>> de | en | fr  N° 72-2010 / 13.12.2010
 

BESCHLUSSE DER KOMMISSION

Die Beschlüsse der Kommission (die Durchführungsbestimmungen) zur Urlaubsregelung , Teilzeitbeschäftigung , Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen wurden am 05. November 2010 angenommen und sind in allen Generaldirektionen und Diensten der Kommission vom 1. Januar 2011 an anwendbar.

Diese neuen Entscheidungen ersetzen die Entscheidungen von 2004. Die Mitteilungen K(2004)1597/12 - Verwaltungsmitteilung n°102-2004, K(2004)1314 - Verwaltungsmitteilung n°66-2004, K(2004)1364 - Verwaltungsmitteilung n° 54-2004 und K(2004) 1314 - Verwaltungsmitteilung n° 64-2004 sind also ab 1. Januar 2011 aufgehoben.

Die Verwaltung der Beschlüsse zur Urlausregelung, der Teilzeitbeschäftigung, des Elternurlaubs und des Urlaubs aus familiären Gründen wird in jeder Generaldirektion/Dienst dezentral gehandhabt.

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   Verfasser: HR.B.1