    Im Anschluss an die Stellungnahme durch den paritätischen Ausschuss, verabschiedet und veröffentlicht die Anstellungsbehörde das endgültige Verzeichnis der Beamten, die berechtigt sein, am Fortbildungsprogramm im Jahr 2008 teilzunehmen.
     
  6. DAS VERPFLICHTENDE FORTBILDUNGSPROGRAMM "LEISTUNGSBESCHEINIGUNG"

    Die Kurse und Abschlussprüfungen werden in Französischer und Englischer Sprache durchgeführt. Ein Beamter darf an dem Fortbildungsprogramm nicht in seiner Hauptamtssprache teilnehmen. Ausreichende Sprachkenntnisse sind unabdingbar in der Sprache, in der der Beamte am Fortbildungsprogramm teilnehmen wird und die Prüfungen ablegen wird.

    Das Fortbildungsprogramm sollte Ende Mai 2008 wie folgt starten:
     
    • 1. Fortbildungsblock: Dienstag, 27. Mai bis Freitag, 20. Juni 2008 (jeden Tag außer Mittwoch, den 04., 11. und 18. Juni.);
       
    • 2. Fortbildungsblock: Montag, 29. September bis Freitag, 17. Oktober 2008 (jeden Tag außer Mittwoch, den 1., 8. und 15. Oktober);
       
    • Abschnitte individueller Arbeit zwischen den Fortbildungsblöcken.

    Die Europäische Verwaltungsakademie führt vorab Informationsveranstaltungen durch für die Beamten, die berechtigt sind, an dem Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Diese Veranstaltungen finde Anfang Mai 2008 in Brüssel und Luxemburg statt.

    Genauere Hinweise zum Terminablauf und Inhalt der Fortbildung sind auf der Internetseite der Europäischen Verwaltungsakademie EAS verfügbar:
     

  7. NÜTZLICHE ADRESSEN

    Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an ADMIN/A.6
    Tel.: 93640 oder 93936
    E-mail: ADMIN PROCEDURE DE CERTIFICATION
    Site PersAdmin / Zertifikation

Anhang: Vorläufiges Verzeichnis der bestplatzierten vorausgewählten Bewerber

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   Verfasser: ADMIN A6