>> de | en | fr | nl  N° 7-2007 / 25.01.2007
 

Betrifft: Übertragung von bei belgischen Rentenversicherungen erworbenen Rentenansprüchen - Zusatzinformation

Diese Fragenkreis war bereits Gegenstand mehrerer Verwaltungsmitteilungen, die jeweils am 19. Juli 2005 (Nr. 58-2005), 2. September 2005 (Nr. 65-2005), 3. März 2006 (Nr. 14-2006) und 8. August 2006 (Nr. 40-2006) erschienen sind.

In der Zwischenzeit hat das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zwei Urteile in den Rechtssachen F-3/06 (Jacques Frankin und 482 andere Beamte oder Zeitbedienstete / Kommission) und  F-92/05 (Emmanuel Genette / Kommission) verkündet.

Die Rechtssache F-3/06 Frankin u.a. betraf die Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Beistandsantrag der Kläger gemäß Artikel 24 des Beamtenstatutes abzulehnen, und Ersatz des Schadens, den die Kläger aufgrund dieser Weigerung erlitten haben wollten.

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union hat für Recht befunden, daß die Kommission einen derartigen Beistand verweigern konnte.

Die Rechtssache  F-92/05 Genette betraf die Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Kläger nicht zu gestatten, seinen Antrag auf Übertragung von bei belgischen Rentenversicherungen erworbenen Ansprüchen zurückzunehmen und einen neuen Antrag auf Übertragung besagter Ansprüche zu stellen.

Das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union hat die Entscheidung der Kommission aufgehoben.

Die Verwaltung ist jetzt gehalten, dieses Urteil sowie die Folgen, die sich daraus für den Kläger und die anderen Beamten, die sich einer vergleichbaren Lage befinden, zu prüfen.

Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung dem Personal mittels einer weiteren Verwaltungsmitteilung darüber Auskunft geben.

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   Verfasser: ADMIN B2