Betrifft: Übertragung von bei belgischen
Rentenversicherungen erworbenen Rentenansprüchen - Zusatzinformation
Diese Fragenkreis war bereits Gegenstand mehrerer
Verwaltungsmitteilungen, die jeweils am 19. Juli 2005 (Nr.
58-2005), 2. September 2005 (Nr.
65-2005), 3. März 2006 (Nr. 14-2006)
und 8. August 2006 (Nr. 40-2006)
erschienen sind.
In der Zwischenzeit hat das Gericht für den öffentlichen Dienst der
Europäischen Union zwei Urteile in den Rechtssachen
F-3/06 (Jacques Frankin und 482 andere Beamte oder
Zeitbedienstete / Kommission) und F-92/05
(Emmanuel Genette / Kommission) verkündet.
Die Rechtssache
F-3/06 Frankin u.a. betraf die Aufhebung der Entscheidung der
Kommission, den Beistandsantrag der Kläger gemäß Artikel 24 des
Beamtenstatutes abzulehnen, und Ersatz des Schadens, den die Kläger
aufgrund dieser Weigerung erlitten haben wollten.
Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union hat für
Recht befunden, daß die Kommission einen derartigen Beistand verweigern
konnte.
Die Rechtssache F-92/05
Genette betraf die Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Kläger
nicht zu gestatten, seinen Antrag auf Übertragung von bei belgischen
Rentenversicherungen erworbenen Ansprüchen zurückzunehmen und einen neuen
Antrag auf Übertragung besagter Ansprüche zu stellen.
Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union hat die
Entscheidung der Kommission aufgehoben.
Die Verwaltung ist jetzt gehalten, dieses Urteil sowie die Folgen, die
sich daraus für den Kläger und die anderen Beamten, die sich einer
vergleichbaren Lage befinden, zu prüfen.
Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung dem Personal
mittels einer weiteren Verwaltungsmitteilung darüber Auskunft geben.
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