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BESCHLUSS DER KOMMISSION

Brüssel, den 15.06.2005
C(2005) 1869

zur Aufhebung einiger Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und zu den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: das Statut) und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates(1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

  1. Durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates vom 22. März 2004 wurden das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften grundlegend geändert.
     
  2. Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit ist es erforderlich, von der Kommission erlassene Durchführungsbestimmungen, die gegenstandslos geworden sind, aufzuheben oder zu widerrufen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die im beigefügten Verzeichnis enthaltenen Durchführungsbestimmungen werden aufgehoben oder widerrufen.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag nach seiner Annahme wirksam.

Brüssel, den 15.06.2005


Für die Kommission
S. KALLAS
Vizepräsident



ANHANG

Verzeichnis der durch den vorliegenden Beschluss aufgehobenen Durchführungsbestimmungen

  1. Regelung der Kommission vom 13. Januar 1967 über den Jahresurlaub
     
  2. Beschluss der Kommission vom 2. Juli 1982 über die Bestimmungen zum Ausgleich der Nachteile einer Neueinweisung im Hinblick auf Beförderungen (KOM (82) PV 656)
     
  3. Mitteilung über die Gewährung der Haushaltszulage gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c des Anhangs VII des Statuts (Verwaltungsmitteilung Nr. 457 vom 22. Oktober 1984)
     
  4. Verwaltungsvorschriften der Kommission vom 10. Oktober 1987 über die Urlaubsverwaltung
     
  5. Mitteilung über die Beförderungsverfahren – neue Laufbahnprofile – Verwaltungshaushalt – Laufbahngruppen B, C und D (Sondernummer der Verwaltungsmitteilungen vom 20. Juli 1992)
     
  6. Verwaltungsvorschrift der Kommission vom 30. Juli 1993 zu den Einzelheiten für die Anwendung der im gegenseitigen Einvernehmen getroffenen Regelung zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge der Beamten (Verwaltungsmitteilungen Nr. 815 vom 11. August 1993 und Nr. 823 vom 15. Oktober 1993)
     
  7. Beschluss der Kommission vom 4. Februar 1994 über den Wechsel von der Laufbahngruppe LA in die Laufbahngruppe A (Sondernummer der Verwaltungsmitteilungen vom 11. Februar 1994)
     
  8. Mitteilung über das Verhalten von Beamten und sonstigen Bediensteten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 1994 (Sondernummer der Verwaltungsmitteilungen vom 5. Juni 1994)
     
  9. Verwaltungsvorschrift der Kommission vom 21. Dezember 1994 über die Erstattung der jährlichen Reisekosten (Anhang VII Art. 8. Abs. 2 des Statuts) – Gewährung der Reisetage für den Jahresurlaub (Anhang V, Art. 7 Abs. 2 des Statuts) (Verwaltungsmitteilungen vom 4. Januar 1995 und vom 8. März 1995)
     
  10. Verwaltungsvorschrift der Kommission vom 21. Dezember 1994 über das Waisengeld – Artikel 80 des Statuts – Bedingungen für die Gewährung – Beschluss 200/91 – Urteil T-8/93 Huet/Rechnungshof vom 23. März 1994 (Verwaltungsmitteilung vom 4. Januar 1995 und Verwaltungsmitteilung Nr. 885 vom 20. Februar 1995)
     
  11. Mitteilung der Kommission vom 12. Januar 1996 über das Forschungspersonal – neue Politik (SEK(1996) 0048)
     
  12. Verwaltungsvorschrift der Kommission vom 15. April 1996 über die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten bei der Teilnahme an schriftlichen Prüfungen im Rahmen von Auswahlverfahren (Sondernummer der Verwaltungsmitteilungen vom 22. April und 7. Juni 1996)
     
  13. Verwaltungsvorschrift der Kommission vom 19. März 1998 über die Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten bei der Teilnahme an schriftlichen Prüfungen im Rahmen von Auswahlverfahren (Sondernummer der Verwaltungsmitteilungen vom 27. März 1998)
     
  14. Beschluss des Generaldirektors der Gemeinsamen Forschungsstelle vom 26. Mai 1998 über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde aufgrund des Statuts und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde aufgrund der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind (Verwaltungsmitteilung Nr. 1041 vom 11. Juni 1998)
     
  15. Beschluss der Kommission vom 27. Juli 1999 über die Verwaltungsrichtlinien für Gastwissenschaftler im Rahmen der von der Gemeinsamen Forschungsstelle verwalteten Forschungsprogramme (C/1999/2424)
     
  16. Beschluss des Generaldirektors der Gemeinsamen Forschungsstelle vom 15. Dezember 1999 über die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde aufgrund des Statuts und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde aufgrund der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen sind (Verwaltungsmitteilung Nr. 01/2000 vom 7. Januar 2000)
     
  17. Verwaltungsvorschrift der Kommission vom 15. Juni 2000 über die Beibehaltung des Versicherungsschutzes durch das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem, wenn der Beamte vor Erreichen des 60. Lebensjahres in den Ruhestand getreten ist (Verwaltungsmitteilung Nr. 55 vom 22. Juni 2000)
     
  18. Mitteilung vom 15. November 2001 über die Neugestaltung der Forschungspersonalpolitik (SEK/2001/1869)
     
  19. Beschluss der Kommission vom 4. April 2002 über die Meldung schwerwiegender Missstände (C(2002) 845)
     
  20. Beschluss der Kommission vom 12. Februar 2004 zur Festsetzung der Zulage für die Lebensbedingungen in Drittländern mit Wirkung vom 1. Januar 2004 (Verwaltungsmitteilung Nr. 24 vom 15. April 2004)

______________________
Footnotes

(1) ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 31/2005 (ABl. L 8 vom 12.1.2005, S. 1).
 

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   Verfasser: ADMIN B1