>> de | en | fr  N° 37-2009 / 20.05.2009
 

VORRUHESTAND OHNE KÜRZUNG DER RUHEGEHALTSANSPRÜCHE, VERFAHREN 2009

LISTE DER ZUGELASSENEN BEAMTEN

Am 6 Mai 2009 hat die Anstellungsbehörde (AIPN) folgendes genehmigt:

  • Liste der 44 Beamten , in alphabetischer Reihenfolge, denen gestattet wird, ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche in den Vorruhestand zu treten, für das Verfahren 2009
     
  • Reserveliste mit 10 Namen, in der Reihenfolge ihrer Priorität, die im Fall des Rücktritts eines oder mehrerer der 44 ausgewählten Kandidaten berücksichtigt werden könnten. Nach der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten wird die Reserveliste entgegen der Praxis der vergangenen Jahre aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten nicht veröffentlicht.

Dieser Beschluss ergeht gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts und den Durchführungsbestimmungen, die im Beschluss der Kommission C(2004) 1588 vom 28. April 2004 durch den Beschluss der Kommission vom 10. August 2006 geändert wurden.

Bezugnahmen: Verwaltungsmitteilungen n° 63-2004 vom 11. Juni 2004 und n° 56-2006 vom 20. November 2006.

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   Verfasser: ADMIN A4